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							               GUTACHTEN zur ABE Nr. 53364 nach §22 StVZO

               Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55037820 (6. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ Y 70735
               Hersteller                      Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                                     Seite 1 von 5

               Auftraggeber                    Borbet Vertriebs GmbH
                                               Tratmoos 5
                                               85467 Neuching
                                               QM-Nr. 49 02 0121806

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
               Modell                          Y
               Typ                             Y 70735
               Radgröße                        7,0Jx17H2
               Zentrierart                     Mittenzentrierung

               Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
               führung                                          Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                                Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                                (mm)
               Lk 100       Y 70735 Lk 100 / ohne Ring          5/100/57.06        45       650     2210

               Kennzeichnungen
               KBA-Nummer                      53364
               Herstellerzeichen               BORBET
               Radtyp und Ausführung           Y 70735 (s.o.)
               Radgröße                        7,0Jx17H2
§22 53364*08




               Einpresstiefe                   ET (s.o.)
               Herstelldatum                   Monat und Jahr

               Befestigungsmittel

               Nr.   Art der                      Bund             Anzugsmoment     Schaftlänge     Artikel-Nr.
                     Befestigungsmittel                            (Nm)             (mm)
               S01   Serienschraube M14x1,5       Kugel D=26       140              27,5            Serie
               S02   Serienschraube M14x1,5       Kugel D=26       120              27,5            Serie

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
               den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
               Handlingsprüfungen durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                      Audi
                                               Seat
                                               Skoda
                                               Volkswagen

               Spurverbreiterung               innerhalb 2%




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 53364 nach §22 StVZO

               Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55037820 (6. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ Y 70735
               Hersteller                       Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                                           Seite 2 von 5
               Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen        Reifenbezogene Auflagen und Hinweise    Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                                                                 Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Audi A1 Sportback       70-110         205/45R17     A91                                     A14 A21 A58
               GB                      70-110         215/45R17     A12                                     B91 Flh KOV
               e1*2007/46*1892*..      70-110         225/45R17     A12                                     S02
                                       70-152         205/45R17     A91 M+S
                                       70-152         215/45R17     A12 M+S
               Seat Arona              66-110         205/50R17                                             A12 A14 A21
               KJ                      66-110         205/55R17                                             A58 V17 S01
               e9*2007/46*3134*02-..   66-110         215/50R17     A01 K2b
                                       66-110         225/45R17
               Seat Ibiza              48-110         205/45R17                                             A12 A14 A21
               KJ                      48-110         215/45R17     A01 K2b                                 A58 Flh S02
               e9*2007/46*3134*..      48-110         225/45R17     A01 K1a K1b K2b
               Skoda Fabia             48-110         205/45R17                                             A12 A14 A21
               PJ                      48-110         215/45R17                                             A58 Flh NoE
               e8*2018/858*00014*..    48-110         225/45R17     A01 K2b                                 NoP S02
               VW Polo (VI)            48-110         205/45R17                                             A12 A14 A21
               AW                      48-110         215/45R17                                             A58 Flh S02
               e1*2007/46*1783*..      48-110         225/45R17     A01 K1a K1b K2b

               Allgemeine Hinweise
§22 53364*08




               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau
               der Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
               Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so
               sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
               Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
               nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
               Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
               Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
               Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
               Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

               Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                       V       W       Y
               210 km/h                100% 100% 100%
               220 km/h                97%     100% 100%
               230 km/h                94%     100% 100%
               240 km/h                91%     100% 100%
               250 km/h                -       95%     100%
               260 km/h                -       90%     100%
               270 km/h                -       85%     100%
               280 km/h                -       -       95%
               290 km/h                -       -       90%
               300 km/h                -       -       85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
               unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
               Reifenherstellers zu beachten.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 53364 nach §22 StVZO

               Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55037820 (6. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ Y 70735
               Hersteller                       Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                                           Seite 3 von 5
               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen
               ist gesondert zu beurteilen.

               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang
               verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.

               Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144
               gelten (Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858):
               Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination nur
               zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-
               Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).

               Spezielle Auflagen und Hinweise

               A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden
               ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr
               oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur
               Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.
§22 53364*08




               A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A14       Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
               Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett
               ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

               A21     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
               sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
               Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw.
               Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeitssymbol Q, R,
               S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die
               Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den
               vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen
               E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

               A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

               A91     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Kettenschloss
               auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

               B91     Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Räder nicht zulässig an Fahrzeugen
               mit Bremsscheibendurchmesser 312 mm an Achse1.

               Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

               K1a     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen.
               Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
               Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
               abgedeckt sein.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 53364 nach §22 StVZO

               Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55037820 (6. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ Y 70735
               Hersteller                         Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                                            Seite 4 von 5
               K1b      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
               befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
               Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-
               fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K2b     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen.
               Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
               Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
               abgedeckt sein.

               KOV     Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zusätzliche
               Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               M+S      Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

               NoE      Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").

               NoP   Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw.
               OVC-HEV).

               S01    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1)
               verwendet werden.
§22 53364*08




               S02    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1)
               verwendet werden.

               V17     Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
               Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                        Vorderachse      Hinterachse

               Nr. 1    195/40R17        215/35R17
               Nr. 2    195/45R17        215/40R17
               Nr. 3    205/40R17        225/35R17
               Nr. 4    205/45R17        235/40R17
               Nr. 5    205/50R17        225/45R17, 235/45R17, 245/40R17, 255/40R17
               Nr. 6    205/55R17        225/50R17
               Nr. 7    215/40R17        245/35R17
               Nr. 8    215/45R17        235/40R17, 245/40R17
               Nr. 9    215/50R17        235/45R17, 245/45R17, 275/40R17
               Nr. 10   215/55R17        235/50R17
               Nr. 11   225/45R17        245/40R17, 255/40R17
               Nr. 12   225/50R17        245/45R17, 255/45R17
               Nr. 13   225/55R17        245/50R17, 255/50R17
               Nr. 14   235/45R17        255/40R17, 265/40R17
               Nr. 15   235/50R17        255/45R17
               Nr. 16   235/55R17        255/50R17
               Nr. 17   235/60R17        255/55R17
               Nr. 18   245/45R17        265/40R17, 275/40R17
               Nr. 19   255/45R17        285/40R17

               Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
               Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des
               Fahrzeugs mitzuführen.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 53364 nach §22 StVZO

               Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55037820 (6. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ Y 70735
               Hersteller                      Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                                             Seite 5 von 5
               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 12. September 2024 in Lambsheim statt.


               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
               Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute
               gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende
               Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
               Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Mai 2020.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am
               Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim
               für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das
               Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


               Lambsheim, 12. September 2024
§22 53364*08




               Wagner                                                                   00434894.DOC




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               Hinweisblatt „Radabdeckung“

               Die nachfolgenden Bilder stellen schematisch dar, wie und an welchen Stellen die Radabdeckung mit
               Hilfe von Zusatzleisten (schraffiert), die im Fachhandel (auch als Meterware) in verschiedenen Breiten
               erhältlich sind, gem. den Auflagen

               K1a, K1b, K1c und
               K2a, K2b, K2c

               hergestellt werden können. Die Zusatzleisten sind dauerhaft an die äußeren Kotflügelkanten zu
               kleben.

                                                           Vorderachse
§22 53364*08




               Auflage „K1a“                   Auflage „K1b“                         Auflage „K1c“
               Beispiel für eine Leiste im     Beispiel für eine Leiste im Bereich   Beispiel für eine Leiste im
               Bereich 0° bis 30° vor der      0° bis 50° hinter der Radmitte        Bereich von 30° vor bis 50°
               Radmitte                                                              hinter der Radmitte

                                                           Hinterachse




               Auflage „K2b“                   Auflage „K2a“                         Auflage „K2c“
               Beispiel für eine Leiste im     Beispiel für eine Leiste im Bereich   Beispiel für eine Leiste im
               Bereich 0° bis 50° hinter der   0° bis 30° vor der Radmitte           Bereich von 30° vor bis 50°
               Radmitte                                                              hinter der Radmitte