Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55539 nach §22 StVZO Nr. : RA-001409-A0-021 Anlage-Nr. : AB1a Seite : 1/6 Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : XV 95935 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: XV 95935 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: Borbet Montageposition: Hinterachse **) Radausführung: Lk 112 Radausführungskennz.: Lk 112 Radgröße: 9½Jx19H2 Rad-Einpresstiefe: 35 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 §22 55539*00 Mittenlochdurchmesser: 72,50 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: BOØ72,5/Ø57,1 geprüfte Radlast: *) 910 kg Reifenabrollumfang: 2260 mm *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen. **) Die Verwendung des Rades XV 95935, Lk 112 ist nur an der Hinterachse zulässig. Das hier beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp XV 85930, Lk 112 (KBA-Nr. 55540*00) an der Vorderachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem separaten Gutachten für den Radtyp XV 85930, Lk 112 (KBA-Nr. 55540*00) zu entnehmen. Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke: SEAT Radbefestigung Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- Kürzel moment BF1 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, 5246 140 Nm Schaftlänge 28,5 mm BF2 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, 5246 120 Nm Schaftlänge 28,5 mm Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55539 nach §22 StVZO Nr. : RA-001409-A0-021 Anlage-Nr. : AB1a Seite : 2/6 Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : XV 95935 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 5FP e9*2007/46*6394*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8½Jx19H2, ET30 9½Jx19H2, ET35 81 bis 140 Seat Ateca 235/40R19 235/40R19 A01) bis A10) (Ausführung mit K04) BF1) serienmäßiger 245/40R19 245/40R19 A01) bis A10) Verbreiterung) K04) BF1) 255/35R19 255/35R19 A01) bis A10) K02) BF1) 255/40R19 255/40R19 A01) bis A10) K02) BF1) G01) Die Verwendung des Rades XV 95935, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XV 85930, Lk 112 (KBA-Nr. 55540*00) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): §22 55539*00 5FP e9*2007/46*6394*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8½Jx19H2, ET30 9½Jx19H2, ET35 81 bis 110 Seat Ateca 235/40R19 235/40R19 A01) bis A10) (Ausführung ohne K04) BF1) serienmäßiger 245/40R19 245/40R19 A01) bis A10) Verbreiterung) K04) BF1) G01) 255/35R19 255/35R19 A01) bis A10) K02) BF1) 255/40R19 255/40R19 A01) bis A10) K02) BF1) G01) Die Verwendung des Rades XV 95935, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XV 85930, Lk 112 (KBA-Nr. 55540*00) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55539 nach §22 StVZO Nr. : RA-001409-A0-021 Anlage-Nr. : AB1a Seite : 3/6 Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : XV 95935 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 5FP e9*2007/46*6394*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8½Jx19H2, ET30 9½Jx19H2, ET35 110 bis 221 Seat Cupra Ateca 235/40R19 235/40R19 A01) bis A10) K04) BF1) N245) 245/40R19 245/40R19 A01) bis A10) K04) BF1) 255/40R19 255/40R19 A01) bis A10) K02) BF1) GM4) 225/45R19 245/40R19 A01) bis A10) K04) BF1) GKU) V00) 225/45R19 255/40R19 A01) bis A10) K02) BF1) GKU) V00) 225/45R19 M+S 245/40R19 M+S A01) bis A10) K04) BF1) GKU) V00) 225/45R19 M+S 255/40R19 M+S A01) bis A10) K02) BF1) GKU) V00) §22 55539*00 235/40R19 265/35R19 A01) bis A10) K02) BF1) V00) 235/40R19 275/35R19 A01) bis A10) K02) BF1) V00) 235/40R19 M+S 265/35R19 M+S A01) bis A10) K02) BF1) V00) 235/40R19 M+S 275/35R19 M+S A01) bis A10) K02) BF1) V00) 245/40R19 275/35R19 A01) bis A10) K02) BF1) V00) Die Verwendung des Rades XV 95935, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XV 85930, Lk 112 (KBA-Nr. 55540*00) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 3R e9*2001/116*0072*.. 3RN e9*2007/46*0011*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8½Jx19H2, ET30 9½Jx19H2, ET35 75 bis 147 Seat Exeo, Exeo ST 245/30R19 245/30R19 A01) bis A10) (Limousine, Kombi, mit K04) K28) K62) K63) BF2) kleinster M00) Serienbereifung 195/.. oder 205/..) Die Verwendung des Rades XV 95935, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XV 85930, Lk 112 (KBA-Nr. 55540*00) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55539 nach §22 StVZO Nr. : RA-001409-A0-021 Anlage-Nr. : AB1a Seite : 4/6 Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : XV 95935 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 3R e9*2001/116*0072*.. 3RN e9*2007/46*0011*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8½Jx19H2, ET30 9½Jx19H2, ET35 147 bis 155 Seat Exeo, Exeo ST 245/30R19 245/30R19 A01) bis A10) (Limousine, Kombi, mit K04) K28) K62) K63) BF2) kleinster M00) Serienbereifung 225/..) Die Verwendung des Rades XV 95935, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XV 85930, Lk 112 (KBA-Nr. 55540*00) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen §22 55539*00 Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55539 nach §22 StVZO Nr. : RA-001409-A0-021 Anlage-Nr. : AB1a Seite : 5/6 Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : XV 95935 A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm Zubehörkit: 5246 §22 55539*00 Anzugsmoment: 140 Nm BF2) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm Zubehörkit: 5246 Anzugsmoment: 120 Nm G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. GKU) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R19, 225/50R18, 245/35R20, 245/40R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GM4) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R19, 225/50R18, 245/35R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55539 nach §22 StVZO Nr. : RA-001409-A0-021 Anlage-Nr. : AB1a Seite : 6/6 Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : XV 95935 K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K62) An Achse 2 ist vom Kunststoff-/Filzinnenkotflügel, im Bereich von Radmitte bis Stoßfängeroberkante, ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante) abzutrennen, oder dieser vollkommen an das Blechradhaus anzulegen. K63) An Achse 2 ist die oberhalb der Stoßfängeroberkante befindliche Blechlasche/-kante eng an das Radhaus anzulegen und auszustellen. M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen §22 55539*00 Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/- typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. Die Anlage AB1a mit den Seiten 1-6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ XV 95935 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH Geschäftsstelle Essen, 05.09.2024 Anlage 0 Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen Seite 9 von 10 Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen-Nrn. K01, K02, K03 und K04 Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den Rad- abdeckungsauflagen beschrieben sind. Bei diesen Hilfsmitteln handelt es sich um Gummileisten (schraffiert dargestellt) die mit einem Karosseriekleber beaufschlagt sind. Der Kleber ist auf der Gummileiste so aufgebracht, dass bei der Montage eine Verklebung der äußeren Kotflügelkante mit der Gummileiste erfolgt. Bei vorschriftsgemäßer Durchführung der Montage ist eine dauerhafte und sichere Befestigung der Gummileisten an der Karosserie gewährleistet. Diese Gummileisten sind im Karosseriefachhandel, als Meterware in verschiedenen Breiten, erhältlich. Unter Verwendung dieser Leisten ist die Herstellung einer Verbreiterung bis zu 10 mm zulässig. Vorderachse: Bereich 30-Grad vor der Radmitte Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte §22 55539*00 Hinterachse: Bereich 50-Grad hinter der Radmitte Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte V:25.07.2024