GUTACHTEN zur ABE Nr. 53363 nach §22 StVZO Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55048720 (5. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ Y 65632 Hersteller Borbet Vertriebs GmbH Seite 1 von 8 Auftraggeber Borbet Vertriebs GmbH Tratmoos 5 85467 Neuching QM-Nr. 49 02 0121806 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Modell Y Typ Y 65632 Radgröße 6,5Jx16H2 Zentrierart Mittenzentrierung Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm) Mittenloch-ø (mm) (kg) (mm) LK 108 Y 65632 LK 108 / Ø72,5 - Ø65,1 5/108/65,1 40 650 2210 Kennzeichnungen KBA-Nummer 53363 Herstellerzeichen BORBET Radtyp und Ausführung Y 65632 (s.o.) Radgröße 6,5Jx16H2 §22 53363*06 Einpresstiefe ET (s.o.) Herstelldatum Monat und Jahr Befestigungsmittel Nr. Art der Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) Artikel-Nr. Befestigungsmittel S01 Schraube M14x1,5 Kegel 60° 130 33 5228 S02 Schraube M12x1,25 Kegel 60° 100 33 5204 S03 Schraube M12x1,25 Kegel 60° 115 33 5204 Prüfungen Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt. Verwendungsbereich Hersteller Citroen Opel Peugeot Toyota Volvo Spurverbreiterung innerhalb 2% Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 53363 nach §22 StVZO Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55048720 (5. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ Y 65632 Hersteller Borbet Vertriebs GmbH Seite 2 von 8 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. Citr. C4 Picasso/ 68-133 205/60R16 K1a K2b A01 A12 A14 Spacetourer 68-133 215/55R16 K1c K2b K5a K6d A21 A58 A60 3 68-133 225/55R16 K1c K2b K6d K7a B84 BP3 S02 e2*2007/46*0356*.. Citroen Berlingo (IV) 55-96 205/55R16 A90 T91 T94 130 A14 A21 A58 E 55-96 205/60R16 A90 T92 T96 130 BP2 BP3 e2*2007/46*0624*.. 55-96 215/55R16 A12 130 KOV 55-96 225/50R16 A01 A12 K1a K2b T92 T96 130 NoE Pe9 X99 55-96 225/55R16 A01 A12 K1a K2b 130 S03 Citroen Berlingo (IV) 55-96 205/55R16 A90 T91 T94 130 A14 A21 A58 E 55-96 205/60R16 A90 T92 T96 130 BP2 BP3 e2*2007/46*0625*.. 55-96 215/55R16 A12 130 KOV 55-96 225/50R16 A01 A12 K1a K2b T92 T96 130 NoE Pe9 X99 55-96 225/55R16 A01 A12 K1a K2b 130 S03 Opel Combo-E 55-96 205/55R16 A90 T91 T94 130 A14 A21 A58 E 55-96 205/60R16 A90 T92 T96 130 BP2 BP3 e2*2007/46*0623*.. 55-96 215/55R16 A12 130 KOV 55-96 225/50R16 A01 A12 K1a K2b T92 T96 130 NoE Pe9 X99 §22 53363*06 55-96 225/55R16 A01 A12 K1a K2b 130 S03 Opel Combo-E Life 55-96 205/55R16 A90 T91 T94 A14 A21 A58 E 55-96 205/60R16 A90 T92 T96 BP2 BP3 e2*2007/46*0622*.. 55-96 215/55R16 A12 KOV 55-96 225/50R16 A01 A12 K1a K2b T92 T96 NoE Pe9 X99 55-96 225/55R16 A01 A12 K1a K2b S03 Peugeot 308, 308SW 60-96 195/55R16 A90 A14 A21 A58 (II) 60-96 195/60R16 A90 B07 B83 BP3 L 60-96 205/55R16 A90 Car Flh Pe6 e2*2007/46*0405*.. 60-96 215/55R16 A12 S02 60-96 225/50R16 A12 Peugeot Partner (IV) 55-96 205/55R16 A90 T91 T94 130 A14 A21 A58 E 55-96 205/60R16 A90 T92 T96 130 BP2 BP3 e2*2007/46*0625*.. 55-96 215/55R16 A12 130 KOV 55-96 225/50R16 A01 A12 K1a K2b T92 T96 130 NoE Pe9 X99 55-96 225/55R16 A01 A12 K1a K2b 130 S03 Peugeot Rifter 56-96 215/65R16 A90 130 A14 A21 A58 E 56-96 225/60R16 A12 130 BP2 BP3 e2*2007/46*0624*.. 56-96 235/60R16 A12 130 KMV NoE Pe9 S03 Peugeot Rifter 56-96 215/65R16 A90 130 A14 A21 A58 E 56-96 225/60R16 A12 130 BP2 BP3 e2*2007/46*0625*.. 56-96 235/60R16 A12 130 KMV NoE Pe9 S03 Toyota Proace City 55-96 205/55R16 A90 T91 T94 130 A14 A21 A58 E, E(EU,N), -/TMG 55-96 205/60R16 A90 T92 T96 130 BP2 BP3 e2*2007/46*0686*..; 55-96 215/55R16 A12 130 KOV e13*2007/46*2270*.. 55-96 225/50R16 A01 A12 K1a K2b T92 T96 130 NoE Pe9 X15 55-96 225/55R16 A01 A12 K1a K2b 130 X99 S03 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 53363 nach §22 StVZO Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55048720 (5. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ Y 65632 Hersteller Borbet Vertriebs GmbH Seite 3 von 8 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. Toyota Proace City 75-96 205/55R16 A90 T91 T94 A14 A21 A58 Verso 75-96 205/60R16 A90 T92 T96 BP2 BP3 E, E(EU,M), -/TMG 75-96 215/55R16 A12 KOV e2*2007/46*0685*..; 75-96 225/50R16 A01 A12 K1a K2b T92 T96 NoE Pe9 X15 e13*2007/46*2269*.. 75-96 225/55R16 A01 A12 K1a K2b X99 S03 Volvo S80, -/BiFuel 96-125 205/60R16 A13 R37 A14 A21 B02 T, K 96-166 215/55R16 A12 B03 NBF S01 e9*96/79,98/14, 96-200 215/55R16 A12 M+S 2001/116* 96-200 225/55R16 A12 0028,0043*.. Volvo V70, -/BiFuel 85-191 205/55R16 T88 T91 A12 A14 A21 S, J 85-191 215/55R16 A01 K1a K2b B02 B03 X7V e4*98/14,2001/116* S01 0040,0061*.. Volvo XC70; V70 XC 120-154 205/55R16 A13 M+S R09 T90 T91 A14 A21 B02 S 120-154 215/65R16 A63 B03 KMV S01 e4*98/14*0040*.., 120-154 225/60R16 A12 e4*2001/116*0040*.. §22 53363*06 - XC (Cross Country) Allgemeine Hinweise Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben. Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen. Fahrzeughöchst- Tragfähigkeit (%) geschwindigkeit Geschwindigkeitssymbol (GSY) V W Y 210 km/h 100% 100% 100% 220 km/h 97% 100% 100% 230 km/h 94% 100% 100% 240 km/h 91% 100% 100% 250 km/h - 95% 100% 260 km/h - 90% 100% 270 km/h - 85% 100% 280 km/h - - 95% 290 km/h - - 90% 300 km/h - - 85% Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 53363 nach §22 StVZO Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55048720 (5. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ Y 65632 Hersteller Borbet Vertriebs GmbH Seite 4 von 8 Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten. Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden. Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144 gelten (Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858): Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination nur zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU- Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere). Spezielle Auflagen und Hinweise §22 53363*06 130 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1300 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten. A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen. A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. A13 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden. A14 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. A21 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb. A60 Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 53363 nach §22 StVZO Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55048720 (5. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ Y 65632 Hersteller Borbet Vertriebs GmbH Seite 5 von 8 A63 Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn der Fahrzeughersteller diese für die Fahrzeugausführung/Reifengröße freigegeben hat. Die Hinweise des Fahrzeugherstellers sind zu beachten (siehe Betriebsanleitung/Handbuch). A90 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. B02 Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen. B03 Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern bzw. Serienreifen ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). B07 Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe 283 x 26 mm an Achse 1. B83 Sonderrad nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser max. 283 mm an Achse 1. B84 Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser von 283 x 26 mm an Achse 1. §22 53363*06 BP2 Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Räder nicht zulässig an Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 304 mm in Verbindung mit Bremssattelträger mit Bügel an Achse 1. BP3 Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Räder nicht zulässig an Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 304 mm an Achse1. Car Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer, Turnier, Variant, …). Flh Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig). K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 53363 nach §22 StVZO Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55048720 (5. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ Y 65632 Hersteller Borbet Vertriebs GmbH Seite 6 von 8 K5a An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter Radmitte vollständig umzulegen. K6d An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte vollständig umzulegen. K7a An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter Radmitte um 5 mm aufzuweiten. KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). M+S Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung. NBF Nicht für gepanzerte bzw. beschussgeschützte Fahrzeugausführungen. NoE Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV"). Pe6 Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 266mm an Achse 1. §22 53363*06 Pe9 Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 283mm an Achse 1. R09 Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier). R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC- Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind. S01 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1) verwendet werden. S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1) verwendet werden. S03 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe Seite 1) verwendet werden. T88 Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen. T90 Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 53363 nach §22 StVZO Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55048720 (5. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ Y 65632 Hersteller Borbet Vertriebs GmbH Seite 7 von 8 T91 Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen. T92 Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen. T94 Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen. T96 Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen. X15 Diese Rad- / Reifenkombination ist nicht zulässig an Fahrzeugen mit 15 Zoll Serienradgröße (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). §22 53363*06 X7V Rad-/Reifenkombination ist nicht zulässig für Fahrzeugausführung Volvo V70 Cross Country ww. Volvo XC70 (Typ B, S). X99 Diese Reifengröße ist nicht zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 215/65R16 ww. 215/60R17 (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). Prüfort und Prüfdatum Die Verwendungsprüfung fand am 7. August 2024 in Lambsheim statt. Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 53363 nach §22 StVZO Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55048720 (5. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ Y 65632 Hersteller Borbet Vertriebs GmbH Seite 8 von 8 Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Mai 2020. Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. Lambsheim, 7. August 2024 Wagner 00432931.DOC §22 53363*06 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim Hinweisblatt „Radabdeckung“ Die nachfolgenden Bilder stellen schematisch dar, wie und an welchen Stellen die Radabdeckung mit Hilfe von Zusatzleisten (schraffiert), die im Fachhandel (auch als Meterware) in verschiedenen Breiten erhältlich sind, gem. den Auflagen K1a, K1b, K1c und K2a, K2b, K2c hergestellt werden können. Die Zusatzleisten sind dauerhaft an die äußeren Kotflügelkanten zu kleben. Vorderachse §22 53363*06 Auflage „K1a“ Auflage „K1b“ Auflage „K1c“ Beispiel für eine Leiste im Beispiel für eine Leiste im Bereich Beispiel für eine Leiste im Bereich 0° bis 30° vor der 0° bis 50° hinter der Radmitte Bereich von 30° vor bis 50° Radmitte hinter der Radmitte Hinterachse Auflage „K2b“ Auflage „K2a“ Auflage „K2c“ Beispiel für eine Leiste im Beispiel für eine Leiste im Bereich Beispiel für eine Leiste im Bereich 0° bis 50° hinter der 0° bis 30° vor der Radmitte Bereich von 30° vor bis 50° Radmitte hinter der Radmitte