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							               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55540 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001407-A0-021
               Anlage-Nr. :                4e
               Seite :                     1 / 17
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  XV 85930


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                    XV 85930
               Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                               Borbet
               Montageposition:                                   Vorder-und Hinterachse
               Radausführung:                                             Lk 114,3
               Radausführungskennz.:                                      Lk 114,3
               Radgröße:                                                  8½Jx19H2
               Rad-Einpresstiefe:                                          35 mm
§22 55540*00




               Lochkreisdurchmesser:                                      114,3 mm
               Lochzahl:                                                      5
               Mittenlochdurchmesser:                                     72,50 mm
               Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                          BOØ72,5/Ø60,1
               geprüfte Radlast: *)                                        910 kg
                Reifenabrollumfang:                                       2260 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   TOYOTA

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                           Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                   moment
               BF1       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                          5307        110 Nm
               BF2       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                          5307        120 Nm
               BF3       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                       5205        140 Nm
                               Schaftlänge 33 mm
               BF4       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                       5205       160 Nm
                               Schaftlänge 33 mm
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55540 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001407-A0-021
               Anlage-Nr. :                4e
               Seite :                     2 / 17
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  XV 85930


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               XPA1G(EU,M)                  e6*2007/46*0454*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               192 bis 206   Toyota Yaris GR         225/35R19                                 A02) bis A10)
                                                                                               BF1)
                                                       235/30R19
                                                       A01) G01)

                                                       245/30R19
                                                       A01) G01) K01) K04)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               XZ1L(EU,M)                    e6*2007/46*0250*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
§22 55540*00




               131             Lexus ES               225/40R19                                A02) bis A10)
                                                      N235)                                    A11) BF1)

                                                       235/40R19

                                                       245/35R19
                                                       A01) A93) K01) K04)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               HL10(A)                       e6*2007/46*0035*..
               HS19(A)                       e6*2001/116*0106*..
               L10(A)                        e6*2007/46*0034*..
               S19(A)                        e6*2001/116*0103*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               133 bis 215     Lexus GS200T,          225/40R19                                A02) bis A10)
                               GS250, GS300, GS300H, A01) K87) N235)                           A11) BF2) E65) E66)
                               GS450H
                                                      235/35R19
                                                      T91)

                                                       245/35R19
                                                       A01) K03)

                                                       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                       vorne                hinten
                                                       225/40R19            255/35R19          A01) bis A10)
                                                       K87) N235)           K04)               A11) BF2) E65) E66) V00)
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55540 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001407-A0-021
               Anlage-Nr. :                4e
               Seite :                     3 / 17
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  XV 85930


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               HS19(A)                       e6*2001/116*0106*..
               S19(A)                        e6*2001/116*0103*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               183 bis 255     Lexus GS300, GS430,    225/40R19                                  A02) bis A10)
                               GS460, GS450H          A01) G01) N235)                            A11) BF1) E64)

                                                        235/35R19
                                                        A93) N245) T91)

                                                        245/35R19
                                                        A01) K04) K70)

                                                        255/35R19
                                                        A01) K03) K04) K70)
§22 55540*00




                                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen    Auflagen und Hinweise
                                                        vorne                hinten
                                                        225/40R19            255/35R19           A01) bis A10)
                                                        N235)                K04) K70)           A11) BF1) E64) V00)
                                                        245/35R19            255/35R19           A01) bis A10)
                                                                             K04) K70)           A11) BF1) E64) V00)

               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               XE2(A)                         e11*2001/116*0206*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 153     Lexus IS200D, IS220D, 245/30R19                                   A01) bis A10)
                               IS250, IS250C                                                     BF1) E68) G7D) K01) N255)
                               (Stufenheck, Cabrio)


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               XE2(A)                           e11*2001/116*0206*..
               XE2(A)                           e6*2007/46*0346*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               133 bis 180     Lexus IS200T, IS250,      255/30R19                               A01) bis A10)
                               IS300H                                                            A11) BF1) E69) K01) K04)
                               (Nur zulässig an
                               Fahrzeugen ab EG-
                               Nummer
                               e11*2001/116*0206*10
                                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                               bzw. EG-Nummer:
                               e6*2007/46*0346*00)       vorne                hinten
                                                         225/35R19            255/30R19          A01) bis A10)
                                                                              K04)               A11) BF1) E69) G1R) V00)
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55540 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001407-A0-021
               Anlage-Nr. :                4e
               Seite :                     4 / 17
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  XV 85930


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               AZ1                            e6*2007/46*0111*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               114 bis 175     Lexus NX200t, NX300, 235/45R19                            A02) bis A10)
                               NX300h                  G4C)                              BF1)

                                                       245/45R19


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               UXC1(EU, M)                   e11*2007/46*1532*..
               UXC1(EU,M)                    e6*2007/46*0335*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               341 bis 351     Lexus RCF              235/40R19                          A02) bis A10)
                                                                                         A94) BF1)
§22 55540*00




                                                       245/35R19

                                                       255/35R19
                                                       A01) K01)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               AL1(A)                        e6*2001/116*0117*..
               HAL1(A)                       e6*2001/116*0118*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               183 bis 204     Lexus RX350, RX450H 235/50R19                             A02) bis A10)
                                                                                         BF1)
                                                       235/55R19

                                                       245/50R19


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               AL3(M)                        e6*2018/858*00209*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               136 bis 140     Lexus RX350H,          235/60R19                          A02) bis A10)
                               RX450H+                A94a)                              BF3)

                                                       245/55R19
                                                       A01) K04)

                                                       255/55R19
                                                       A01) K01) K04)
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55540 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001407-A0-021
               Anlage-Nr. :                4e
               Seite :                     5 / 17
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  XV 85930


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               ZA1(EU,M)                   e6*2007/46*0263*..
               ZA1(EU,M)-TMG               e13*2007/46*2005*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               112 bis 127   Lexus UX               225/40R19                              A01) bis A10)
                                                                                           A11) A93) BF1) K03)
                                                        235/40R19


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               E15J(A)                       e11*2001/116*0299*..
               E15UT(A)                      e11*2001/116*0305*..
               E15UT(A)MS1                   e11*2007/46*0167*..
               E15UTN(A)                     e11*2007/46*0019*..
               HE15U(A)                      e11*2007/46*0018*..
§22 55540*00




               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               66 bis 130    Toyota Auris             225/35R19                            A01) bis A10)
                             (1. Generation)                                               BF1) E58) G05) K01) K04) K78)

               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               T25                             e11*2001/116*0196*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 130     Toyota Avensis           225/35R19                          A01) bis A10)
                               (Fahrzeuge vor Facelift K03)                                BF1) K04) K50) K63) K64) K65)
                               2006, ohne                                                  K66)
                               Serienbereifung          245/30R19
                               215/50R17)               K01)


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               T25                             e11*2001/116*0196*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 130     Toyota Avensis            225/35R19                         A01) bis A10)
                               (Fahrzeuge ab Facelift    K03)                              BF1) K04) K50) K63) K64) K65)
                               2006, mit Serienbereifung                                   K66)
                               215/50R17)                245/30R19
                                                         K01)
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55540 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001407-A0-021
               Anlage-Nr. :                4e
               Seite :                     6 / 17
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  XV 85930


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               T27                            e11*2001/116*0331*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               82 bis 130      Toyota Avensis          225/40R19                         A01) bis A10)
                               (Limousine, Kombi)      GCS) K03)                         BF1)

                                                       235/35R19
                                                       K01) K04)

                                                       235/40R19
                                                       G0Z) K01) K04) K13) K22)

                                                       245/35R19
                                                       K01) K04)

                                                       255/30R19
§22 55540*00




                                                       G5V) K01) K04)

                                                       255/35R19
                                                       GCS) K01) K04) K81)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               EAM1(M)                       e6*2018/858*00144*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               59 bis 118      Toyota BZ4X            235/55R19                          A01) bis A10)
                               (2WD, 4WD)             A93)                               BF4) K01)

                                                       245/50R19
                                                       A93a)

                                                       255/50R19
                                                       K02)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               XV7(EU,M)                     e6*2007/46*0322*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               131             Toyota Camry           225/40R19                          A01) bis A10)
                                                      K04) N235)                         A11) BF1)

                                                       225/40R19 M+S
                                                       K04)

                                                       235/40R19
                                                       K01) K02)

                                                       245/35R19
                                                       K01) K02)
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55540 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001407-A0-021
               Anlage-Nr. :                4e
               Seite :                     7 / 17
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  XV 85930



               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               AX1T(EU,M)                  e11*2007/46*3641*..
               AX1T(EU,M)                  e6*2007/46*0264*..
               AX1T(EU,M)                  e6*2007/46*0338*..
               AX1T(EU,M)-TMG              e13*2007/46*1765*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               72 bis 112    Toyota C-HR            225/40R19                          A01) bis A10)
                                                                                       A11) BF2) K01) K04) K91)

               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               AX2T(M)                      e6*2018/858*00294*..
               AX2T(M)-TGRE                 e13*2018/858*00573*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
§22 55540*00




               72 bis 112    Toyota C-HR             225/45R19                         A02) bis A10)
                             (Frontantrieb)                                            A11) BF2)
                                                     235/45R19

                                                      245/40R19

                                                      255/40R19

                                                      HL 245/40R19


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               ZE1HE(EU,M)                  e6*2007/46*0318*..
               ZE1HE(EU,M)-TMG              e13*2007/46*2012*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               72 bis 112    Toyota Corolla          225/35R19                         A01) bis A10)
                             (Schrägheck, Kombi)     G2P)                              A11) BF1) K01)

                                                      235/30R19

                                                      245/30R19

                                                      255/30R19
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55540 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001407-A0-021
               Anlage-Nr. :                4e
               Seite :                     8 / 17
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  XV 85930


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               XG1TJ(JP,M)                     e6*2018/858*00186*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               72 bis 112      Toyota Corolla Cross     225/45R19                         A02) bis A10)
                                                        A93)                              A11) BF2)

                                                        235/40R19
                                                        A01) A93) K03)

                                                        235/45R19
                                                        A01) G99) K03)

                                                        245/40R19
                                                        A01) A93a) K01)

                                                        255/40R19
§22 55540*00




                                                        A01) K01)


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               XW3(A)                          e11*2001/116*0264*..
               XW3(A)                          e6*2007/46*0347*..
               XW3(A)-TMG                      e13*2007/46*1956*..
               XW4(A)                          e11*2007/46*0157*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               73              Toyota Prius Plus        225/35R19                         A01) bis A10)
                                                                                          A11) BF1) K16) K25) K88)
                                                        245/30R19
                                                        K01) K04) K26)


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               XA3(A)                          e6*2001/116*0105*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 130     Toyota RAV4              235/45R19                         A01) bis A10)
                               (ohne                                                      BF1) E62) K01)
                               Serienverbreiterung,     235/50R19
                               nur bis EG-              K04)
                               Genehmigungs-Nr.:
                               e6*2001/116*0105*08)     245/45R19
                                                        K04)

                                                        255/45R19
                                                        K04)
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55540 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001407-A0-021
               Anlage-Nr. :                4e
               Seite :                     9 / 17
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  XV 85930


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               XA3(A)                          e6*2001/116*0105*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 130     Toyota RAV4              235/45R19                         A02) bis A10)
                               (mit                                                       BF1) E62)
                               Serienverbreiterung,     235/50R19
                               nur bis EG-
                               Genehmigungs-Nr.:        245/45R19
                               e6*2001/116*0105*08)
                                                        255/45R19


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               XA3(A)                         e6*2001/116*0105*..
               XA4 (EU, M)                    e6*2007/46*0166*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
§22 55540*00




               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               91 bis 114      Toyota RAV4             235/50R19                          A02) bis A10)
                               (nur Ausführungen ab    A01) G2H) K01)                     BF2) E63)
                               EG-Genehmigungs-Nr.:
                               e6*2001/116*0105*09     245/45R19
                               bzw.
                               e6*2007/46*0166*00)     255/45R19
                                                       A01) K01)


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               XA5(EU,M)                   e6*2007/46*0289*..
               XA5(EU,M)-TMG               e13*2007/46*1991*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               129 bis 131   Toyota RAV4            235/55R19                             A02) bis A10)
                                                    A01) GCE) K01)                        A11) BF1)

                                                        245/45R19
                                                        A93) GL2)

                                                        245/50R19
                                                        A01) K01) K02)

                                                        255/45R19
                                                        A01) K01)

                                                        265/45R19
                                                        A01) K01) K02)
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55540 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001407-A0-021
               Anlage-Nr. :                4e
               Seite :                     10 / 17
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  XV 85930


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               XA5P(EU,M)                  e6*2007/46*0429*..
               XA5P(EU,M)-TGRE             e13*2007/46*2356*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               136           Toyota RAV4            235/55R19                           A01) bis A10)
                                                    A93a) GCE)                          A11) BF1) K01)

                                                       245/50R19
                                                       K04)

                                                       255/45R19
                                                       A93a)

                                                       255/50R19
                                                       GCE) K02)
§22 55540*00




               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               AR2                           e11*2001/116*0350*..
               AR2N                          e11*2007/46*0117*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               82 bis 130      Toyota Verso           225/40R19                         A02) bis A10)
                                                      A01) K83)                         BF1)

                                                       235/35R19
                                                       T91)

                                                       245/35R19
                                                       A01) K01) K16) K23)

                                                       255/30R19
                                                       A01) K01) K04) T91)


               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
                      Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
                      nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55540 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001407-A0-021
               Anlage-Nr. :                4e
               Seite :                     11 / 17
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  XV 85930


               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
                      Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
                      zulässig.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau
                      der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den
                      Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                      Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                      Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über
                      die Radkontur hinausragen.
§22 55540*00




               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                      als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
                      oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind
                      Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....",
                      eingetragen haben.

               A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

               A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf
                     den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55540 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001407-A0-021
               Anlage-Nr. :                4e
               Seite :                     12 / 17
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  XV 85930


               A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

               A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf
                     den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
                      Zubehörkit: 5307
                      Anzugsmoment: 110 Nm

               BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
§22 55540*00




                      Zubehörkit: 5307
                      Anzugsmoment: 120 Nm

               BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
                      Zubehörkit: 5205
                      Anzugsmoment: 140 Nm

               BF4)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
                      Zubehörkit: 5205
                      Anzugsmoment: 160 Nm

               E58)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen Toyota Auris der 1. Generation. In der
                      Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 4. und 5. Stelle im Variantenschlüssel '15'.

               E62)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr. e6*2001/116*0105*08

               E63)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr. e6*2001/116*0105*09 bzw.
                      e6*2007/46*0166*00

               E64)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr. e6*2001/116*0103*05 beim
                      Typ S19(a) bzw. bis EG-Genehmigungs-Nr. e6*2001/116*0106*07 beim Typ HS19(a)

               E65)   Beim Typ S19(a) nur zulässig ab EG-Genehmigungs-Nr. e6*2001/116*0103*06

               E66)   Beim Typ HS19(a) nur zulässig ab EG-Genehmigungs-Nr. e6*2001/116*0106*08

               E68)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0206*09
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55540 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001407-A0-021
               Anlage-Nr. :                4e
               Seite :                     13 / 17
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  XV 85930


               E69)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0206*10 bzw.
                      e6*2007/46*0346*00

               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
                      Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
                      wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

               G05)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 195/65R15 ausgerüstet oder
                      diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
                      bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                      beachten.

               G0Z) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/55R17 ausgerüstet oder
                    diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
                    bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
§22 55540*00




                    beachten.

               G1R) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/40R18 ausgerüstet oder
                    diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
                    bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                    beachten.

               G2H) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/60R18, 225/65R17,
                    235/55R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                    (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                    des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               G2P) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15, 225/40R18
                    ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                    Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
                    zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               G4C) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/55R18 ausgerüstet oder
                    diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
                    bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                    beachten.

               G5V) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16, 225/45R18
                    ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                    Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
                    zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               G7D) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/55R16, 245/45R17
                    ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                    Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
                    zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55540 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001407-A0-021
               Anlage-Nr. :                4e
               Seite :                     14 / 17
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  XV 85930


               G99)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/60R17 ausgerüstet oder
                      diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
                      bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                      beachten.

               GCE) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/55R19 ausgerüstet oder
                    diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
                    bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                    beachten.

               GCS) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R17, 225/45R18
                    ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                    Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
                    zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               GL2)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R19, 225/60R18,
§22 55540*00




                      225/65R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                      (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                      des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.

               K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.

               K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
                      herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.

               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55540 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001407-A0-021
               Anlage-Nr. :                4e
               Seite :                     15 / 17
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  XV 85930


               K13)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte
                      komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.

               K16)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum Schweller
                      komplett umzulegen.

               K22)   An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen
                      bzw. auszuschneiden.

               K23)   An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen
                      bzw. auszuschneiden.

               K25)   An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
                      mm aufzuweiten.

               K26)   An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
§22 55540*00




                      mm aufzuweiten.

               K50)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von ca. 200 mm oberhalb Schweller bis zum
                      hinteren Stoßfänger umzulegen.

               K63)   An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Stoßfängerkante auf eine Restbreite von 10 mm, von
                      Oberkante bis 150 mm nach unten zu kürzen.

               K64)   An Achse 2 sind die Radhäuser im Übergangsbereich Stoßfänger zum Radhaus aufzuweiten.

               K65)   An Achse 1 ist im Schwellerbereich der ins Radhaus ragende Kunststoffinnenkotflügel im
                      Bereich von 100 mm von innen nach außen und 150 mm von unten nach oben auszuschneiden.
                      Die Wirksamkeit dieser Maßnahmen kann durch Kreisfahrten überprüft werden.

               K66)   An Achse 1 ist die Ausbuchtung des Kunststoff-Innenkotflügels im Bereich der
                      Stoßfängeroberkante nach innen warm einzuformen oder auszuschneiden.

               K70)   An Achse 2 sind für eine ausreichende Freigängigkeit folgende Maßnahmen erforderlich:
                      • das Gummikederband an den Radhauskante ist zu entfernen,
                      • die Radhausausschnittkante ist im Bereich von 150 mm oberhalb Schweller bis zum hinteren
                        Stoßfänger komplett umzulegen (Restbreite 8..10 mm).

               K78)   Zur Gewährleistung ausreichender Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende Maßnahmen
                      notwendig:
                      • die Radhausausschnittkanten ist von Stoßfängeroberkante bis 180 mm vor dem Schweller
                         komplett umzulegen,
                      • die ins Radhaus hineinragende Kante des Stoßfängers ist der umgelegten
                         Radhausausschnittkanten anzupassen,
                      • die Filzinnenverkleidung ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen, oder eng an das
                         Innere Radhaus anzulegen.
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55540 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001407-A0-021
               Anlage-Nr. :                4e
               Seite :                     16 / 17
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  XV 85930


               K81)   An Achse 2 ist die Ausbuchtung des Filzinnenkotflügels im Bereich der Stoßfängeroberkante
                      auszuschneiden und die dahinter liegende Kunststoff- und Blechlasche entsprechend zu kürzen.

               K83)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
                      erforderlich.
                      • die Radhausausschnittkante ist im Bereich von 45-Grad vor und hinter der umzulegen,
                      • der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich hinter die umgelegte Kante zu klemmen und
                         zusätzlich im Bereich hinter der Radmitte warm einzuformen,
                      • der dort befindliche Kunststoffniet ist zu entfernen.

               K87)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
                      erforderlich:
                      • die Radhausausschnittkante inklusive Befestigungslaschen ist im Bereich 30° vor und hinter
                         Radmitte komplett umzulegen,
                      • die Kunststoffnieten an den Befestigungslaschen sind zu entfernen,
                      • der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.
§22 55540*00




               K88)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu gewährleisten
                      sind folgende Maßnahmen erforderlich:
                      • die Befestigungsschrauben an den Blechlaschen im Bereich 20° vor und 20° hinter der
                         Radmitte sind zu entfernen,
                      • die Radhauskante und die Blechlaschen sind im oben genannten Bereich umzulegen,
                      • der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben einzuformen und hinter die
                         umgelegte Radhauskante zu klemmen.

               K91)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu gewährleisten
                      sind folgende Maßnahmen erforderlich:
                      • der Kunststoffverbreiterung ist im Bereich 45 Grad vor bis 45 Grad hinter Radmitte auf eine
                         Restbreite von 10 mm zu kürzen,
                      • die Blech Radhauskante ist entsprechend der gekürzten Kunststoffverbreiterung umzulegen
                         (auch im Bereich von 45 Grad vor bis 45 Grad hinter der Radmitte).

               N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur
                     mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                     Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
                     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur
                     mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                     Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
                     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur
                     mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                     Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
                     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55540 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001407-A0-021
               Anlage-Nr. :                4e
               Seite :                     17 / 17
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  XV 85930


               T91)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
                      Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist
                      möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich
                      um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
                      Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines
                      entsprechenden Nachweises.

               Die Anlage 4e mit den Seiten 1-17 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
               Typ XV 85930 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 05.09.2024
§22 55540*00
               Anlage 0
               Teil1: Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol
               Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen
               Seite 9 von 9

               Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen-Nrn. K01, K02, K03 und K04
                  Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den Rad-
                  abdeckungsauflagen beschrieben sind.
                  Bei diesen Hilfsmitteln handelt es sich um Gummileisten (schraffiert dargestellt) die mit einem
                  Karosseriekleber beaufschlagt sind. Der Kleber ist auf der Gummileiste so aufgebracht, dass bei der
                  Montage eine Verklebung der äußeren Kotflügelkante mit der Gummileiste erfolgt.
                  Bei vorschriftsgemäßer Durchführung der Montage ist eine dauerhafte und sichere Befestigung der
                  Gummileisten an der Karosserie gewährleistet.

                  Diese Gummileisten sind im Karosseriefachhandel, als Meterware in verschiedenen Breiten, erhältlich.
                  Unter Verwendung dieser Leisten ist die Herstellung einer Verbreiterung bis zu 10 mm zulässig.

                  Vorderachse:
                  Bereich 30-Grad vor der Radmitte           Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte
§22 55540*00




                  Hinterachse:
                  Bereich 50-Grad hinter der Radmitte        Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte




               V:25.07.2024