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							               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55540 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001407-A0-021
               Anlage-Nr. :                8d
               Seite :                     1 / 12
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  XV 85930


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                    XV 85930
               Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                               Borbet
               Montageposition:                                   Vorder-und Hinterachse
               Radausführung:                                             Lk 114,3
               Radausführungskennz.:                                      Lk 114,3
               Radgröße:                                                  8½Jx19H2
               Rad-Einpresstiefe:                                          35 mm
§22 55540*00




               Lochkreisdurchmesser:                                      114,3 mm
               Lochzahl:                                                      5
               Mittenlochdurchmesser:                                     72,50 mm
               Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                          BOØ72,5/Ø67,1
               geprüfte Radlast: *)                                        910 kg
                Reifenabrollumfang:                                       2260 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   KIA

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                           Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                   moment
               BF1       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                          5305        120 Nm
               BF2       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                          5305        140 Nm
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55540 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001407-A0-021
               Anlage-Nr. :                8d
               Seite :                     2 / 12
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  XV 85930


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               FG                              e4*2001/116*0114*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85 bis 106      Kia Carens, Kia UN       235/35R19                         A01) bis A10)
                                                        K04)                              BF1) K01) K21) K33)

                                                        245/35R19
                                                        K02) K47)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               CD                            e4*2007/46*1299*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               75 bis 150      Kia XCeed              225/35R19                           A01) bis A10)
                                                      G5W) N235)                          A11) BF1) K01)
§22 55540*00




                                                        235/35R19
                                                        K72)

                                                        245/35R19
                                                        K04) K72)

                                                        255/30R19
                                                        G5W) K04) K72)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               SV1                           e6*2018/858*00331*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               50              Kia EV3                225/45R19                           A01) bis A10)
                                                      A93) K04)                           BF1) K01)

                                                        235/40R19
                                                        A93) K02)

                                                        235/45R19
                                                        A93a) K02)

                                                        245/40R19
                                                        A93) K02)

                                                        245/45R19
                                                        K02)

                                                        255/40R19
                                                        A93a) K02)
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55540 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001407-A0-021
               Anlage-Nr. :                8d
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               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  XV 85930


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               DE                            e4*2007/46*1139*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               77              Kia Niro               225/35R19                           A01) bis A10)
                                                      N235)                               BF1) G5W) K01) K02)

                                                        225/35R19 M+S


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               GE                             e4*2001/116*0100*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 142     Kia Magentis, Optima    225/35R19                          A01) bis A10)
                                                                                          BF1) K01)
§22 55540*00




               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               LD                            e4*2001/116*0075*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               138 bis 196     Kia Opirus             235/40R19                           A01) bis A10)
                                                                                          BF1) K01) K33) K40)

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               TF                            e4*2007/46*0255*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 121     Kia Optima             225/40R19                           A01) bis A10)
                                                      K25) K62)                           BF1) K01) K02)

                                                        235/35R19


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               JF                              e4*2007/46*1018*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               99 bis 132      Kia Optima, Optima       225/40R19                         A01) bis A10)
                               Sportswagon              K69)                              BF1) K01) K02)

                                                        235/35R19


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               XM FL                         e11*2007/46*0634*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 204     Kia Sorento            235/50R19                           A01) bis A10)
                                                                                          BF1) K01) K04)
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               Nr. :                       RA-001407-A0-021
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               Teiletyp :                  XV 85930


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               XM                            e11*2001/116*0358*..
               XM                            e11*2007/46*0141*..
               XMG                           e13*2007/46*1098*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 145     Kia Sorento            235/50R19                            A01) bis A10)
                                                                                           BF2) K03) K04)
                                                        235/55R19
                                                        K53)

                                                        245/50R19

                                                        255/45R19


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
§22 55540*00




               UM                            e4*2007/46*0894*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               136 bis 204     Kia Sorento            235/50R19                            A01) bis A10)
                                                                                           BF1) K01) K02)
                                                        235/55R19

                                                        245/50R19


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               MQ4                           e4*2007/46*1530*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               118 bis 148     Kia Sorento            235/55R19                            A01) bis A10)
                                                                                           A11) BF1) K01) K02)
                                                        255/50R19


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               PS                              e4*2007/46*0825*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               91 bis 150      Kia Soul                  225/35R19                         A01) bis A10)
                               (mit Serienverbreiterung)                                   BF1) K03) K04)

               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               PS                              e4*2007/46*0825*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               91 bis 150      Kia Soul                 225/35R19                          A01) bis A10)
                               (ohne                                                       BF1) K01) K02)
                               Serienverbreiterung)
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55540 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001407-A0-021
               Anlage-Nr. :                8d
               Seite :                     5 / 12
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  XV 85930



               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               JE                              e4*2001/116*0089*..
               JES                             e4*2001/116*0120*..
               JESG                            e11*2001/116*0346*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               83 bis 129      Kia Sportage             225/45R19                         A02) bis A10)
                               (mit                     N235)                             BF1)
                               Serienverbreiterungen,
                               Fahrzeugbreite 1840 mm) 235/40R19

                                                        245/40R19
                                                        A01) K04)

                                                        255/40R19
                                                        A01) K01) K04)
§22 55540*00




               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               JE                              e4*2001/116*0089*..
               JES                             e4*2001/116*0120*..
               JESG                            e11*2001/116*0346*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               83 bis 129      Kia Sportage             225/45R19                         A01) bis A10)
                               (ohne                    K04) N235)                        BF1) K01)
                               Serienverbreiterungen,
                               Fahrzeugbreite 1800 mm) 235/40R19
                                                        K04)

                                                        245/40R19
                                                        K04)

                                                        255/40R19
                                                        K02)


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               SL                              e11*2007/46*0166*..
               SLS                             e11*2007/46*0136*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85 bis 135      Kia Sportage             235/45R19                         A01) bis A10)
                               (bis Modell 2013)                                          BF1) E47) K01)
                                                        245/45R19
                                                        K04) K58)

                                                        255/45R19
                                                        K04) K58)
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55540 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001407-A0-021
               Anlage-Nr. :                8d
               Seite :                     6 / 12
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  XV 85930


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               SL                             e11*2007/46*0166*..
               SLS                            e11*2007/46*0136*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85 bis 135      Kia Sportage            225/45R19                         A02) bis A10)
                               (ab Modell 2014)        A93a)                             BF1) E47a)

                                                       235/45R19
                                                       A01) K03) K04)

                                                       245/45R19
                                                       A01) K01) K04)

                                                       255/40R19
                                                       A01) K01) K02)
§22 55540*00




               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               QL                            e11*2007/46*3139*..
               QL                            e5*2007/46*1080*..
               QLE                           e11*2007/46*3144*..
               QLE                           e5*2007/46*1081*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85 bis 136      Kia Sportage           225/45R19                          A01) bis A10)
                                                                                         A11) BF1) K01) K02)
                                                       235/45R19

                                                       245/45R19

                                                       255/40R19
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55540 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001407-A0-021
               Anlage-Nr. :                8d
               Seite :                     7 / 12
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  XV 85930


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               NQ5E                          e4*2018/858*00079*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85 bis 132      Kia Sportage           235/45R19                                A01) bis A10)
                                                      K04)                                     A11) BF1) K01)

                                                       235/50R19
                                                       K02)

                                                       245/45R19
                                                       K02)

                                                       255/40R19
                                                       GKR) K02)

                                                       255/45R19
§22 55540*00




                                                       K02)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               CK                            e11*2007/46*4002*..
               CK                            e5*2007/46*1079*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               147 bis 269     Kia Stinger            225/40R19                                A02) bis A10)
                               (Heckantrieb)          N235)                                    BF1)

                                                       235/35R19
                                                       N245) T91)

                                                       245/35R19
                                                       A01) K03) K04) N255)

                                                       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                       vorne                hinten
                                                       225/40R19            255/35R19          A01) bis A10)
                                                                            K02)               BF1)
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55540 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001407-A0-021
               Anlage-Nr. :                8d
               Seite :                     8 / 12
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  XV 85930


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               CK                              e11*2007/46*4002*..
               CK                              e5*2007/46*1079*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               147             Kia Stinger              225/40R19                               A02) bis A10)
                               (Allradantrieb)                                                  BF1)
                                                        245/35R19
                                                        A01) K03) K04)

                                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                        vorne                hinten
                                                        225/40R19            255/35R19          A01) bis A10)
                                                                             K02)               BF1) V00)

               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
§22 55540*00




               CK                              e11*2007/46*4002*..
               CK                              e5*2007/46*1079*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen       Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne            hinten
               269 bis 272     Kia Stinger GT           225/40R19        255/35R19              A01) bis A10)
                               (Allradantrieb)                           K04)                   BF1)

               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
                      Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
                      nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
                      Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
                      zulässig.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau
                      der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den
                      Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55540 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001407-A0-021
               Anlage-Nr. :                8d
               Seite :                     9 / 12
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  XV 85930


               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                      Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                      Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über
                      die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                      als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
§22 55540*00




               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
                      oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind
                      Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....",
                      eingetragen haben.

               A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

               A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf
                     den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
                      Zubehörkit: 5305
                      Anzugsmoment: 120 Nm

               BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
                      Zubehörkit: 5305
                      Anzugsmoment: 140 Nm
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55540 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001407-A0-021
               Anlage-Nr. :                8d
               Seite :                     10 / 12
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  XV 85930


               E47)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2013:
                      • Typ SL bis Genehmigungs-Nr. e11*2007/46*0166*05
                      • Typ SLS bis Genehmigungs-Nr. e11*2007/46*0136*09

               E47a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2014:
                     • Typ SL ab Genehmigungs-Nr. e11*2007/46*0166*06
                     • Typ SLS ab Genehmigungs-Nr. e11*2007/46*0136*10

               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
                      Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
                      wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

               G5W) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 205/60R16 ausgerüstet oder
                    diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
                    bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
§22 55540*00




                    beachten.

               GKR) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/65R17, 235/55R18
                    ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                    Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
                    zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.

               K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.

               K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
                      herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55540 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001407-A0-021
               Anlage-Nr. :                8d
               Seite :                     11 / 12
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  XV 85930


               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.

               K21)   An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante um
                      10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

               K25)   An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
                      mm aufzuweiten.

               K33)   An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante auszuschneiden.

               K40)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 zu gewährleisten, sind folgende Maßnahmen
§22 55540*00




                      erforderlich:
                      • die Radhauskante ist im Bereich von der Radmitte bis 200 mm hinter Radmitte um- und
                         anzulegen und in diesem Bereich um ca. 5 mm aufzuweiten

               K47)   An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
                      seitlichen Stoßleiste vollkommen an das Blechradhaus anzulegen.

               K53)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 zu gewährleisten, sind folgende Maßnahmen
                      erforderlich:
                      • die im Bereich vor und hinter Radmitte befindlichen Schrauben zur Befestigung des
                         Kunststoffinnenkotflügels sind zu entfernen und die dahinterliegende Blechlaschen nach oben
                         zu biegen,
                      • die ins Radhaus ragende Kunststoffkante der Radhausverbreiterung ist im Bereich von
                         Stoßfängeroberkante bis 45° hinter Radmitte um 8 mm zu kürzen,
                      • die in diesem Bereich befindliche Blechradhauskante ist umzulegen und der
                         Kunststoffinnenkotflügel dahinter zu klemmen,
                      • die Kunststoffausbuchtungen im Bereich vor und hinter Radmitte sind warm einzuformen und
                         mit Karosseriekleber an den umgebogenen Blechlaschen zu befestigen.

               K58)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
                      erforderlich:
                      • die Kunststoffverbreiterung ist im Bereich von 50 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante bis
                         150 mm über dem Schweller auf eine Restbreite von 10mm zu kürzen,
                      • die unter der Kunststoffverbreiterung liegende Blechradhauskante und die Befestigungslasche
                         des hinteren Stoßfängers sind entsprechend der gekürzten Kunststoffverbreiterung zu kürzen,
                      • der Kunststoffinnenkotflügel ist eng an die gekürzte Radhauskante anzulegen.
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55540 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001407-A0-021
               Anlage-Nr. :                8d
               Seite :                     12 / 12
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  XV 85930


               K62)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu gewährleisten
                      sind folgende Maßnahmen erforderlich:
                      • der Kunststoffniet, an der Blechlasche im Bereich 30 Grad hinter der Radmitte, ist zu entfernen,
                      • die Radhauskante und die Blechlasche sind im Bereich von 45 Grad vor und hinter der Radmitte
                         umzulegen,
                      • der KS- Innenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

               K69)   An Achse 1 ist die Radhausausschnittkante von 100 mm vor bis 100 mm hinter der Radmitte um
                      10 mm aufzuweiten.

               K72)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
                      erforderlich:
                      • - die Kunststoffverbreiterung ist im Bereich von 45 Grad vor Radmitte bis zur Oberkante
                         Stoßfängerauf eine Restbreite von 5 mm zu kürzen,
                      • - im Bereich der Oberkante Stoßfänger ist die Blechlasche zu kürzen und die
                         Befestigungsschraube um 10 mm nach innen hinten zu versetzen
§22 55540*00




               N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur
                     mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                     Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
                     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur
                     mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                     Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
                     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur
                     mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                     Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
                     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               T91)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
                      Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist
                      möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich
                      um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
                      Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines
                      entsprechenden Nachweises.

               Die Anlage 8d mit den Seiten 1-12 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
               Typ XV 85930 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 05.09.2024
               Anlage 0
               Teil1: Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol
               Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen
               Seite 9 von 9

               Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen-Nrn. K01, K02, K03 und K04
                  Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den Rad-
                  abdeckungsauflagen beschrieben sind.
                  Bei diesen Hilfsmitteln handelt es sich um Gummileisten (schraffiert dargestellt) die mit einem
                  Karosseriekleber beaufschlagt sind. Der Kleber ist auf der Gummileiste so aufgebracht, dass bei der
                  Montage eine Verklebung der äußeren Kotflügelkante mit der Gummileiste erfolgt.
                  Bei vorschriftsgemäßer Durchführung der Montage ist eine dauerhafte und sichere Befestigung der
                  Gummileisten an der Karosserie gewährleistet.

                  Diese Gummileisten sind im Karosseriefachhandel, als Meterware in verschiedenen Breiten, erhältlich.
                  Unter Verwendung dieser Leisten ist die Herstellung einer Verbreiterung bis zu 10 mm zulässig.

                  Vorderachse:
                  Bereich 30-Grad vor der Radmitte           Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte
§22 55540*00




                  Hinterachse:
                  Bereich 50-Grad hinter der Radmitte        Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte




               V:25.07.2024