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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 50521 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55104315 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7,5J x17H2 Typ Y 75737
Hersteller                        Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                       Seite 1 von 8

Auftraggeber                      Borbet Vertriebs GmbH
                                  Tratmoos 5
                                  85467 Niederneuchning
                                  QM-Nr. 49020021101

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            Y
Typ                               Y 75737
Radgröße                          7,5J x17H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
100          Y 75737 LK100 / Ø64,0 - Ø56,1         5/100/56,1         47        610    2000

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        50521
Herstellerzeichen                 BORBET
Radtyp und Ausführung             Y 75737 (s.o.)
Radgröße                          7,5J x17H2
Einpresstiefe                     ET (s.o.)
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)    Schaftlänge (mm)
S02       Mutter M12x1,25              60° Kegel      90                   -
S03       Mutter M12x1,25              60° Kegel      100                  -
S04       Mutter M12x1,25              60° Kegel      120                  -

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Subaru
                                  Toyota

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50521 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55104315 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7,5J x17H2 Typ Y 75737
Hersteller                        Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                     Seite 2 von 8

Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                           Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Subaru BRZ (Z)          147            205/45R17   A10                                A14 A21 A58
ZC, GC/GF               147            205/50R17   A32                                Cpe S04
e13*2007/46*1281*..;    147            215/45R17   A10
e13*2001/116*           147            225/45R17   A91
0026*05-..
Subaru Forester         104-169        215/55R17   A33                                A14 A21 Car
SH, SHS, SHLPG          104-169        215/60R17   A12 117                            S03
e13*2001/116*0982*0     104-169        225/55R17   A90
0-08;
e1*2001/116*0485*..,
e24*2007/46*0007*..
Subaru Forester         108, 110       215/60R17   A33 Z16                            A14 A21 A56
SJ, SH                  108, 110       215/65R17   A12 Z16                            Car S04
e13*2007/46*1305*..     108-177        225/55R17   A90
e13*2001/116*           108-177        225/60R17   A90
0982*09-.. (Ausf. SJ)   108-177        235/55R17   A12
Subaru Impreza          79-195         205/50R17   A12 T89                            A14 A21 Flh
G3, G3S                 79-195         215/45R17   A30 T87 T88                        KOV S03
e1*2001/116*0438*..,    79-195         225/45R17   A01 A12 K1c
e1*2001/116*0460*..
Subaru Impreza          84, 110        205/50R17   A90                                A14 A21 Flh
G4                      84, 110        215/45R17   A33 T87 T91                        S03
e1*2007/46*0597*..      84, 110        225/45R17   A90
                        84, 110        235/45R17   A01 A12 K6d
Subaru Impreza          70-169         205/45R17   R37                                A12 A14 A21
GD/GG ww GD/GGS         70-169         205/50R17   A01 K42 R37 R60 Z49                Car Su1 S02
e1*98/14*0145*..,       70-169         215/45R17   A01 K42 T87 T88 Z49
e1*98/14*0163*..        70-169         225/45R17   A01 K42 R60 Z49
- Kombi
Subaru Impreza          70-169         205/45R17   R37                                A12 A14 A21
GD/GG ww GD/GGS         70-195         205/50R17   R37 R60                            Sth Su1 S02
e1*98/14*0145*..,       70-195         215/45R17   R37
e1*98/14*0163*..        70-195         225/45R17   A01 R60 Z49
- Limousine
Subaru Impreza          66-160         205/45R17   K42 K56                            A01 A12 A14
GFC, GC/GF              66-160         215/40R17   K42 K56                            A21 S02
G334,                   66-92          205/40R17   K42 K56
e13*95/54, 96/79,
98/14
*0026*00-04
Subaru Impreza XV       110            205/50R17   A12                                A14 A21 Flh
G3                      110            215/45R17   A33                                KMV S03
e1*2001/116*0438*..     110            225/45R17   A12
Subaru Legacy           92-115         205/40R17   T84                                A12 A14 A21
BE/BH, BE/BHS           92-115         205/45R17   T88                                X26 S02
e1*98/14*0108*..,       92-115         215/40R17   A01 K1c K2b T83 T85 T87 Z49
e1*98/14*0149*..        92-115         215/45R17   A01 G46 K1c K2b T87 T88 T91 Z49




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50521 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55104315 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7,5J x17H2 Typ Y 75737
Hersteller                       Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                    Seite 3 von 8

Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                           Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Subaru Legacy          101-180        205/50R17   A01 K1a K1b R37 T89 T93 122        A12 A14 A21
BL/BP, -S, -G          101-180        215/45R17   R37 T87 T91 122                    B03 Car Lim
e1*2001/116*0228*..,   101-180        225/45R17   A01 K1a K1b T90 T91 Z49 122        X26 S02
e1*2001/116*0256*..,   180            215/50R17   A01 K1c K2b K42 M+S R09 T91 Z49
e11*2001/116*0240*.                               122
Subaru Legacy          110-127        205/50R17   A13 T89 T93 122                    A14 A21 A56
BM/BR, BM/BRS          110-127        205/55R17   A13 122                            Car Lim NfS
e1*2007/46*0079*..;    110-127        215/45R17   A13 T87 T91 122                    X26 S04
e13*2007/46*1074*..    110-127        215/50R17   A13 122
                       110-127        215/55R17   A12 120
                       110-127        225/45R17   A13 122
                       110-127        225/50R17   A12 122
                       110-127        235/45R17   A33 122
                       110-127        245/45R17   A12 122
Subaru Legacy          110-180        205/50R17   R09 T89 T93 122                    A12 A14 A21
Outback                110-180        205/55R17   R37 122                            Car S02
BL/BP, -S, -G          110-180        215/50R17   R37 T90 T91 122
e1*2001/116*0228*..,   110-180        215/55R17   120
e1*2001/116*0256*..,   110-180        225/45R17   R09 T90 T91 122
e11*2001/116*0240*.    110-180        225/50R17   A01 Z49 122
                       110-180        235/45R17   122
Subaru Outback         110-191        215/60R17   A33 117                            A14 A21 A56
BM/BR, BM/BRS          110-191        225/55R17   A33 118                            Car S04
e1*2007/46*0079*..;    110-191        225/60R17   A33 115
e13*2007/46*1074*..    110-191        235/55R17   A12 117
                       110-191        245/55R17   A12 115
                       110-191        255/50R17   A12 117
Subaru XV              80-110         215/55R17   A13 M+S                            A14 A21 A56
G4                     80-110         225/50R17   A33 M+S                            Flh KMV S03
e1*2007/46*0597*..     80-110         225/55R17   A33
                       80-110         235/50R17   A01 A12 K1c
                       80-110         245/50R17   A01 A12 K1c K6w
Toyota GT86 (Z)        147            205/45R17   A10                                A14 A21 A58
ZN, GC/GF              147            205/50R17   A32                                Cpe S04
e13*2007/46*1287*..;   147            215/45R17   A10
e13*2001/116*          147            225/45R17   A91
0026*05-..




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50521 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55104315 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5J x17H2 Typ Y 75737
Hersteller                      Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                         Seite 4 von 8

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

115      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1150 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

117      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1170 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

118      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1180 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

120      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1200 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

122      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1220 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50521 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55104315 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5J x17H2 Typ Y 75737
Hersteller                     Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                       Seite 5 von 8

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A10    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A30    Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft.

A32    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.

A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A90    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A91    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50521 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55104315 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5J x17H2 Typ Y 75737
Hersteller                     Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                        Seite 6 von 8

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

G46     Ist die Reifengröße 195/65R15 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) , so ist der Nachweis zu
erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der
Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier)
eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K6d    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K6w An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50521 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55104315 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5J x17H2 Typ Y 75737
Hersteller                      Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                          Seite 7 von 8

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

NfS     Diese Rad- / Reifenkombination ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit
Ausstattungspaket Sport (Bilstein Sportfahrwerk).

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

R60      Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 205/55R16
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

Sth     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.

Su1    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist das Sonderrad nicht zulässig für
Fahrzeugausführungen mit Brembo-Bremssattel in Verbindung mit Bremsscheibendurchmesser 326
mm an Achse 1 (Impreza WRX STi).

T83    Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T84    Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T85    Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50521 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55104315 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5J x17H2 Typ Y 75737
Hersteller                      Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                         Seite 8 von 8

T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

X26     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig bei Fahrzeugausführungen Outback.

Z16    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind nur zulässig bei Fahrzeugen mit 16-Zoll-Serien-
Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Z49    An Achse 2 ist der Kantenschutz an der Radhausausschnittkante (Gummi- bzw. Kunststoff-
Kederband) zu entfernen.

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 22. April 2016 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Oktober 2015.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 22. April 2016




Coen

CC/EK                                                                   00248509.DOC




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