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							               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55539 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001409-A0-021
               Anlage-Nr. :                4b
               Seite :                     1 / 14
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  XV 95935


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                    XV 95935
               Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                               Borbet
               Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
               Radausführung:                                              Lk 112
               Radausführungskennz.:                                       Lk 112
               Radgröße:                                               9½Jx19H2
               Rad-Einpresstiefe:                                          40 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                      112 mm
               Lochzahl:                                                     5
§22 55539*00




               Mittenlochdurchmesser:                                   72,50 mm
               Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                         BOØ72,5/Ø66,6
               geprüfte Radlast: *)                                        910 kg
                Reifenabrollumfang:                                      2260 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   MERCEDES

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                     moment
               BF1       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                         5255        150 Nm
                               Schaftlänge 28,5 mm
               BF2       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                         5283       150 Nm
                               Schaftlänge 30 mm
               BF3       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                         5255       130 Nm
                               Schaftlänge 28,5 mm
               BF4       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                         5242       150 Nm
                               Schaftlänge 33 mm
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55539 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001409-A0-021
               Anlage-Nr. :                4b
               Seite :                     2 / 14
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  XV 95935


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               R1EC                            e1*2007/46*1666*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               120 bis 220     Mercedes E-Klasse        235/40R19                               A02) bis A10)
                               (Coupe, Cabrio;          A94)                                    A11) BF1)
                               Ausführungen mit
                               kleinsten Serienreifen   245/35R19
                               ab 225/..)               A94a)

                                                        245/40R19

                                                        255/35R19

                                                        255/40R19

                                                        265/35R19
                                                        A01) K03)
§22 55539*00




                                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                        vorne                hinten
                                                        245/40R19            275/35R19          A01) bis A10)
                                                                             K04) K133)         A11) BF1)
                                                        255/35R19            285/30R19          A01) bis A10)
                                                                             K04) K133)         A11) BF1) V00)
                                                        255/40R19            285/35R19          A01) bis A10)
                                                                             K04) K133)         A11) BF1) V00)

               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               R1EC                            e1*2007/46*1666*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               120 bis 270     Mercedes E-Klasse        245/35R19                               A02) bis A10)
                               (Coupe, Cabrio;          A94a) N255)                             A11) BF2)
                               Ausführungen mit
                               kleinsten Serienreifen   245/40R19
                               ab 245/..)               N255)

                                                        255/35R19
                                                        N265)

                                                        255/40R19
                                                        N265)

                                                        265/35R19
                                                        A01) K03) N275)

                                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                        vorne                hinten
                                                        245/40R19            275/35R19          A01) bis A10)
                                                                             K04) K133)         A11) BF2)
                                                        255/35R19            285/30R19          A01) bis A10)
                                                                             K04) K133)         A11) BF2) V00)
                                                        255/40R19            285/35R19          A01) bis A10)
                                                                             K04) K133)         A11) BF2) V00)
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55539 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001409-A0-021
               Anlage-Nr. :                4b
               Seite :                     3 / 14
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  XV 95935



               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               212                             e1*2001/116*0501*..
               212G                            e1*2007/46*0484*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 225     Mercedes E-Klasse         235/35R19                               A01) bis A10)
                               (W212, Limousine,                                                 A11) BF3) E111) EB3) K01)
                               Ausführungen mit          255/30R19                               T91)
                               kleinsten Serienreifen in K04)
                               16Zoll)
                                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                         vorne                hinten
                                                         235/35R19            255/30R19          A01) bis A10)
                                                         K01)                 K04) T91)          A11) BF3) E111) EB3) V00)
                                                         235/35R19            265/30R19          A01) bis A10)
                                                         K01)                 K02)               A11) BF3) E111) EB3) V00)
                                                         235/35R19            275/30R19          A01) bis A10)
§22 55539*00




                                                         K01)                 K02) K67)          A11) BF3) E111) EB3) V00)

               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               212                             e1*2001/116*0501*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               125 bis 300     Mercedes E-Klasse         255/30R19                               A01) bis A10)
                               (W212, Limousine,                                                 BF3) E111) EB3) K01) K04)
                               Ausführungen mit                                                  T91)
                               kleinsten Serienreifen in
                               17Zoll oder 18Zoll)

               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               212K                            e1*2007/46*0200*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen        Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne            hinten
               100 bis 225     Mercedes E-Klasse        235/35R19        275/30R19               A01) bis A10)
                               (S212, Kombi,            K01)             K02) K67) T96)          BF3) E111) EB3) V00)
                               Ausführungen mit
                               kleinsten Serienreifen
                               225/..)
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55539 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001409-A0-021
               Anlage-Nr. :                4b
               Seite :                     4 / 14
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  XV 95935


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               212                           e1*2001/116*0501*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 270     Mercedes E-Klasse      235/40R19                                A01) bis A10)
                               (W213, Limousine)      A94a) K03) N245) T95)                    A11) BF2) E111a)

                                                       245/35R19
                                                       A94a) K01) N255) T93)

                                                       245/40R19
                                                       K01) N255)

                                                       255/35R19
                                                       K01) N265) T96)

                                                       255/40R19
                                                       GA2) K01) N265)
§22 55539*00




                                                       265/35R19
                                                       K01) K04) N275)

                                                       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                       vorne                hinten
                                                       235/40R19            265/35R19          A01) bis A10)
                                                       K03) N245)           K04) N275)         A11) BF2) E111a) V00)
                                                       245/35R19            285/30R19          A01) bis A10)
                                                       K01)                 K02) K133)         A11) BF2) E111a) V00)
                                                       245/40R19            275/35R19          A01) bis A10)
                                                       K01)                 K02) K133)         A11) BF2) E111a)
                                                       255/35R19            285/30R19          A01) bis A10)
                                                       K01)                 K02) K133)         A11) BF2) E111a) V00)
                                                       255/40R19            285/35R19          A01) bis A10)
                                                       K01)                 K02) K133)         A11) BF2) E111a) V00)
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55539 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001409-A0-021
               Anlage-Nr. :                4b
               Seite :                     5 / 14
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  XV 95935


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               R1ES                          e1*2007/46*1560*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 270     Mercedes E-Klasse      235/40R19                                A01) bis A10)
                               (S213, Kombi)          A94a) K03) N245) T95)                    A11) BF2)

                                                       245/40R19
                                                       K01) N255) T98)

                                                       255/35R19
                                                       K01) N265) T96)

                                                       255/40R19
                                                       GA2) K01) N265)

                                                       265/35R19
                                                       K01) K04) N275) T98)
§22 55539*00




                                                       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                       vorne                hinten
                                                       245/40R19            275/35R19          A01) bis A10)
                                                       K01)                 K02) K133)         A11) BF2)
                                                       255/35R19            285/30R19          A01) bis A10)
                                                       K01)                 K02) K133) T98)    A11) BF2) V00)
                                                       255/40R19            285/35R19          A01) bis A10)
                                                       K01)                 K02) K133)         A11) BF2) V00)

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               R1ES                          e1*2007/46*1560*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               143 bis 250     Mercedes E-Klasse All- 245/40R19                                A01) bis A10)
                               Terrain                                                         BF2) K134)

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2B                           e1*2007/46*1909*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               80 bis 139      Mercedes EQA, EQB      245/45R19                                A01) bis A10)
                                                      K120) M00)                               BF1) K01) K02)

                                                       255/45R19
                                                       K120)

                                                       265/40R19

                                                       275/40R19
                                                       K61) K120)
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55539 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001409-A0-021
               Anlage-Nr. :                4b
               Seite :                     6 / 14
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  XV 95935


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               245G                          e1*2001/116*0470*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               80 bis 155      Mercedes GLA           235/40R19                         A01) bis A10)
                                                                                        BF3) K118)
                                                       245/40R19
                                                       K01) K119) K120)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               245G                          e1*2001/116*0470*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               265 bis 280     Mercedes GLA45 AMG 245/40R19                             A01) bis A10)
                                                                                        BF3) K01) K118) K119) K120)

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2B                           e1*2007/46*1909*..
§22 55539*00




               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85 bis 165      Mercedes GLA           245/45R19                         A01) bis A10)
                               (H247)                 M00)                              A11) BF3) K01) K02) K120)

                                                       255/45R19

                                                       275/40R19
                                                       K61)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2B                           e1*2007/46*1909*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               225 bis 310     Mercedes GLA 35        245/45R19                         A01) bis A10)
                               AMG, GLA 45 AMG,       A94) K04) M00)                    A11a) BF3) K01)
                               GLA 45 S AMG
                               (H247)                 255/45R19
                                                      A94) K04)

                                                       265/40R19
                                                       A94) K02)

                                                       265/45R19
                                                       A94) K02)

                                                       275/40R19
                                                       A94) K02)

                                                       285/40R19
                                                       A94a) K02)
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55539 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001409-A0-021
               Anlage-Nr. :                4b
               Seite :                     7 / 14
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  XV 95935


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2B                           e1*2007/46*1909*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85 bis 165      Mercedes GLB           245/45R19                         A01) bis A10)
                               (X247)                 M00)                              BF3) K01) K02) K120)

                                                       255/45R19

                                                       275/40R19
                                                       K61)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2B                           e1*2007/46*1909*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               225             Mercedes GLB 35 AMG 245/45R19                            A01) bis A10)
                               (X247)                 A94) K04) M00)                    A11a) BF3) K01)
§22 55539*00




                                                       255/45R19
                                                       A94) K04)

                                                       265/40R19
                                                       A94) K02)

                                                       265/45R19
                                                       A94) K02)

                                                       275/40R19
                                                       A94) K02)

                                                       285/40R19
                                                       A94a) K02)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               164                           e1*2001/116*0315*..
               164 AMG                       e1*2001/116*0403*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               375             Mercedes ML 63 AMG     285/45R19 M+S                     A02) bis A10)
                                                                                        BF4)

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               166                           e1*2007/46*0598*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               150 bis 335     Mercedes M-Klasse,     255/50R19                         A01) bis A10)
                               GLE-Klasse             M00)                              A11) BF4) E107) E108) EF0)
                               (W166)                                                   K01) K02)
                                                      275/45R19

                                                       285/45R19
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55539 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001409-A0-021
               Anlage-Nr. :                4b
               Seite :                     8 / 14
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  XV 95935


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               164                           e1*2001/116*0315*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               140 bis 285     Mercedes ML-Klasse     255/50R19                                A01) bis A10)
                                                      K04) M00)                                BF4) K01)

                                                       275/45R19
                                                       K04)

                                                       285/45R19
                                                       K02)

                                                       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                       vorne                hinten
                                                       255/50R19            285/45R19          A01) bis A10)
                                                       K01) M00)            K02)               BF4)
                                                       285/45R19            255/50R19          A01) bis A10)
                                                       K01)                 K04) M00)          BF4) V00)
§22 55539*00




               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               251                           e1*2001/116*0341*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               140 bis 285     Mercedes R-Klasse      255/50R19                                A01) bis A10)
                                                      M00)                                     A94) BF4) K01) K02)

                                                       275/45R19


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               E2EQSW                         e1*2018/858*00035*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               109 bis 135     Mercedes EQS            255/50R19                               A02) bis A10)
                               (V297,                  A94a) M00)                              BF2) E134a) ER3)
                               Hinterachslenkung
                               4,5° SA Code 201)       275/45R19
                                                       A94a)

                                                       285/45R19
                                                       A01) K04)

                                                       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                       vorne                hinten
                                                       255/50R19            285/45R19          A01) bis A10)
                                                       M00)                 K04)               BF2) E134a) ER3) V00)
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55539 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001409-A0-021
               Anlage-Nr. :                4b
               Seite :                     9 / 14
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  XV 95935


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               E2EQSW                          e1*2018/858*00035*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               109 bis 135     Mercedes EQS             255/50R19                               A02) bis A10)
                               (V297, Hinterachslenkung A94a) M00)                              BF2) E130a) ER3)
                               10° SA Code 216)
                                                        275/45R19
                                                        A94a)

                                                        285/45R19
                                                        A01) K04)

                                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                        vorne                hinten
                                                        255/50R19            285/45R19          A01) bis A10)
                                                        M00)                 K04)               BF2) E130a) ER3) V00)
§22 55539*00




               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               639                             e9*2001/116*0048*..
               639/2                           e1*2007/46*0457*..
               639/4                           e1*2007/46*0458*..
               639/4                           L275
               639/5                           e1*2007/46*0459*..
               639/5                           L720
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               65 bis 190      Mercedes Vito, Viano     245/40R19                               A01) bis A10)
                               (2. Generation W/V                                               BF4) E106) K01) K02) T98)
                               639, Ausführungen mit    265/35R19
                               kleinster                K72)
                               Serienbereifung in
                               16/17/18Zoll; 2WD, 4WD)



               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                      veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55539 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001409-A0-021
               Anlage-Nr. :                4b
               Seite :                     10 / 14
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  XV 95935


               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                      in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                      nicht zulässig.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                      Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                      Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
                      über die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.
§22 55539*00




               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                      als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                      werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                      und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
                      sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
                      Hybr. ....", eingetragen haben.

               A11a) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Mild-Hybrid Antrieb, dass sind Fahrzeuge (FZ), die in der
                     Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben.

               A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

               A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                     auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                     Fahrzeugherstellers).
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55539 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001409-A0-021
               Anlage-Nr. :                4b
               Seite :                     11 / 14
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  XV 95935


               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
                      Zubehörkit: 5255
                      Anzugsmoment: 150 Nm

               BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
                      Zubehörkit: 5283
                      Anzugsmoment: 150 Nm

               BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
                      Zubehörkit: 5255
                      Anzugsmoment: 130 Nm
§22 55539*00




               BF4)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
                      Zubehörkit: 5242
                      Anzugsmoment: 150 Nm

               E106) Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen Mercedes Vito (W/V 639) :
                     • Typ 639/2 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0457*09,
                     • Typ 639/4 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0458*07,
                     • Typ 639/4 mit EG-Genehmigungs-Nr. L275,
                     • Typ 639/5 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0459*05,
                     • Typ 639/5 mit EG-Genehmigungs-Nr. L720,
                     • Typ 639 mit EG-Genehmigungs-Nr. e9*2001/116*0048

               E107) Nicht zulässig an beschussgeschützten Fahrzeugausführungen.

               E108) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen GLE Coupe (C292)

               E111) Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 212: nur Varianten,
                     die mit "J" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).

               E111a)Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 213: nur Varianten,
                     die mit "U" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).

               E130a)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung 10° Lenkwinkelanpassung
                     (Code 216) ausgerüstet sind.

               E134a)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung 4,5° Lenkwinkelanpassung
                     (Code 201) ausgerüstet sind.

               EB3)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                      • Achse 1: Festsattel mit belüfteter und gelochter Scheibe Ø344x32 mm
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               Nr. :                       RA-001409-A0-021
               Anlage-Nr. :                4b
               Seite :                     12 / 14
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  XV 95935


               EB4)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                      • Achse 1: 6-Kolben Festsattel Kennz. AMG (silber) mit belüfteter und gelochter Scheibe
                        Ø400x38 mm

               EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                      Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren
                      (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren
                      Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren
                      Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

               ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                    einer Achslast von 1730 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                    Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               ER2) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                    einer Achslast von 1780 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                    Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
§22 55539*00




               ER3) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                    einer Achslast von 1820 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                    Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
                      liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
                      nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

               GA2) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/55R17 ausgerüstet oder
                    diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                    Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
                    und G01) zu beachten.

               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.
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               Nr. :                       RA-001409-A0-021
               Anlage-Nr. :                4b
               Seite :                     13 / 14
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  XV 95935



               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K61)   An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Reifenschultern (bei
                      Lenkeinschlag) warm nach vorne innen um 5 mm einzuformen (Kontrollmöglichkeit
                      ausreichender Reifenfreigängigkeit durch Kreisfahrt).

               K67)   Maßnahmen bzgl. Freigängigkeit an Achse 2:
                      • Die Radhauskanten sind im Bereich von oberhalb der seitlichen Schutzleiste bis zum
                        Übergang zum hinteren Stoßfänger komplett umzulegen.
                      • Die Befestigungslaschen, die im Übergangsbereich zum hinteren Stoßfänger ins Radhaus
                        ragen, sind bis zur Befestigungsschraube zu kürzen.
§22 55539*00




               K72)   An Achse 2 sind, die Radhausausschnittkanten im Bereich von 60 mm vor und hinter der
                      Radmitte umzulegen.

               K118) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen ist die Kunststoffverbreiterung
                     der Radhauskante im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10 mm zu kürzen.

               K119) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
                     erforderlich:
                     • die Blechradhauskante ist im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10 mm
                        aufzuweiten,
                     • der Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte eng an
                        das Metallinnenradhaus anzulegen und zu befestigen.

               K120) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen ist die Kunststoffverbreiterung
                     der Radhauskante im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10 mm zu kürzen.

               K133) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
                     erforderlich:
                     • der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 100mm über dem Schweller bis zur
                        Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus zu verkleben,
                     • die Radhauskante ist im Bereich 45° vor Radmitte bis zur Stoßfängerkante umzulegen.

               K134) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
                     erforderlich:
                     • die Radhauskante ist im Bereich von 45° vor Radmitte bis 45° hinter Radmitte umzulegen,
                     • die Kunststoffverbreiterung der Radhauskante ist entsprechend der umgelegten
                        Radhauskante zu kürzen,
                     • der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 45° vor Radmitte bis 45° hinter Radmitte eng an das
                        Radhaus zu verkleben oder auszuschneiden.

               M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
                    Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-
                    typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
                    Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55539 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001409-A0-021
               Anlage-Nr. :                4b
               Seite :                     14 / 14
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  XV 95935



               N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
§22 55539*00




                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               T91)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T93)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T95)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T96)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1420 kg bei LI 96 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 710 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T98)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
                      und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
                      ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
                      sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
                      Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
                      eines entsprechenden Nachweises.

               Die Anlage 4b mit den Seiten 1-14 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
               Typ XV 95935 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 05.09.2024
               Anlage 0
               Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen

               Seite 9 von 10

               Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen-Nrn. K01, K02, K03 und K04
                  Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den Rad-
                  abdeckungsauflagen beschrieben sind.
                  Bei diesen Hilfsmitteln handelt es sich um Gummileisten (schraffiert dargestellt) die mit einem
                  Karosseriekleber beaufschlagt sind. Der Kleber ist auf der Gummileiste so aufgebracht, dass bei der
                  Montage eine Verklebung der äußeren Kotflügelkante mit der Gummileiste erfolgt.
                  Bei vorschriftsgemäßer Durchführung der Montage ist eine dauerhafte und sichere Befestigung der
                  Gummileisten an der Karosserie gewährleistet.

                  Diese Gummileisten sind im Karosseriefachhandel, als Meterware in verschiedenen Breiten, erhältlich.
                  Unter Verwendung dieser Leisten ist die Herstellung einer Verbreiterung bis zu 10 mm zulässig.

                   Vorderachse:
                   Bereich 30-Grad vor der Radmitte          Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte
§22 55539*00




                   Hinterachse:
                   Bereich 50-Grad hinter der Radmitte       Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte




               V:25.07.2024