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							               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55539 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001409-A0-021
               Anlage-Nr. :                AB6b
               Seite :                     1 / 10
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  XV 95935


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                    XV 95935
               Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                               Borbet
               Montageposition:                                      Hinterachse **)
               Radausführung:                                              Lk 112
               Radausführungskennz.:                                       Lk 112
               Radgröße:                                               9½Jx19H2
               Rad-Einpresstiefe:                                          40 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                      112 mm
               Lochzahl:                                                     5
§22 55539*00




               Mittenlochdurchmesser:                                   72,50 mm
               Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                         BOØ72,5/Ø66,6
               geprüfte Radlast: *)                                        910 kg
                Reifenabrollumfang:                                      2260 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
               **) Die Verwendung des Rades XV 95935, Lk 112 ist nur an der Hinterachse zulässig. Das hier
               beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp XV 85930, Lk 112 (KBA-Nr. 55540*00)
               an der Vorderachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem separaten
               Gutachten für den Radtyp XV 85930, Lk 112 (KBA-Nr. 55540*00) zu entnehmen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   MERCEDES
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55539 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001409-A0-021
               Anlage-Nr. :                AB6b
               Seite :                     2 / 10
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  XV 95935


               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                                Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                                        moment
               BF1       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                                            5255        130 Nm
                               Schaftlänge 28,5 mm
               BF2       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                                            5283            150 Nm
                               Schaftlänge 30 mm
               BF3       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                                            5255            150 Nm
                               Schaftlänge 28,5 mm
               BF4       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                                            5242            150 Nm
                               Schaftlänge 33 mm

               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               204                            e1*2001/116*0431*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                       8½Jx19H2, ET45     9½Jx19H2, ET40
§22 55539*00




               110 bis 245      Mercedes C-Klasse      235/35R19          235/35R19                       A01) bis A10)
                                (Coupe C205, Cabrio                       A94a) K132) N245)               A11) BF1) E110a)
                                A205)                  235/35R19 M+S      235/35R19 M+S                   A01) bis A10)
                                                                          A94a) K132)                     A11) BF1) E110a)
                                                       245/35R19          245/35R19                       A01) bis A10)
                                                                          K122) K132)                     A11) BF1) E110a)
                                                       225/35R19          255/30R19                       A01) bis A10)
                                                                          A94) K02) K132)                 A11) BF1) E110a) V00)
                                                       225/40R19          245/35R19                       A01) bis A10)
                                                                          K122) K132)                     A11) BF1) E110a)
               Die Verwendung des Rades XV 95935, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XV 85930, Lk 112 (KBA-Nr. 55540*00) an der Vorderachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
               Reifengrößen zulässig.

               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               204                            e1*2001/116*0431*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                       8½Jx19H2, ET45     9½Jx19H2, ET40
               85 bis 245       Mercedes C-Klasse      235/35R19          235/35R19                       A01) bis A10)
                                (Limousine, W205)                         K04) N245) T91)                 A11) BF1) E103)
                                                       235/35R19 M+S      235/35R19 M+S                   A01) bis A10)
                                                                          K04) T91)                       A11) BF1) E103)
                                                       245/35R19          245/35R19                       A01) bis A10)
                                                                          K04) K122) T93)                 A11) BF1) E103)
                                                       225/35R19          255/30R19                       A01) bis A10)
                                                                          K02) T91)                       A11) BF1) E103) V00)
                                                       225/40R19          245/35R19                       A01) bis A10)
                                                                          K04) K122) T93)                 A11) BF1) E103)
               Die Verwendung des Rades XV 95935, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XV 85930, Lk 112 (KBA-Nr. 55540*00) an der Vorderachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
               Reifengrößen zulässig.
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55539 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001409-A0-021
               Anlage-Nr. :                AB6b
               Seite :                     3 / 10
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  XV 95935


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               204K                           e1*2001/116*0457*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                       8½Jx19H2, ET45     9½Jx19H2, ET40
               85 bis 245       Mercedes C-Klasse      235/35R19          235/35R19                       A01) bis A10)
                                (Kombi, S205)                             K04) N245) T91)                 A11) BF1) E103) GCT)
                                                       235/35R19 M+S      235/35R19 M+S                   A01) bis A10)
                                                                          K04) T91)                       A11) BF1) E103) GCT)
                                                       245/35R19          245/35R19                       A01) bis A10)
                                                                          K04) K122) T93)                 A11) BF1) E103) GCT)
                                                       225/35R19          255/30R19                       A01) bis A10)
                                                                          K02) T91)                       A11) BF1) E103) V00)
                                                       225/40R19          245/35R19                       A01) bis A10)
                                                                          K04) K122) T93)                 A11) BF1) E103) GCT)
               Die Verwendung des Rades XV 95935, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XV 85930, Lk 112 (KBA-Nr. 55540*00) an der Vorderachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
               Reifengrößen zulässig.
§22 55539*00




               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               R1EC                             e1*2007/46*1666*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                                         8½Jx19H2, ET45   9½Jx19H2, ET40
               120 bis 220      Mercedes E-Klasse        235/40R19        235/40R19                       A02) bis A10)
                                (Coupe, Cabrio;                           A94)                            A11) BF2)
                                Ausführungen mit         245/35R19        245/35R19                       A02) bis A10)
                                kleinsten Serienreifen                    A94a)                           A11) BF2)
                                ab 225/..)               245/40R19        245/40R19                       A02) bis A10)
                                                                                                          A11) BF2)
                                                            255/35R19              255/35R19              A02) bis A10)
                                                                                                          A11) BF2)
                                                            255/40R19              255/40R19              A02) bis A10)
                                                                                                          A11) BF2)
                                                            245/40R19              275/35R19              A01) bis A10)
                                                                                   K04) K133)             A11) BF2)
                                                            255/35R19              285/30R19              A01) bis A10)
                                                                                   K04) K133)             A11) BF2) V00)
                                                            255/40R19              285/35R19              A01) bis A10)
                                                                                   K04) K133)             A11) BF2) V00)
               Die Verwendung des Rades XV 95935, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XV 85930, Lk 112 (KBA-Nr. 55540*00) an der Vorderachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
               Reifengrößen zulässig.
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55539 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001409-A0-021
               Anlage-Nr. :                AB6b
               Seite :                     4 / 10
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  XV 95935


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               R1EC                             e1*2007/46*1666*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                                         8½Jx19H2, ET45   9½Jx19H2, ET40
               120 bis 270      Mercedes E-Klasse        245/35R19        245/35R19                       A02) bis A10)
                                (Coupe, Cabrio;                           A94a) N255)                     A11) BF2) EB1)
                                Ausführungen mit         245/40R19        245/40R19                       A02) bis A10)
                                kleinsten Serienreifen                    N255)                           A11) BF2) EB1)
                                ab 245/..)               255/35R19        255/35R19                       A02) bis A10)
                                                                          N265)                           A11) BF2) EB1)
                                                         255/40R19        255/40R19                       A02) bis A10)
                                                                          N265)                           A11) BF2) EB1)
                                                         245/40R19        275/35R19                       A01) bis A10)
                                                                          K04) K133)                      A11) BF2) EB1)
                                                         255/35R19        285/30R19                       A01) bis A10)
                                                                          K04) K133)                      A11) BF2) EB1) V00)
                                                         255/40R19        285/35R19                       A01) bis A10)
                                                                          K04) K133)                      A11) BF2) EB1) V00)
§22 55539*00




               Die Verwendung des Rades XV 95935, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XV 85930, Lk 112 (KBA-Nr. 55540*00) an der Vorderachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
               Reifengrößen zulässig.

               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2B                            e1*2007/46*1909*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                       8½Jx19H2, ET45     9½Jx19H2, ET40
               80 bis 139       Mercedes EQA, EQB      245/45R19          245/45R19                       A01) bis A10)
                                                                          K02) M00)                       BF3)
                                                       255/45R19          255/45R19                       A01) bis A10)
                                                                          K02)                            BF3)
               Die Verwendung des Rades XV 95935, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XV 85930, Lk 112 (KBA-Nr. 55540*00) an der Vorderachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
               Reifengrößen zulässig.

               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               245G                           e1*2001/116*0470*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                       8½Jx19H2, ET45     9½Jx19H2, ET40
               80 bis 155       Mercedes GLA           235/40R19          235/40R19                       A01) bis A10)
                                                                          K118)                           BF1)
                                                       245/40R19          245/40R19                       A01) bis A10)
                                                                          K118) K119)                     BF1)
               Die Verwendung des Rades XV 95935, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XV 85930, Lk 112 (KBA-Nr. 55540*00) an der Vorderachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
               Reifengrößen zulässig.
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55539 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001409-A0-021
               Anlage-Nr. :                AB6b
               Seite :                     5 / 10
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  XV 95935


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2B                            e1*2007/46*1909*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                       8½Jx19H2, ET45     9½Jx19H2, ET40
               85 bis 165       Mercedes GLA           245/45R19          245/45R19                       A01) bis A10)
                                (H247)                                    K02) M00)                       A11) BF1)
                                                       255/45R19          255/45R19                       A01) bis A10)
                                                                          K02)                            A11) BF1)
               Die Verwendung des Rades XV 95935, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XV 85930, Lk 112 (KBA-Nr. 55540*00) an der Vorderachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
               Reifengrößen zulässig.

               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2B                            e1*2007/46*1909*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
§22 55539*00




                                                       8½Jx19H2, ET45     9½Jx19H2, ET40
               85 bis 165       Mercedes GLB           245/45R19          245/45R19                       A01) bis A10)
                                (X247)                                    K02) M00)                       BF1)
                                                       255/45R19          255/45R19                       A01) bis A10)
                                                                          K02)                            BF1)
               Die Verwendung des Rades XV 95935, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XV 85930, Lk 112 (KBA-Nr. 55540*00) an der Vorderachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
               Reifengrößen zulässig.

               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               204X                           e1*2001/116*0480*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                       8½Jx19H2, ET45     9½Jx19H2, ET40
               100 bis 225      Mercedes GLK           245/45R19          245/45R19                       A01) bis A10)
                                                                          K02) M00)                       BF1)
                                                       235/45R19          265/40R19                       A01) bis A10)
                                                                          K02)                            BF1) V00)
                                                       235/45R19          275/40R19                       A01) bis A10)
                                                                          K02)                            BF1) V00)
                                                       245/45R19          265/40R19                       A01) bis A10)
                                                                          K02)                            BF1) V00)
                                                       245/45R19          275/40R19                       A01) bis A10)
                                                                          K02)                            BF1) V00)
                                                       245/45R19          285/40R19                       A01) bis A10)
                                                                          K02)                            BF1) V00)
               Die Verwendung des Rades XV 95935, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XV 85930, Lk 112 (KBA-Nr. 55540*00) an der Vorderachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
               Reifengrößen zulässig.
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55539 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001409-A0-021
               Anlage-Nr. :                AB6b
               Seite :                     6 / 10
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  XV 95935


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               166                            e1*2007/46*0598*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                       8½Jx19H2, ET45     9½Jx19H2, ET40
               150 bis 335      Mercedes M-Klasse,     255/50R19          255/50R19                       A01) bis A10)
                                GLE-Klasse                                K02) M00)                       A11) BF4) E107) E108) EB4)
                                (W166)                                                                    EF0)
               Die Verwendung des Rades XV 95935, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XV 85930, Lk 112 (KBA-Nr. 55540*00) an der Vorderachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
               Reifengrößen zulässig.

               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               164                            e1*2001/116*0315*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                       8½Jx19H2, ET45     9½Jx19H2, ET40
§22 55539*00




               140 bis 285      Mercedes ML-Klasse     255/50R19          255/50R19                       A01) bis A10)
                                                                          K04) M00)                       BF4)
                                                       255/50R19          285/45R19                       A01) bis A10)
                                                                          K02)                            BF4)
               Die Verwendung des Rades XV 95935, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XV 85930, Lk 112 (KBA-Nr. 55540*00) an der Vorderachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
               Reifengrößen zulässig.

               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               251                            e1*2001/116*0341*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                       8½Jx19H2, ET45     9½Jx19H2, ET40
               140 bis 285      Mercedes R-Klasse      255/50R19          255/50R19                       A01) bis A10)
                                                                          A94) K02) M00)                  BF4)
               Die Verwendung des Rades XV 95935, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XV 85930, Lk 112 (KBA-Nr. 55540*00) an der Vorderachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
               Reifengrößen zulässig.

               Auflagen und Hinweise

               A01)    Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)    Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55539 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001409-A0-021
               Anlage-Nr. :                AB6b
               Seite :                     7 / 10
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  XV 95935


               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                      in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                      nicht zulässig.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                      Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                      Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
                      über die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.
§22 55539*00




               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                      als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                      werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                      und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
                      sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
                      Hybr. ....", eingetragen haben.

               A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

               A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                     auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                     Fahrzeugherstellers).
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55539 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001409-A0-021
               Anlage-Nr. :                AB6b
               Seite :                     8 / 10
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  XV 95935


               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
                      Zubehörkit: 5255
                      Anzugsmoment: 130 Nm

               BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
                      Zubehörkit: 5283
                      Anzugsmoment: 150 Nm

               BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
                      Zubehörkit: 5255
                      Anzugsmoment: 150 Nm
§22 55539*00




               BF4)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
                      Zubehörkit: 5242
                      Anzugsmoment: 150 Nm

               E103) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205:
                     nur Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
                     • Limousine ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*29,
                     • Kombi ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*25

               E107) Nicht zulässig an beschussgeschützten Fahrzeugausführungen.

               E108) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen GLE Coupe (C292)

               E110a)Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205: nur
                     Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
                     • Coupe ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*37

               EB1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                      • Achse 1: 4-Kolben Festsattel Kennz. Mercedes Benz Advics mit belüfteter und gelochter
                        Scheibe Ø360x36 mm

               EB4)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                      • Achse 1: 6-Kolben Festsattel Kennz. AMG mit belüfteter und gelochter Scheibe
                        Ø390x36 mm

               EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                      Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren
                      (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren
                      Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren
                      Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55539 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001409-A0-021
               Anlage-Nr. :                AB6b
               Seite :                     9 / 10
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  XV 95935


               ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) an Achse 2 ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur
                    zulässig bis zu einer Achslast von 1820 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im
                    Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
                      liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
                      nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

               GCT) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16,
                    225/45R18, 225/50R17, 225/55R16, 245/35R19, 245/40R18, 245/45R17, 255/35R19
                    ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                    (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                    des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
§22 55539*00




                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K118) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen ist die Kunststoffverbreiterung
                     der Radhauskante im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10 mm zu kürzen.

               K119) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
                     erforderlich:
                     • die Blechradhauskante ist im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10 mm
                        aufzuweiten,
                     • der Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte eng an
                        das Metallinnenradhaus anzulegen und zu befestigen.

               K122) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
                     erforderlich:
                     • die Befestigungslasche des Stoßfängers ist im Bereich der Stoßfängeroberkante zu kürzen
                        oder nach hinten/oben zu biegen,
                     • der Filzinnenkotflügel ist im Bereich der Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus
                        anzulegen(verkleben) oder auszuschneiden.

               K132) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen ist der Kunststoffflap der
                     Radhauskante im Bereich der Oberkante Stoßfänger bis 50 Grad hinter der Radmitte innen
                     um 5 mm zu kürzen.
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55539 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001409-A0-021
               Anlage-Nr. :                AB6b
               Seite :                     10 / 10
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  XV 95935


               K133) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
                     erforderlich:
                     • der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 100mm über dem Schweller bis zur
                        Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus zu verkleben,
                     • die Radhauskante ist im Bereich 45° vor Radmitte bis zur Stoßfängerkante umzulegen.

               M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
                    Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-
                    typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
                    Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

               N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
§22 55539*00




                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               T91)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T93)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
                      und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
                      ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
                      sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
                      Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
                      eines entsprechenden Nachweises.

               Die Anlage AB6b mit den Seiten 1-10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
               Sonderräder Typ XV 95935 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 05.09.2024
               Anlage 0
               Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen

               Seite 9 von 10

               Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen-Nrn. K01, K02, K03 und K04
                  Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den Rad-
                  abdeckungsauflagen beschrieben sind.
                  Bei diesen Hilfsmitteln handelt es sich um Gummileisten (schraffiert dargestellt) die mit einem
                  Karosseriekleber beaufschlagt sind. Der Kleber ist auf der Gummileiste so aufgebracht, dass bei der
                  Montage eine Verklebung der äußeren Kotflügelkante mit der Gummileiste erfolgt.
                  Bei vorschriftsgemäßer Durchführung der Montage ist eine dauerhafte und sichere Befestigung der
                  Gummileisten an der Karosserie gewährleistet.

                  Diese Gummileisten sind im Karosseriefachhandel, als Meterware in verschiedenen Breiten, erhältlich.
                  Unter Verwendung dieser Leisten ist die Herstellung einer Verbreiterung bis zu 10 mm zulässig.

                   Vorderachse:
                   Bereich 30-Grad vor der Radmitte          Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte
§22 55539*00




                   Hinterachse:
                   Bereich 50-Grad hinter der Radmitte       Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte




               V:25.07.2024