Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55540 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001407-B0-021
Anlage-Nr. : 8d
Seite : 1 / 11
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : XV 85930
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: XV 85930
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: Borbet
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: Lk 114,3
Radausführungskennz.: Lk 114,3
Radgröße: 8½Jx19H2
Rad-Einpresstiefe: 35 mm
Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm
Lochzahl: 5
§22 55540*01
Mittenlochdurchmesser: 72,50 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: BOØ72,5/Ø67,1
geprüfte Radlast: *) 910 kg
Reifenabrollumfang: 2260 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: KIA
Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 5305 120 Nm
BF2 1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 5305 140 Nm
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Nr. : RA-001407-B0-021
Anlage-Nr. : 8d
Seite : 2 / 11
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : XV 85930
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
FG e4*2001/116*0114*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 106 Kia Carens, Kia UN 235/35R19 A01) bis A10)
K04) BF1) K01) K21) K33)
245/35R19
K02) K47)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
CD e4*2007/46*1299*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 150 Kia XCeed 225/35R19 A01) bis A10)
G5W) N235) A11) BF1) K01)
235/35R19
§22 55540*01
K72)
245/35R19
K04) K72)
255/30R19
G5W) K04) K72)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
SV1 e6*2018/858*00331*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 Kia EV3 225/45R19 A01) bis A10)
A93) K04) BF1) K01)
235/40R19
A93) K02)
235/45R19
A93a) K02)
245/40R19
A93) K02)
245/45R19
K02)
255/40R19
A93a) K02)
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Nr. : RA-001407-B0-021
Anlage-Nr. : 8d
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Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : XV 85930
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
DE e4*2007/46*1139*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 Kia Niro 225/35R19 A01) bis A10)
N235) BF1) G5W) K01) K02)
225/35R19 M+S
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
GE e4*2001/116*0100*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 142 Kia Magentis, Optima 225/35R19 A01) bis A10)
BF1) K01)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
LD e4*2001/116*0075*..
§22 55540*01
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
138 bis 196 Kia Opirus 235/40R19 A01) bis A10)
BF1) K01) K33) K40)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
TF e4*2007/46*0255*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 121 Kia Optima 225/40R19 A01) bis A10)
K25) K62) BF1) K01) K02)
235/35R19
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
JF e4*2007/46*1018*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
99 bis 132 Kia Optima, Optima 225/40R19 A01) bis A10)
Sportswagon K69) BF1) K01) K02)
235/35R19
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
XM FL e11*2007/46*0634*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 204 Kia Sorento 235/50R19 A01) bis A10)
BF1) K01) K04)
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Nr. : RA-001407-B0-021
Anlage-Nr. : 8d
Seite : 4 / 11
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : XV 85930
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
XM e11*2001/116*0358*..
XM e11*2007/46*0141*..
XMG e13*2007/46*1098*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 145 Kia Sorento 235/50R19 A01) bis A10)
BF2) K03) K04)
235/55R19
K53)
245/50R19
255/45R19
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
UM e4*2007/46*0894*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
§22 55540*01
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
136 bis 204 Kia Sorento 235/50R19 A01) bis A10)
BF1) K01) K02)
235/55R19
245/50R19
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
MQ4 e4*2007/46*1530*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
118 bis 148 Kia Sorento 235/55R19 A01) bis A10)
A11) BF1) K01) K02)
255/50R19
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
PS e4*2007/46*0825*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
91 bis 150 Kia Soul 225/35R19 A01) bis A10)
(mit Serienverbreiterung) BF1) K03) K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
PS e4*2007/46*0825*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
91 bis 150 Kia Soul 225/35R19 A01) bis A10)
(ohne BF1) K01) K02)
Serienverbreiterung)
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Nr. : RA-001407-B0-021
Anlage-Nr. : 8d
Seite : 5 / 11
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : XV 85930
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
JE e4*2001/116*0089*..
JES e4*2001/116*0120*..
JESG e11*2001/116*0346*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
83 bis 129 Kia Sportage 225/45R19 A02) bis A10)
(mit N235) BF1)
Serienverbreiterungen,
Fahrzeugbreite 1840 mm) 235/40R19
245/40R19
A01) K04)
255/40R19
A01) K01) K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
§22 55540*01
JE e4*2001/116*0089*..
JES e4*2001/116*0120*..
JESG e11*2001/116*0346*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
83 bis 129 Kia Sportage 225/45R19 A01) bis A10)
(ohne K04) N235) BF1) K01)
Serienverbreiterungen,
Fahrzeugbreite 1800 mm) 235/40R19
K04)
245/40R19
K04)
255/40R19
K02)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
SL e11*2007/46*0166*..
SLS e11*2007/46*0136*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 135 Kia Sportage 235/45R19 A01) bis A10)
(bis Modell 2013) BF1) E47) K01)
245/45R19
K04) K58)
255/45R19
K04) K58)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55540 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001407-B0-021
Anlage-Nr. : 8d
Seite : 6 / 11
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : XV 85930
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
SL e11*2007/46*0166*..
SLS e11*2007/46*0136*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 135 Kia Sportage 225/45R19 A02) bis A10)
(ab Modell 2014) A93a) BF1) E47a)
235/45R19
A01) K03) K04)
245/45R19
A01) K01) K04)
255/40R19
A01) K01) K02)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
§22 55540*01
QL e11*2007/46*3139*..
QL e5*2007/46*1080*..
QLE e11*2007/46*3144*..
QLE e5*2007/46*1081*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 136 Kia Sportage 225/45R19 A01) bis A10)
A11) BF1) K01) K02)
235/45R19
245/45R19
255/40R19
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
NQ5E e4*2018/858*00079*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 132 Kia Sportage 235/45R19 A01) bis A10)
K04) A11) BF1) K01)
235/50R19
K02)
245/45R19
K02)
255/40R19
GKR) K02)
255/45R19
K02)
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Nr. : RA-001407-B0-021
Anlage-Nr. : 8d
Seite : 7 / 11
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : XV 85930
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
CK e11*2007/46*4002*..
CK e5*2007/46*1079*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
147 bis 269 Kia Stinger 225/40R19 A02) bis A10)
(Heckantrieb) N235) BF1)
235/35R19
N245) T91)
245/35R19
A01) K03) K04) N255)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/40R19 255/35R19 A01) bis A10)
K02) BF1)
§22 55540*01
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
CK e11*2007/46*4002*..
CK e5*2007/46*1079*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
147 Kia Stinger 225/40R19 A02) bis A10)
(Allradantrieb) BF1)
245/35R19
A01) K03) K04)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/40R19 255/35R19 A01) bis A10)
K02) BF1) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
CK e11*2007/46*4002*..
CK e5*2007/46*1079*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne hinten
269 bis 272 Kia Stinger GT 225/40R19 255/35R19 A01) bis A10)
(Allradantrieb) K04) BF1)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
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Nr. : RA-001407-B0-021
Anlage-Nr. : 8d
Seite : 8 / 11
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : XV 85930
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S
genannt, so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit
Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
§22 55540*01
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
über die Radkontur hinausragen.
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
Hybr. ....", eingetragen haben.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
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Nr. : RA-001407-B0-021
Anlage-Nr. : 8d
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A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
Zubehörkit: 5305
Anzugsmoment: 120 Nm
BF2) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
Zubehörkit: 5305
Anzugsmoment: 140 Nm
E47) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2013:
• Typ SL bis Genehmigungs-Nr. e11*2007/46*0166*05
§22 55540*01
• Typ SLS bis Genehmigungs-Nr. e11*2007/46*0136*09
E47a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2014:
• Typ SL ab Genehmigungs-Nr. e11*2007/46*0166*06
• Typ SLS ab Genehmigungs-Nr. e11*2007/46*0136*10
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
G5W) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 205/60R16 ausgerüstet oder
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
GKR) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/65R17,
235/55R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55540 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001407-B0-021
Anlage-Nr. : 8d
Seite : 10 / 11
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : XV 85930
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante
um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.
§22 55540*01
K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
mm aufzuweiten.
K33) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante
auszuschneiden.
K40) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 zu gewährleisten, sind folgende
Maßnahmen erforderlich:
• die Radhauskante ist im Bereich von der Radmitte bis 200 mm hinter Radmitte um- und
anzulegen und in diesem Bereich um ca. 5 mm aufzuweiten
K47) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
seitlichen Stoßleiste vollkommen an das Blechradhaus anzulegen.
K53) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 zu gewährleisten, sind folgende
Maßnahmen erforderlich:
• die im Bereich vor und hinter Radmitte befindlichen Schrauben zur Befestigung des
Kunststoffinnenkotflügels sind zu entfernen und die dahinterliegende Blechlaschen nach
oben zu biegen,
• die ins Radhaus ragende Kunststoffkante der Radhausverbreiterung ist im Bereich von
Stoßfängeroberkante bis 45° hinter Radmitte um 8 mm zu kürzen,
• die in diesem Bereich befindliche Blechradhauskante ist umzulegen und der
Kunststoffinnenkotflügel dahinter zu klemmen,
• die Kunststoffausbuchtungen im Bereich vor und hinter Radmitte sind warm einzuformen
und mit Karosseriekleber an den umgebogenen Blechlaschen zu befestigen.
K58) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• die Kunststoffverbreiterung ist im Bereich von 50 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante bis
150 mm über dem Schweller auf eine Restbreite von 10mm zu kürzen,
• die unter der Kunststoffverbreiterung liegende Blechradhauskante und die
Befestigungslasche des hinteren Stoßfängers sind entsprechend der gekürzten
Kunststoffverbreiterung zu kürzen,
• der Kunststoffinnenkotflügel ist eng an die gekürzte Radhauskante anzulegen.
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Nr. : RA-001407-B0-021
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Teiletyp : XV 85930
K62) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
• der Kunststoffniet, an der Blechlasche im Bereich 30 Grad hinter der Radmitte, ist zu
entfernen,
• die Radhauskante und die Blechlasche sind im Bereich von 45 Grad vor und hinter der
Radmitte umzulegen,
• der KS- Innenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.
K69) An Achse 1 ist die Radhausausschnittkante von 100 mm vor bis 100 mm hinter der Radmitte
um 10 mm aufzuweiten.
K72) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• - die Kunststoffverbreiterung ist im Bereich von 45 Grad vor Radmitte bis zur Oberkante
Stoßfängerauf eine Restbreite von 5 mm zu kürzen,
• - im Bereich der Oberkante Stoßfänger ist die Blechlasche zu kürzen und die
Befestigungsschraube um 10 mm nach innen hinten zu versetzen
§22 55540*01
N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
T91) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
eines entsprechenden Nachweises.
Die Anlage 8d mit den Seiten 1-11 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ XV 85930 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH
Geschäftsstelle Essen, 03.04.2025
Anlage 0
Teil1: Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol
Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen
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Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen-Nrn. K01, K02, K03 und K04
Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den Rad-
abdeckungsauflagen beschrieben sind.
Bei diesen Hilfsmitteln handelt es sich um Gummileisten (schraffiert dargestellt) die mit einem
Karosseriekleber beaufschlagt sind. Der Kleber ist auf der Gummileiste so aufgebracht, dass bei der
Montage eine Verklebung der äußeren Kotflügelkante mit der Gummileiste erfolgt.
Bei vorschriftsgemäßer Durchführung der Montage ist eine dauerhafte und sichere Befestigung der
Gummileisten an der Karosserie gewährleistet.
Diese Gummileisten sind im Karosseriefachhandel, als Meterware in verschiedenen Breiten, erhältlich.
Unter Verwendung dieser Leisten ist die Herstellung einer Verbreiterung bis zu 10 mm zulässig.
Vorderachse:
Bereich 30-Grad vor der Radmitte Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte
§22 55540*01
Hinterachse:
Bereich 50-Grad hinter der Radmitte Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte
V:23.10.2024