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							               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55540 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001407-A0-021
               Anlage-Nr. :                AB3a
               Seite :                     1/9
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  XV 85930


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                    XV 85930
               Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                               Borbet
               Montageposition:                                       Vorderachse **)
               Radausführung:                                              Lk 112
               Radausführungskennz.:                                       Lk 112
               Radgröße:                                                  8½Jx19H2
               Rad-Einpresstiefe:                                          38 mm
§22 55540*00




               Lochkreisdurchmesser:                                      112 mm
               Lochzahl:                                                      5
               Mittenlochdurchmesser:                                     72,50 mm
               Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                          BOØ72,5/Ø57,1
               geprüfte Radlast: *)                                        910 kg
                Reifenabrollumfang:                                       2260 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
               **) Die Verwendung des Rades XV 85930, Lk 112 ist nur an der Vorderachse zulässig. Das hier
               beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp XV 95935, Lk 112 (KBA-Nr. 55539*00) an
               der Hinterachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem separaten Gutachten
               für den Radtyp XV 95935, Lk 112 (KBA-Nr. 55539*00) zu entnehmen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   AUDI
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55540 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001407-A0-021
               Anlage-Nr. :                AB3a
               Seite :                     2/9
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  XV 85930


               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                                 Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                                         moment
               BF1       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                                             5246        120 Nm
                               Schaftlänge 28,5 mm
               BF2       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                                             5207            150 Nm
                               Schaftlänge 33 mm
               BF3       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                                             5246            140 Nm
                               Schaftlänge 28,5 mm
               BF4       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                                             5207            160 Nm
                               Schaftlänge 33 mm

               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               GY                              e1*2007/46*2060*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
§22 55540*00




               (kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                                        8½Jx19H2, ET38    9½Jx19H2, ET40
               228 bis 245      Audi S3 Sportback, S3   245/30R19         245/30R19                        A01) bis A10)
                                Limousine               K01) K83)                                          BF1)
               Die Verwendung des Rades XV 85930, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XV 95935, Lk 112 (KBA-Nr. 55539*00) an der Hinterachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
               Reifengrößen zulässig.
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55540 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001407-A0-021
               Anlage-Nr. :                AB3a
               Seite :                     3/9
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  XV 85930


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               4E                             e1*2001/116*0198*..
               4E                             e1*2001/116*0246*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                       8½Jx19H2, ET38     9½Jx19H2, ET40
               154 bis 331      Audi A8                245/40R19          245/40R19                        A02) bis A10)
                                                                                                           BF2) E44) EB1) N255)
                                                            245/40R19 M+S           245/40R19 M+S          A02) bis A10)
                                                                                                           BF2) E44) EB1)
                                                            245/45R19               245/45R19              A02) bis A10)
                                                                                                           BF2) E44) EB1) N255)
                                                            245/45R19 M+S           245/45R19 M+S          A02) bis A10)
                                                                                                           BF2) E44) EB1)
                                                            255/40R19               255/40R19              A02) bis A10)
                                                                                                           BF2) E44) EB1) N265)
§22 55540*00




                                                            255/40R19 M+S           255/40R19 M+S          A02) bis A10)
                                                                                                           BF2) E44) EB1)
                                                            235/45R19               265/40R19              A01) bis A10)
                                                            N245)                                          BF2) E44) EB1) V00)
                                                            245/40R19               275/35R19              A01) bis A10)
                                                            N255)                                          BF2) E44) EB1) V00)
                                                            245/40R19               285/35R19              A01) bis A10)
                                                            N255)                                          BF2) E44) EB1) V00)
                                                            245/45R19               275/40R19              A01) bis A10)
                                                            N255)                                          BF2) E44) EB1) V00)
                                                            255/40R19               285/35R19              A01) bis A10)
                                                            N265)                                          BF2) E44) EB1) V00)
               Die Verwendung des Rades XV 85930, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XV 95935, Lk 112 (KBA-Nr. 55539*00) an der Hinterachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
               Reifengrößen zulässig.

               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               GA                               e1*2007/46*1552*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                                         8½Jx19H2, ET38   9½Jx19H2, ET40
               81 bis 140       Audi Q2                  235/35R19        235/35R19                        A01) bis A10)
                                (ohne                    A93) K01)                                         BF3)
                                Serienverbreiterung)     235/40R19        235/40R19                        A01) bis A10)
                                                         K01)                                              BF3)
                                                         245/35R19        245/35R19                        A01) bis A10)
                                                         A93a) K01)                                        BF3)
                                                         255/35R19        255/35R19                        A01) bis A10)
                                                         K01)                                              BF3)
               Die Verwendung des Rades XV 85930, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XV 95935, Lk 112 (KBA-Nr. 55539*00) an der Hinterachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
               Reifengrößen zulässig.
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55540 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001407-A0-021
               Anlage-Nr. :                AB3a
               Seite :                     4/9
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  XV 85930


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               GA                               e1*2007/46*1552*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                       Vorderachse     Hinterachse
                                                          8½Jx19H2, ET38  9½Jx19H2, ET40
               81 bis 140       Audi Q2                   235/35R19       235/35R19                        A01) bis A10)
                                (mit Serienverbreiterung) A93) K03)                                        BF3)
                                                          235/40R19       235/40R19                        A01) bis A10)
                                                          K03)                                             BF3)
                                                          245/35R19       245/35R19                        A01) bis A10)
                                                          A93a) K01)                                       BF3)
                                                          255/35R19       255/35R19                        A01) bis A10)
                                                          K01)                                             BF3)
               Die Verwendung des Rades XV 85930, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XV 95935, Lk 112 (KBA-Nr. 55539*00) an der Hinterachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
               Reifengrößen zulässig.
§22 55540*00




               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               GA                             e1*2007/46*1552*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                       8½Jx19H2, ET38     9½Jx19H2, ET40
               221              Audi SQ2               235/35R19          235/35R19                        A01) bis A10)
                                                       A93) K03)                                           BF3)
                                                       235/40R19          235/40R19                        A01) bis A10)
                                                       K03)                                                BF3)
                                                       245/35R19          245/35R19                        A01) bis A10)
                                                       A93a) K01)                                          BF3)
                                                       255/35R19          255/35R19                        A01) bis A10)
                                                       K01)                                                BF3)
               Die Verwendung des Rades XV 85930, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XV 95935, Lk 112 (KBA-Nr. 55539*00) an der Hinterachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
               Reifengrößen zulässig.

               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               8U                               e1*2007/46*0591*..
               8U1                              e13*2007/46*1163*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                                         8½Jx19H2, ET38   9½Jx19H2, ET40
               88 bis 162       Audi Q3                  245/40R19        245/40R19                        A02) bis A10)
                                (ohne                                                                      BF4)
                                Serienverbreiterung)     255/40R19        255/40R19                        A01) bis A10)
                                                                                                           BF4)
               Die Verwendung des Rades XV 85930, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XV 95935, Lk 112 (KBA-Nr. 55539*00) an der Hinterachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
               Reifengrößen zulässig.
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55540 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001407-A0-021
               Anlage-Nr. :                AB3a
               Seite :                     5/9
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  XV 85930


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               8U                               e1*2007/46*0591*..
               8U1                              e13*2007/46*1163*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                       Vorderachse     Hinterachse
                                                          8½Jx19H2, ET38  9½Jx19H2, ET40
               88 bis 162       Audi Q3                   245/40R19       245/40R19                        A02) bis A10)
                                (mit Serienverbreiterung)                                                  BF4)
                                                          255/40R19       255/40R19                        A02) bis A10)
                                                                                                           BF4)
               Die Verwendung des Rades XV 85930, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XV 95935, Lk 112 (KBA-Nr. 55539*00) an der Hinterachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
               Reifengrößen zulässig.

               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
§22 55540*00




               F3                               e1*2007/46*1900*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                                         8½Jx19H2, ET38   9½Jx19H2, ET40
               110 bis 180      Audi Q3, Q3 Sportback 245/45R19           245/45R19                        A01) bis A10)
                                (ohne                                                                      A11) BF4)
                                Serienverbreiterung)     255/45R19        255/45R19                        A01) bis A10)
                                                         K01)                                              A11) BF4)
               Die Verwendung des Rades XV 85930, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XV 95935, Lk 112 (KBA-Nr. 55539*00) an der Hinterachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
               Reifengrößen zulässig.

               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               F3                               e1*2007/46*1900*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                       Vorderachse     Hinterachse
                                                          8½Jx19H2, ET38  9½Jx19H2, ET40
               110 bis 180      Audi Q3, Q3 Sportback 245/45R19           245/45R19                        A02) bis A10)
                                (mit Serienverbreiterung)                                                  A11) BF4)
                                                          255/45R19       255/45R19                        A02) bis A10)
                                                                                                           A11) BF4)
               Die Verwendung des Rades XV 85930, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XV 95935, Lk 112 (KBA-Nr. 55539*00) an der Hinterachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
               Reifengrößen zulässig.
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55540 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001407-A0-021
               Anlage-Nr. :                AB3a
               Seite :                     6/9
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  XV 85930


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               FZ                               e1*2018/858*00006*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                       Vorderachse     Hinterachse
                                                          8½Jx19H2, ET38  9½Jx19H2, ET40
               70 bis 89        Audi Q4 e-tron, Q4 e-tron 255/50R19       255/50R19                        A01) bis A10)
                                Sportback                 K01)                                             BF3)
                                                          265/45R19       265/45R19                        A01) bis A10)
                                                          K03)                                             BF3)
                                                          275/45R19       275/45R19                        A01) bis A10)
                                                          K01)                                             BF3)
                                                          235/55R19       255/50R19                        A01) bis A10)
                                                          K03)                                             BF3)
                                                          235/55R19       285/45R19                        A01) bis A10)
                                                          K03)                                             BF3) V00)
                                                          245/50R19       265/45R19                        A01) bis A10)
§22 55540*00




                                                          K03)                                             BF3) V00)
                                                          255/50R19       275/45R19                        A01) bis A10)
                                                          K01)                                             BF3) V00)
               Die Verwendung des Rades XV 85930, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XV 95935, Lk 112 (KBA-Nr. 55539*00) an der Hinterachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
               Reifengrößen zulässig.

               Auflagen und Hinweise

               A01)    Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
                       Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)    Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
                       nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)    Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
                       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
                       zulässig.

               A04)    Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau
                       der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den
                       Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55540 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001407-A0-021
               Anlage-Nr. :                AB3a
               Seite :                     7/9
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  XV 85930


               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                      Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                      Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über
                      die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                      als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
§22 55540*00




               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
                      oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind
                      Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....",
                      eingetragen haben.

               A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

               A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf
                     den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
                      Zubehörkit: 5246
                      Anzugsmoment: 120 Nm

               BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
                      Zubehörkit: 5207
                      Anzugsmoment: 150 Nm
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55540 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001407-A0-021
               Anlage-Nr. :                AB3a
               Seite :                     8/9
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  XV 85930


               BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
                      Zubehörkit: 5246
                      Anzugsmoment: 140 Nm

               BF4)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
                      Zubehörkit: 5207
                      Anzugsmoment: 160 Nm

               E44)   Nicht zulässig an beschussgeschützten Ausführungen.

               EB1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                      • Achse 1: 6-Kolben Festsattel Kennz. Audi Ceramic Brembo mit belüfteter Scheibe Ø380x38 mm
§22 55540*00




               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.

               K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
                      herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.

               K83)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu gewährleisten
                      sind folgende Maßnahmen erforderlich:
                      • die Radhauskante ist im Bereich von Oberkante Stoßfänger bis 40° nach hinten umzulegen und
                         der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben warm einzuformen und hinter die
                         umgelegte Radhauskante zu klemmen.

               N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur
                     mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                     Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
                     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur
                     mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                     Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
                     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55540 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001407-A0-021
               Anlage-Nr. :                AB3a
               Seite :                     9/9
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  XV 85930


               N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur
                     mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                     Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
                     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
                      Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist
                      möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich
                      um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
                      Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines
                      entsprechenden Nachweises.

               Die Anlage AB3a mit den Seiten 1-9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
               Sonderräder Typ XV 85930 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 05.09.2024
§22 55540*00
               Anlage 0
               Teil1: Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol
               Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen
               Seite 9 von 9

               Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen-Nrn. K01, K02, K03 und K04
                  Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den Rad-
                  abdeckungsauflagen beschrieben sind.
                  Bei diesen Hilfsmitteln handelt es sich um Gummileisten (schraffiert dargestellt) die mit einem
                  Karosseriekleber beaufschlagt sind. Der Kleber ist auf der Gummileiste so aufgebracht, dass bei der
                  Montage eine Verklebung der äußeren Kotflügelkante mit der Gummileiste erfolgt.
                  Bei vorschriftsgemäßer Durchführung der Montage ist eine dauerhafte und sichere Befestigung der
                  Gummileisten an der Karosserie gewährleistet.

                  Diese Gummileisten sind im Karosseriefachhandel, als Meterware in verschiedenen Breiten, erhältlich.
                  Unter Verwendung dieser Leisten ist die Herstellung einer Verbreiterung bis zu 10 mm zulässig.

                  Vorderachse:
                  Bereich 30-Grad vor der Radmitte           Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte
§22 55540*00




                  Hinterachse:
                  Bereich 50-Grad hinter der Radmitte        Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte




               V:25.07.2024