Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55539 nach §22 StVZO Nr. : RA-001409-A0-021 Anlage-Nr. : AB3f Seite : 1/9 Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : XV 95935 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: XV 95935 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: Borbet Montageposition: Hinterachse **) Radausführung: Lk 112 Radausführungskennz.: Lk 112 Radgröße: 9½Jx19H2 Rad-Einpresstiefe: 40 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 §22 55539*00 Mittenlochdurchmesser: 72,50 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: BOØ72,5/Ø57,1 geprüfte Radlast: *) 910 kg Reifenabrollumfang: 2260 mm *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen. **) Die Verwendung des Rades XV 95935, Lk 112 ist nur an der Hinterachse zulässig. Das hier beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp XV 85930, Lk 112 (KBA-Nr. 55540*00) an der Vorderachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem separaten Gutachten für den Radtyp XV 85930, Lk 112 (KBA-Nr. 55540*00) zu entnehmen. Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke: VW Radbefestigung Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- Kürzel moment BF1 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, 5246 140 Nm Schaftlänge 28,5 mm BF2 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, 5207 150 Nm Schaftlänge 33 mm Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55539 nach §22 StVZO Nr. : RA-001409-A0-021 Anlage-Nr. : AB3f Seite : 2/9 Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : XV 95935 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): E2 e1*2018/858*00004*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8½Jx19H2, ET38 9½Jx19H2, ET40 70 bis 89 VW ID.4, ID.5 255/50R19 255/50R19 A01) bis A10) (Heck- und Allradantrieb) K04) M00) BF1) 235/55R19 255/50R19 A01) bis A10) K04) M00) BF1) 255/50R19 275/45R19 A01) bis A10) K04) BF1) V00) Die Verwendung des Rades XV 95935, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XV 85930, Lk 112 (KBA-Nr. 55540*00) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): ED e1*2018/858*00306*.. §22 55539*00 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8½Jx19H2, ET38 9½Jx19H2, ET40 89 bis 90 VW ID.7 235/50R19 255/45R19 A01) bis A10) A94) BF1) 235/50R19 285/40R19 A01) bis A10) A94) K02) BF1) V00) 245/45R19 265/40R19 A02) bis A10) A94) BF1) V00) Die Verwendung des Rades XV 95935, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XV 85930, Lk 112 (KBA-Nr. 55540*00) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 3CC e1*2001/116*0468*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8½Jx19H2, ET38 9½Jx19H2, ET40 100 bis 220 VW Passat CC, VW CC 235/35R19 235/35R19 A01) bis A10) K04) K83) K84) BF1) GCB) 245/30R19 245/30R19 A01) bis A10) K02) K83) K84) M00) BF1) Die Verwendung des Rades XV 95935, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XV 85930, Lk 112 (KBA-Nr. 55540*00) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55539 nach §22 StVZO Nr. : RA-001409-A0-021 Anlage-Nr. : AB3f Seite : 3/9 Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : XV 95935 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 3D e1*2007/46*0452*.. 3D e1*2001/116*0189*.., e1*98/14*0189*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8½Jx19H2, ET38 9½Jx19H2, ET40 165 bis 331 VW Phaeton 235/40R19 235/40R19 A02) bis A10) BF2) G3M) N245) T95) 245/40R19 245/40R19 A02) bis A10) BF2) N255) 255/40R19 255/40R19 A02) bis A10) BF2) 235/40R19 265/35R19 A02) bis A10) BF2) G3M) V00) 235/40R19 275/35R19 A01) bis A10) K04) BF2) G3M) V00) 245/40R19 275/35R19 A01) bis A10) K04) BF2) V00) §22 55539*00 245/40R19 285/35R19 A01) bis A10) K04) BF2) V00) 255/40R19 285/35R19 A01) bis A10) K04) BF2) V00) Die Verwendung des Rades XV 95935, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XV 85930, Lk 112 (KBA-Nr. 55540*00) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): A1 e13*2007/46*1845*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8½Jx19H2, ET38 9½Jx19H2, ET40 81 bis 110 VW T-Roc 235/35R19 235/35R19 A01) bis A10) (Frontantrieb) K04) BF1) G01) 255/30R19 255/30R19 A01) bis A10) K02) BF1) G01) Die Verwendung des Rades XV 95935, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XV 85930, Lk 112 (KBA-Nr. 55540*00) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55539 nach §22 StVZO Nr. : RA-001409-A0-021 Anlage-Nr. : AB3f Seite : 4/9 Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : XV 95935 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): A1 e13*2007/46*1845*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8½Jx19H2, ET38 9½Jx19H2, ET40 110 bis 140 VW T-Roc 235/40R19 235/40R19 A01) bis A10) (Allradantrieb) BF1) 245/35R19 245/35R19 A01) bis A10) K04) BF1) 255/35R19 255/35R19 A01) bis A10) K02) BF1) Die Verwendung des Rades XV 95935, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XV 85930, Lk 112 (KBA-Nr. 55540*00) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): A1 e13*2007/46*1845*.. §22 55539*00 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8½Jx19H2, ET38 9½Jx19H2, ET40 221 VW T-Roc R 235/40R19 235/40R19 A01) bis A10) (Allradantrieb) BF1) 245/35R19 245/35R19 A01) bis A10) BF1) 255/35R19 255/35R19 A01) bis A10) K02) BF1) Die Verwendung des Rades XV 95935, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XV 85930, Lk 112 (KBA-Nr. 55540*00) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): A1 e13*2007/46*1845*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8½Jx19H2, ET38 9½Jx19H2, ET40 81 bis 110 VW T-Roc Cabrio 235/40R19 235/40R19 A01) bis A10) (Frontantrieb) BF1) 245/35R19 245/35R19 A01) bis A10) K04) BF1) 255/35R19 255/35R19 A01) bis A10) K02) BF1) Die Verwendung des Rades XV 95935, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XV 85930, Lk 112 (KBA-Nr. 55540*00) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55539 nach §22 StVZO Nr. : RA-001409-A0-021 Anlage-Nr. : AB3f Seite : 5/9 Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : XV 95935 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 5N e1*2001/116*0450*.. 5N e1*2007/46*0487*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8½Jx19H2, ET38 9½Jx19H2, ET40 81 bis 155 VW Tiguan 1 245/40R19 245/40R19 A01) bis A10) (ohne Verbreiterungen) K04) BF1) E98) 255/40R19 255/40R19 A01) bis A10) K04) K63) K85) BF1) E98) 225/45R19 245/40R19 A01) bis A10) K04) BF1) E98) V00) 225/45R19 255/40R19 A01) bis A10) K04) K63) K85) BF1) E98) V00) 235/45R19 265/40R19 A01) bis A10) K02) K80) BF1) E98) V00) Die Verwendung des Rades XV 95935, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XV 85930, Lk 112 (KBA-Nr. 55540*00) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten §22 55539*00 Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 5N e1*2001/116*0450*.. 5N e1*2007/46*0487*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8½Jx19H2, ET38 9½Jx19H2, ET40 81 bis 155 VW Tiguan 1 245/40R19 245/40R19 A02) bis A10) (Ausführungen mit BF1) E98) Serie 255/40R19 und 255/40R19 255/40R19 A02) bis A10) Verbreiterungen) BF1) E98) 225/45R19 245/40R19 A02) bis A10) BF1) E98) V00) 225/45R19 255/40R19 A02) bis A10) BF1) E98) V00) 235/45R19 265/40R19 A02) bis A10) BF1) E98) V00) Die Verwendung des Rades XV 95935, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XV 85930, Lk 112 (KBA-Nr. 55540*00) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): CT e1*2018/858*00302*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8½Jx19H2, ET38 9½Jx19H2, ET40 96 bis 142 VW Tiguan 3 245/45R19 245/45R19 A02) bis A10) (ohne Verbreiterung) M00) A11) BF1) 255/45R19 255/45R19 A01) bis A10) A11) BF1) Die Verwendung des Rades XV 95935, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XV 85930, Lk 112 (KBA-Nr. 55540*00) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55539 nach §22 StVZO Nr. : RA-001409-A0-021 Anlage-Nr. : AB3f Seite : 6/9 Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : XV 95935 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu §22 55539*00 entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55539 nach §22 StVZO Nr. : RA-001409-A0-021 Anlage-Nr. : AB3f Seite : 7/9 Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : XV 95935 A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben. A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm Zubehörkit: 5246 Anzugsmoment: 140 Nm BF2) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm Zubehörkit: 5207 §22 55539*00 Anzugsmoment: 150 Nm E98) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Tiguan 1“: - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0450* bis Nachtrag 23, - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0487* bis Nachtrag 14. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G3M) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/50R18, 235/55R17, 235/60R16, 255/40R19, 255/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GCB) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/35R19, 235/40R18, 235/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55539 nach §22 StVZO Nr. : RA-001409-A0-021 Anlage-Nr. : AB3f Seite : 8/9 Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : XV 95935 K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K63) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur seitlichen Stoßleiste eng an das Blechradhaus anzulegen und anzukleben. K80) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu gewährleisten, sind folgende Maßnahmen erforderlich: • die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen, die vorhandene Kunststoffkanten der Kotflügelverbreiterungen sind entsprechend zu kürzen, • der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante eng an das Blechradhaus anzulegen. §22 55539*00 K83) An Achse 2 ist im Bereich der Stoßfängeroberkante die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Verbreiterungsflap zu kürzen. K84) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu gewährleisten, sind folgende Maßnahmen erforderlich: • die Radhausausschnittkante ist im Bereich von 50 mm vor der Radmitte bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen und aufzuweiten, • der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich eng an das Radhaus anzulegen. K85) An Achse 2 sind die vorhandenen Kunststoffkanten der Kotflügelverbreiterungen bis zur Blechkante zu kürzen. M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/- typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. T95) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55539 nach §22 StVZO Nr. : RA-001409-A0-021 Anlage-Nr. : AB3f Seite : 9/9 Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : XV 95935 V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. Die Anlage AB3f mit den Seiten 1-9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ XV 95935 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH Geschäftsstelle Essen, 05.09.2024 §22 55539*00 Anlage 0 Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen Seite 9 von 10 Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen-Nrn. K01, K02, K03 und K04 Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den Rad- abdeckungsauflagen beschrieben sind. Bei diesen Hilfsmitteln handelt es sich um Gummileisten (schraffiert dargestellt) die mit einem Karosseriekleber beaufschlagt sind. Der Kleber ist auf der Gummileiste so aufgebracht, dass bei der Montage eine Verklebung der äußeren Kotflügelkante mit der Gummileiste erfolgt. Bei vorschriftsgemäßer Durchführung der Montage ist eine dauerhafte und sichere Befestigung der Gummileisten an der Karosserie gewährleistet. Diese Gummileisten sind im Karosseriefachhandel, als Meterware in verschiedenen Breiten, erhältlich. Unter Verwendung dieser Leisten ist die Herstellung einer Verbreiterung bis zu 10 mm zulässig. Vorderachse: Bereich 30-Grad vor der Radmitte Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte §22 55539*00 Hinterachse: Bereich 50-Grad hinter der Radmitte Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte V:25.07.2024