Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55540 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001407-B0-021
Anlage-Nr. : 6d
Seite : 1 / 14
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : XV 85930
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: XV 85930
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: Borbet
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: Lk 114,3
Radausführungskennz.: Lk 114,3
Radgröße: 8½Jx19H2
Rad-Einpresstiefe: 35 mm
Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm
Lochzahl: 5
§22 55540*01
Mittenlochdurchmesser: 72,50 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: BOØ72,5/Ø66,1
geprüfte Radlast: *) 910 kg
Reifenabrollumfang: 2260 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: RENAULT
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Nr. : RA-001407-B0-021
Anlage-Nr. : 6d
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Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : XV 85930
Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25 5306 120 Nm
BF2 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, 5273 120 Nm
Schaftlänge 30 mm
BF3 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, 5271 120 Nm
Schaftlänge 33 mm
BF4 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, 5271 140 Nm
Schaftlänge 33 mm
BF5 1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25 5306 130 Nm
BF6 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, 5271 130 Nm
Schaftlänge 33 mm
BF7 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, 5273 110 Nm
Schaftlänge 30 mm
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
§22 55540*01
RJL e6*2018/858*00003*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
69 bis 116 Renault Arkana 225/45R19 A02) bis A10)
A11) BF1)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
RHN e9*2018/858*30002*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
96 bis 116 Renault Austral 235/45R19 A02) bis A10)
(ohne 4-Control A93a) BF2) E75a)
Hinterachslenkung,
Verbundlenkerachse) 245/45R19
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
RHN e9*2018/858*30002*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
96 Renault Austral 235/45R19 A02) bis A10)
(mit 4-Control A93a) BF3) E75)
Hinterachslenkung,
Mehrlenkerachse) 235/50R19
A01) K01) K02)
245/45R19
A01) K02) K03)
255/45R19
A01) K01) K02)
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Nr. : RA-001407-B0-021
Anlage-Nr. : 6d
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Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : XV 85930
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
RJB e2*2007/46*0684*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
67 bis 116 Renault Captur 225/45R19 A02) bis A10)
(außer E-TECH Hybrid, A11h) BF2)
Plug-In Hybrid)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
RJB e2*2007/46*0684*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
68 bis 69 Renault Captur 225/45R19 A02) bis A10)
(nur E-TECH Hybrid, A93a) A11d) BF2)
Plug-In Hybrid)
235/45R19
A93a)
§22 55540*01
245/40R19
255/40R19
A01) K01) K02)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
RFC e2*2007/46*0470*..
RFC e2*KS07/46*0064*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
96 bis 165 Renault Espace 235/50R19 A01) bis A10)
A93a) BF4) K03)
235/55R19
245/50R19
255/50R19
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
RHN e9*2018/858*30002*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
96 Renault Espace 235/45R19 A01) bis A10)
(mit 4-Control A93) BF3) E75) EF0) K02)
Hinterachslenkung)
235/50R19
GDR) K01)
245/45R19
A93) K03)
255/45R19
A93a) K01)
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Nr. : RA-001407-B0-021
Anlage-Nr. : 6d
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Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : XV 85930
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
RFE e2*2007/46*0475*..
RFE e2*2007/46*0586*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 120 Renault Kadjar, Kadjar 225/45R19 A02) bis A10)
2300 BF2)
(2WD und 4WD) 235/40R19
A01) K04)
235/45R19
A01) K04) K92)
245/40R19
A01) K04)
255/40R19
A01) K03) K04) K12) K90) K91) K92)
§22 55540*01
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
Y e11*2001/116*0261*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 127 Renault Koleos 225/45R19 A02) bis A10)
BF5)
235/45R19
245/40R19
A01) K76)
245/45R19
A01) K76)
255/40R19
A01) K04) K76)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
RZG e11*2007/46*3255*..
RZG e6*2007/46*0269*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
96 bis 140 Renault Koleos 235/50R19 A02) bis A10)
(2WD und 4WD) BF1)
245/45R19
A01) G01)
245/50R19
A01) K02)
255/45R19
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Nr. : RA-001407-B0-021
Anlage-Nr. : 6d
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Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : XV 85930
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
RFK e2*2018/858*00001*..
RFK e2*2018/858*00002*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 96 Renault Kangoo 225/40R19 A01) bis A10)
(inkl. Elektro-Fz.) GLU) K03) K04) T93) BF2)
235/35R19
A93a) GLT) K01) K02) T91)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
T e2*2001/116*0363*..
T e2*2007/46*0012*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 118 Renault Laguna 225/35R19 A01) bis A10)
(Limousine, Kombi, T88) BF6) E62) K01) K04)
§22 55540*01
Ausführungen mit
kleinsten Serienreifen 225/40R19
195/.. oder 205/..)
235/35R19
K28)
235/40R19
K13) K21) K28)
245/30R19
K28) T89)
245/35R19
K28)
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Nr. : RA-001407-B0-021
Anlage-Nr. : 6d
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Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : XV 85930
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
T e2*2001/116*0363*..
T e2*2007/46*0012*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 177 Renault Laguna 225/35R19 A01) bis A10)
(Limousine, Kombi, N235) T88) BF6) E62) K01) K04)
Ausführungen mit
kleinsten Serienreifen 225/40R19
215/.. oder 225/..) N235)
235/35R19
K28) T91)
235/40R19
K13) K21) K28)
245/30R19
K28) T89)
§22 55540*01
245/35R19
K28)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
T e2*2001/116*0363*..
T e2*2007/46*0012*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 177 Renault Laguna 225/35R19 A01) bis A10)
(Allradlenkung) N235) T88) BF6) K01)
225/40R19
N235)
235/35R19
K04) T91)
245/30R19
K04) T89)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
Z e2*2001/116*0373*..
Z e2*2007/46*0010*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 103 Renault Megane 225/35R19 A01) bis A10)
(Limousine 5-türig, T88) BF7) K04) K28) K77) K78)
Coupe, Kombi, K79)
Cabriolet, 235/30R19
Ausführungen mit K01) T86)
kleinsten Serienreifen
195/65R15 oder
205/55R16 oder
205/50R17)
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Nr. : RA-001407-B0-021
Anlage-Nr. : 6d
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Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : XV 85930
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
Z e2*2001/116*0373*..
Z e2*2007/46*0010*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 103 Renault Megane 225/35R19 A01) bis A10)
(Limousine 5-türig, BF7) K04) K28) K77) K78)
Coupe, Kombi, K79)
Cabriolet,
Ausführungen mit
Serienreifen 205/65R15
oder 205/60R16 oder
205/55R17)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
Z e2*2001/116*0373*..
Z e2*2007/46*0010*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
§22 55540*01
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 162 Renault Megane 225/35R19 A01) bis A10)
(Limousine 5-türig, G1R) T88) BF7) E70) K04) K28) K77)
Coupe, Kombi, K78) K79)
Cabriolet, 235/30R19
Ausführungen mit K01) T86)
kleinsten Serienreifen
225/..)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
RFB e2*2007/46*0546*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 130 Renault Megane, Megane 225/35R19 A01) bis A10)
Grandtour K04) T88) BF2) K01)
235/30R19
K02) T86)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
RFB e2*2007/46*0546*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
151 Renault Megane GT, 225/35R19 A01) bis A10)
Megane Grandtour GT BF2) K01) K04) T88)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
RCB e2*2018/858*00018*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 Renault Scenic e-tech 235/45R19 A01) bis A10)
electric BF2) K01)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55540 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001407-B0-021
Anlage-Nr. : 6d
Seite : 8 / 14
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : XV 85930
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
JZ e2*2001/116*0379*..
JZ e2*2007/46*0011*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 81 Renault Scenic, Grand 225/35R19 A01) bis A10)
Scenic BF7) K04) K64) T88)
(Ausführungen mit
kleinsten Serienreifen
195/65R15 oder
205/55R16)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
JZ e2*2001/116*0379*..
JZ e2*2007/46*0011*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
78 bis 103 Renault Scenic, Grand 225/35R19 A01) bis A10)
Scenic BF7) K04) K64) T88)
§22 55540*01
(Ausführungen mit
kleinsten Serienreifen
205/65R15 oder
205/60R16 oder
205/55R17)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
JZ e2*2001/116*0379*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
96 bis 118 Renault Scenic, Grand 225/35R19 A01) bis A10)
Scenic BF7) K04) K64) T88)
(Ausführungen mit
Serienreifen 225/50R17
ww. 225/45R18)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
JZ e2*2001/116*0379*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 97 Renault Scenic XMOD 225/35R19 A02) bis A10)
BF7) T88)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
RJB e2*2007/46*0684*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
69 Renault Symbioz 225/45R19 A02) bis A10)
BF2)
235/40R19
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55540 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001407-B0-021
Anlage-Nr. : 6d
Seite : 9 / 14
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : XV 85930
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
RFD e11*2007/46*2969*..
RFD e2*2007/46*0653*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 165 Renault Talisman, 225/40R19 A02) bis A10)
Talisman Grandtour N235) BF2)
235/35R19
A93) G7K) N245) T91)
235/40R19
N245)
245/35R19
A01) A93a) K03) K04)
Auflagen und Hinweise
§22 55540*01
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S
genannt, so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit
Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
über die Radkontur hinausragen.
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
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Teiletyp : XV 85930
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
§22 55540*01
sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
Hybr. ....", eingetragen haben.
A11d) Nur zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3
"Hybr. ....", eingetragen haben.
A11h) Nicht zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3
"Hybr. ....", eingetragen haben.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25
Zubehörkit: 5306
Anzugsmoment: 120 Nm
BF2) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 30 mm
Zubehörkit: 5273
Anzugsmoment: 120 Nm
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Teiletyp : XV 85930
BF3) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
Zubehörkit: 5271
Anzugsmoment: 120 Nm
BF4) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
Zubehörkit: 5271
Anzugsmoment: 140 Nm
BF5) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25
Zubehörkit: 5306
Anzugsmoment: 130 Nm
§22 55540*01
BF6) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
Zubehörkit: 5271
Anzugsmoment: 130 Nm
BF7) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 30 mm
Zubehörkit: 5273
Anzugsmoment: 110 Nm
E62) Nicht geprüft für Fahrzeugausführungen mit Allradlenkung.
E70) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen, die serienmäßig auch mit den Radgrößen
8,5Jx18H2 ET65 oder 8,5Jx19H2 ET65 ausgerüstet sind.
E75) Nur zulässig an Fahrzeugen mit Hinterachslenkung.
E75a) Nicht zulässig an Fahrzeugen mit Hinterachslenkung.
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren
Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren
Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55540 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001407-B0-021
Anlage-Nr. : 6d
Seite : 12 / 14
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : XV 85930
G1R) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/40R18 ausgerüstet oder
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
G7K) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/60R16 ausgerüstet oder
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
GDR) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/45R20 ausgerüstet oder
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
GLT) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R16,
195/65R16C, 205/55R17, 205/60R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in
den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
§22 55540*01
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
beachten.
GLU) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R16,
205/55R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55540 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001407-B0-021
Anlage-Nr. : 6d
Seite : 13 / 14
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : XV 85930
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K12) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus
ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.
K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu
kürzen.
K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante
um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.
K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
§22 55540*01
K64) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• die beiden im Radhaus befindlichen Befestigungsstehbolzen für den Filzinnenkotflügel sind
komplett zu kürzen,
• vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von ca. 100 mm unterhalb der seitlichen Stoßleiste
bis zur Stoßfängeroberkante ein Streifen von ca. 50 mm Breite (gemessen von der
Radhausausschnittkante) abzutrennen,
• die verbleibende Filzinnenverkleidung ist an der Schnittkante eng an das Metallinnenradhaus
anzulegen und festzukleben.
K76) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel -reifeninnenflankenseitig- im linken Radhaus eng an das
Blechradhaus, im rechten Radhaus eng an das Tankeinfüllrohr (im Bereich oberhalb der
Kunststoff-Tankrohrverkleidung) anzulegen.
K77) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel von der Stoßfängeroberkante bis zum Schweller
eng an die Radhauskante anzulegen.
K78) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• die im Bereich der Stoßfängeroberkante befindliche Ausbuchtung des
Kunststoffinnenkotflügels ist auszuschneiden,
• der dahinter befindliche Kunststoffsteg ist um 10 mm zu kürzen,
• die Stoßfängerbefestigungslasche ist um 5 mm zu kürzen.
K79) An Achse 2 ist im Bereich der Stoßfängeroberkante das hinter der Kunststoffausbuchtung
befindliche Stehblech um 10 mm zu kürzen.
K90) Um eine außreichende Freigängigkeit an Achse 1 zu gewährleisten ist im Bereich von
Oberkante Stoßfänger bis 45° hinter Radmitte der Kunststoffinnenkotflügel um 5 mm
einzuformen.
K91) Um eine außreichende Freigängigkeit an Achse 2 zu gewährleisten ist im Bereich von
Oberkante Stoßfänger bis 45° vor Radmitte die Kunststoffverbreiterung um 5 mm zu kürzen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55540 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001407-B0-021
Anlage-Nr. : 6d
Seite : 14 / 14
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : XV 85930
K92) Um eine außreichende Freigängigkeit an Achse 2 zu gewährleisten ist im Bereich von
Oberkante Stoßfänger bis 45° vor Radmitte der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel um 5 mm
einzuformen.
N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
T86) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
§22 55540*01
T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T89) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T91) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T93) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
Die Anlage 6d mit den Seiten 1-14 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ XV 85930 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH
Geschäftsstelle Essen, 03.04.2025
Anlage 0
Teil1: Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol
Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen
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Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen-Nrn. K01, K02, K03 und K04
Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den Rad-
abdeckungsauflagen beschrieben sind.
Bei diesen Hilfsmitteln handelt es sich um Gummileisten (schraffiert dargestellt) die mit einem
Karosseriekleber beaufschlagt sind. Der Kleber ist auf der Gummileiste so aufgebracht, dass bei der
Montage eine Verklebung der äußeren Kotflügelkante mit der Gummileiste erfolgt.
Bei vorschriftsgemäßer Durchführung der Montage ist eine dauerhafte und sichere Befestigung der
Gummileisten an der Karosserie gewährleistet.
Diese Gummileisten sind im Karosseriefachhandel, als Meterware in verschiedenen Breiten, erhältlich.
Unter Verwendung dieser Leisten ist die Herstellung einer Verbreiterung bis zu 10 mm zulässig.
Vorderachse:
Bereich 30-Grad vor der Radmitte Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte
§22 55540*01
Hinterachse:
Bereich 50-Grad hinter der Radmitte Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte
V:23.10.2024