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							               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55540 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001407-A0-021
               Anlage-Nr. :                12
               Seite :                     1 / 16
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  XV 85930


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                    XV 85930
               Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                               Borbet
               Montageposition:                                   Vorder-und Hinterachse
               Radausführung:                                              Lk 108
               Radausführungskennz.:                                       Lk 108
               Radgröße:                                                  8½Jx19H2
               Rad-Einpresstiefe:                                          45 mm
§22 55540*00




               Lochkreisdurchmesser:                                      108 mm
               Lochzahl:                                                      5
               Mittenlochdurchmesser:                                     72,50 mm
               Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                          BOØ72,5/Ø63,4
               geprüfte Radlast: *)                                        910 kg
                Reifenabrollumfang:                                       2260 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   FORD

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                           Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                   moment
               BF1       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                          5303        130 Nm
               BF2       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5                          5335        200 Nm
               BF3       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                          5303        120 Nm
               BF4       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                          5303        140 Nm
               BF5       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                          5303        135 Nm
               BF6       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5                          5328        140 Nm
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55540 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001407-A0-021
               Anlage-Nr. :                12
               Seite :                     2 / 16
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  XV 85930


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               DXA                             e13*2007/46*1103*..
               DXA-LPG                         e13*2007/46*1288*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               63 bis 134      Ford C-Max, Grand C-     225/35R19                             A01) bis A10)
                               Max                      K03) N235) T88)                       BF1) K04) S01)
                               (Ausführungen mit
                               Serie nicht nur          235/35R19
                               205/55R16)               K03) K13) K22) K27) K67) T91)

                                                         245/30R19
                                                         K01) K67) T89)

                                                         255/30R19
                                                         K01) K13) K22) K27) K67) K68) T91)
§22 55540*00




               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               SBF                           e1*2007/46*1524*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 175     Ford Edge              235/50R19                               A02) bis A10)
                                                                                              A93a) BF2)
                                                         235/55R19

                                                         245/50R19
                                                         A01) K03)

                                                         255/50R19
                                                         A01) K01)


               Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
               DA3                                e13*2001/116*0144*..
               DA3-CNG                            e13*2001/116*1017*..
               DA3-LPG                            e13*2001/116*0999*..
               DB3                                e13*2001/116*0157*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
               (kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
               59 bis 107      Ford Focus                  225/35R19                          A01) bis A10)
                               (3-türer, 4-türer, 5-türer,                                    BF1) K61) K62) L23) S01)
                               Kombi, Cabrio)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               DA3                           e13*2001/116*0144*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               166             Ford Focus ST          225/35R19                               A01) bis A10)
                                                                                              BF1) K61) K62) L23) S01)
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55540 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001407-A0-021
               Anlage-Nr. :                12
               Seite :                     3 / 16
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  XV 85930


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               DA3                           e13*2001/116*0144*..
               DA3-RS                        e13*2001/116*1010*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               224 bis 257     Ford Focus RS          225/35R19 M+S                         A02) bis A10)
                                                                                            BF1)
                                                       235/35R19
                                                       A01) K01) K16) K72)

                                                       245/30R19
                                                       A01) K01) K16) K72)

                                                       255/30R19
                                                       A01) K01) K04) K16) K72)
§22 55540*00




               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               DYB                            e13*2007/46*1138*..
               DYB-RS                         e13*2007/46*1616*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               257             Ford Focus RS           225/35R19                            A02) bis A10)
                               (ab Modell 2016)                                             BF1)
                                                       235/35R19
                                                       A01) K03) K13) K22) K23) K25) K28)


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               DYB                            e13*2007/46*1138*..
               DYB-LPG                        e13*2007/46*1289*..
               DYB-N                          e13*2007/46*1363*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               63 bis 134      Ford Focus              225/35R19                            A01) bis A10)
                               (Limousine, Kombi)      K03) T88)                            BF1) S01)

                                                       245/30R19
                                                       K01) K04) T89)

                                                       255/30R19
                                                       K01) K04) K13) K22) K25)
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55540 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001407-A0-021
               Anlage-Nr. :                12
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               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  XV 85930


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               DYB                           e13*2007/46*1138*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               136 bis 184     Ford Focus ST          225/35R19                           A01) bis A10)
                                                      K03) N235)                          BF1)

                                                        235/30R19
                                                        K01) K04) T86)

                                                        235/35R19
                                                        K01) K04) K13) K22) K25)

                                                        245/30R19
                                                        K01) K04)

                                                        255/30R19
§22 55540*00




                                                        K01) K04) K13) K22) K25)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               DEH                           e13*2007/46*1911*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               63 bis 134      Ford Focus             225/35R19                           A01) bis A10)
                               (Limousine,                                                A11) BF1) E73) K04) T88)
                               Ausführungen mit
                               Verbundlenkerachse)


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               DEH                            e13*2007/46*1911*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               63 bis 134      Ford Focus              225/35R19                          A01) bis A10)
                               (Limousine, Kombi,                                         A11) BF1) E73) K03) K04) T88)
                               Ausführungen mit
                               Mehrlenkerachse)


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               DEH                             e13*2007/46*1911*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               63 bis 134      Ford Focus Active        225/40R19                         A02) bis A10)
                               (Limousine, Kombi)                                         A11) BF1)
                                                        235/40R19

                                                        245/35R19

                                                        255/35R19
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55540 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001407-A0-021
               Anlage-Nr. :                12
               Seite :                     5 / 16
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  XV 85930


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               DEH                            e13*2007/46*1911*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               140 bis 206     Ford Focus ST           225/35R19                          A01) bis A10)
                               (Limousine, Kombi)      K03) N235)                         BF1)

                                                        245/30R19
                                                        K01) K04)


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               DM2                             e13*2001/116*0109*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 147     Ford Kuga                225/40R19                         A02) bis A10)
                               (1. Generation)          A93) N235)                        BF1) E61) S01)
§22 55540*00




                                                        225/45R19
                                                        A93) N235)

                                                        235/40R19
                                                        A93)

                                                        235/45R19
                                                        A93)

                                                        245/40R19
                                                        A93)

                                                        245/45R19
                                                        A93a) G2E)

                                                        255/40R19
                                                        A01) A93) K03)
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55540 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001407-A0-021
               Anlage-Nr. :                12
               Seite :                     6 / 16
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  XV 85930


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               DM2                             e13*2001/116*0109*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85 bis 178      Ford Kuga                225/45R19                               A02) bis A10)
                               (2. Generation)          N235)                                   BF1) E62)

                                                        235/45R19
                                                        A01) K77)

                                                        245/40R19

                                                        255/40R19
                                                        A01) K03) K77)

                                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                        vorne                hinten
§22 55540*00




                                                        235/45R19            255/40R19          A01) bis A10)
                                                        K77)                                    BF1) E62) V00)

               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               DFK                             e13*2007/46*2188*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               88 bis 140      Ford Kuga                255/45R19                               A01) bis A10)
                               (3. Generation)                                                  A11) A93) BF3) K01) K04)

               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               BA7                              e13*2001/116*0249*..
               BA7-LPG                          e13*2001/116*1015*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               74 bis 176      Ford Mondeo               235/35R19                              A01) bis A10)
                               (bis Modelljahr 2014)                                            BF4) E52) E64) K04) S01)
                                                         245/35R19
                                                         G2D)
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55540 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001407-A0-021
               Anlage-Nr. :                12
               Seite :                     7 / 16
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  XV 85930


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               BA7                             e13*2001/116*0249*..
               BA7-HEV                         e13*2007/46*1485*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85 bis 177      Ford Mondeo              225/40R19                         A01) bis A10)
                               (ab Modelljahr 2015)     K13) N235)                        A11) BF4) E65)

                                                        225/40R19 M+S
                                                        K13)

                                                        235/35R19
                                                        K04)

                                                        235/40R19
                                                        GEU) K04) K13) K25)
§22 55540*00




                                                        245/35R19
                                                        K04)

                                                        255/35R19
                                                        K03) K04) K13) K25)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               LSK                           e13*2007/46*2387*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               92 bis 154      Ford Mustang Mach-E    235/50R19                           A01) bis A10)
                                                                                          BF2) K04)
                                                        245/50R19
                                                        K01)

                                                        255/45R19


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               LSK                           e13*2007/46*2387*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               176 bis 200     Ford Mustang Mach-E    235/50R19                           A01) bis A10)
                               GT                     N245)                               BF2) K04)

                                                        235/50R19 M+S

                                                        255/45R19
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55540 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001407-A0-021
               Anlage-Nr. :                12
               Seite :                     8 / 16
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  XV 85930


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               J2K                           e9*2007/46*3165*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               70 bis 147      Ford Puma              225/40R19                            A01) bis A10)
                                                                                           A11) BF5) EB1) K01) K04)

               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               WA6                            e13*2001/116*0185*..
               WA6-N                          e13*2007/46*1340*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               74 bis 176      Ford S-Max 1.           225/40R19                           A02) bis A10)
                               Generation; Ford        T93)                                BF2) E69) S01)
                               Galaxy 2. Generation
                                                       235/40R19
                                                       GAG)
§22 55540*00




                                                        245/35R19
                                                        T93)

                                                        245/40R19
                                                        A01) G8B) K38) L24)

                                                        255/35R19
                                                        A01) K03) K04) K38) L24)


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               WA6                              e13*2001/116*0185*..
               WAH6                             e13*2007/46*2374*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               88 bis 177      Ford S- Max 2.            235/40R19                         A02) bis A10)
                               Generation; Ford          A93a) T95)                        A11c) BF2) E69a)
                               Galaxy 3. Generation
                               (Nur zulässig an          235/45R19
                               Fahrzeugausführungen A01) K81)
                               bis einschließlich 18
                               Zoll Serienbereifung)     245/40R19

                                                        255/40R19
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55540 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001407-A0-021
               Anlage-Nr. :                12
               Seite :                     9 / 16
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  XV 85930


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               WA6                              e13*2001/116*0185*..
               WAH6                             e13*2007/46*2374*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               88 bis 177      Ford S- Max 2.            235/40R19                         A02) bis A10)
                               Generation; Ford          A93a) T95)                        A11c) BF2) E69a)
                               Galaxy 3. Generation
                               (Nur zulässig an          235/45R19
                               Fahrzeugausführungen A01) K81)
                               die mit 19 Zoll
                               Bereifung ausgerüstet     245/40R19
                               sind)
                                                         245/45R19
                                                         A01) G2F) K13) K22) K80) K81)

                                                        255/40R19
§22 55540*00




               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               PJ2                              e1*2001/116*0207*..
               PU2                              e1*2007/46*0272*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               55 bis 88       Ford Transit Connect /    225/40R19                         A01) bis A10)
                               Tourneo Connect           G0Z) K79)                         BF6) E74) T93)
                               (ab Facelift 2018)
                                                         245/35R19
                                                         K01) K04) K28) K78)


               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
                      Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
                      nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
                      Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
                      zulässig.
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55540 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001407-A0-021
               Anlage-Nr. :                12
               Seite :                     10 / 16
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  XV 85930



               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau
                      der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den
                      Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                      Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                      Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über
                      die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
§22 55540*00




               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                      als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
                      oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind
                      Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....",
                      eingetragen haben.

               A11c) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Voll-Hybrid Antrieb, dass sind Fahrzeuge (FZ), die in der
                     Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben.

               A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

               A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf
                     den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55540 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001407-A0-021
               Anlage-Nr. :                12
               Seite :                     11 / 16
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  XV 85930


               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
                      Zubehörkit: 5303
                      Anzugsmoment: 130 Nm

               BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5
                      Zubehörkit: 5335
                      Anzugsmoment: 200 Nm

               BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
                      Zubehörkit: 5303
§22 55540*00




                      Anzugsmoment: 120 Nm

               BF4)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
                      Zubehörkit: 5303
                      Anzugsmoment: 140 Nm

               BF5)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
                      Zubehörkit: 5303
                      Anzugsmoment: 135 Nm

               BF6)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5
                      Zubehörkit: 5328
                      Anzugsmoment: 140 Nm

               E52)   Nur zulässig bei Fahrzeugausführungen, die an Achse 2 mit Stehbolzen mit einer Länge von 26
                      mm ausgerüstet sind. Diese sind Fahrzeuge ab Produktionsdatum Januar 2008. Überprüfung:
                      Einschraubtiefe min 6,5 Umdrehungen.

               E61)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen Ford Kuga der 1. Generation:
                      • an 9. und 10. Stelle der Fahrzeug-Identifikations-Nr steht `DR`

               E62)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen Ford Kuga der 2. Generation:
                      • an 9. und 10. Stelle der Fahrzeug-Identifikations-Nr steht `MA`

               E64)   Beim Typ BA7 nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr.
                      e13*2001/116*0249*25.
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55540 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001407-A0-021
               Anlage-Nr. :                12
               Seite :                     12 / 16
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  XV 85930



               E65)   Beim Typ BA7 nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr.
                      e13*2001/116*0249*26.

               E69)   Beim Typ WA6 nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr.
                      e13*2001/116*0185*23.

               E69a) Beim Typ WA6 nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr.
                     e13*2001/116*0185*24.

               E73)   Nicht Fahrzeug-Ausführung Focus Active.

               E74)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen 2. Generation ab Facelift 2018:
                      • Typ PU2 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0272*14
                      • Typ PJ2 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0207*26
§22 55540*00




               EB1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                      • Achse 1: 1-Kolben Faustsattel Kennz. Ford 6T583E mit belüfteter Scheibe Ø278x25 mm

               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
                      Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
                      wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

               G0Z) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/55R17 ausgerüstet oder
                    diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
                    bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                    beachten.

               G2D) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/60R16, 235/40R19,
                    235/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                    (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                    des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               G2E) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/70R16 ausgerüstet oder
                    diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
                    bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                    beachten.

               G2F) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 245/45R19 ausgerüstet oder
                    diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
                    bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                    beachten.

               G8B) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R17, 245/45R18
                    ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                    Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
                    zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55540 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001407-A0-021
               Anlage-Nr. :                12
               Seite :                     13 / 16
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  XV 85930



               GAG) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R17, 235/45R18,
                    245/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                    (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                    des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               GEU) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R17, 235/40R19,
                    235/45R18, 235/50R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
                    Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
§22 55540*00




                      Bereich abgedeckt sein.

               K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
                      herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.

               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.

               K13)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte
                      komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.

               K16)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum Schweller
                      komplett umzulegen.

               K22)   An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen
                      bzw. auszuschneiden.

               K23)   An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen
                      bzw. auszuschneiden.

               K25)   An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
                      mm aufzuweiten.

               K27)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55540 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001407-A0-021
               Anlage-Nr. :                12
               Seite :                     14 / 16
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  XV 85930



               K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

               K38)   An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
                      Türhinterkante eng an das Blechradhaus anzulegen.

               K61)   An Achse 2 ist die Ausbuchung des Kunststoffhalters im Bereich der Stoßfängeroberkante um
                      ca. 10 mm zu kürzen.

               K62)   An Achse 1 ist die Radhauskante im Bereich von ca. 100 mm vor und hinter der Radmitte
                      umzulegen.

               K67)   An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 45-Grad vor
                      der Radmitte eng an das Radhaus anzulegen.

               K68)   An Achse 2 ist die Radhauskante im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 45-Grad vor der
§22 55540*00




                      Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

               K72)   An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zum Schweller
                      eng an das Blechradhaus anzulegen.

               K77)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
                      erforderlich:
                      • die KS-Radhausverbreiterung ist im Bereich von 40 Grad hinter der Radmitte auf einer Länge
                         von 100 mm in Richtung Schweller, um 10 mm zu kürzen,
                      • der in diesem Bereich befindliche Kunststoffniet ist zu entfernen und die dahinter befindliche
                         Blechlasche der Radhauskante ist komplett umzulegen,
                      • der Kunststoffinnenkotflügel ist im oben genannten Bereich um 20 mm nach innen oben,
                         warm einzuformen oder auszuschneiden.

               K78)   An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis Schweller eng
                      an das Blechradhaus anzulegen.

               K79)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
                      erforderlich:
                      • Der Kunststoffniet im Bereich Radmitte ist zu entfernen und die Kunststoffausbuchtung ist in
                         diesem Bereich warm einzuformen,
                      • die Radhausauschnittkante ist im Bereich von Oberkante Stoßfänger bis 100 mm hinter der
                         Radmitte umzulegen,
                      • der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

               K80)   An Achse 1 ist die Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Oberkante
                      Stoßfänger um 20 mm warm nach innen einzuformen
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55540 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001407-A0-021
               Anlage-Nr. :                12
               Seite :                     15 / 16
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  XV 85930


               K81)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
                      erforderlich:
                      • die Schraube zur Befestigung des Filzinnenfotflügels im Bereich der Oberkante Stoßfänger ist
                         zu entfernen,
                      • der Filzinnenkotflügel bzw. die Ausbuchtung im Bereich der Oberkante Stoßfänger ist
                         auszuschneiden und der Rest eng an das Innenradhaus zu verkleben,
                      • die Befestigungslasche des Stoßfängers ist um 20 mm zu kürzen und die Befrestigung nach
                         hinten zu versetzen.

               L23)   Bei Fahrzeugausführungen die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/40R18
                      ausgerüstet sind oder diese nicht in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
                      zugelassen sind, muss der Bausatz "Lenkeinschlagbegrenzung" Ford-Bestellnummer 1342639
                      eingebaut werden.
                      Kontrollmöglichkeit: Bei korrekt eingebautem Lenkeinschlagbegrenzer besteht bei voll
                      eingeschlagener Lenkung ein Abstand von mindestens 5mm zur Karosserie bzw. zum
§22 55540*00




                      Innenradhaus.

               L24)   Bei Fahrzeugausführungen die serienmäßig nicht mit einer Lenkeinschlagbegrenzung
                      ausgerüstet sind ist der Bausatz "Lenkeinschlagbegrenzung" Ford-Bestellnummer 1451390
                      einzubauen. Überprüfungsmöglichkeit :
                      • mit Lenkeinschlagbegrenzung 2,5 Lenkradumdrehungen ,
                      • ohne Lenkeinschlagbegrenzung 2,75 Lenkradumdrehungen .

               N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur
                     mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                     Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
                     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur
                     mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                     Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
                     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               S01)   Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe / Bremstrommel sind
                      zu entfernen.

               T86)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T88)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T89)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55540 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001407-A0-021
               Anlage-Nr. :                12
               Seite :                     16 / 16
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  XV 85930



               T91)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T93)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T95)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
                      Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist
                      möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich
§22 55540*00




                      um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
                      Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines
                      entsprechenden Nachweises.

               Die Anlage 12 mit den Seiten 1-16 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
               Typ XV 85930 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 05.09.2024
               Anlage 0
               Teil1: Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol
               Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen
               Seite 9 von 9

               Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen-Nrn. K01, K02, K03 und K04
                  Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den Rad-
                  abdeckungsauflagen beschrieben sind.
                  Bei diesen Hilfsmitteln handelt es sich um Gummileisten (schraffiert dargestellt) die mit einem
                  Karosseriekleber beaufschlagt sind. Der Kleber ist auf der Gummileiste so aufgebracht, dass bei der
                  Montage eine Verklebung der äußeren Kotflügelkante mit der Gummileiste erfolgt.
                  Bei vorschriftsgemäßer Durchführung der Montage ist eine dauerhafte und sichere Befestigung der
                  Gummileisten an der Karosserie gewährleistet.

                  Diese Gummileisten sind im Karosseriefachhandel, als Meterware in verschiedenen Breiten, erhältlich.
                  Unter Verwendung dieser Leisten ist die Herstellung einer Verbreiterung bis zu 10 mm zulässig.

                  Vorderachse:
                  Bereich 30-Grad vor der Radmitte           Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte
§22 55540*00




                  Hinterachse:
                  Bereich 50-Grad hinter der Radmitte        Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte




               V:25.07.2024