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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 50521 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55104315 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7,5J x 17H2 Typ Y 75737
Hersteller                        Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                          Seite 1 von 8

Auftraggeber                      Borbet Vertriebs GmbH
                                  Tratmoos 5
                                  85467 Neuching
                                  QM-Nr. 49020021101

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            Y
Typ                               Y 75737
Radgröße                          7,5J x 17H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/ Loch-     Einpress-   Rad-   Abrollumfang
führung                                            kreis- (mm)/ Mit-   tiefe       last   (mm)
                                                   tenloch-ø (mm)      (mm)        (kg)
100          Y 75737 LK100 / Ø64,0 - Ø56,1         5/100/56,1          47          610    2000

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        50521
Herstellerzeichen                 BORBET
Radtyp und Ausführung             Y 75737 (s.o.)
Radgröße                          7,5J x 17H2
Einpresstiefe                     ET (s.o.)
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
S02       Mutter M12x1,25              60° Kegel      90                    -
S03       Mutter M12x1,25              60° Kegel      100                   -
S04       Mutter M12x1,25              60° Kegel      120                   -

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
fungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Subaru
                                  Toyota

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55104315 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7,5J x 17H2 Typ Y 75737
Hersteller                        Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                      Seite 2 von 8

Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       weise                               Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Subaru BRZ (Z)          147            205/45R17   A10 R37                             A14 A21 A58
ZC, GC/GF               147            205/50R17   A32 R37                             Cpe S04
e13*2007/46*1281*..;    147            215/45R17   A10
e13*2001/116*           147            225/45R17   A91
0026*05-..
- incl. Facelift 2016
Subaru Forester         104-169        215/55R17   A33                                 A14 A21 Car
SH, SHS, SHLPG          104-169        215/60R17   A12 117                             S03
e13*2001/116*0982*0     104-169        225/55R17   A90
0-08;
e1*2001/116*0485*..,
e24*2007/46*0007*..
Subaru Forester         108, 110       215/60R17   A33 Z16                             A14 A21 A56
SJ, SH                  108, 110       215/65R17   A12 Z16                             Car S04
e13*2007/46*1305*..     108-177        225/55R17   A90
e13*2001/116*           108-177        225/60R17   A90
0982*09-.. (Ausf. SJ)   108-177        235/55R17   A12
Subaru Impreza          79-195         205/50R17   A12 T89                             A14 A21 Flh
G3, G3S                 79-195         215/45R17   A30 T87 T88                         KOV S03
e1*2001/116*0438*..,    79-195         225/45R17   A01 A12 K1c
e1*2001/116*0460*..
Subaru Impreza          84, 110        205/50R17   A90                                 A14 A21 Flh
G4                      84, 110        215/45R17   A33 T87 T91                         S03
e1*2007/46*0597*..      84, 110        225/45R17   A90
                        84, 110        235/45R17   A01 A12 K6d
Subaru Impreza          70-169         205/45R17   R37                                 A12 A14 A21
GD/GG ww GD/GGS         70-169         205/50R17   A01 K42 R37 R60 Z49                 Car Su1 S02
e1*98/14*0145*..,       70-169         215/45R17   A01 K42 T87 T88 Z49
e1*98/14*0163*..        70-169         225/45R17   A01 K42 R60 Z49
- Kombi
Subaru Impreza          70-169         205/45R17   R37                                 A12 A14 A21
GD/GG ww GD/GGS         70-195         205/50R17   R37 R60                             Sth Su1 S02
e1*98/14*0145*..,       70-195         215/45R17   R37
e1*98/14*0163*..        70-195         225/45R17   A01 R60 Z49
- Limousine
Subaru Impreza XV       110            205/50R17   A12                                 A14 A21 Flh
G3                      110            215/45R17   A33                                 KMV S03
e1*2001/116*0438*..     110            225/45R17   A12
Subaru Legacy           92-115         205/40R17   T84                                 A12 A14 A21
BE/BH, BE/BHS           92-115         205/45R17   T88                                 X26 S02
e1*98/14*0108*..,       92-115         215/40R17   A01 K1c K2b T83 T85 T87 Z49
e1*98/14*0149*..        92-115         215/45R17   A01 G46 K1c K2b T87 T88 T91 Z49
Subaru Legacy           101-180        205/50R17   A01 K1a K1b R37 T89 T93 122         A12 A14 A21
BL/BP, -S, -G           101-180        215/45R17   R37 T87 T91 122                     B03 Car Lim
e1*2001/116*0228*..,    101-180        225/45R17   A01 K1a K1b T90 T91 Z49 122         X26 S02
e1*2001/116*0256*..,    180            215/50R17   A01 K1c K2b K42 M+S R09 T91 Z49
e11*2001/116*0240*.                                122




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Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55104315 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7,5J x 17H2 Typ Y 75737
Hersteller                        Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                      Seite 3 von 8
Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       weise                               Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Subaru Legacy           110-127        205/50R17   A13 T89 T93 122                     A14 A21 A56
BM/BR, BM/BRS           110-127        205/55R17   A13 122                             Car Lim NfS
e1*2007/46*0079*..;     110-127        215/45R17   A13 T87 T91 122                     X26 S04
e13*2007/46*1074*..     110-127        215/50R17   A13 122
                        110-127        215/55R17   A12 120
                        110-127        225/45R17   A13 122
                        110-127        225/50R17   A12 122
                        110-127        235/45R17   A33 122
                        110-127        245/45R17   A12 122
Subaru Legacy Out-      110-180        205/50R17   R09 T89 T93 122                     A12 A14 A21
back                    110-180        205/55R17   R37 122                             Car S02
BL/BP, -S, -G           110-180        215/50R17   R37 T90 T91 122
e1*2001/116*0228*..,    110-180        215/55R17   120
e1*2001/116*0256*..,    110-180        225/45R17   R09 T90 T91 122
e11*2001/116*0240*.     110-180        225/50R17   A01 Z49 122
                        110-180        235/45R17   122
Subaru Outback          110-191        215/60R17   A33 117                             A14 A21 A56
BM/BR, BM/BRS           110-191        225/55R17   A33 118                             Car S04
e1*2007/46*0079*..;     110-191        225/60R17   A33 115
e13*2007/46*1074*..     110-191        235/55R17   A12 117
                        110-191        245/55R17   A12 115
                        110-191        255/50R17   A12 117
Subaru XV               80-110         215/55R17   A13 M+S                             A14 A21 A56
G4                      80-110         225/50R17   A33 M+S                             Flh KMV S03
e1*2007/46*0597*..      80-110         225/55R17   A33
                        80-110         235/50R17   A01 A12 K1c
                        80-110         245/50R17   A01 A12 K1c K6w
Toyota GT86 (Z)         147            205/45R17   A10 R37                             A14 A21 A58
ZN, GC/GF               147            205/50R17   A32 R37                             Cpe S04
e13*2007/46*1287*..;    147            215/45R17   A10
e13*2001/116*           147            225/45R17   A91
0026*05-..
- incl. Facelift 2016

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.


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Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55104315 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5J x 17H2 Typ Y 75737
Hersteller                      Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                   Seite 4 von 8
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
rungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
fang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

115      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1150 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

117      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1170 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

118      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1180 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

120      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1200 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

122      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1220 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
nahme vorzuführen.

A10     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A13     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A14     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel-
genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.




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Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55104315 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5J x 17H2 Typ Y 75737
Hersteller                      Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                       Seite 5 von 8
A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
genrand hinausragen.

A30     Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft.

A32     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.

A33     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A90     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

A91     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

B03      Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließ-
lich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüs-
tet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

Car     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Kom-
bilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Cpe     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cou-
pé.

Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

G46     Ist die Reifengröße 195/65R15 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) , so ist der Nachweis zu erbrin-
gen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleran-
zen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahr-
zeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen
Reifengrößen zu überprüfen.

K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
abgedeckt sein.




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Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55104315 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5J x 17H2 Typ Y 75737
Hersteller                      Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                          Seite 6 von 8
K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
ten Bereich abgedeckt sein.

K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.

K42      An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K6d    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K6w An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzli-
chen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zu-
sätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Li-
mousine.

M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

NfS    Diese Rad- / Reifenkombination ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Ausstat-
tungspaket Sport (Bilstein Sportfahrwerk).

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

R60      Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 205/55R16
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50521 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55104315 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5J x 17H2 Typ Y 75737
Hersteller                      Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                         Seite 7 von 8
S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

Sth    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Stu-
fenheck.

Su1    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist das Sonderrad nicht zulässig für Fahr-
zeugausführungen mit Brembo-Bremssattel in Verbindung mit Bremsscheibendurchmesser 326 mm
an Achse 1 (Impreza WRX STi).

T83    Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T84    Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T85    Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

X26     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig bei Fahrzeugausführungen Outback.

Z16    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 16-Zoll-Serien-
Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanlei-
tung).

Z49    An Achse 2 ist der Kantenschutz an der Radhausausschnittkante (Gummi- bzw. Kunststoff-
Kederband) zu entfernen.

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 2. Oktober 2017 in Lambsheim statt.




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Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55104315 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5J x 17H2 Typ Y 75737
Hersteller                     Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                      Seite 8 von 8
Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Oktober 2015.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

Lambsheim, 2. Oktober 2017




Coen

BW/CC                                                                                00279958.DOC




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