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							               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55539 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001409-A0-021
               Anlage-Nr. :                2b
               Seite :                     1 / 18
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  XV 95935


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                    XV 95935
               Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                               Borbet
               Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
               Radausführung:                                              Lk 112
               Radausführungskennz.:                                       Lk 112
               Radgröße:                                               9½Jx19H2
               Rad-Einpresstiefe:                                          35 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                      112 mm
               Lochzahl:                                                     5
§22 55539*00




               Mittenlochdurchmesser:                                   72,50 mm
               Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                         BOØ72,5/Ø66,6
               geprüfte Radlast: *)                                        910 kg
                Reifenabrollumfang:                                      2260 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   MERCEDES

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                     moment
               BF1       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                         5255        130 Nm
                               Schaftlänge 28,5 mm
               BF2       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                         5283       150 Nm
                               Schaftlänge 30 mm
               BF3       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                         5255       150 Nm
                               Schaftlänge 28,5 mm
               BF4       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                         5242       150 Nm
                               Schaftlänge 33 mm
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55539 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001409-A0-021
               Anlage-Nr. :                2b
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               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  XV 95935


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               204                           e1*2001/116*0431*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 245     Mercedes C-Klasse      235/35R19                                A01) bis A10)
                               (Coupe C205, Cabrio    N245)                                    A11) BF1) E110a) K01) K04)
                               A205)                                                           K122) K132)
                                                      235/35R19 M+S


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               204                           e1*2001/116*0431*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85 bis 245      Mercedes C-Klasse      235/35R19                                A01) bis A10)
                               (Limousine, W205)      N245)                                    A11) BF1) E103) K01) K04)
                                                                                               K122) T91)
                                                       235/35R19 M+S
§22 55539*00




               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               204K                          e1*2001/116*0457*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85 bis 245      Mercedes C-Klasse      235/35R19                                A01) bis A10)
                               (Kombi, S205)          N245)                                    A11) BF1) E103) GCT) K01)
                                                                                               K04) K122) T91)
                                                       235/35R19 M+S


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               218                            e1*2007/46*0485*..
               218 AMG                        e1*2007/46*0643*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               386 bis 430     Mercedes CLS 63 AMG 255/35R19 M+S                               A02) bis A10)
                               (Limousine, Kombi)                                              A94) BF1)
                                                       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                       vorne                hinten
                                                       255/35R19 M+S        285/30R19 M+S      A01) bis A10)
                                                                            K04)               BF1) V00)
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55539 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001409-A0-021
               Anlage-Nr. :                2b
               Seite :                     3 / 18
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  XV 95935


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               R1EC                            e1*2007/46*1666*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               120 bis 220     Mercedes E-Klasse        235/40R19                               A02) bis A10)
                               (Coupe, Cabrio;                                                  A11) BF2)
                               Ausführungen mit         245/35R19
                               kleinsten Serienreifen
                               ab 225/..)               245/40R19

                                                        255/35R19
                                                        A01) K03)

                                                        255/40R19
                                                        A01) K03) K133)

                                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                        vorne                hinten
                                                        245/40R19            275/35R19          A01) bis A10)
§22 55539*00




                                                                             K02) K133)         A11) BF2)
                                                        255/35R19            285/30R19          A01) bis A10)
                                                        K03)                 K02) K126) K133)   A11) BF2) V00)

               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               R1EC                            e1*2007/46*1666*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               120 bis 270     Mercedes E-Klasse        245/35R19                               A02) bis A10)
                               (Coupe, Cabrio;          N255)                                   A11) BF2)
                               Ausführungen mit
                               kleinsten Serienreifen   245/40R19
                               ab 245/..)               N255)

                                                        255/35R19
                                                        A01) K03) N265)

                                                        255/40R19
                                                        A01) K03) K133) N265)

                                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                        vorne                hinten
                                                        245/40R19            275/35R19          A01) bis A10)
                                                                             K02) K133)         A11) BF2)
                                                        255/35R19            285/30R19          A01) bis A10)
                                                        K03)                 K02) K126) K133)   A11) BF2) V00)
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55539 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001409-A0-021
               Anlage-Nr. :                2b
               Seite :                     4 / 18
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  XV 95935


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               212                             e1*2001/116*0501*..
               212G                            e1*2007/46*0484*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 225     Mercedes E-Klasse         235/35R19                              A01) bis A10)
                               (W212, Limousine,         K04) T91)                              A11) BF1) E111) K01)
                               Ausführungen mit
                               kleinsten Serienreifen in 245/35R19
                               16Zoll)                   K02) K27) K67) K97)

                                                        255/30R19
                                                        K02) K67) T91)

                                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                        vorne                hinten
                                                        235/35R19            255/30R19          A01) bis A10)
                                                        K01)                 K02) K67) T91)     A11) BF1) E111) V00)
§22 55539*00




                                                        235/35R19            265/30R19          A01) bis A10)
                                                        K01)                 K02) K67)          A11) BF1) E111) V00)
                                                        235/35R19            275/30R19          A01) bis A10)
                                                        K01)                 K02) K28) K67)     A11) BF1) E111) V00)
                                                        245/35R19            275/30R19          A01) bis A10)
                                                        K01) K27) K97)       K02) K28) K67)     A11) BF1) E111) V00)

               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               212                             e1*2001/116*0501*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               125 bis 300     Mercedes E-Klasse         245/35R19                              A01) bis A10)
                               (W212, Limousine,         K27) K97) T93)                         BF1) E111) K01) K02) K67)
                               Ausführungen mit
                               kleinsten Serienreifen in 255/30R19
                               17Zoll oder 18Zoll)       T91)

                                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                        vorne                hinten
                                                        245/35R19            275/30R19          A01) bis A10)
                                                        K01) K27) K97)       K02) K28) K67)     BF1) E111) V00)

               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               212K                            e1*2007/46*0200*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen       Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne            hinten
               100 bis 225     Mercedes E-Klasse        235/35R19        275/30R19              A01) bis A10)
                               (S212, Kombi,            K01)             K02) K28) K67) T96)    BF1) E111) V00)
                               Ausführungen mit
                               kleinsten Serienreifen   245/35R19        275/30R19              A01) bis A10)
                               225/..)                  K01) K27) K97)   K02) K28) K67) T96)    BF1) E111)
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55539 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001409-A0-021
               Anlage-Nr. :                2b
               Seite :                     5 / 18
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  XV 95935


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               212K                            e1*2007/46*0200*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen    Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne            hinten
               125 bis 300     Mercedes E-Klasse        245/35R19        275/30R19           A01) bis A10)
                               (S212, Kombi,            K01) K27) K97)   K02) K28) K67) T96) BF1) E111) V00)
                               Ausführungen mit
                               kleinsten Serienreifen
                               245/..)

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               212                           e1*2001/116*0501*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 270     Mercedes E-Klasse      235/40R19                                A01) bis A10)
                               (W213, Limousine)      N245) T95)                               A11) BF2) E111a) K01)

                                                       245/35R19
§22 55539*00




                                                       K04) N255) T93)

                                                       245/40R19
                                                       K04) N255)

                                                       255/35R19
                                                       K04) N265) T96)

                                                       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                       vorne                hinten
                                                       235/40R19            265/35R19          A01) bis A10)
                                                       K01) N245)           K02) K133) N275)   A11) BF2) E111a) V00)
                                                       245/35R19            285/30R19          A01) bis A10)
                                                       K01)                 K02) K126) K133)   A11) BF2) E111a) V00)
                                                       245/40R19            275/35R19          A01) bis A10)
                                                       K01)                 K02) K133)         A11) BF2) E111a)
                                                       255/35R19            285/30R19          A01) bis A10)
                                                       K01)                 K02) K126) K133)   A11) BF2) E111a) V00)
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55539 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001409-A0-021
               Anlage-Nr. :                2b
               Seite :                     6 / 18
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  XV 95935


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               R1ES                          e1*2007/46*1560*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 270     Mercedes E-Klasse      235/40R19                                A01) bis A10)
                               (S213, Kombi)          N245) T95)                               A11) BF2) K01)

                                                       245/40R19
                                                       K04) N255) T98)

                                                       255/35R19
                                                       K04) N265) T96)

                                                       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                       vorne                hinten
                                                       245/40R19            275/35R19          A01) bis A10)
                                                       K01)                 K02) K133)         A11) BF2)
                                                       255/35R19            285/30R19          A01) bis A10)
                                                       K01)                 K02) K126) K133)   A11) BF2) V00)
§22 55539*00




                                                                            T98)

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               R1ES                          e1*2007/46*1560*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               143 bis 250     Mercedes E-Klasse All- 245/40R19                                A01) bis A10)
                               Terrain                                                         BF2) K01) K134)
                                                      245/45R19
                                                      K133) M00)

                                                       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                       vorne                hinten
                                                       245/45R19            275/40R19          A01) bis A10)
                                                       K01) K134) M00)      K02) K126) K133)   BF2) V00)

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2B                           e1*2007/46*1909*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               80 bis 139      Mercedes EQA, EQB      245/45R19                                A01) bis A10)
                                                      M00)                                     BF3) K01) K02) K120)

                                                       255/45R19

                                                       265/40R19

                                                       275/40R19

                                                       285/40R19
                                                       K61)
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55539 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001409-A0-021
               Anlage-Nr. :                2b
               Seite :                     7 / 18
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  XV 95935


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               E2EQEW                         e1*2018/858*00036*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               109 bis 135     Mercedes EQE              245/45R19                         A01) bis A10)
                               (V295, ohne und mit       A94a) M00) N255)                  BF2) E130) K01) K02)
                               Hinterachslenkung bis 5°,
                               SA Code 201, nicht für    245/45R19 M+S
                               AMG)                      A94a) M00) W255)

                                                        255/40R19
                                                        A94a) G01) T100)

                                                        255/45R19

                                                        265/40R19

                                                        265/45R19

                                                        275/40R19
§22 55539*00




               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               E2EQEW                          e1*2018/858*00036*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               109 bis 135     Mercedes EQE             245/45R19                          A01) bis A10)
                               (V295, Hinterachslenkung A94a) M00) N255)                   BF2) E130a) K01) K02)
                               10°, SA Code 216, nicht
                               für AMG)                 245/45R19 M+S
                                                        A94a) M00) W255)

                                                        255/45R19

                                                        265/45R19

                                                        275/40R19


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               245G                          e1*2001/116*0470*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               80 bis 155      Mercedes GLA           235/40R19                            A01) bis A10)
                                                                                           BF1) K01) K118) K119) K120)
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55539 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001409-A0-021
               Anlage-Nr. :                2b
               Seite :                     8 / 18
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  XV 95935


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2B                           e1*2007/46*1909*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85 bis 165      Mercedes GLA           245/45R19                         A01) bis A10)
                               (H247)                 M00)                              A11) BF1) K01) K02) K120)

                                                       255/45R19

                                                       275/40R19

                                                       285/40R19
                                                       K61)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2B                           e1*2007/46*1909*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
§22 55539*00




               225 bis 310     Mercedes GLA 35        245/45R19                         A01) bis A10)
                               AMG, GLA 45 AMG,       M00)                              A11a) BF1) K01) K02)
                               GLA 45 S AMG
                               (H247)                 255/45R19

                                                       265/40R19

                                                       265/45R19
                                                       K120)

                                                       275/40R19
                                                       K120)

                                                       285/40R19
                                                       K120)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2B                           e1*2007/46*1909*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85 bis 165      Mercedes GLB           245/45R19                         A01) bis A10)
                               (X247)                 M00)                              BF1) K01) K02) K120)

                                                       255/45R19

                                                       275/40R19

                                                       285/40R19
                                                       K61)
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55539 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001409-A0-021
               Anlage-Nr. :                2b
               Seite :                     9 / 18
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  XV 95935


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2B                           e1*2007/46*1909*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               225             Mercedes GLB 35 AMG 245/45R19                                   A01) bis A10)
                               (X247)                 M00)                                     A11a) BF1) K01) K02)

                                                       255/45R19

                                                       265/40R19

                                                       265/45R19
                                                       K120)

                                                       275/40R19
                                                       K120)

                                                       285/40R19
                                                       K120)
§22 55539*00




               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               204X                          e1*2001/116*0480*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               270 bis 287     Mercedes GLC 43        255/45R19                                A02) bis A10)
                               AMG, GLC 43 AMG                                                 BF4)
                               Coupe
                               (X253, C253)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               204X                          e1*2001/116*0480*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 225     Mercedes GLK           245/45R19                                A01) bis A10)
                                                      M00)                                     BF1) K01) K02)

                                                       255/45R19

                                                       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                       vorne                hinten
                                                       245/45R19            265/40R19          A01) bis A10)
                                                       K01) M00)            K02)               BF1) V00)
                                                       245/45R19            275/40R19          A01) bis A10)
                                                       K01) M00)            K02)               BF1) V00)
                                                       245/45R19            285/40R19          A01) bis A10)
                                                       K01) M00)            K02)               BF1) V00)
                                                       255/45R19            285/40R19          A01) bis A10)
                                                       K01)                 K02)               BF1) V00)
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55539 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001409-A0-021
               Anlage-Nr. :                2b
               Seite :                     10 / 18
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  XV 95935


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               164                           e1*2001/116*0315*..
               164 AMG                       e1*2001/116*0403*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               375             Mercedes ML 63 AMG     285/45R19 M+S                            A02) bis A10)
                                                                                               BF4)

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               164                           e1*2001/116*0315*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               140 bis 285     Mercedes ML-Klasse     255/50R19                                A01) bis A10)
                                                      M00)                                     BF4) K01) K02)

                                                       275/45R19

                                                       285/45R19
§22 55539*00




                                                       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                       vorne                hinten
                                                       255/50R19            285/45R19          A01) bis A10)
                                                       K01) M00)            K02)               BF4)
                                                       285/45R19            255/50R19          A01) bis A10)
                                                       K01)                 K02) M00)          BF4) V00)

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               221                           e1*2001/116*0335*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               150 bis 390     Mercedes S-Klasse      245/45R19                                A02) bis A10)
                               (W222, ab Modell 2014) M00) N255)                               A11) BF4) E98b)

                                                       245/45R19 M+S
                                                       M00)

                                                       255/40R19
                                                       N265)

                                                       255/40R19 M+S

                                                       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                       vorne                hinten
                                                       245/45R19            275/40R19          A01) bis A10)
                                                       M00)                 K04)               A11) BF4) E98b) V00)
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55539 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001409-A0-021
               Anlage-Nr. :                2b
               Seite :                     11 / 18
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  XV 95935


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               221                           e1*2001/116*0335*..
               221 AMG                       e1*2001/116*0396*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               430 bis 463     Mercedes S63 AMG,      255/40R19 M+S                            A02) bis A10)
                               S65 AMG                                                         BF4) E98b) EF0)
                               (Limousine, W222)      255/45R19 M+S

                                                       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                       vorne                hinten
                                                       255/45R19            285/40R19          A02) bis A10)
                                                                                               BF4) E98b) EF0) V00)

               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               R2S                            e1*2007/46*2115*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
§22 55539*00




               210 bis 450     Mercedes S-Klasse       245/45R19                               A02) bis A10)
                               (W223, mit              A94a) M00) N255)                        A11) BF4) E130)
                               Hinterachslenkung bis
                               4,5°)                   255/45R19
                                                       A94a)

                                                       265/45R19
                                                       GG5)


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               R2S                            e1*2007/46*2115*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               210 bis 450     Mercedes S-Klasse       245/45R19                               A02) bis A10)
                               (W223, mit              A94a) M00) N255)                        A11) BF4)
                               Hinterachslenkung bis
                               10°)                    255/45R19
                                                       A94a)

                                                       265/40R19

                                                       265/45R19
                                                       G4C)
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55539 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001409-A0-021
               Anlage-Nr. :                2b
               Seite :                     12 / 18
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  XV 95935


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               E2EQSW                         e1*2018/858*00035*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               109 bis 135     Mercedes EQS            255/50R19                                A01) bis A10)
                               (V297,                  K01) M00)                                BF2) E134a) ER1) K04)
                               Hinterachslenkung
                               4,5° SA Code 201)       275/45R19

                                                        285/45R19
                                                        K01)

                                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                        vorne                hinten
                                                        255/50R19            285/45R19          A01) bis A10)
                                                        K01) M00)            K04)               BF2) E134a) ER1) V00)

               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
§22 55539*00




               E2EQSW                          e1*2018/858*00035*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               109 bis 135     Mercedes EQS             255/50R19                               A01) bis A10)
                               (V297, Hinterachslenkung K01) M00)                               BF2) E130a) ER1) K04)
                               10° SA Code 216)
                                                        275/45R19

                                                        285/45R19
                                                        K01)

                                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                        vorne                hinten
                                                        255/50R19            285/45R19          A01) bis A10)
                                                        K01) M00)            K04)               BF2) E130a) ER1) V00)

               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                      veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                      in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                      nicht zulässig.
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55539 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001409-A0-021
               Anlage-Nr. :                2b
               Seite :                     13 / 18
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  XV 95935



               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                      Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                      Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
                      über die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
§22 55539*00




                      als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                      werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                      und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
                      sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
                      Hybr. ....", eingetragen haben.

               A11a) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Mild-Hybrid Antrieb, dass sind Fahrzeuge (FZ), die in der
                     Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben.

               A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

               A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                     auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                     Fahrzeugherstellers).

               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
                      Zubehörkit: 5255
                      Anzugsmoment: 130 Nm
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55539 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001409-A0-021
               Anlage-Nr. :                2b
               Seite :                     14 / 18
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  XV 95935


               BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
                      Zubehörkit: 5283
                      Anzugsmoment: 150 Nm

               BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
                      Zubehörkit: 5255
                      Anzugsmoment: 150 Nm

               BF4)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
                      Zubehörkit: 5242
                      Anzugsmoment: 150 Nm
§22 55539*00




               E98b) Nur zulässig an Fahrzeugen bei denen an der vierten bis sechsten Stelle der
                     Fahrzeugidentifikationsnummer (Fahrgestellnummer) die die Zahlen `222` stehen.

               E103) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205:
                     nur Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
                     • Limousine ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*29,
                     • Kombi ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*25

               E110a)Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205: nur
                     Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
                     • Coupe ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*37

               E111) Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 212: nur Varianten,
                     die mit "J" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).

               E111a)Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 213: nur Varianten,
                     die mit "U" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).

               E130) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung 10° Lenkwinkelanpassung
                     (Code 216) ausgerüstet sind.

               E130a)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung 10° Lenkwinkelanpassung
                     (Code 216) ausgerüstet sind.

               E134a)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung 4,5° Lenkwinkelanpassung
                     (Code 201) ausgerüstet sind.

               EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                      Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren
                      (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren
                      Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren
                      Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55539 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001409-A0-021
               Anlage-Nr. :                2b
               Seite :                     15 / 18
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  XV 95935


               ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                    einer Achslast von 1820 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                    Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
                      liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
                      nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

               G4C) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/55R18 ausgerüstet oder
                    diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                    Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
                    und G01) zu beachten.

               GCT) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16,
                    225/45R18, 225/50R17, 225/55R16, 245/35R19, 245/40R18, 245/45R17, 255/35R19
                    ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                    (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
§22 55539*00




                    des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               GG5) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/55R18,
                    265/35R21 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                    (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                    des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55539 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001409-A0-021
               Anlage-Nr. :                2b
               Seite :                     16 / 18
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  XV 95935



               K27)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

               K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

               K61)   An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Reifenschultern (bei
                      Lenkeinschlag) warm nach vorne innen um 5 mm einzuformen (Kontrollmöglichkeit
                      ausreichender Reifenfreigängigkeit durch Kreisfahrt).

               K67)   Maßnahmen bzgl. Freigängigkeit an Achse 2:
                      • Die Radhauskanten sind im Bereich von oberhalb der seitlichen Schutzleiste bis zum
                        Übergang zum hinteren Stoßfänger komplett umzulegen.
                      • Die Befestigungslaschen, die im Übergangsbereich zum hinteren Stoßfänger ins Radhaus
                        ragen, sind bis zur Befestigungsschraube zu kürzen.

               K97)   An Achse 1 sind die Radhauskanten von Oberkante Stoßfänger bis 45° nach hinten
                      umzulegen. Der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.
§22 55539*00




               K118) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen ist die Kunststoffverbreiterung
                     der Radhauskante im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10 mm zu kürzen.

               K119) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
                     erforderlich:
                     • die Blechradhauskante ist im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10 mm
                        aufzuweiten,
                     • der Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte eng an
                        das Metallinnenradhaus anzulegen und zu befestigen.

               K120) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen ist die Kunststoffverbreiterung
                     der Radhauskante im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10 mm zu kürzen.

               K122) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
                     erforderlich:
                     • die Befestigungslasche des Stoßfängers ist im Bereich der Stoßfängeroberkante zu kürzen
                        oder nach hinten/oben zu biegen,
                     • der Filzinnenkotflügel ist im Bereich der Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus
                        anzulegen(verkleben) oder auszuschneiden.

               K126) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
                     erforderlich:
                     • die Ausbuchtung des Filzinnenkotflügels im Bereich der Stoßfängeroberkante ist bis zum
                        Befestigungsniet auszuschneiden
                     • die hinter der Ausbuchtung befindliche Kunststoffverstärkung des Stoßfängers ist um 10 mm
                        zu kürzen
                     • die hinter der Ausbuchtung befindliche Blechkante ist um 10 mm zu kürzen

               K132) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen ist der Kunststoffflap der
                     Radhauskante im Bereich der Oberkante Stoßfänger bis 50 Grad hinter der Radmitte innen
                     um 5 mm zu kürzen.
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55539 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001409-A0-021
               Anlage-Nr. :                2b
               Seite :                     17 / 18
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  XV 95935


               K133) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
                     erforderlich:
                     • der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 100mm über dem Schweller bis zur
                        Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus zu verkleben,
                     • die Radhauskante ist im Bereich 45° vor Radmitte bis zur Stoßfängerkante umzulegen.

               K134) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
                     erforderlich:
                     • die Radhauskante ist im Bereich von 45° vor Radmitte bis 45° hinter Radmitte umzulegen,
                     • die Kunststoffverbreiterung der Radhauskante ist entsprechend der umgelegten
                        Radhauskante zu kürzen,
                     • der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 45° vor Radmitte bis 45° hinter Radmitte eng an das
                        Radhaus zu verkleben oder auszuschneiden.

               M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
                    Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-
                    typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
                    Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
§22 55539*00




               N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               T91)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T93)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T95)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55539 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001409-A0-021
               Anlage-Nr. :                2b
               Seite :                     18 / 18
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  XV 95935


               T96)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1420 kg bei LI 96 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 710 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T98)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T100) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1600 kg bei LI 100 . Die
                     Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 800 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                     Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
                      und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
                      ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
                      sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
                      Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
                      eines entsprechenden Nachweises.
§22 55539*00




               W255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Reifen der Größen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
                     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                     EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               Die Anlage 2b mit den Seiten 1-18 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
               Typ XV 95935 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 05.09.2024
               Anlage 0
               Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen

               Seite 9 von 10

               Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen-Nrn. K01, K02, K03 und K04
                  Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den Rad-
                  abdeckungsauflagen beschrieben sind.
                  Bei diesen Hilfsmitteln handelt es sich um Gummileisten (schraffiert dargestellt) die mit einem
                  Karosseriekleber beaufschlagt sind. Der Kleber ist auf der Gummileiste so aufgebracht, dass bei der
                  Montage eine Verklebung der äußeren Kotflügelkante mit der Gummileiste erfolgt.
                  Bei vorschriftsgemäßer Durchführung der Montage ist eine dauerhafte und sichere Befestigung der
                  Gummileisten an der Karosserie gewährleistet.

                  Diese Gummileisten sind im Karosseriefachhandel, als Meterware in verschiedenen Breiten, erhältlich.
                  Unter Verwendung dieser Leisten ist die Herstellung einer Verbreiterung bis zu 10 mm zulässig.

                   Vorderachse:
                   Bereich 30-Grad vor der Radmitte          Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte
§22 55539*00




                   Hinterachse:
                   Bereich 50-Grad hinter der Radmitte       Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte




               V:25.07.2024