Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55539 nach §22 StVZO Nr. : RA-001409-A0-021 Anlage-Nr. : AB6b Seite : 1 / 10 Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : XV 95935 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: XV 95935 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: Borbet Montageposition: Hinterachse **) Radausführung: Lk 112 Radausführungskennz.: Lk 112 Radgröße: 9½Jx19H2 Rad-Einpresstiefe: 40 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 §22 55539*00 Mittenlochdurchmesser: 72,50 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: BOØ72,5/Ø66,6 geprüfte Radlast: *) 910 kg Reifenabrollumfang: 2260 mm *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen. **) Die Verwendung des Rades XV 95935, Lk 112 ist nur an der Hinterachse zulässig. Das hier beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp XV 85930, Lk 112 (KBA-Nr. 55540*00) an der Vorderachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem separaten Gutachten für den Radtyp XV 85930, Lk 112 (KBA-Nr. 55540*00) zu entnehmen. Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke: MERCEDES Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55539 nach §22 StVZO Nr. : RA-001409-A0-021 Anlage-Nr. : AB6b Seite : 2 / 10 Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : XV 95935 Radbefestigung Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- Kürzel moment BF1 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, 5255 130 Nm Schaftlänge 28,5 mm BF2 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, 5283 150 Nm Schaftlänge 30 mm BF3 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, 5255 150 Nm Schaftlänge 28,5 mm BF4 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, 5242 150 Nm Schaftlänge 33 mm Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204 e1*2001/116*0431*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8½Jx19H2, ET45 9½Jx19H2, ET40 §22 55539*00 110 bis 245 Mercedes C-Klasse 235/35R19 235/35R19 A01) bis A10) (Coupe C205, Cabrio A94a) K132) N245) A11) BF1) E110a) A205) 235/35R19 M+S 235/35R19 M+S A01) bis A10) A94a) K132) A11) BF1) E110a) 245/35R19 245/35R19 A01) bis A10) K122) K132) A11) BF1) E110a) 225/35R19 255/30R19 A01) bis A10) A94) K02) K132) A11) BF1) E110a) V00) 225/40R19 245/35R19 A01) bis A10) K122) K132) A11) BF1) E110a) Die Verwendung des Rades XV 95935, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XV 85930, Lk 112 (KBA-Nr. 55540*00) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204 e1*2001/116*0431*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8½Jx19H2, ET45 9½Jx19H2, ET40 85 bis 245 Mercedes C-Klasse 235/35R19 235/35R19 A01) bis A10) (Limousine, W205) K04) N245) T91) A11) BF1) E103) 235/35R19 M+S 235/35R19 M+S A01) bis A10) K04) T91) A11) BF1) E103) 245/35R19 245/35R19 A01) bis A10) K04) K122) T93) A11) BF1) E103) 225/35R19 255/30R19 A01) bis A10) K02) T91) A11) BF1) E103) V00) 225/40R19 245/35R19 A01) bis A10) K04) K122) T93) A11) BF1) E103) Die Verwendung des Rades XV 95935, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XV 85930, Lk 112 (KBA-Nr. 55540*00) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55539 nach §22 StVZO Nr. : RA-001409-A0-021 Anlage-Nr. : AB6b Seite : 3 / 10 Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : XV 95935 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204K e1*2001/116*0457*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8½Jx19H2, ET45 9½Jx19H2, ET40 85 bis 245 Mercedes C-Klasse 235/35R19 235/35R19 A01) bis A10) (Kombi, S205) K04) N245) T91) A11) BF1) E103) GCT) 235/35R19 M+S 235/35R19 M+S A01) bis A10) K04) T91) A11) BF1) E103) GCT) 245/35R19 245/35R19 A01) bis A10) K04) K122) T93) A11) BF1) E103) GCT) 225/35R19 255/30R19 A01) bis A10) K02) T91) A11) BF1) E103) V00) 225/40R19 245/35R19 A01) bis A10) K04) K122) T93) A11) BF1) E103) GCT) Die Verwendung des Rades XV 95935, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XV 85930, Lk 112 (KBA-Nr. 55540*00) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. §22 55539*00 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R1EC e1*2007/46*1666*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8½Jx19H2, ET45 9½Jx19H2, ET40 120 bis 220 Mercedes E-Klasse 235/40R19 235/40R19 A02) bis A10) (Coupe, Cabrio; A94) A11) BF2) Ausführungen mit 245/35R19 245/35R19 A02) bis A10) kleinsten Serienreifen A94a) A11) BF2) ab 225/..) 245/40R19 245/40R19 A02) bis A10) A11) BF2) 255/35R19 255/35R19 A02) bis A10) A11) BF2) 255/40R19 255/40R19 A02) bis A10) A11) BF2) 245/40R19 275/35R19 A01) bis A10) K04) K133) A11) BF2) 255/35R19 285/30R19 A01) bis A10) K04) K133) A11) BF2) V00) 255/40R19 285/35R19 A01) bis A10) K04) K133) A11) BF2) V00) Die Verwendung des Rades XV 95935, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XV 85930, Lk 112 (KBA-Nr. 55540*00) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55539 nach §22 StVZO Nr. : RA-001409-A0-021 Anlage-Nr. : AB6b Seite : 4 / 10 Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : XV 95935 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R1EC e1*2007/46*1666*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8½Jx19H2, ET45 9½Jx19H2, ET40 120 bis 270 Mercedes E-Klasse 245/35R19 245/35R19 A02) bis A10) (Coupe, Cabrio; A94a) N255) A11) BF2) EB1) Ausführungen mit 245/40R19 245/40R19 A02) bis A10) kleinsten Serienreifen N255) A11) BF2) EB1) ab 245/..) 255/35R19 255/35R19 A02) bis A10) N265) A11) BF2) EB1) 255/40R19 255/40R19 A02) bis A10) N265) A11) BF2) EB1) 245/40R19 275/35R19 A01) bis A10) K04) K133) A11) BF2) EB1) 255/35R19 285/30R19 A01) bis A10) K04) K133) A11) BF2) EB1) V00) 255/40R19 285/35R19 A01) bis A10) K04) K133) A11) BF2) EB1) V00) §22 55539*00 Die Verwendung des Rades XV 95935, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XV 85930, Lk 112 (KBA-Nr. 55540*00) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F2B e1*2007/46*1909*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8½Jx19H2, ET45 9½Jx19H2, ET40 80 bis 139 Mercedes EQA, EQB 245/45R19 245/45R19 A01) bis A10) K02) M00) BF3) 255/45R19 255/45R19 A01) bis A10) K02) BF3) Die Verwendung des Rades XV 95935, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XV 85930, Lk 112 (KBA-Nr. 55540*00) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 245G e1*2001/116*0470*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8½Jx19H2, ET45 9½Jx19H2, ET40 80 bis 155 Mercedes GLA 235/40R19 235/40R19 A01) bis A10) K118) BF1) 245/40R19 245/40R19 A01) bis A10) K118) K119) BF1) Die Verwendung des Rades XV 95935, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XV 85930, Lk 112 (KBA-Nr. 55540*00) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55539 nach §22 StVZO Nr. : RA-001409-A0-021 Anlage-Nr. : AB6b Seite : 5 / 10 Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : XV 95935 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F2B e1*2007/46*1909*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8½Jx19H2, ET45 9½Jx19H2, ET40 85 bis 165 Mercedes GLA 245/45R19 245/45R19 A01) bis A10) (H247) K02) M00) A11) BF1) 255/45R19 255/45R19 A01) bis A10) K02) A11) BF1) Die Verwendung des Rades XV 95935, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XV 85930, Lk 112 (KBA-Nr. 55540*00) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F2B e1*2007/46*1909*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse §22 55539*00 8½Jx19H2, ET45 9½Jx19H2, ET40 85 bis 165 Mercedes GLB 245/45R19 245/45R19 A01) bis A10) (X247) K02) M00) BF1) 255/45R19 255/45R19 A01) bis A10) K02) BF1) Die Verwendung des Rades XV 95935, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XV 85930, Lk 112 (KBA-Nr. 55540*00) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204X e1*2001/116*0480*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8½Jx19H2, ET45 9½Jx19H2, ET40 100 bis 225 Mercedes GLK 245/45R19 245/45R19 A01) bis A10) K02) M00) BF1) 235/45R19 265/40R19 A01) bis A10) K02) BF1) V00) 235/45R19 275/40R19 A01) bis A10) K02) BF1) V00) 245/45R19 265/40R19 A01) bis A10) K02) BF1) V00) 245/45R19 275/40R19 A01) bis A10) K02) BF1) V00) 245/45R19 285/40R19 A01) bis A10) K02) BF1) V00) Die Verwendung des Rades XV 95935, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XV 85930, Lk 112 (KBA-Nr. 55540*00) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55539 nach §22 StVZO Nr. : RA-001409-A0-021 Anlage-Nr. : AB6b Seite : 6 / 10 Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : XV 95935 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 166 e1*2007/46*0598*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8½Jx19H2, ET45 9½Jx19H2, ET40 150 bis 335 Mercedes M-Klasse, 255/50R19 255/50R19 A01) bis A10) GLE-Klasse K02) M00) A11) BF4) E107) E108) EB4) (W166) EF0) Die Verwendung des Rades XV 95935, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XV 85930, Lk 112 (KBA-Nr. 55540*00) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 164 e1*2001/116*0315*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8½Jx19H2, ET45 9½Jx19H2, ET40 §22 55539*00 140 bis 285 Mercedes ML-Klasse 255/50R19 255/50R19 A01) bis A10) K04) M00) BF4) 255/50R19 285/45R19 A01) bis A10) K02) BF4) Die Verwendung des Rades XV 95935, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XV 85930, Lk 112 (KBA-Nr. 55540*00) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 251 e1*2001/116*0341*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8½Jx19H2, ET45 9½Jx19H2, ET40 140 bis 285 Mercedes R-Klasse 255/50R19 255/50R19 A01) bis A10) A94) K02) M00) BF4) Die Verwendung des Rades XV 95935, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XV 85930, Lk 112 (KBA-Nr. 55540*00) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55539 nach §22 StVZO Nr. : RA-001409-A0-021 Anlage-Nr. : AB6b Seite : 7 / 10 Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : XV 95935 A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile zu verwenden. §22 55539*00 A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben. A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55539 nach §22 StVZO Nr. : RA-001409-A0-021 Anlage-Nr. : AB6b Seite : 8 / 10 Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : XV 95935 BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm Zubehörkit: 5255 Anzugsmoment: 130 Nm BF2) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm Zubehörkit: 5283 Anzugsmoment: 150 Nm BF3) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm Zubehörkit: 5255 Anzugsmoment: 150 Nm §22 55539*00 BF4) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm Zubehörkit: 5242 Anzugsmoment: 150 Nm E103) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205: nur Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1): • Limousine ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*29, • Kombi ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*25 E107) Nicht zulässig an beschussgeschützten Fahrzeugausführungen. E108) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen GLE Coupe (C292) E110a)Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205: nur Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1): • Coupe ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*37 EB1) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind: • Achse 1: 4-Kolben Festsattel Kennz. Mercedes Benz Advics mit belüfteter und gelochter Scheibe Ø360x36 mm EB4) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind: • Achse 1: 6-Kolben Festsattel Kennz. AMG mit belüfteter und gelochter Scheibe Ø390x36 mm EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55539 nach §22 StVZO Nr. : RA-001409-A0-021 Anlage-Nr. : AB6b Seite : 9 / 10 Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : XV 95935 ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) an Achse 2 ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1820 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. GCT) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16, 225/45R18, 225/50R17, 225/55R16, 245/35R19, 245/40R18, 245/45R17, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. §22 55539*00 Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K118) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen ist die Kunststoffverbreiterung der Radhauskante im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10 mm zu kürzen. K119) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: • die Blechradhauskante ist im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10 mm aufzuweiten, • der Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte eng an das Metallinnenradhaus anzulegen und zu befestigen. K122) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: • die Befestigungslasche des Stoßfängers ist im Bereich der Stoßfängeroberkante zu kürzen oder nach hinten/oben zu biegen, • der Filzinnenkotflügel ist im Bereich der Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus anzulegen(verkleben) oder auszuschneiden. K132) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen ist der Kunststoffflap der Radhauskante im Bereich der Oberkante Stoßfänger bis 50 Grad hinter der Radmitte innen um 5 mm zu kürzen. Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55539 nach §22 StVZO Nr. : RA-001409-A0-021 Anlage-Nr. : AB6b Seite : 10 / 10 Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : XV 95935 K133) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: • der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 100mm über dem Schweller bis zur Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus zu verkleben, • die Radhauskante ist im Bereich 45° vor Radmitte bis zur Stoßfängerkante umzulegen. M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/- typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche §22 55539*00 Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. T91) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T93) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. Die Anlage AB6b mit den Seiten 1-10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ XV 95935 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH Geschäftsstelle Essen, 05.09.2024 Anlage 0 Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen Seite 9 von 10 Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen-Nrn. K01, K02, K03 und K04 Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den Rad- abdeckungsauflagen beschrieben sind. Bei diesen Hilfsmitteln handelt es sich um Gummileisten (schraffiert dargestellt) die mit einem Karosseriekleber beaufschlagt sind. Der Kleber ist auf der Gummileiste so aufgebracht, dass bei der Montage eine Verklebung der äußeren Kotflügelkante mit der Gummileiste erfolgt. Bei vorschriftsgemäßer Durchführung der Montage ist eine dauerhafte und sichere Befestigung der Gummileisten an der Karosserie gewährleistet. Diese Gummileisten sind im Karosseriefachhandel, als Meterware in verschiedenen Breiten, erhältlich. Unter Verwendung dieser Leisten ist die Herstellung einer Verbreiterung bis zu 10 mm zulässig. Vorderachse: Bereich 30-Grad vor der Radmitte Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte §22 55539*00 Hinterachse: Bereich 50-Grad hinter der Radmitte Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte V:25.07.2024