Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 49284 Nr. : RA-000726-G0-015 Anlage-Nr. : 4 Seite : 1 / 20 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-8519 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: XRT-8519 Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: Borbet Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: LK120 Radgröße: 8½Jx19H2 Rad-Einpresstiefe: 30 mm Lochkreisdurchmesser: 120 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 72,60 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring geprüfte Radlast: 730 kg bei Reifenabrollumfang: 2100 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : BMW (D) RA-000726-G0-015-04~BM-5-120-72_5-ET30.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 49284 Nr. : RA-000726-G0-015 Anlage-Nr. : 4 Seite : 2 / 20 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-8519 Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment 1K4, 1K2, 1C, 182, 187, 346C, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 5248 120 Nm 346K, 346L, 346R, 346X, 390L, M12x1,5, Schaftlänge 30 mm 390X, 392C, 560X, X1, Z89, ZR 1K4, 1K2 bis Nachtrag 03: 5248 120 Nm Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 30 mm ab Nachtrag 04: 5276 120 Nm Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 30 mm 3L bis Nachtrag 04: 5248 120 Nm Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 30 mm ab Nachtrag 05: 5276 120 Nm Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 30 mm 3K bis Nachtrag 05: 5248 120 Nm Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 30 mm ab Nachtrag 06: 5276 120 Nm Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 30 mm 3C bis Nachtrag 07: 5248 120 Nm Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 30 mm ab Nachtrag 08 (4-er): 5276 120 Nm Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 30mm X83 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 5253 140 Nm M14x1,5, Schaftlänge 33 mm 5L, 5K, 3K-N1, 6C, 701, 7L, K- Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 5276 140 Nm N1, X3, X-N1, 3-V, UKL-C/X, M3 M14x1,25, Schaftlänge 30 mm Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 182 e1*2001/116*0352*.. 1C e1*2007/46*0277*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 240 BMW 1er 215/35R19 A02) bis A10) (Coupe, Cabrio) A01)K01)K02)K69)N225)T85) RA-000726-G0-015-04~BM-5-120-72_5-ET30.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 49284 Nr. : RA-000726-G0-015 Anlage-Nr. : 4 Seite : 3 / 20 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-8519 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 187 e1*2001/116*0287*.. 1K2 e1*2007/46*0273*.. 1K4 e1*2007/46*0283*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 195 BMW 1er 215/35R19 A02) bis A10) (3türig, 5türig; beim Typ 1K2 A01)K01)K04)K68)T85) bis Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0273*03; beim 225/35R19 Typ 1K4 bis A01)K01)K04)K69) Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0283*03) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 1K2 e1*2007/46*0273*.. 1K4 e1*2007/46*0283*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) vorne hinten 70 bis 175 BMW 1er, 1er xDrive 215/35R19 235/30R19 A01) bis A10) (3türig, 5türig; beim Typ 1K2 K03)K13)K25)N225) K02)K28)N245)T86) V00) ab Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0273*04; beim Typ 1K4 ab Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0283*04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): M3 e1*2007/46*0377*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 272 BMW M2 235/35R19 M+S A02) bis A10) A94) B80)EF0) 235/40R19 M+S A94) RA-000726-G0-015-04~BM-5-120-72_5-ET30.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 49284 Nr. : RA-000726-G0-015 Anlage-Nr. : 4 Seite : 4 / 20 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-8519 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 346L e1*97/27*0097*.., e1*98/14*0097*.. 346C e1*98/14*0112*.., e1*2001/116*0112*.. 346X e1*98/14*0144*.., e1*2001/116*0144*.. 346R e1*98/14*0146*.., e1*2001/116*0146*.. 346K e1*98/14*0167*.., e1*2001/116*0167*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 77 bis 142 BMW 3er 215/35R19 A02) bis A10) (außer 330i, 330d) A01)K01)K04)K15)K32)K33)T85) 225/35R19 A01)K01)K04)K33)T88) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 346L e1*98/14*0097*.. 346C e1*98/14*0112*.., e1*2001/116*0112*.. 346X e1*98/14*0144*.., e1*2001/116*0144*.. 346R e1*98/14*0146*.., e1*2001/116*0146*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 135 bis 170 BMW 3er 225/35R19 A02) bis A10) (330i, 330d) A01)K01)K04)K33)T88) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 390L e1*2001/116*0308*.. 390X e1*2001/116*0344*.. 392C e1*2001/116*0346*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 240 BMW 3er 215/35R19 A02) bis A10) (Limousine, Kombi, Cabrio, N225)T85) EF0) Coupe) 225/35R19 G4S)N235)T88) 235/30R19 A01)K03)N245)T86) 235/35R19 A01)G01)K03)N245) 245/30R19 A01)K03)K04)N255)T89) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/35R19 255/30R19 A01) bis A10) K04) EF0)V00) RA-000726-G0-015-04~BM-5-120-72_5-ET30.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 49284 Nr. : RA-000726-G0-015 Anlage-Nr. : 4 Seite : 5 / 20 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-8519 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 3L e1*2007/46*0314*.. 3K e1*2007/46*0315*.. 3C e1*2007/46*0316*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 240 BMW 3er 215/35R19 A02) bis A10) (Limousine, bis EG- N225)T85) E66) Genehmig.-Nr. e1*2007/46*0314*04; 225/35R19 Kombi, bis EG-Genehmig.- G4S)N235)T88) Nr. e1*2007/46*0315*05; Coupe/Cabrio, bis EG- 235/30R19 Gen.-Nr. A01)K03)N245)T86) e1*2007/46*0316*07) 235/35R19 A01)G01)K03)N245) 245/30R19 A01)K03)K04)N255)T89) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/35R19 255/30R19 A01) bis A10) K04) E66)V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 3L e1*2007/46*0314*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 151 BMW 3er, 3er xDrive 225/40R19 A02) bis A10) (Limousine, ab EG- A01)G01)K04) E66a) Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0314*05, mit 235/35R19 kleinsten Serienreifen 205/..) A01)K01)K04)T91) 235/40R19 A01)G01)K01)K04)K13)K22)K25)K82) 245/35R19 A01)K01)K02)K82) 255/35R19 A01)K01)K02)K82) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/40R19 255/35R19 A01) bis A10) K02)K82) E66a)V00) RA-000726-G0-015-04~BM-5-120-72_5-ET30.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 49284 Nr. : RA-000726-G0-015 Anlage-Nr. : 4 Seite : 6 / 20 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-8519 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 3L e1*2007/46*0314*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 265 BMW 3er, 3er xDrive 225/40R19 A02) bis A10) (Limousine, ab EG- A01)K04) E66a) Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0314*05, mit 235/35R19 kleinsten Serienreifen 225/..) A01)K01)K04)T91) 235/40R19 A01)G01)K01)K04)K13)K22)K25)K82) 245/35R19 A01)K01)K02)K82) 255/35R19 A01)K01)K02)K82) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/40R19 255/35R19 A01) bis A10) K02)K82) E66a)V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 3K e1*2007/46*0315*.. 3K-N1 e24*2007/46*0022*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 151 BMW 3er, 3er xDrive 225/40R19 A02) bis A10) (Kombi, ab EG- A01)G01)K04)T93) E66b) Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0315*06 bzw. 235/35R19 e24*2007/46*0022*03, mit A01)K01)K04)T91) kleinsten Serienreifen 205/..) 235/40R19 A01)G01)K01)K04)K13)K22)K25)K82) 245/35R19 A01)K01)K02)K82)T93) 255/35R19 A01)K01)K02)K82) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/40R19 255/35R19 A01) bis A10) K02)K82) E66b)V00) RA-000726-G0-015-04~BM-5-120-72_5-ET30.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 49284 Nr. : RA-000726-G0-015 Anlage-Nr. : 4 Seite : 7 / 20 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-8519 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 3K e1*2007/46*0315*.. 3K-N1 e24*2007/46*0022*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 265 BMW 3er, 3er xDrive 225/40R19 A02) bis A10) (Kombi, ab EG- A01)K04)N235)T93) E66b) Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0315*06 bzw. 235/35R19 e24*2007/46*0022*03, mit A01)K01)K04)N245)T91) kleinsten Serienreifen 225/..) 235/40R19 A01)G01)K01)K04)K13)K22)K25)K82)N245 ) 245/35R19 A01)K01)K02)K82)N255)T93) 255/35R19 A01)K01)K02)K82) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/40R19 255/35R19 A01) bis A10) K02)K82) E66b)V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 3-V e1*2007/46*0559*.. 3K-N1 e24*2007/46*0022*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 265 BMW 3er Gran Turismo 225/45R19 A02) bis A10) EF0) 235/40R19 245/40R19 A01)K04) 255/40R19 A01)K01)K04) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/45R19 255/40R19 A01) bis A10) K04) EF0)V00) RA-000726-G0-015-04~BM-5-120-72_5-ET30.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 49284 Nr. : RA-000726-G0-015 Anlage-Nr. : 4 Seite : 8 / 20 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-8519 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 3C e1*2007/46*0316*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 110 BMW 4er, 4er xDrive 225/40R19 A02) bis A10) (Cabrio, Coupe 2-türig, A94a) Grand Coupe 4-türig, mit kleinsten Serienreifen 205/..) 235/35R19 A01)A94a)K04)T91) 255/30R19 A01)G01)K01)K04)T91) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/40R19 255/35R19 A01) bis A10) K04) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 3C e1*2007/46*0316*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 265 BMW 4er, 4er xDrive 225/40R19 A02) bis A10) (Cabrio, Coupe 2-türig, A94a)N235) Grand Coupe 4-türig, mit kleinsten Serienreifen 225/..) 225/40R19 M+S A94a) 235/35R19 A01)A94a)G01)K04)N245)T91) 235/35R19 M+S A01)A94a)G01)K04)T91) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/40R19 255/35R19 A01) bis A10) K04) V00) RA-000726-G0-015-04~BM-5-120-72_5-ET30.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 49284 Nr. : RA-000726-G0-015 Anlage-Nr. : 4 Seite : 9 / 20 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-8519 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 560X e1*2001/116*0322*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 145 bis 200 BMW 5er XDrive 225/40R19 A02) bis A10) A01)K03) 235/35R19 A01)K01)T91) 245/35R19 A01)K01)K04) 255/30R19 A01)K01)K04)T91) 255/35R19 A01)K01)K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 5L e1*2007/46*0363*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 240 BMW 5er, BMW 5er xDrive 225/45R19 A02) bis A10)ER1) (Limousine, außer 550i und A94) M550D) 235/40R19 A94) 245/40R19 A01)K03) 255/40R19 A01)K03)K04) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/45R19 245/40R19 A02) bis A10) ER1) V00) 225/45R19 255/40R19 A01) bis A10) ER1) K04) V00) RA-000726-G0-015-04~BM-5-120-72_5-ET30.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 49284 Nr. : RA-000726-G0-015 Anlage-Nr. : 4 Seite : 10 / 20 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-8519 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 5L e1*2007/46*0363*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 280 bis 330 BMW 5er, BMW 5er xDrive 245/40R19 A02) bis A10) ER1) (Limousine, nur 550i und A01)K03)N255) M550D) 255/40R19 A01)K03)K04)N265) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 5K e1*2007/46*0455*.. K-N1 e1*2007/46*0508*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 240 BMW 5er, BMW 5er xDrive 225/45R19 A02) bis A10) ER1) (Kombi, außer 550i und A94) M550D) 235/40R19 A94)T95) 245/40R19 A01)K03) 255/40R19 A01)K03)K04) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/45R19 245/40R19 A02) bis A10) ER1) V00) 225/45R19 255/40R19 A01) bis A10) ER1) K04) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 5K e1*2007/46*0455*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 280 bis 330 BMW 5er, BMW 5er xDrive 245/40R19 A02) bis A10) ER1) (Kombi, nur 550i und A01)K03) M550D) 255/40R19 A01)K03)K04) RA-000726-G0-015-04~BM-5-120-72_5-ET30.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 49284 Nr. : RA-000726-G0-015 Anlage-Nr. : 4 Seite : 11 / 20 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-8519 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 6C e1*2007/46*0562*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 230 bis 235 BMW 6er 225/40R19 A02) bis A10) (Coupe, Cabrio, Grand A94)T93) E19a) Coupe; Ausführungen mit kleinsten Serienreifen 225/..) 225/45R19 A94) 235/40R19 A94) 245/35R19 A01)A94)K03)T93) 245/40R19 A01)A94)K03) 255/35R19 A01)A94)K01) 255/40R19 A01)K01) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 6C e1*2007/46*0562*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 300 bis 330 BMW 6er 245/35R19 A02) bis A10) (Coupe, Cabrio, Grand A01)A94)K03)T93) E19a) Coupe. Ausführungen mit kleinsten Serienreifen 245/..) 245/40R19 A01)A94)K03) 255/35R19 A01)A94)K01) 255/40R19 A01)G01)K01) RA-000726-G0-015-04~BM-5-120-72_5-ET30.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 49284 Nr. : RA-000726-G0-015 Anlage-Nr. : 4 Seite : 12 / 20 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-8519 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 701 e1*2001/116*0490*.. 7L e1*2007/46*0276*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 155 bis 400 BMW 7er, BMW 7er xDrive 245/45R19 A02) bis A10) (Baureihe F01) A94)ER3) E50)E70) 255/40R19 A94)ER1) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): X1 e1*2007/46*0275*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 190 BMW X1 225/40R19 A02) bis A10) A01)K04) 235/35R19 A01)K03)K04) 245/35R19 A01)K03)K04) 255/35R19 A01)K03)K04)K78) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/40R19 255/35R19 A01) bis A10) K04)K78) V00) RA-000726-G0-015-04~BM-5-120-72_5-ET30.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 49284 Nr. : RA-000726-G0-015 Anlage-Nr. : 4 Seite : 13 / 20 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-8519 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): X83 e1*2001/116*0249*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 210 BMW X3 225/45R19 A02) bis A10) A01)K01)N235) 235/45R19 A01)K01) 245/40R19 A01)K01)K02) 255/40R19 A01)K01)K02) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 235/45R19 255/40R19 A01) bis A10) K01) K02) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): X-N1 e1*2007/46*0454*.. X3 e1*2007/46*0512*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 210 BMW X3, X4 225/45R19 A02) bis A10) (kleinste Serienradgröße A94)N235)ER1) 17Zoll) 235/45R19 A01)A94a)K04)N245) ER2) 245/45R19 A01)K03)K04) ER3) 255/40R19 A01)K03)K04) ER1) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): X3 e1*2007/46*0512*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 225 bis 265 BMW X3, X4 245/45R19 A02) bis A10) (kleinste Serienradgröße A01)K03)K04) ER3) 18Zoll) 255/40R19 A01)K03)K04) ER1) RA-000726-G0-015-04~BM-5-120-72_5-ET30.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 49284 Nr. : RA-000726-G0-015 Anlage-Nr. : 4 Seite : 14 / 20 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-8519 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): Z89 e1*2001/116*0499*.. ZR e1*2007/46*0373*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 115 bis 190 BMW Z4 225/35R19 A02) bis A10) (serienmäßig kl. A01)K03)K04) Sommerbereifung vorn und hinten 225/45R17) 235/35R19 A01)G01)K03)K04)K74) 245/30R19 A01)K01)K04) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/35R19 255/30R19 A01) bis A10) K03) K04) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): Z89 e1*2001/116*0499*.. ZR e1*2007/46*0373*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 225 bis 250 BMW Z4 225/35R19 M+S A02) bis A10) (serienmäßig kl. A01)K03)K04) Sommerbereifung vorn 225/.. und hinten 255/..) 235/35R19 M+S A01)G01)K03)K04)K74) 245/30R19 M+S A01)K01)K04) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/35R19 255/30R19 A01) bis A10) K03) K04) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): UKL-C/X e1*2007/46*0563*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 160 Mini Paceman John Cooper 225/35R19 A02) bis A10) Works A01)K01)K02)K85) RA-000726-G0-015-04~BM-5-120-72_5-ET30.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 49284 Nr. : RA-000726-G0-015 Anlage-Nr. : 4 Seite : 15 / 20 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-8519 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der im Anhang befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. RA-000726-G0-015-04~BM-5-120-72_5-ET30.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 49284 Nr. : RA-000726-G0-015 Anlage-Nr. : 4 Seite : 16 / 20 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-8519 A10) Die Räder dürfen an der Außen (Designseite) - und Innenseite nur mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). B80) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, bei denen an Achse 1 eine Bremsscheibe mit einem Durchmesser von 380mm verbaut ist. E19a) Nicht geprüft an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb. E50) Nicht zulässig an der gepanzerten (beschußgesicherten) Versionen. E66) Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen: - Typ 3L bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0314*04 - Typ 3K bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0315*05 - Typ 3C bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0316*07 E66a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2012: - Typ 3L ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0314*05 E66b) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2012: - Typ 3K ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0315*06 - Typ 3K-N1 ab EG-Genehmigungs-Nr. e24*2007/46*0022*03 E70) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe F01: - Typ 701 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0490*02 - Typ 7L bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0276*09 EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1460 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). ER2) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1445 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). RA-000726-G0-015-04~BM-5-120-72_5-ET30.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 49284 Nr. : RA-000726-G0-015 Anlage-Nr. : 4 Seite : 17 / 20 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-8519 ER3) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1430 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). G4S) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/50R17, 255/30R19, 255/35R18, 255/40R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen. K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen. RA-000726-G0-015-04~BM-5-120-72_5-ET30.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 49284 Nr. : RA-000726-G0-015 Anlage-Nr. : 4 Seite : 18 / 20 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-8519 K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw. auszuschneiden. K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K32) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante auszuschneiden und die dahinter liegende Kunststofflasche des Stoßfängers entsprechend zu kürzen. K33) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhausausschnittkante ist im Bereich von ca. 150 mm unterhalb der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen und eng an das äußere Karosserieblech anzulegen, - die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist entsprechend der umgelegten Radhauskante zu kürzen, - der Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich der Stoßfängeroberkante auszuschneiden und die dahinter liegende Kunststofflasche des Stoßfängers entsprechend zu kürzen. K68) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhausausschnittkante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 100 mm oberhalb des Schwellers um- und anzulegen, der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich hinter die umgelegte Kante zu klemmen und eng an das äußere Karosserieblech anzulegen, - die Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügels im Bereich der Stoßfängeroberkante ist auszuschneiden und die dahinter liegende Kunststoff- und Blechlasche entsprechend zu kürzen. K69) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhausausschnittkante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 100 mm oberhalb des Schwellers komplett umzulegen und aufzuweiten, der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich auf einer Höhe von ca. 50 mm gemessen von der Radhauskante auszuschneiden, - die Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügels im Bereich der Stoßfängeroberkante ist auszuschneiden und die dahinter liegende Kunststoff- und Blechlasche entsprechend zu kürzen, - der Stoßfänger ist entsprechend der aufgeweiteten Radhauskante auszustellen. K74) An Achse 1 ist vom Kunststoffinnenkotflügel im Bereich von Stoßfängeroberkante bis 45° hinter der Radmitte ein Streifen von 30 mm Breite (gemessen von der Radhausaus- schnittkante) abzutrennen. RA-000726-G0-015-04~BM-5-120-72_5-ET30.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 49284 Nr. : RA-000726-G0-015 Anlage-Nr. : 4 Seite : 19 / 20 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-8519 K78) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Kunststoffradhauskante ist im Bereich von 200 mm vor bis 200 mm hinter der Radmitte um 5 mm zu kürzen, - der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich so nachzuarbeiten, dass dieser nicht über die gekürzte Radhauskante hinaus ragt. K82) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhausausschnittkante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 45 Grad vor Radmitte um 10mm aufzuweiten, der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich eng an das äußere Karosserieblech anzukleben oder auszuschneiden, - die Ausbuchtung des Filzinnenkotflügels im Bereich der Stoßfängeroberkante ist auszuschneiden und die dahinter liegende Kunststoff- und Blechlasche bis zur Befestigungsschraube zu kürzen. K85) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhausausschnittanten sind im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte bis auf eine Restbreite von 5mm zu kürzen, - die Befestigungsnieten sind zu entfernen, - der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel ist bis zur ausgeschnittenen Radhauskante einzuformen und klebend zu befestigen. N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. RA-000726-G0-015-04~BM-5-120-72_5-ET30.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 49284 Nr. : RA-000726-G0-015 Anlage-Nr. : 4 Seite : 20 / 20 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-8519 N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. T85) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T86) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T89) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T91) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T93) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T95) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. Die Anlage Nr. 4 mit den Blättern 1 bis 20 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ XRT-8519 des Auftraggebers Borbet GmbH. Geschäftsstelle Essen, 22.02.2019 RA-000726-G0-015-04~BM-5-120-72_5-ET30.docx