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							               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55539 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001409-A0-021
               Anlage-Nr. :                AB2a
               Seite :                     1 / 15
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  XV 95935


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                    XV 95935
               Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                               Borbet
               Montageposition:                                      Hinterachse **)
               Radausführung:                                              Lk 112
               Radausführungskennz.:                                       Lk 112
               Radgröße:                                               9½Jx19H2
               Rad-Einpresstiefe:                                          35 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                      112 mm
               Lochzahl:                                                     5
§22 55539*00




               Mittenlochdurchmesser:                                   72,50 mm
               Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                         BOØ72,5/Ø66,6
               geprüfte Radlast: *)                                        910 kg
                Reifenabrollumfang:                                      2260 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
               **) Die Verwendung des Rades XV 95935, Lk 112 ist nur an der Hinterachse zulässig. Das hier
               beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp XV 85930, Lk 112 (KBA-Nr. 55540*00)
               an der Vorderachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem separaten
               Gutachten für den Radtyp XV 85930, Lk 112 (KBA-Nr. 55540*00) zu entnehmen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   BMW

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                     moment
               BF1       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25,                        5281        140 Nm
                               Schaftlänge 30 mm
               BF2       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25,                        5281       160 Nm
                               Schaftlänge 30 mm
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55539 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001409-A0-021
               Anlage-Nr. :                AB2a
               Seite :                     2 / 15
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  XV 95935


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               G3K                            e1*2007/46*2017*..
               G3L                            e1*2007/46*1947*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                       8½Jx19H2, ET30     9½Jx19H2, ET35
               85 bis 210       BMW 3er                235/35R19          235/35R19                       A01) bis A10)
                                (Heckantrieb)                             A94) K04) N245)                 A11) BF1)
                                                                          T91)
                                                       235/40R19          235/40R19                       A01) bis A10)
                                                                          K04) N245) T95)                 A11) BF1) G01)
                                                       245/35R19          245/35R19                       A01) bis A10)
                                                                          K04) N255) T93)                 A11) BF1)
                                                       225/35R19          265/30R19                       A01) bis A10)
                                                                          K02) T93)                       A11) BF1) V00)
                                                       225/40R19          255/35R19                       A01) bis A10)
                                                                          K04) T96)                       A11) BF1)
                                                       235/35R19          265/30R19                       A01) bis A10)
§22 55539*00




                                                                          K02) T93)                       A11) BF1) V00)
                                                       235/35R19          275/30R19                       A01) bis A10)
                                                                          K02) T96)                       A11) BF1) V00)
               Die Verwendung des Rades XV 95935, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XV 85930, Lk 112 (KBA-Nr. 55540*00) an der Vorderachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
               Reifengrößen zulässig.

               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               G3K                              e1*2007/46*2017*..
               G3L                              e1*2007/46*1947*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                                         8½Jx19H2, ET30   9½Jx19H2, ET35
               120 bis 210      BMW 3er                  235/35R19        235/35R19                       A01) bis A10)
                                (Allradantrieb)                           A94) K04) N245)                 A11) BF1)
                                                                          T91)
                                                         235/40R19        235/40R19                       A01) bis A10)
                                                                          K04) N245) T95)                 A11) BF1) G01)
                                                         245/35R19        245/35R19                       A01) bis A10)
                                                                          K04) N255) T93)                 A11) BF1)
                                                         255/35R19        255/35R19                       A01) bis A10)
                                                                          K04) T96)                       A11) BF1)
                                                         225/35R19        265/30R19                       A01) bis A10)
                                                                          K02) T93)                       A11) BF1) V00)
                                                         225/40R19        255/35R19                       A01) bis A10)
                                                                          K04) T96)                       A11) BF1)
                                                         235/35R19        265/30R19                       A01) bis A10)
                                                                          K02) T93)                       A11) BF1) V00)
                                                         235/35R19        275/30R19                       A01) bis A10)
                                                                          K02) T96)                       A11) BF1) V00)
               Die Verwendung des Rades XV 95935, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XV 85930, Lk 112 (KBA-Nr. 55540*00) an der Vorderachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
               Reifengrößen zulässig.
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55539 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001409-A0-021
               Anlage-Nr. :                AB2a
               Seite :                     3 / 15
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  XV 95935


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               G3K                              e1*2007/46*2017*..
               G3L                              e1*2007/46*1947*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                                         8½Jx19H2, ET30   9½Jx19H2, ET35
               250 bis 275      BMW M340i, M340d         255/35R19        255/35R19                       A01) bis A10)
                                (Allradantrieb)                           K04)                            BF1)
                                                         225/35R19        265/30R19                       A01) bis A10)
                                                                          K02) T93)                       BF1) V00)
                                                         225/40R19        255/35R19                       A01) bis A10)
                                                                          K04)                            BF1)
                                                         235/35R19        265/30R19                       A01) bis A10)
                                                                          K02) T93)                       BF1) V00)
                                                         235/35R19        275/30R19                       A01) bis A10)
                                                                          K02)                            BF1) V00)
               Die Verwendung des Rades XV 95935, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XV 85930, Lk 112 (KBA-Nr. 55540*00) an der Vorderachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
§22 55539*00




               Reifengrößen zulässig.

               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               G3C                            e1*2007/46*2126*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                       8½Jx19H2, ET30     9½Jx19H2, ET35
               120 bis 210      BMW 4er Coupe, Cabrio 235/35R19           235/35R19                       A01) bis A10)
                                                                          A94a) K04) T91)                 BF1)
                                                       235/40R19          235/40R19                       A01) bis A10)
                                                                          K04)                            BF1) G01)
                                                       225/40R19          255/35R19                       A01) bis A10)
                                                                          K04)                            BF1)
                                                       235/35R19          275/30R19                       A01) bis A10)
                                                                          K02)                            BF1) V00)
               Die Verwendung des Rades XV 95935, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XV 85930, Lk 112 (KBA-Nr. 55540*00) an der Vorderachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
               Reifengrößen zulässig.
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55539 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001409-A0-021
               Anlage-Nr. :                AB2a
               Seite :                     4 / 15
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  XV 95935


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               G3C                            e1*2007/46*2126*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                       8½Jx19H2, ET30     9½Jx19H2, ET35
               250 bis 275      BMW M440i, M440d       235/35R19 M+S      235/35R19 M+S                   A01) bis A10)
                                                                          A94a) K04) T91)                 BF1)
                                                       235/40R19 M+S      235/40R19 M+S                   A01) bis A10)
                                                                          K04)                            BF1) G01)
                                                       225/40R19          255/35R19                       A01) bis A10)
                                                                          K04)                            BF1)
                                                       235/35R19          265/30R19                       A01) bis A10)
                                                                          K04) T93)                       BF1) V00)
                                                       235/35R19          275/30R19                       A01) bis A10)
                                                                          K02)                            BF1) V00)
               Die Verwendung des Rades XV 95935, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XV 85930, Lk 112 (KBA-Nr. 55540*00) an der Vorderachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
               Reifengrößen zulässig.
§22 55539*00




               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               G4C                            e1*2018/858*00122*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                       8½Jx19H2, ET30     9½Jx19H2, ET35
               120 bis 210      BMW 4er Gran Coupe     235/40R19          235/40R19                       A02) bis A10)
                                                                          A94a)                           BF1) N245)
                                                       245/40R19          245/40R19                       A01) bis A10)
                                                                          A94a) K04)                      BF1)
                                                       255/35R19          255/35R19                       A01) bis A10)
                                                                          K04)                            BF1)
                                                       255/40R19          255/40R19                       A01) bis A10)
                                                                          K04)                            BF1)
                                                       245/40R19          255/40R19                       A01) bis A10)
                                                                          K04)                            BF1)
                                                       255/35R19          265/35R19                       A01) bis A10)
                                                                          K02)                            BF1) V00)
               Die Verwendung des Rades XV 95935, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XV 85930, Lk 112 (KBA-Nr. 55540*00) an der Vorderachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
               Reifengrößen zulässig.
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55539 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001409-A0-021
               Anlage-Nr. :                AB2a
               Seite :                     5 / 15
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  XV 95935


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               G4C                            e1*2018/858*00122*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                       8½Jx19H2, ET30     9½Jx19H2, ET35
               80 bis 105       BMW i4                 255/40R19          255/40R19                       A01) bis A10)
                                                                          A94) K04)                       BF1)
                                                       245/40R19          255/40R19                       A01) bis A10)
                                                                          A94) K04)                       BF1)
                                                       245/40R19          275/35R19                       A01) bis A10)
                                                                          A94) K02)                       BF1) V00)
                                                       245/40R19          285/35R19                       A01) bis A10)
                                                                          A94) K02)                       BF1) V00)
                                                       HL 245/40R19       255/40R19                       A01) bis A10)
                                                                          A94) K04)                       BF1) V00)
                                                       HL 245/40R19       275/35R19                       A01) bis A10)
                                                                          A94) K02)                       BF1) V00)
                                                       HL 245/40R19       285/35R19                       A01) bis A10)
                                                                          A94) K02)                       BF1) V00)
§22 55539*00




                                                       255/40R19          285/35R19                       A01) bis A10)
                                                                          A94) K02)                       BF1) V00)
               Die Verwendung des Rades XV 95935, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XV 85930, Lk 112 (KBA-Nr. 55540*00) an der Vorderachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
               Reifengrößen zulässig.

               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               G4C                            e1*2018/858*00122*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                       8½Jx19H2, ET30     9½Jx19H2, ET35
               125              BMW i4 M50             255/40R19          255/40R19                       A01) bis A10)
                                                                          A94) K04)                       BF1)
                                                       245/40R19          255/40R19                       A01) bis A10)
                                                                          A94) K04)                       BF1)
                                                       245/40R19          275/35R19                       A01) bis A10)
                                                                          A94) K02)                       BF1) V00)
                                                       245/40R19          285/35R19                       A01) bis A10)
                                                                          A94) K02)                       BF1) V00)
                                                       HL 245/40R19       255/40R19                       A01) bis A10)
                                                                          A94) K04)                       BF1) V00)
                                                       HL 245/40R19       275/35R19                       A01) bis A10)
                                                                          A94) K02)                       BF1) V00)
                                                       HL 245/40R19       285/35R19                       A01) bis A10)
                                                                          A94) K02)                       BF1) V00)
                                                       255/40R19          285/35R19                       A01) bis A10)
                                                                          A94) K02)                       BF1) V00)
               Die Verwendung des Rades XV 95935, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XV 85930, Lk 112 (KBA-Nr. 55540*00) an der Vorderachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
               Reifengrößen zulässig.
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55539 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001409-A0-021
               Anlage-Nr. :                AB2a
               Seite :                     6 / 15
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  XV 95935


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               G5L                             e1*2007/46*1688*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                                        8½Jx19H2, ET30    9½Jx19H2, ET35
               100 bis 265      BMW 5er, BMW 5er        235/40R19         235/40R19                       A02) bis A10)
                                xDrive, BMW 5er Hybrid                    T95)                            A11) BF1) E21) N245)
                                (Limousine, außer       245/40R19         245/40R19                       A02) bis A10)
                                M550i xDrive und                                                          A11) BF1) E21)
                                M550d xDrive)           245/40R19         275/35R19                       A01) bis A10)
                                                                          K04)                            A11) BF1) E21)
               Die Verwendung des Rades XV 95935, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XV 85930, Lk 112 (KBA-Nr. 55540*00) an der Vorderachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
               Reifengrößen zulässig.

               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               G5L                              e1*2007/46*1688*..
§22 55539*00




               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                                         8½Jx19H2, ET30   9½Jx19H2, ET35
               294 bis 390      BMW 5er                  245/35R19 M+S    245/35R19 M+S                   A02) bis A10)
                                (Limousine, nur M550i                     T93)                            BF1) E21)
                                xDrive und M550d         245/40R19 M+S    245/40R19 M+S                   A02) bis A10)
                                xDrive)                                                                   BF1) E21)
                                                         245/40R19        275/35R19                       A01) bis A10)
                                                                          K04)                            BF1) E21)
               Die Verwendung des Rades XV 95935, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XV 85930, Lk 112 (KBA-Nr. 55540*00) an der Vorderachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
               Reifengrößen zulässig.

               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               G5K                             e1*2007/46*1750*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                                        8½Jx19H2, ET30    9½Jx19H2, ET35
               100 bis 265      BMW 5er, BMW 5er        245/40R19         245/40R19                       A02) bis A10)
                                xDrive                                    T98)                            A11) BF1) E21)
                                (Kombi, außer M550d     255/35R19         255/35R19                       A01) bis A10)
                                xDrive)                                   T96)                            A11) BF1) E21)
                                                        255/40R19         255/40R19                       A01) bis A10)
                                                                                                          A11) BF1) E21) GA2)
                                                            245/40R19              275/35R19              A01) bis A10)
                                                                                   K04)                   A11) BF1) E21)
                                                            255/40R19              285/35R19              A01) bis A10)
                                                                                   K02)                   A11) BF1) E21) V00)
               Die Verwendung des Rades XV 95935, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XV 85930, Lk 112 (KBA-Nr. 55540*00) an der Vorderachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
               Reifengrößen zulässig.
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55539 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001409-A0-021
               Anlage-Nr. :                AB2a
               Seite :                     7 / 15
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  XV 95935


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               G5K                             e1*2007/46*1750*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                                        8½Jx19H2, ET30    9½Jx19H2, ET35
               294              BMW 5er                 245/40R19 M+S     245/40R19 M+S                   A02) bis A10)
                                (Kombi, nur M550d                         W255)                           BF1) E21)
                                xDrive)                 255/40R19 M+S     255/40R19 M+S                   A01) bis A10)
                                                                          W265)                           BF1) E21) G01)
                                                        245/40R19         275/35R19                       A01) bis A10)
                                                                          K04)                            BF1) E21)
                                                        255/35R19         285/30R19                       A01) bis A10)
                                                                          K02)                            BF1) E21) V00)
                                                        255/40R19         285/35R19                       A01) bis A10)
                                                                          K02)                            BF1) E21) GFC) V00)
               Die Verwendung des Rades XV 95935, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XV 85930, Lk 112 (KBA-Nr. 55540*00) an der Vorderachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
               Reifengrößen zulässig.
§22 55539*00




               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               G6E                            e1*2018/858*00317*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                       8½Jx19H2, ET30     9½Jx19H2, ET35
               105              BMW i5                 245/45R19          275/40R19                       A01) bis A10)
                                (Limousine)                               A94) K04)                       B84) BF1) EF0)
                                                       255/40R19          285/35R19                       A01) bis A10)
                                                                          A94) K02)                       B84) BF1) EF0) V00)
                                                       255/45R19          285/40R19                       A01) bis A10)
                                                                          A94) K02)                       B84) BF1) EF0) V00)
               Die Verwendung des Rades XV 95935, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XV 85930, Lk 112 (KBA-Nr. 55540*00) an der Vorderachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
               Reifengrößen zulässig.
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55539 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001409-A0-021
               Anlage-Nr. :                AB2a
               Seite :                     8 / 15
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  XV 95935


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               G6L                            e1*2018/858*00316*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                       8½Jx19H2, ET30     9½Jx19H2, ET35
               120 bis 230      BMW 5er                245/40R19          245/40R19                       A02) bis A10)
                                (Limousine)                               A94) T98)                       A11) B84) BF1) EF0)
                                                       245/45R19          245/45R19                       A02) bis A10)
                                                                          A94) M00)                       A11) B84) BF1) EF0)
                                                       255/40R19          255/40R19                       A02) bis A10)
                                                                          A94)                            A11) B84) BF1) EF0)
                                                       245/45R19          275/40R19                       A01) bis A10)
                                                                          K04)                            A11) B84) BF1) EF0)
                                                       255/40R19          285/35R19                       A01) bis A10)
                                                                          A94) K02)                       A11) B84) BF1) EF0) V00)
                                                       255/45R19          285/40R19                       A01) bis A10)
                                                                          K02)                            A11) B84) BF1) EF0) V00)
               Die Verwendung des Rades XV 95935, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
§22 55539*00




               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XV 85930, Lk 112 (KBA-Nr. 55540*00) an der Vorderachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
               Reifengrößen zulässig.

               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               G6GT                           e1*2007/46*1791*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                       8½Jx19H2, ET30     9½Jx19H2, ET35
               120 bis 265      BMW 6er GT             245/45R19          245/45R19                       A02) bis A10)
                                                                          A94) M00)                       A11) BF1)
                                                       255/40R19          255/40R19                       A02) bis A10)
                                                                          A94)                            A11) BF1)
                                                       245/45R19          275/40R19                       A01) bis A10)
                                                                          A94) K04)                       A11) BF1)
                                                       255/40R19          285/35R19                       A01) bis A10)
                                                                          A94a) K04)                      A11) BF1) V00)
               Die Verwendung des Rades XV 95935, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XV 85930, Lk 112 (KBA-Nr. 55540*00) an der Vorderachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
               Reifengrößen zulässig.

               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               7L                              e1*2007/46*0276*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                                        8½Jx19H2, ET30    9½Jx19H2, ET35
               155 bis 390      BMW 7er                 245/45R19         245/45R19                       A02) bis A10)
                                (Baureihe G11)                            M00)                            A11) BF1)
                                                        245/45R19         275/40R19                       A01) bis A10)
                                                                          K04)                            A11) BF1)
               Die Verwendung des Rades XV 95935, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XV 85930, Lk 112 (KBA-Nr. 55540*00) an der Vorderachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
               Reifengrößen zulässig.
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55539 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001409-A0-021
               Anlage-Nr. :                AB2a
               Seite :                     9 / 15
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  XV 95935


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               G8C                              e1*2007/46*1906*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                                         8½Jx19H2, ET30   9½Jx19H2, ET35
               235 bis 250      BMW 840d xDrive, 840i 245/40R19 M+S       245/40R19 M+S                   A02) bis A10)
                                xDrive                                    A94)                            BF1)
                                (Coupe 2-türer, Cabrio) 255/35R19 M+S     255/35R19 M+S                   A01) bis A10)
                                                                          A94) K04)                       BF1)
                                                         245/40R19        275/35R19                       A01) bis A10)
                                                                          A94) K04)                       BF1)
               Die Verwendung des Rades XV 95935, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XV 85930, Lk 112 (KBA-Nr. 55540*00) an der Vorderachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
               Reifengrößen zulässig.

               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               G8C                              e1*2007/46*1906*..
§22 55539*00




               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                                         8½Jx19H2, ET30   9½Jx19H2, ET35
               390              BMW M850i xDrive         245/40R19 M+S    245/40R19 M+S                   A02) bis A10)
                                (Coupe 2-türer, Cabrio)                   A94)                            BF1)
                                                         255/35R19 M+S    255/35R19 M+S                   A01) bis A10)
                                                                          A94) K04)                       BF1)
                                                         245/40R19 M+S    275/35R19 M+S                   A01) bis A10)
                                                                          A94) K04)                       BF1)
               Die Verwendung des Rades XV 95935, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XV 85930, Lk 112 (KBA-Nr. 55540*00) an der Vorderachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
               Reifengrößen zulässig.

               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               G3X                            e1*2007/46*1797*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                       8½Jx19H2, ET30     9½Jx19H2, ET35
               100 bis 210      BMW X3                 255/45R19          255/45R19                       A02) bis A10)
                                                                                                          A11) BF1)
                                                            255/45R19              285/40R19              A01) bis A10)
                                                                                   K04)                   A11) BF1) V00)
               Die Verwendung des Rades XV 95935, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XV 85930, Lk 112 (KBA-Nr. 55540*00) an der Vorderachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
               Reifengrößen zulässig.
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55539 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001409-A0-021
               Anlage-Nr. :                AB2a
               Seite :                     10 / 15
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  XV 95935


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               G3X                            e1*2007/46*1797*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                       8½Jx19H2, ET30     9½Jx19H2, ET35
               240 bis 265      BMW X3 M40d, X3 M40i 255/45R19 M+S        255/45R19 M+S                   A02) bis A10)
                                                                                                          A11) BF1) EF0)
                                                            255/45R19 M+S          285/40R19 M+S          A01) bis A10)
                                                                                   K04)                   A11) BF1) EF0) V00)
               Die Verwendung des Rades XV 95935, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XV 85930, Lk 112 (KBA-Nr. 55540*00) an der Vorderachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
               Reifengrößen zulässig.

               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               G4X                            e1*2007/46*1881*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
§22 55539*00




                                                       8½Jx19H2, ET30     9½Jx19H2, ET35
               120 bis 210      BMW X4                 255/45R19          255/45R19                       A02) bis A10)
                                                                          A94)                            A11) BF1)
                                                       255/45R19          285/40R19                       A02) bis A10)
                                                                          A94)                            A11) BF1) V00)
               Die Verwendung des Rades XV 95935, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XV 85930, Lk 112 (KBA-Nr. 55540*00) an der Vorderachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
               Reifengrößen zulässig.

               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               G4X                            e1*2007/46*1881*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                       8½Jx19H2, ET30     9½Jx19H2, ET35
               240 bis 265      BMW X4 M40d, X4 M40i 255/45R19 M+S        255/45R19 M+S                   A02) bis A10)
                                                                          A94)                            A11) BF1)
                                                       255/45R19 M+S      285/40R19 M+S                   A02) bis A10)
                                                                          A94)                            A11) BF1) V00)
               Die Verwendung des Rades XV 95935, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XV 85930, Lk 112 (KBA-Nr. 55540*00) an der Vorderachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
               Reifengrößen zulässig.

               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               G5X                            e1*2007/46*1918*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                       8½Jx19H2, ET30     9½Jx19H2, ET35
               155 bis 250      BMW X5                 255/50R19          255/50R19                       A02) bis A10)
                                                                          A94) M00)                       A11) BF2) E71) EF0) ER2)
                                                       255/55R19          255/55R19                       A02) bis A10)
                                                                          A94) M00)                       A11) BF2) E71) EF0) ER1)
               Die Verwendung des Rades XV 95935, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XV 85930, Lk 112 (KBA-Nr. 55540*00) an der Vorderachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
               Reifengrößen zulässig.
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55539 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001409-A0-021
               Anlage-Nr. :                AB2a
               Seite :                     11 / 15
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  XV 95935



               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               G4Z                            e1*2007/46*1949*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                       8½Jx19H2, ET30     9½Jx19H2, ET35
               120 bis 250      BMW Z4                 245/35R19 M+S      245/35R19 M+S                   A02) bis A10)
                                                                          A94)                            BF1)
                                                       255/35R19          255/35R19                       A02) bis A10)
                                                                          A94) N265)                      BF1)
                                                       255/35R19 M+S      255/35R19 M+S                   A02) bis A10)
                                                                          A94)                            BF1)
                                                       225/40R19 M+S      245/40R19 M+S                   A02) bis A10)
                                                                          A94a)                           BF1) V00)
                                                       245/35R19          265/35R19                       A02) bis A10)
                                                                          N275)                           BF1) V00)
                                                       255/35R19          275/35R19                       A02) bis A10)
                                                                                                          BF1)
§22 55539*00




               Die Verwendung des Rades XV 95935, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XV 85930, Lk 112 (KBA-Nr. 55540*00) an der Vorderachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
               Reifengrößen zulässig.

               Auflagen und Hinweise

               A01)    Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)    Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)    Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                       in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                       nicht zulässig.

               A04)    Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)    Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
                       über die Radkontur hinausragen.
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55539 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001409-A0-021
               Anlage-Nr. :                AB2a
               Seite :                     12 / 15
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  XV 95935


               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                      als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                      werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
§22 55539*00




                      und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
                      sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
                      Hybr. ....", eingetragen haben.

               A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

               A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                     auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                     Fahrzeugherstellers).

               B84)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                      • Achse 2: innenbelüftete Bremsscheibe Ø370x24 mm

               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 30 mm
                      Zubehörkit: 5281
                      Anzugsmoment: 140 Nm

               BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 30 mm
                      Zubehörkit: 5281
                      Anzugsmoment: 160 Nm

               E21)   Nicht geprüft für Fahrzeugausführungen mit Allradlenkung.

               E71)   Nicht zulässig an beschussgeschützten Ausführungen.
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55539 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001409-A0-021
               Anlage-Nr. :                AB2a
               Seite :                     13 / 15
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  XV 95935


               EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                      Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren
                      (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren
                      Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren
                      Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

               ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) an Achse 2 ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur
                    zulässig bis zu einer Achslast von 1770 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im
                    Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               ER2) Das Sonderrad (gepr. Radlast) an Achse 2 ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur
                    zulässig bis zu einer Achslast von 1820 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im
                    Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
                      liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
                      nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
§22 55539*00




               GA2) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/55R17 ausgerüstet oder
                    diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                    Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
                    und G01) zu beachten.

               GFC) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 245/40R19,
                    245/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                    (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                    des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
                    Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-
                    typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
                    Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

               N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55539 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001409-A0-021
               Anlage-Nr. :                AB2a
               Seite :                     14 / 15
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  XV 95935



               N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               T91)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem
§22 55539*00




                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T93)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T95)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T96)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1420 kg bei LI 96 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 710 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T98)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
                      und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
                      ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
                      sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
                      Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
                      eines entsprechenden Nachweises.

               W255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Reifen der Größen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
                     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                     EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               W265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Reifen der Größen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
                     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                     EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55539 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001409-A0-021
               Anlage-Nr. :                AB2a
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               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  XV 95935



               Die Anlage AB2a mit den Seiten 1-15 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
               Sonderräder Typ XV 95935 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 05.09.2024
§22 55539*00
               Anlage 0
               Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen

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               Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen-Nrn. K01, K02, K03 und K04
                  Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den Rad-
                  abdeckungsauflagen beschrieben sind.
                  Bei diesen Hilfsmitteln handelt es sich um Gummileisten (schraffiert dargestellt) die mit einem
                  Karosseriekleber beaufschlagt sind. Der Kleber ist auf der Gummileiste so aufgebracht, dass bei der
                  Montage eine Verklebung der äußeren Kotflügelkante mit der Gummileiste erfolgt.
                  Bei vorschriftsgemäßer Durchführung der Montage ist eine dauerhafte und sichere Befestigung der
                  Gummileisten an der Karosserie gewährleistet.

                  Diese Gummileisten sind im Karosseriefachhandel, als Meterware in verschiedenen Breiten, erhältlich.
                  Unter Verwendung dieser Leisten ist die Herstellung einer Verbreiterung bis zu 10 mm zulässig.

                   Vorderachse:
                   Bereich 30-Grad vor der Radmitte          Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte
§22 55539*00




                   Hinterachse:
                   Bereich 50-Grad hinter der Radmitte       Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte




               V:25.07.2024