Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55540 nach §22 StVZO Nr. : RA-001407-A0-021 Anlage-Nr. : AB3 Seite : 1 / 10 Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : XV 85930 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: XV 85930 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: Borbet Montageposition: Vorderachse **) Radausführung: Lk 112 Radausführungskennz.: Lk 112 Radgröße: 8½Jx19H2 Rad-Einpresstiefe: 38 mm §22 55540*00 Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 72,50 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: BOØ72,5/Ø57,1 geprüfte Radlast: *) 910 kg Reifenabrollumfang: 2260 mm *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen. **) Die Verwendung des Rades XV 85930, Lk 112 ist nur an der Vorderachse zulässig. Das hier beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp XV 95935, Lk 112 (KBA-Nr. 55539*00) an der Hinterachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem separaten Gutachten für den Radtyp XV 95935, Lk 112 (KBA-Nr. 55539*00) zu entnehmen. Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke: AUDI Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55540 nach §22 StVZO Nr. : RA-001407-A0-021 Anlage-Nr. : AB3 Seite : 2 / 10 Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : XV 85930 Radbefestigung Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- Kürzel moment BF1 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, 5246 120 Nm Schaftlänge 28,5 mm BF2 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, 5207 150 Nm Schaftlänge 33 mm BF3 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, 5246 140 Nm Schaftlänge 28,5 mm BF4 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, 5207 160 Nm Schaftlänge 33 mm BF5 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, 5207 140 Nm Schaftlänge 33 mm BF6 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, 5207 120 Nm Schaftlänge 33 mm §22 55540*00 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): GY e1*2007/46*2060*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8½Jx19H2, ET38 9½Jx19H2, ET35 228 bis 245 Audi S3 Sportback, S3 245/30R19 245/30R19 A01) bis A10) Limousine K01) K83) BF1) Die Verwendung des Rades XV 85930, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XV 95935, Lk 112 (KBA-Nr. 55539*00) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55540 nach §22 StVZO Nr. : RA-001407-A0-021 Anlage-Nr. : AB3 Seite : 3 / 10 Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : XV 85930 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 4E e1*2001/116*0198*.. 4E e1*2001/116*0246*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8½Jx19H2, ET38 9½Jx19H2, ET35 154 bis 331 Audi A8 245/40R19 245/40R19 A01) bis A10) BF2) E44) EB1) N255) 245/40R19 M+S 245/40R19 M+S A01) bis A10) BF2) E44) EB1) 245/45R19 245/45R19 A01) bis A10) BF2) E44) EB1) N255) 245/45R19 M+S 245/45R19 M+S A01) bis A10) BF2) E44) EB1) 255/40R19 255/40R19 A01) bis A10) BF2) E44) EB1) N265) §22 55540*00 255/40R19 M+S 255/40R19 M+S A01) bis A10) BF2) E44) EB1) 235/45R19 265/40R19 A01) bis A10) N245) BF2) E44) EB1) V00) 245/40R19 275/35R19 A01) bis A10) N255) BF2) E44) EB1) V00) Die Verwendung des Rades XV 85930, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XV 95935, Lk 112 (KBA-Nr. 55539*00) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): GA e1*2007/46*1552*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8½Jx19H2, ET38 9½Jx19H2, ET35 81 bis 140 Audi Q2 235/35R19 235/35R19 A01) bis A10) (ohne A93) K01) BF3) Serienverbreiterung) 235/40R19 235/40R19 A01) bis A10) K01) BF3) 245/35R19 245/35R19 A01) bis A10) A93a) K01) BF3) 255/35R19 255/35R19 A01) bis A10) K01) BF3) Die Verwendung des Rades XV 85930, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XV 95935, Lk 112 (KBA-Nr. 55539*00) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55540 nach §22 StVZO Nr. : RA-001407-A0-021 Anlage-Nr. : AB3 Seite : 4 / 10 Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : XV 85930 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): GA e1*2007/46*1552*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8½Jx19H2, ET38 9½Jx19H2, ET35 81 bis 140 Audi Q2 235/35R19 235/35R19 A01) bis A10) (mit Serienverbreiterung) A93) K03) BF3) 235/40R19 235/40R19 A01) bis A10) K03) BF3) 245/35R19 245/35R19 A01) bis A10) A93a) K01) BF3) 255/35R19 255/35R19 A01) bis A10) K01) BF3) Die Verwendung des Rades XV 85930, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XV 95935, Lk 112 (KBA-Nr. 55539*00) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. §22 55540*00 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): GA e1*2007/46*1552*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8½Jx19H2, ET38 9½Jx19H2, ET35 221 Audi SQ2 235/35R19 235/35R19 A01) bis A10) A93) K03) BF3) 235/40R19 235/40R19 A01) bis A10) K03) BF3) 245/35R19 245/35R19 A01) bis A10) A93a) K01) BF3) 255/35R19 255/35R19 A01) bis A10) K01) BF3) Die Verwendung des Rades XV 85930, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XV 95935, Lk 112 (KBA-Nr. 55539*00) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 8U e1*2007/46*0591*.. 8U1 e13*2007/46*1163*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8½Jx19H2, ET38 9½Jx19H2, ET35 88 bis 162 Audi Q3 245/40R19 245/40R19 A01) bis A10) (ohne BF4) Serienverbreiterung) 255/40R19 255/40R19 A01) bis A10) BF4) Die Verwendung des Rades XV 85930, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XV 95935, Lk 112 (KBA-Nr. 55539*00) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55540 nach §22 StVZO Nr. : RA-001407-A0-021 Anlage-Nr. : AB3 Seite : 5 / 10 Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : XV 85930 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 8U e1*2007/46*0591*.. 8U1 e13*2007/46*1163*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8½Jx19H2, ET38 9½Jx19H2, ET35 88 bis 162 Audi Q3 245/40R19 245/40R19 A02) bis A10) (mit Serienverbreiterung) BF4) 255/40R19 255/40R19 A02) bis A10) BF4) Die Verwendung des Rades XV 85930, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XV 95935, Lk 112 (KBA-Nr. 55539*00) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): §22 55540*00 F3 e1*2007/46*1900*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8½Jx19H2, ET38 9½Jx19H2, ET35 110 bis 180 Audi Q3, Q3 Sportback 245/45R19 245/45R19 A01) bis A10) (ohne A11) BF4) Serienverbreiterung) 255/45R19 255/45R19 A01) bis A10) K01) A11) BF4) Die Verwendung des Rades XV 85930, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XV 95935, Lk 112 (KBA-Nr. 55539*00) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F3 e1*2007/46*1900*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8½Jx19H2, ET38 9½Jx19H2, ET35 110 bis 180 Audi Q3, Q3 Sportback 245/45R19 245/45R19 A02) bis A10) (mit Serienverbreiterung) A11) BF4) Die Verwendung des Rades XV 85930, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XV 95935, Lk 112 (KBA-Nr. 55539*00) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55540 nach §22 StVZO Nr. : RA-001407-A0-021 Anlage-Nr. : AB3 Seite : 6 / 10 Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : XV 85930 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): FZ e1*2018/858*00006*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8½Jx19H2, ET38 9½Jx19H2, ET35 70 bis 89 Audi Q4 e-tron, Q4 e-tron 255/50R19 255/50R19 A01) bis A10) Sportback K01) BF5) 265/45R19 265/45R19 A01) bis A10) K03) BF5) 275/45R19 275/45R19 A01) bis A10) K01) BF5) 235/55R19 255/50R19 A01) bis A10) K03) BF5) 235/55R19 285/45R19 A01) bis A10) K03) BF5) V00) 245/50R19 265/45R19 A01) bis A10) §22 55540*00 K03) BF5) V00) 255/50R19 275/45R19 A01) bis A10) K01) BF5) V00) Die Verwendung des Rades XV 85930, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XV 95935, Lk 112 (KBA-Nr. 55539*00) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 8J e1*2001/116*0369*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8½Jx19H2, ET38 9½Jx19H2, ET35 132 bis 169 Audi TT 235/35R19 235/35R19 A01) bis A10) (Coupe, Roadster; BF6) E77a) EB2) Baureihe 8S; Serie bis 19 Zoll; ab EG- 245/35R19 245/35R19 A01) bis A10) Genehmigungs-Nr K03) K27) BF6) E77a) EB2) e1*2001/116*0369*17) Die Verwendung des Rades XV 85930, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XV 95935, Lk 112 (KBA-Nr. 55539*00) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55540 nach §22 StVZO Nr. : RA-001407-A0-021 Anlage-Nr. : AB3 Seite : 7 / 10 Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : XV 85930 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 8J e1*2001/116*0369*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8½Jx19H2, ET38 9½Jx19H2, ET35 132 bis 180 Audi TT 235/35R19 235/35R19 A01) bis A10) (Coupe, Roadster; BF1) E77a) E85) EB2) Baureihe 8S; Serie auch 20Zoll; ab EG- 245/35R19 245/35R19 A01) bis A10) Genehmigungs-Nr K03) K27) BF1) E77a) E85) EB2) e1*2001/116*0369*17) Die Verwendung des Rades XV 85930, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XV 95935, Lk 112 (KBA-Nr. 55539*00) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Auflagen und Hinweise §22 55540*00 A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile zu verwenden. Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55540 nach §22 StVZO Nr. : RA-001407-A0-021 Anlage-Nr. : AB3 Seite : 8 / 10 Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : XV 85930 A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/ oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. §22 55540*00 A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm Zubehörkit: 5246 Anzugsmoment: 120 Nm BF2) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm Zubehörkit: 5207 Anzugsmoment: 150 Nm BF3) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm Zubehörkit: 5246 Anzugsmoment: 140 Nm Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55540 nach §22 StVZO Nr. : RA-001407-A0-021 Anlage-Nr. : AB3 Seite : 9 / 10 Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : XV 85930 BF4) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm Zubehörkit: 5207 Anzugsmoment: 160 Nm BF5) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm Zubehörkit: 5207 Anzugsmoment: 140 Nm BF6) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm Zubehörkit: 5207 §22 55540*00 Anzugsmoment: 120 Nm E44) Nicht zulässig an beschussgeschützten Ausführungen. E77a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2015 (Modell 8S): • ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0369*17 E85) Die Verwendung ist nur zulässig an Fahrzeugen, die serienmäßig die Rad/Reifenkombination 255/30R20 a. 9x20, ET52 eingetragen haben. EB1) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind: • Achse 1: 6-Kolben Festsattel Kennz. Audi Ceramic Brembo mit belüfteter Scheibe Ø380x38 mm EB2) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind: • Achse 1: 4-Kolben Festsattel mit belüfteter Scheibe Ø340x30 mm K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K27) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55540 nach §22 StVZO Nr. : RA-001407-A0-021 Anlage-Nr. : AB3 Seite : 10 / 10 Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : XV 85930 K83) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich: • die Radhauskante ist im Bereich von Oberkante Stoßfänger bis 40° nach hinten umzulegen und der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben warm einzuformen und hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen. N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer- Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer- Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. §22 55540*00 N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer- Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. Die Anlage AB3 mit den Seiten 1-10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ XV 85930 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH Geschäftsstelle Essen, 05.09.2024 Anlage 0 Teil1: Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen Seite 9 von 9 Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen-Nrn. K01, K02, K03 und K04 Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den Rad- abdeckungsauflagen beschrieben sind. Bei diesen Hilfsmitteln handelt es sich um Gummileisten (schraffiert dargestellt) die mit einem Karosseriekleber beaufschlagt sind. Der Kleber ist auf der Gummileiste so aufgebracht, dass bei der Montage eine Verklebung der äußeren Kotflügelkante mit der Gummileiste erfolgt. Bei vorschriftsgemäßer Durchführung der Montage ist eine dauerhafte und sichere Befestigung der Gummileisten an der Karosserie gewährleistet. Diese Gummileisten sind im Karosseriefachhandel, als Meterware in verschiedenen Breiten, erhältlich. Unter Verwendung dieser Leisten ist die Herstellung einer Verbreiterung bis zu 10 mm zulässig. Vorderachse: Bereich 30-Grad vor der Radmitte Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte §22 55540*00 Hinterachse: Bereich 50-Grad hinter der Radmitte Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte V:25.07.2024