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							               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55539 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001409-A0-021
               Anlage-Nr. :                AB2
               Seite :                     1 / 12
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  XV 95935


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                    XV 95935
               Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                               Borbet
               Montageposition:                                      Hinterachse **)
               Radausführung:                                              Lk 112
               Radausführungskennz.:                                       Lk 112
               Radgröße:                                               9½Jx19H2
               Rad-Einpresstiefe:                                          35 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                      112 mm
               Lochzahl:                                                     5
§22 55539*00




               Mittenlochdurchmesser:                                   72,50 mm
               Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                         BOØ72,5/Ø66,6
               geprüfte Radlast: *)                                        910 kg
                Reifenabrollumfang:                                      2260 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
               **) Die Verwendung des Rades XV 95935, Lk 112 ist nur an der Hinterachse zulässig. Das hier
               beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp XV 85930, Lk 112 (KBA-Nr. 55540*00)
               an der Vorderachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem separaten
               Gutachten für den Radtyp XV 85930, Lk 112 (KBA-Nr. 55540*00) zu entnehmen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   AUDI
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55539 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001409-A0-021
               Anlage-Nr. :                AB2
               Seite :                     2 / 12
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  XV 95935


               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                                Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                                        moment
               BF1       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                                            5255        140 Nm
                               Schaftlänge 28,5 mm
               BF2       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                                            5242            150 Nm
                               Schaftlänge 33 mm
               BF3       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                                            5242            160 Nm
                               Schaftlänge 33 mm
               BF4       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                                            5283            180 Nm
                               Schaftlänge 30 mm

               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               B8                              e1*2001/116*0430*..
               B81                             e13*2007/46*1084*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
§22 55539*00




                                                        8½Jx19H2, ET30    9½Jx19H2, ET35
               90 bis 210       Audi A4, A4 quattro     235/35R19         235/35R19                       A01) bis A10)
                                (Baureihe B9,                             K04) T91)                       BF1) E79a)
                                Limousine, Kombi)       245/35R19         245/35R19                       A01) bis A10)
                                                                          K04) K28) K71)                  BF1) E79a)
                                                        255/30R19         255/30R19                       A01) bis A10)
                                                                          K04) K28) T91)                  BF1) E79a)
               Die Verwendung des Rades XV 95935, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XV 85930, Lk 112 (KBA-Nr. 55540*00) an der Vorderachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
               Reifengrößen zulässig.

               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               B8                             e1*2001/116*0430*..
               B81                            e13*2007/46*1084*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                       8½Jx19H2, ET30     9½Jx19H2, ET35
               251 bis 260      Audi S4                235/35R19          235/35R19                       A01) bis A10)
                                (Baureihe B9,                             K04)                            BF1) E79a) T91)
                                Limousine, Kombi )     235/35R19 M+S      235/35R19 M+S                   A01) bis A10)
                                                                          K04)                            BF1) E79a) T91)
                                                       245/35R19          245/35R19                       A01) bis A10)
                                                                          K04) K28) K71)                  BF1) E79a)
                                                       255/30R19          255/30R19                       A01) bis A10)
                                                                          K04) K28)                       BF1) E79a) T91)
               Die Verwendung des Rades XV 95935, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XV 85930, Lk 112 (KBA-Nr. 55540*00) an der Vorderachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
               Reifengrößen zulässig.
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55539 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001409-A0-021
               Anlage-Nr. :                AB2
               Seite :                     3 / 12
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  XV 95935


               Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
               B8                                e1*2001/116*0430*..
               B81                               e13*2007/46*1084*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                       Vorderachse      Hinterachse
                                                          8½Jx19H2, ET30   9½Jx19H2, ET35
               100 bis 245      Audi A5                   235/35R19        235/35R19                      A02) bis A10)
                                (5-türer, Coupe, Cabrio,                                                  BF1) E82) N245) T91)
                                Baureihe 8F und 8T)       235/40R19        235/40R19                      A02) bis A10)
                                                                                                          BF1) E82) G4W) N245)
                                                            245/35R19              245/35R19              A02) bis A10)
                                                                                                          BF1) E82)
                                                            255/35R19              255/35R19              A02) bis A10)
                                                                                                          BF1) E82) GCG)
               Die Verwendung des Rades XV 95935, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XV 85930, Lk 112 (KBA-Nr. 55540*00) an der Vorderachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
               Reifengrößen zulässig.
§22 55539*00




               Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
               B8                                e1*2001/116*0430*..
               B81                               e13*2007/46*1084*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                       Vorderachse      Hinterachse
                                                          8½Jx19H2, ET30   9½Jx19H2, ET35
               245 bis 260      Audi S5                   245/35R19        245/35R19                      A02) bis A10)
                                (5-türer, Coupe, Cabrio,                                                  BF1) E82)
                                Baureihe 8F und 8T)       255/35R19        255/35R19                      A02) bis A10)
                                                                                                          BF1) E82) GCF)
               Die Verwendung des Rades XV 95935, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XV 85930, Lk 112 (KBA-Nr. 55540*00) an der Vorderachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
               Reifengrößen zulässig.

               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               4G                              e1*2007/46*0436*..
               4G1                             e13*2007/46*1147*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                                        8½Jx19H2, ET30    9½Jx19H2, ET35
               100 bis 245      Audi A6                 235/40R19         235/40R19                       A02) bis A10)
                                (Limousine, Kombi)                                                        BF1) E54) N245)
                                                        245/40R19         245/40R19                       A01) bis A10)
                                                                                                          BF1) E54) N255)
                                                            255/40R19              255/40R19              A01) bis A10)
                                                                                   K28) K71)              BF1) E54)
               Die Verwendung des Rades XV 95935, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XV 85930, Lk 112 (KBA-Nr. 55540*00) an der Vorderachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
               Reifengrößen zulässig.
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55539 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001409-A0-021
               Anlage-Nr. :                AB2
               Seite :                     4 / 12
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  XV 95935


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               4G                              e1*2007/46*0436*..
               4G1                             e13*2007/46*1147*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                                        8½Jx19H2, ET30    9½Jx19H2, ET35
               309 bis 331      Audi S6                 255/40R19         255/40R19                       A01) bis A10)
                                (Limousine, Kombi)                        K28) K71)                       BF1)
               Die Verwendung des Rades XV 95935, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XV 85930, Lk 112 (KBA-Nr. 55540*00) an der Vorderachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
               Reifengrößen zulässig.

               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2                              e1*2007/46*1801*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                                        8½Jx19H2, ET30    9½Jx19H2, ET35
§22 55539*00




               100 bis 195      Audi A6                 245/45R19         245/45R19                       A01) bis A10)
                                (Limousine, Kombi,                        K04) M00)                       BF1) E21) EF0)
                                Frontantrieb)           255/40R19         255/40R19                       A01) bis A10)
                                                                          K04)                            BF1) E21) EF0)
                                                        255/45R19         255/45R19                       A01) bis A10)
                                                                          K04)                            BF1) E21) EF0) GG3)
                                                        245/45R19         275/40R19                       A01) bis A10)
                                                                          K02)                            BF1) E21) EF0) V00)
               Die Verwendung des Rades XV 95935, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XV 85930, Lk 112 (KBA-Nr. 55540*00) an der Vorderachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
               Reifengrößen zulässig.

               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2                              e1*2007/46*1801*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                                        8½Jx19H2, ET30    9½Jx19H2, ET35
               150 bis 250      Audi A6                 245/45R19         245/45R19                       A01) bis A10)
                                (Limousine, Kombi,                        K04) M00)                       A11) BF1) E21) E54) EF0)
                                Allradantrieb)                                                            N255)
                                                        255/40R19         255/40R19                       A01) bis A10)
                                                                          K04)                            A11) BF1) E21) E54) EF0)
                                                        255/45R19         255/45R19                       A01) bis A10)
                                                                          K04)                            A11) BF1) E21) E54) EF0)
                                                                                                          GG3)
                                                            245/45R19              275/40R19              A01) bis A10)
                                                                                   K02)                   A11) BF1) E21) E54) EF0)
                                                                                                          V00)
               Die Verwendung des Rades XV 95935, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XV 85930, Lk 112 (KBA-Nr. 55540*00) an der Vorderachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
               Reifengrößen zulässig.
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55539 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001409-A0-021
               Anlage-Nr. :                AB2
               Seite :                     5 / 12
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  XV 95935


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               4G                              e1*2007/46*0436*..
               4G1                             e13*2007/46*1147*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                                        8½Jx19H2, ET30    9½Jx19H2, ET35
               140 bis 245      Audi A7, A7 Sportback   245/40R19         245/40R19                       A02) bis A10)
                                                                                                          BF1) N255)
                                                            255/40R19              255/40R19              A02) bis A10)
                                                                                                          BF1)
                                                            235/45R19              265/40R19              A01) bis A10)
                                                                                   K63)                   BF1) V00)
                                                            245/40R19              275/35R19              A02) bis A10)
                                                                                                          BF1) V00)
               Die Verwendung des Rades XV 95935, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XV 85930, Lk 112 (KBA-Nr. 55540*00) an der Vorderachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
               Reifengrößen zulässig.
§22 55539*00




               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               4G                              e1*2007/46*0436*..
               4G1                             e13*2007/46*1147*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                                        8½Jx19H2, ET30    9½Jx19H2, ET35
               309 bis 331      Audi S7, S7 Sportback   255/40R19         255/40R19                       A02) bis A10)
                                                                                                          BF1)
               Die Verwendung des Rades XV 95935, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XV 85930, Lk 112 (KBA-Nr. 55540*00) an der Vorderachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
               Reifengrößen zulässig.

               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               4H                             e1*2007/46*0284*..
               4H                             e1*2007/46*0398*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                       8½Jx19H2, ET30     9½Jx19H2, ET35
               150 bis 368      Audi A8, A8L           245/45R19          245/45R19                       A02) bis A10)
                                                                          M00)                            BF2) E44) N255)
                                                       255/45R19          255/45R19                       A02) bis A10)
                                                                                                          BF2) E44)
                                                            235/50R19              255/45R19              A02) bis A10)
                                                                                                          BF2) E44) V00)
                                                            245/45R19              275/40R19              A01) bis A10)
                                                                                   K04)                   BF2) E44) V00)
               Die Verwendung des Rades XV 95935, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XV 85930, Lk 112 (KBA-Nr. 55540*00) an der Vorderachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
               Reifengrößen zulässig.
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55539 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001409-A0-021
               Anlage-Nr. :                AB2
               Seite :                     6 / 12
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  XV 95935


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               F8                             e1*2007/46*1751*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                       8½Jx19H2, ET30     9½Jx19H2, ET35
               210 bis 338      Audi A8, A8 L          245/45R19          245/45R19                       A02) bis A10)
                                                                          M00)                            A11) BF3) E44) EB1) EF0)
                                                                                                          N255)
                                                            255/45R19              255/45R19              A02) bis A10)
                                                                                                          A11) BF3) E44) EB1) EF0)
               Die Verwendung des Rades XV 95935, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XV 85930, Lk 112 (KBA-Nr. 55540*00) an der Vorderachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
               Reifengrößen zulässig.

               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               8R                               e1*2001/116*0473*..
               8R                               e1*2001/116*0497*..
               8R1                              e13*2007/46*1083*..
§22 55539*00




               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                                         8½Jx19H2, ET30   9½Jx19H2, ET35
               100 bis 200      Audi Q5                  255/45R19        255/45R19                       A01) bis A10)
                                (ohne                                     K04)                            BF3) EF0)
                                Serienverbreiterung)
               Die Verwendung des Rades XV 95935, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XV 85930, Lk 112 (KBA-Nr. 55540*00) an der Vorderachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
               Reifengrößen zulässig.

               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               8R                               e1*2001/116*0473*..
               8R                               e1*2001/116*0497*..
               8R1                              e13*2007/46*1083*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                       Vorderachse     Hinterachse
                                                          8½Jx19H2, ET30  9½Jx19H2, ET35
               100 bis 200      Audi Q5                   255/45R19       255/45R19                       A02) bis A10)
                                (mit Serienverbreiterung)                                                 BF3) EF0)
               Die Verwendung des Rades XV 95935, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XV 85930, Lk 112 (KBA-Nr. 55540*00) an der Vorderachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
               Reifengrößen zulässig.
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55539 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001409-A0-021
               Anlage-Nr. :                AB2
               Seite :                     7 / 12
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  XV 95935


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               FY                               e1*2007/46*1550*..
               FY                               e1*2007/46*1685*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                                         8½Jx19H2, ET30   9½Jx19H2, ET35
               100 bis 210      Audi Q5, Q5 Sportback 255/50R19           255/50R19                       A01) bis A10)
                                (ohne Verbreiterungs-                     K04) M00)                       A11) BF3) E44)
                                Flaps vorne u. hinten)
               Die Verwendung des Rades XV 95935, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XV 85930, Lk 112 (KBA-Nr. 55540*00) an der Vorderachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
               Reifengrößen zulässig.

               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               FY                               e1*2007/46*1550*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
§22 55539*00




                                                         8½Jx19H2, ET30   9½Jx19H2, ET35
               251 bis 260      Audi SQ5, SQ5            255/50R19 M+S    255/50R19 M+S                   A01) bis A10)
                                Sportback                                 K04) M00)                       BF3)
                                (ohne Verbreiterungs-
                                Flaps vorne u. hinten)
               Die Verwendung des Rades XV 95935, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XV 85930, Lk 112 (KBA-Nr. 55540*00) an der Vorderachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
               Reifengrößen zulässig.

               Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
               FY                                e1*2007/46*1550*..
               FY                                e1*2007/46*1685*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                       Vorderachse      Hinterachse
                                                          8½Jx19H2, ET30   9½Jx19H2, ET35
               100 bis 210      Audi Q5, Q5 Sportback 255/50R19            255/50R19                      A01) bis A10)
                                (mit Verbreiterungs-                       K04) M00)                      A11) BF3) E44)
                                Flaps vorne u. hinten)
               Die Verwendung des Rades XV 95935, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XV 85930, Lk 112 (KBA-Nr. 55540*00) an der Vorderachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
               Reifengrößen zulässig.

               Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
               FY                                e1*2007/46*1550*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                       Vorderachse      Hinterachse
                                                          8½Jx19H2, ET30   9½Jx19H2, ET35
               251 bis 260      Audi SQ5, SQ5             255/50R19 M+S    255/50R19 M+S                  A01) bis A10)
                                Sportback                                  K04) M00)                      BF3)
                                (mit Verbreiterungs-
                                Flaps vorne u. hinten)
               Die Verwendung des Rades XV 95935, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XV 85930, Lk 112 (KBA-Nr. 55540*00) an der Vorderachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
               Reifengrößen zulässig.
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55539 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001409-A0-021
               Anlage-Nr. :                AB2
               Seite :                     8 / 12
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  XV 95935


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               4L                               e1*2001/116*0350*..
               4L                               e1*2001/116*0367*..
               4L1                              e13*2007/46*1081*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                                         8½Jx19H2, ET30   9½Jx19H2, ET35
               155 bis 250      Audi Q7                  255/50R19        255/50R19                       A02) bis A10)
                                (ohne Verbreiterungs-                     M00)                            BF4) E78a) EF0) ER2)
                                Flaps)                   255/55R19        255/55R19                       A02) bis A10)
                                                                          M00)                            BF4) E78a) EF0) ER1)
               Die Verwendung des Rades XV 95935, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XV 85930, Lk 112 (KBA-Nr. 55540*00) an der Vorderachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
               Reifengrößen zulässig.

               Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
               4L                                e1*2001/116*0350*..
§22 55539*00




               4L                                e1*2001/116*0367*..
               4L1                               e13*2007/46*1081*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                       Vorderachse      Hinterachse
                                                          8½Jx19H2, ET30   9½Jx19H2, ET35
               155 bis 250      Audi Q7                   255/50R19        255/50R19                      A02) bis A10)
                                (mit Verbreiterungs-                       M00)                           BF4) E78a) EF0) ER2)
                                Flaps)                    255/55R19        255/55R19                      A02) bis A10)
                                                                           M00)                           BF4) E78a) EF0) ER1)
               Die Verwendung des Rades XV 95935, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XV 85930, Lk 112 (KBA-Nr. 55540*00) an der Vorderachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
               Reifengrößen zulässig.

               Auflagen und Hinweise

               A01)    Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)    Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)    Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                       in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                       nicht zulässig.
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55539 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001409-A0-021
               Anlage-Nr. :                AB2
               Seite :                     9 / 12
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  XV 95935


               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                      Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                      Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
                      über die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                      als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
§22 55539*00




                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                      werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                      und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
                      sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
                      Hybr. ....", eingetragen haben.

               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
                      Zubehörkit: 5255
                      Anzugsmoment: 140 Nm

               BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
                      Zubehörkit: 5242
                      Anzugsmoment: 150 Nm

               BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
                      Zubehörkit: 5242
                      Anzugsmoment: 160 Nm
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55539 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001409-A0-021
               Anlage-Nr. :                AB2
               Seite :                     10 / 12
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  XV 95935


               BF4)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
                      Zubehörkit: 5283
                      Anzugsmoment: 180 Nm

               E21)   Nicht geprüft für Fahrzeugausführungen mit Allradlenkung.

               E44)   Nicht zulässig an beschussgeschützten Ausführungen.

               E54)   Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen: Allroad

               E78a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Q7 (2. Generation, Modell 4M)":
                     -EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0350* ab Nachtrag 20
                     -EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0367* ab Nachtrag 5
                     -EG-Genehmigungs-Nr.e13*2007/46*1081* ab Nachtrag 6

               E79a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe B9:
§22 55539*00




                     • Audi A4, A4 quattro ab Modelljahr 2016
                     • an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss eine '2'
                       stehen

               E82)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2016 (Baureihe 8T und 8F)
                      • an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss ein
                        'C' stehen

               EB1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                      • Achse 1: 10-Kolben Festsattel Kennz. AKEBONO mit belüfteter und gelochter Scheibe
                        Ø420x40 mm

               EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                      Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren
                      (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren
                      Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren
                      Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

               ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) an Achse 2 ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur
                    zulässig bis zu einer Achslast von 1770 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im
                    Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               ER2) Das Sonderrad (gepr. Radlast) an Achse 2 ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur
                    zulässig bis zu einer Achslast von 1820 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im
                    Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
                      liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
                      nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55539 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001409-A0-021
               Anlage-Nr. :                AB2
               Seite :                     11 / 12
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  XV 95935


               G4W) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 265/30R20 ausgerüstet oder
                    diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                    Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
                    und G01) zu beachten.

               GCF) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R18,
                    225/50R17, 255/35R19, 265/30R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in
                    den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
                    in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                    beachten.

               GCG) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R18,
                    225/50R17, 225/55R16, 255/35R19, 265/30R20 ausgerüstet oder min. einer dieser
                    Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                    oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
                    Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               GG3) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 255/35R21,
§22 55539*00




                    255/40R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                    (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                    des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

               K63)   An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur Radmitte
                      eng an das Blechradhaus anzulegen.

               K71)   An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel, im Bereich von 45° vor bis 45° hinter der Radmitte, eng
                      an das Blechradhaus anzulegen.

               M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
                    Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-
                    typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
                    Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55539 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001409-A0-021
               Anlage-Nr. :                AB2
               Seite :                     12 / 12
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  XV 95935


               N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               T91)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
                      und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
                      ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
                      sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
§22 55539*00




                      Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
                      eines entsprechenden Nachweises.

               Die Anlage AB2 mit den Seiten 1-12 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
               Sonderräder Typ XV 95935 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 05.09.2024
               Anlage 0
               Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen

               Seite 9 von 10

               Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen-Nrn. K01, K02, K03 und K04
                  Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den Rad-
                  abdeckungsauflagen beschrieben sind.
                  Bei diesen Hilfsmitteln handelt es sich um Gummileisten (schraffiert dargestellt) die mit einem
                  Karosseriekleber beaufschlagt sind. Der Kleber ist auf der Gummileiste so aufgebracht, dass bei der
                  Montage eine Verklebung der äußeren Kotflügelkante mit der Gummileiste erfolgt.
                  Bei vorschriftsgemäßer Durchführung der Montage ist eine dauerhafte und sichere Befestigung der
                  Gummileisten an der Karosserie gewährleistet.

                  Diese Gummileisten sind im Karosseriefachhandel, als Meterware in verschiedenen Breiten, erhältlich.
                  Unter Verwendung dieser Leisten ist die Herstellung einer Verbreiterung bis zu 10 mm zulässig.

                   Vorderachse:
                   Bereich 30-Grad vor der Radmitte          Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte
§22 55539*00




                   Hinterachse:
                   Bereich 50-Grad hinter der Radmitte       Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte




               V:25.07.2024