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							               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55538 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001400-A0-021
               Anlage-Nr. :                 1b
               Seite :                      1 / 30
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   Y 85835


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                        Y 85835
               Art des Sonderrades:                                einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                                 BORBET
               Montageposition:                                     Vorder-und Hinterachse
               Radausführung:                                                  Lk 112
               Radausführungskennz.:                                           Lk 112
               Radgröße:                                                     8½Jx18H2
               Rad-Einpresstiefe:                                              35 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                          112 mm
               Lochzahl:                                                         5
§22 55538*00




               Mittenlochdurchmesser:                                        66,60 mm
               Zentrierart:                                               Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                                 ohne Ring
               geprüfte Radlast: *)                                            900 kg
                Reifenabrollumfang:                                          2254 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
               ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   MERCEDES

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                 Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                         moment
               BF1       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                             5255-0      130 Nm
                               Schaftlänge 28,5 mm
               BF2       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm           5284       150 Nm
               BF3       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                             5255-0     150 Nm
                               Schaftlänge 28,5 mm
               BF4       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm           5253       150 Nm
               BF5       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 30 mm           5248       120 Nm
               BF6       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm           5253       120 Nm
               BF7       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm           5253       130 Nm
               BF8       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm           5253       175 Nm
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55538 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001400-A0-021
               Anlage-Nr. :                 1b
               Seite :                      2 / 30
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   Y 85835


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               176                           e1*2007/46*0928*..
               245G                          e1*2001/116*0470*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               120 bis 160   Mercedes A-Klasse       225/40R18                         A01) bis A10)
                             (Frontantrieb und       K04) K103) N235)                  BF1) E95) E100) K01) K13) K25)
                             Allrad; Beim Typ 245G                                     K28)
                             nur zulässig an         235/35R18
                             Fahrzeugausführungen K02)
                             ab EG-Genehmigungs-
                             Nr.
                             e1*2001/116*0470*04)



               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2A                         e1*2007/46*1829*..
§22 55538*00




               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               285 bis 310   Mercedes A-Klasse     225/45R18 M+S                       A01) bis A10)
                             AMG A 45, AMG A                                           BF1) K14) K23)
                             45 S                  235/40R18 M+S
                                                   K04)

                                                     245/40R18
                                                     K01) K02)


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               245G                        e1*2001/116*0470*..
               246                         e1*2007/46*0751*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               66 bis 155    Mercedes B- Klasse    225/40R18                           A01) bis A10)
                             (Beim Typ 245G nur    K04)                                BF1) E100) K01) K13) K20) K22)
                             zulässig an                                               K25) K28) K103)
                             Fahrzeugausführungen 235/35R18
                             ab EG-Genehmigungs- K02)
                             Nr.
                             e1*2001/116*0470*04)
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55538 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001400-A0-021
               Anlage-Nr. :                 1b
               Seite :                      3 / 30
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   Y 85835


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               204                         e1*2001/116*0431*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               88 bis 225    Mercedes C-Klasse     225/40R18                         A01) bis A10)
                             (Limousine, W204)                                       BF1) E104) GEV) K01) K04)
                                                                                     K13) K85) N235)


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               204K                        e1*2001/116*0457*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               88 bis 200    Mercedes C-Klasse     225/40R18                         A01) bis A10)
                             (Kombi, S204)                                           BF1) E104) K01) K04) K13) K85)
                                                                                     N235)
§22 55538*00
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55538 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001400-A0-021
               Anlage-Nr. :                 1b
               Seite :                      4 / 30
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   Y 85835


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               204                         e1*2001/116*0431*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 245   Mercedes C-Klasse     225/40R18                                A01) bis A10)
                             (Coupe C205, Cabrio   N235)                                    A11) BF1) E110a) K01)
                             A205)
                                                   225/40R18 M+S

                                                    225/45R18
                                                    N235)

                                                    225/45R18 M+S

                                                    235/40R18
                                                    K132) N245)

                                                    235/40R18 M+S
§22 55538*00




                                                    K132)

                                                    235/45R18
                                                    G01) K122) K132) N245)

                                                    235/45R18 M+S
                                                    G01) K122) K132)

                                                    245/40R18
                                                    K122) K132)

                                                    255/35R18
                                                    K02) K132)

                                                    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                    vorne               hinten
                                                    225/45R18           245/40R18           A01) bis A10)
                                                    K01)                K122) K132)         A11) BF1) E110a)
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55538 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001400-A0-021
               Anlage-Nr. :                 1b
               Seite :                      5 / 30
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   Y 85835


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               204                         e1*2001/116*0431*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85 bis 245    Mercedes C-Klasse     225/40R18                                A01) bis A10)
                             (Limousine, W205)     K04) N235) T92)                          A11) BF1) E103) K01)

                                                    225/40R18 M+S
                                                    K04) T92)

                                                    225/45R18
                                                    K04) N235)

                                                    225/45R18 M+S
                                                    K04)

                                                    235/40R18
                                                    K04) N245)
§22 55538*00




                                                    235/40R18 M+S
                                                    K04)

                                                    245/40R18
                                                    K04) K122)

                                                    255/35R18
                                                    K02) T94)

                                                    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                    vorne               hinten
                                                    225/40R18           255/35R18           A01) bis A10)
                                                    K01)                K02) T94)           A11) BF1) E103) V00)
                                                    225/45R18           245/40R18           A01) bis A10)
                                                    K01)                K04) K122)          A11) BF1) E103)
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55538 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001400-A0-021
               Anlage-Nr. :                 1b
               Seite :                      6 / 30
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   Y 85835


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               204K                        e1*2001/116*0457*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85 bis 245    Mercedes C-Klasse     225/40R18                                 A01) bis A10)
                             (Kombi, S205)         K04) N235) T92)                           A11) BF1) E103) K01)

                                                    225/40R18 M+S
                                                    K04) T92)

                                                    225/45R18
                                                    GCT) K04) N235)

                                                    225/45R18 M+S
                                                    GCT) K04)

                                                    235/40R18
                                                    GCT) K04) N245)
§22 55538*00




                                                    235/40R18 M+S
                                                    GCT) K04)

                                                    245/40R18
                                                    GCT) K04) K122)

                                                    255/35R18
                                                    K02) T94)

                                                     zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                     vorne               hinten
                                                     225/40R18           255/35R18           A01) bis A10)
                                                     K01)                K02) T94)           A11) BF1) E103)
                                                     225/45R18           245/40R18           A01) bis A10)
                                                     K01)                K04) K122)          A11) BF1) E103) GCT)

               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               245G                         e1*2001/116*0470*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               155 bis 160   Mercedes CLA-Klasse 225/40R18 M+S                               A01) bis A10)
                             (Limousine, Kombi;                                              BF1) E95a) K01) K02) K13) K25)
                             Serie auch 235/40R18 )                                          K28) K103)
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55538 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001400-A0-021
               Anlage-Nr. :                 1b
               Seite :                      7 / 30
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   Y 85835


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               245G                        e1*2001/116*0470*..
               245G AMG                    e1*2007/46*1207*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               265 bis 280   Mercedes CLA-         225/40R18 M+S                     A01) bis A10)
                             Klasse CLA 45 AMG                                       BF1) K01) K02) K13) K25)
                             (Limousine, Kombi)                                      K28) K103)


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2CLA                       e1*2007/46*1912*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               225           Mercedes CLA 35 AMG 225/40R18 M+S                       A01) bis A10)
                             (Limousine, Kombi)                                      BF1) K01) K02) K14)

               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
§22 55538*00




               F2CLA                       e1*2007/46*1912*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               285 bis 310   Mercedes CLA 45 AMG , 225/45R18 M+S                     A01) bis A10)
                             CLA AMG 45 S                                            BF1) K14)
                             (Limousine, Kombi)    235/40R18 M+S


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               R1ECLS                      e1*2007/46*1818*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               143 bis 270   Mercedes CLS          245/45R18 M+S                     A02) bis A10)
                                                                                     A11) A94) BF2)
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55538 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001400-A0-021
               Anlage-Nr. :                 1b
               Seite :                      8 / 30
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   Y 85835


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               207                           e1*2001/116*0502*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               120 bis 285   Mercedes E-Klasse       225/40R18                               A02) bis A10)
                             (Coupe, Cabrio;         N235)                                   BF1)
                             Ausführungen mit
                             kleinsten Serienreifen  235/35R18
                             in 16Zoll oder 17Zoll)  A01) K01) N245) T90)

                                                     235/40R18
                                                     A01) G4Y) K01) N245)

                                                     245/35R18
                                                     A01) K01) K04) N255)

                                                     255/35R18
                                                     A01) K01) K04) K15)
§22 55538*00




                                                     zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                     vorne               hinten
                                                     225/40R18           245/35R18           A01) bis A10)
                                                     N235)               K04) N255)          BF1) V00)
                                                     225/40R18           255/35R18           A01) bis A10)
                                                     N235)               K04) K15)           BF1) V00)
                                                     235/40R18           255/35R18           A01) bis A10)
                                                     K01)                K04) K15)           BF1) V00)

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               207                           e1*2001/116*0502*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               300           Mercedes E-Klasse       235/35R18                               A01) bis A10)
                             (Coupe, Cabrio;         N245) T90)                              BF1) K01)
                             Ausführungen mit
                             kleinsten Serienreifen  235/40R18
                             in 18Zoll)              N245)

                                                     245/35R18
                                                     K04) N255)

                                                     255/35R18
                                                     K04) K15)

                                                     zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                     vorne               hinten
                                                     235/40R18           255/35R18           A01) bis A10)
                                                     K01)                K04) K15)           BF1) V00)
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55538 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001400-A0-021
               Anlage-Nr. :                 1b
               Seite :                      9 / 30
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   Y 85835


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               R1EC                          e1*2007/46*1666*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               120 bis 220   Mercedes E-Klasse         235/45R18                              A02) bis A10)
                             (Coupe, Cabrio;                                                  A11) BF2)
                             Ausführungen mit          245/45R18
                             kleinsten Serienreifen ab
                             225/..)                   255/40R18

                                                      255/45R18


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               R1EC                          e1*2007/46*1666*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               120 bis 270   Mercedes E-Klasse         245/45R18                              A02) bis A10)
§22 55538*00




                             (Coupe, Cabrio;           N255)                                  A11) BF2)
                             Ausführungen mit
                             kleinsten Serienreifen ab 255/40R18
                             245/..)                   N265)

                                                      255/45R18
                                                      N265)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               212                           e1*2001/116*0501*..
               212G                          e1*2007/46*0484*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 225   Mercedes E-Klasse       225/40R18                                A01) bis A10)
                             (W212, Limousine,                                                A11) BF1) E111) K01)
                             Ausführungen mit        225/45R18
                             kleinsten Serienreifen
                             in 16Zoll)              235/40R18

                                                      245/40R18
                                                      K04)

                                                      zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                      vorne               hinten
                                                      225/45R18           245/40R18           A01) bis A10)
                                                      K01)                K04)                A11) BF1) E111) V00)
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55538 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001400-A0-021
               Anlage-Nr. :                 1b
               Seite :                      10 / 30
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   Y 85835


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               212                           e1*2001/116*0501*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               125 bis 300   Mercedes E-Klasse       245/40R18                               A01) bis A10)
                             (W212, Limousine,                                               BF1) E111) K01) K04)
                             Ausführungen mit
                             kleinsten Serienreifen
                             in 17Zoll oder 18Zoll)

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               212K                          e1*2007/46*0200*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 225   Mercedes E-Klasse       225/45R18                               A01) bis A10)
                             (S212, Kombi,           T95)                                    BF1) E111) K01)
                             Ausführungen mit
                             kleinsten Serienreifen  235/40R18
§22 55538*00




                             225/..)                 T95)

                                                     245/40R18
                                                     K04)

                                                     zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                     vorne               hinten
                                                     225/45R18           245/40R18           A01) bis A10)
                                                     K01)                K04)                BF1) E111) V00)

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               212K                          e1*2007/46*0200*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               125 bis 300   Mercedes E-Klasse       245/40R18                               A01) bis A10)
                             (S212, Kombi,                                                   BF1) E111) K01) K04)
                             Ausführungen mit
                             kleinsten Serienreifen
                             245/..)
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55538 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001400-A0-021
               Anlage-Nr. :                 1b
               Seite :                      11 / 30
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   Y 85835


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               212                         e1*2001/116*0501*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 270   Mercedes E-Klasse     225/45R18                         A02) bis A10)
                             (W213, Limousine)     N235) T95)                        A11) BF3) E111a)

                                                    225/45R18 M+S
                                                    T95) W235)

                                                    235/45R18
                                                    A01) K03) N245)

                                                    235/45R18 M+S
                                                    A01) K03) W245)

                                                    245/40R18
                                                    A01) K01) N255) T97)
§22 55538*00




                                                    245/40R18 M+S
                                                    A01) K01) T97)

                                                    245/45R18
                                                    A01) K01) N255)

                                                    245/45R18 M+S
                                                    A01) K01)

                                                    255/40R18
                                                    A01) K01) N265)

                                                    255/45R18
                                                    A01) GA2) K01) N265)

                                                    HL 245/40R18
                                                    A01) K01) N255)

                                                    HL 245/40R18 M+S
                                                    A01) K01)
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55538 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001400-A0-021
               Anlage-Nr. :                 1b
               Seite :                      12 / 30
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   Y 85835


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               R1ES                        e1*2007/46*1560*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 270   Mercedes E-Klasse     225/45R18                           A02) bis A10)
                             (S213, Kombi)         N235) T95)                          A11) BF2)

                                                     225/45R18 M+S
                                                     T95) W235)

                                                     235/45R18
                                                     A01) K03) N245) T98)

                                                     235/45R18 M+S
                                                     A01) K03) T98) W245)

                                                     245/45R18
                                                     A01) K01) N255)
§22 55538*00




                                                     245/45R18 M+S
                                                     A01) K01)

                                                     255/40R18
                                                     A01) K01) N265) T99)

                                                     255/45R18
                                                     A01) GA2) K01) N265)


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               R2EW                        e1*2018/858*00213*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               120 bis 280   Mercedes E-Klasse     225/55R18                           A02) bis A10)
                             (W214, Limousine)                                         A11) A94) B99) BF2) E134)
                                                                                       EF0) M00)


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               R2ES                         e1*2018/858*00214*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               145 bis 280   Mercedes E-Klasse       225/55R18                         A02) bis A10)
                             (S214, Kombi, nicht All                                   A11) A94) B99) BF2) EF0) M00)
                             Terrain)
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55538 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001400-A0-021
               Anlage-Nr. :                 1b
               Seite :                      13 / 30
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   Y 85835


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2B                         e1*2007/46*1909*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               80 bis 139    Mercedes EQA, EQB     225/55R18                         A01) bis A10)
                                                   M00) N235)                        BF3) K01) K02)

                                                    225/55R18 M+S
                                                    M00)

                                                    225/60R18
                                                    K120) M00) N235)

                                                    225/60R18 M+S
                                                    K120) M00)

                                                    235/55R18
                                                    K120)
§22 55538*00




                                                    245/50R18
                                                    K120)

                                                    255/50R18
                                                    K120)


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               245G                        e1*2001/116*0470*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               80 bis 155    Mercedes GLA          235/50R18                         A01) bis A10)
                                                   K04) K119) K120) K121)            BF1) K01) K118)

                                                    245/45R18

                                                    255/45R18
                                                    K04) K119) K120)


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               245G                        e1*2001/116*0470*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               265 bis 280   Mercedes GLA45 AMG 235/50R18 M+S                        A01) bis A10)
                                                   K04) K119) K120) K121)            BF1) K01) K118)

                                                    245/45R18 M+S

                                                    255/45R18 M+S
                                                    K04) K119) K120)
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55538 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001400-A0-021
               Anlage-Nr. :                 1b
               Seite :                      14 / 30
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   Y 85835


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2B                         e1*2007/46*1909*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85 bis 165    Mercedes GLA          225/55R18                         A01) bis A10)
                             (H247)                M00) N235)                        A11) BF1) K01) K02)

                                                    225/60R18
                                                    K120) M00) N235)

                                                    235/55R18
                                                    K120)

                                                    245/50R18
                                                    K120)

                                                    255/50R18
                                                    K120)
§22 55538*00




                                                    275/45R18
                                                    K120)


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2B                         e1*2007/46*1909*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85 bis 165    Mercedes GLB          225/55R18                         A01) bis A10)
                             (X247)                M00) N235)                        BF1) K01) K02)

                                                    225/60R18
                                                    K120) M00) N235)

                                                    235/55R18
                                                    K120)

                                                    245/50R18
                                                    K120)

                                                    255/50R18
                                                    K120)
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55538 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001400-A0-021
               Anlage-Nr. :                 1b
               Seite :                      15 / 30
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   Y 85835


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               204X                         e1*2001/116*0480*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 243   Mercedes GLC           235/60R18                                A02) bis A10)
                             (X253, ohne            A94)                                     A11) BF4)
                             Verbreiterung)
                                                    245/55R18

                                                    255/55R18
                                                    A01) K03)


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               204X                         e1*2001/116*0480*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               120 bis 243   Mercedes GLC           235/60R18                                A02) bis A10)
§22 55538*00




                             (X253, mit             A94) N245)                               A11) BF3)
                             Verbreiterung)
                                                    235/60R18 M+S
                                                    A94)

                                                    245/55R18
                                                    N255)

                                                    245/55R18 M+S

                                                    255/55R18

                                                     zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                     vorne               hinten
                                                     235/60R18           255/55R18           A02) bis A10)
                                                                                             A11) BF3) V00)

               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               204X                        e1*2001/116*0480*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 243   Mercedes GLC Coupe 235/60R18                                    A02) bis A10)
                             (C253, ohne            A94)                                     A11) BF4)
                             Radhausverbreiterungen
                             an Achse 2)            245/55R18

                                                    255/55R18

                                                     zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                     vorne               hinten
                                                     235/60R18           255/55R18           A02) bis A10)
                                                                                             A11) BF4) V00)
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55538 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001400-A0-021
               Anlage-Nr. :                 1b
               Seite :                      16 / 30
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   Y 85835



               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               204X                        e1*2001/116*0480*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 243   Mercedes GLC Coupe 235/55R18                                    A02) bis A10)
                             (C253, mit             A94a) N245)                              A11) BF4)
                             Radhausverbreiterungen
                             an Achse 2)            235/55R18 M+S
                                                    A94a)

                                                     235/60R18
                                                     N245)

                                                     235/60R18 M+S

                                                     245/55R18
                                                     N255)
§22 55538*00




                                                     245/55R18 M+S

                                                     255/55R18

                                                     zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                     vorne               hinten
                                                     235/60R18           255/55R18           A02) bis A10)
                                                                                             A11) BF4) V00)

               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               R2CGLC                       e1*2018/858*00186*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               120 bis 270   Mercedes GLC           235/60R18                                A02) bis A10)
                             (X254, ohne                                                     A11e) A94) BF2)
                             Verbreiterung, Mild-   235/60R18 M+S
                             Hybrid)
                                                     zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                     vorne               hinten
                                                     235/60R18           255/55R18           A01) bis A10)
                                                                         A94) K04)           A11e) BF2)
                                                     235/60R18 M+S       255/55R18 M+S       A01) bis A10)
                                                                         A94) K04)           A11e) BF2)
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55538 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001400-A0-021
               Anlage-Nr. :                 1b
               Seite :                      17 / 30
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   Y 85835


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               R2CGLC                       e1*2018/858*00186*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               120 bis 270   Mercedes GLC           235/60R18                                A02) bis A10)
                             (X254, mit                                                      A11e) A94) BF2)
                             Verbreiterung, Mild-    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                             Hybrid)                 vorne               hinten
                                                     235/60R18           255/55R18           A02) bis A10)
                                                                         A94)                A11e) BF2)

               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               204X                        e1*2001/116*0480*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 225   Mercedes GLK          235/50R18                                 A01) bis A10)
                                                                                             BF1) K01) K02)
§22 55538*00




                                                     235/55R18

                                                     245/50R18

                                                     255/50R18

                                                     zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                     vorne               hinten
                                                     235/55R18           255/50R18           A01) bis A10)
                                                     K01)                K02)                BF1) V00)

               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               164                         e1*2001/116*0315*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               140 bis 225   Mercedes ML-Klasse    235/60R18                                 A01) bis A10)
                                                   N245)                                     BF4) K01) K04)

                                                     245/55R18
                                                     N255)

                                                     245/60R18
                                                     G5M) N255)

                                                     255/55R18
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55538 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001400-A0-021
               Anlage-Nr. :                 1b
               Seite :                      18 / 30
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   Y 85835


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               221                         e1*2001/116*0335*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               150 bis 345   Mercedes S-Klasse      245/50R18                         A02) bis A10)
                             (W222, ab Modell 2014) N255)                             A11) BF4) E98b) EB1) EB2)

                                                    245/50R18 M+S

                                                    255/45R18
                                                    N265)

                                                    255/45R18 M+S


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               221                         e1*2001/116*0335*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
§22 55538*00




               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               270 bis 345   Mercedes S-Klasse     245/50R18                          A02) bis A10)
                             Coupe, Cabrio         A94a)                              BF4) EB1)
                             (C217, A217)
                                                   255/45R18
                                                   A94)


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               R2S                          e1*2007/46*2115*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               210 bis 370   Mercedes S-Klasse      235/55R18                         A02) bis A10)
                             (W223, mit             A94a) N245)                       A11) BF4) E130) EF0)
                             Hinterachslenkung bis
                             4,5°)                  245/50R18
                                                    A94a) N255)

                                                    255/50R18
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55538 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001400-A0-021
               Anlage-Nr. :                 1b
               Seite :                      19 / 30
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   Y 85835


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               R2S                          e1*2007/46*2115*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               210 bis 370   Mercedes S-Klasse      235/50R18                         A02) bis A10)
                             (W223, mit             A94) N245) T101)                  A11) BF4) EF0)
                             Hinterachslenkung bis
                             10°)                   235/55R18
                                                    A94a) N245)

                                                    245/50R18
                                                    A94a) N255)

                                                    255/50R18


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               129                         e1*96/27*0058*..
§22 55538*00




               129                         F142
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               140 bis 290   Mercedes SL            225/40R18                         A02) bis A10)
                                                    A94) N235)                        BF5) EB3)

                                                    235/40R18
                                                    A94a) N245)


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               230                         e1*98/14*0169*..
               230 AMG                     e1*2001/116*0248*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               368 bis 386   Mercedes SL63 AMG, 255/40R18 M+S                         A02) bis A10)
                             SL65 AMG                                                 BF6) E114) EF0)
                             (Baureihe R230)


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               230                         e1*98/14*0169*..
               231                         e1*2007/46*0803*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               225 bis 335   Mercedes SL            255/40R18                         A02) bis A10)
                             (Baureihe R231)                                          A94) BF7) E114a) E115) N265)
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55538 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001400-A0-021
               Anlage-Nr. :                 1b
               Seite :                      20 / 30
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   Y 85835


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               172                         e1*2007/46*0548*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               115 bis 180   Mercedes SLC          225/40R18                                A02) bis A10)
                                                                                            BF1)
                                                    235/35R18

                                                    235/40R18
                                                    A01) G01) K97)

                                                    245/35R18
                                                    A01) K03)

                                                    255/30R18
                                                    A01) K01)

                                                    255/35R18
§22 55538*00




                                                    A01) K01) K25) K28) K97) K103) K104)

                                                    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                    vorne               hinten
                                                    225/40R18           245/35R18           A02) bis A10)
                                                                                            BF1) V00)
                                                    225/40R18           255/35R18           A01) bis A10)
                                                                        K28) K103) K104)    BF1) V00)

               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               172                         e1*2007/46*0548*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               270 bis 287   Mercedes SLC 43 AMG 235/35R18 M+S                              A02) bis A10)
                                                                                            BF1)
                                                    235/40R18 M+S
                                                    A01) K97)

                                                    245/35R18 M+S
                                                    A01) K03)
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55538 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001400-A0-021
               Anlage-Nr. :                 1b
               Seite :                      21 / 30
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   Y 85835


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               172                         e1*2007/46*0548*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               135 bis 225   Mercedes SLK          225/40R18                                A02) bis A10)
                                                                                            BF1)
                                                    235/35R18

                                                    235/40R18
                                                    A01) G01) K97)

                                                    245/35R18
                                                    A01) K03)

                                                    255/30R18
                                                    A01) K01)

                                                    255/35R18
§22 55538*00




                                                    A01) K01) K25) K28) K97) K103) K104)

                                                    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                    vorne               hinten
                                                    225/40R18           245/35R18           A02) bis A10)
                                                                                            BF1) V00)
                                                    225/40R18           255/35R18           A01) bis A10)
                                                                        K28) K103) K104)    BF1) V00)

               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               172                         e1*2007/46*0548*..
               172 AMG                     e1*2007/46*0857*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               310           Mercedes SLK 55 AMG 235/35R18 M+S                              A02) bis A10)
                                                                                            BF1)
                                                    235/40R18 M+S
                                                    A01) K97)

                                                    245/35R18 M+S
                                                    A01) K03)
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55538 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001400-A0-021
               Anlage-Nr. :                 1b
               Seite :                      22 / 30
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   Y 85835


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               639/2                        e1*2007/46*0457*..
               639/4                        e1*2007/46*0458*..
               639/5                        e1*2007/46*0459*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               65 bis 176    Mercedes V-Klasse,     235/45R18                         A01) bis A10)
                             Vito, Marco Polo       K04) T98)                         BF8) E105) ER1) K01)
                             (W 447,
                             Ausführungen mit       245/45R18
                             Serienbereifung bis    GLF) K02) T100)
                             18Zoll; 2WD und 4WD)
                                                    255/40R18
                                                    K02) T99)

                                                    255/45R18
                                                    GHC) K02) K13) K25) K123)
§22 55538*00




               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               639/2                        e1*2007/46*0457*..
               639/4                        e1*2007/46*0458*..
               639/5                        e1*2007/46*0459*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               75 bis 176    Mercedes V-Klasse,     235/45R18                         A01) bis A10)
                             Vito, Marco Polo       G01) K04) T98)                    BF8) E105) K01)
                             (W 447,
                             Ausführungen mit       245/45R18
                             kleinster              K02) T100)
                             Serienbereifung
                             in19Zoll; 2WD und      255/40R18
                             4WD)                   G01) K02) T99)

                                                    255/45R18
                                                    K02) K13) K25) K123)


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               639/2                       e1*2007/46*0457*..
               639/4                       e1*2007/46*0458*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               70            Mercedes e-Vito, e-   235/45R18                          A01) bis A10)
                             Vito Tourer           K04) T98)                          BF8) K01)
                             (Serie 225/55R17C)
                                                   245/45R18
                                                   K02) T100)

                                                    255/40R18
                                                    K02) T99)
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55538 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001400-A0-021
               Anlage-Nr. :                 1b
               Seite :                      23 / 30
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   Y 85835



               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
                      oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
                      entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
                      durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn
                      die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere
                      enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden
                      Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0
                      befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es
                      die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
§22 55538*00




               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren
                      Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der
                      Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den
                      Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den
                      Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die
                      Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile
                      zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                      erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
                      des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                      Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn,
                      dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder
                      der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind
                      Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....",
                      eingetragen haben.

               A11e) Nur zulässig an Fahrzeugen mit Mild-Hybrid Antrieb, dass sind Fahrzeuge (FZ), die in der
                     Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben.
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55538 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001400-A0-021
               Anlage-Nr. :                 1b
               Seite :                      24 / 30
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   Y 85835


               A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf
                      den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

               A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den
                     Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

               B99)   Zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit folgender Bremsanlage:
                      • Achse 1: 4-Kolben Festsattel mit belüfteter und gelochter Bremsscheibe Ø 370x36 mm
                      • Achse 2: 1-Kolben Faustsattel mit belüfteter Bremsscheibe Ø 300x22 mm

               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
                      Zubehörkit: 5255-0
                      Anzugsmoment: 130 Nm

               BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
§22 55538*00




                      Zubehörkit: 5284
                      Anzugsmoment: 150 Nm

               BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
                      Zubehörkit: 5255-0
                      Anzugsmoment: 150 Nm

               BF4)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
                      Zubehörkit: 5253
                      Anzugsmoment: 150 Nm

               BF5)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 30 mm
                      Zubehörkit: 5248
                      Anzugsmoment: 120 Nm

               BF6)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
                      Zubehörkit: 5253
                      Anzugsmoment: 120 Nm

               BF7)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
                      Zubehörkit: 5253
                      Anzugsmoment: 130 Nm
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55538 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001400-A0-021
               Anlage-Nr. :                 1b
               Seite :                      25 / 30
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   Y 85835


               BF8)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
                      Zubehörkit: 5253
                      Anzugsmoment: 175 Nm

               E95)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Sportmodell“ (Code P84) ww. A45 AMG, bei denen
                      serienmäßig als (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.

               E95a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Sportmodell“ bei denen serienmäßig als (Sommer-)
                     Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.

               E98b) Nur zulässig an Fahrzeugen bei denen an der vierten bis sechsten Stelle der
                     Fahrzeugidentifikationsnummer (Fahrgestellnummer) die die Zahlen `222` stehen.

               E100) Beim Typ 245G nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr.
                     e1*2001/116*0470*04.

               E103) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205: nur
§22 55538*00




                     Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
                     • Limousine ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*29,
                     • Kombi ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*25

               E104) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 204: nur
                     Varianten, die mit „H“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
                     • Limousine bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*28,
                     • Kombi bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*24

               E105) Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen
                     Mercedes Vito (W 447) :
                     • Typ 639/2 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0457*10,
                     • Typ 639/4 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0458*08,
                     • Typ 639/5 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0459*06
                     Mercedes V-Klasse (W 447) :
                     • Typ 639/2 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0457*09,
                     • Typ 639/4 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0458*08,
                     • Typ 639/5 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0459*06

               E110a) Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205: nur Varianten, die
                      mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
                      • Coupe ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*37

               E111) Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 212: nur Varianten, die mit
                     "J" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).

               E111a) Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 213: nur Varianten, die mit
                      "U" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).

               E114) Bei Typ 230 nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe R230 (nur Varianten, die mit "S"
                     beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1).

               E114a) Bei Typ 230 nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe R231 (nur Varianten, die mit "N"
                      beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1).
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55538 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001400-A0-021
               Anlage-Nr. :                 1b
               Seite :                      26 / 30
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   Y 85835



               E115) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig auch mit der Rad-/Reifenkombination
                     255/35R19 auf 9x19 ET27 (VA) und 285/30R20 auf 10x20 ET48 (HA) ausgerüstet sind oder diese in
                     den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                     EG- Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               E130) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung 10° Lenkwinkelanpassung
                     (Code 216) ausgerüstet sind.

               E134) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung 4,5° Lenkwinkelanpassung (Code
                     201) ausgerüstet sind.

               EB1)   Zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                      • Achse 1: 4-Kolben Festsattel Kennz. 342x32 M4,46 mit belüfteter und gelochter Scheibe
                        Ø342x32 mm
                      • Achse 2: 1-Kolben Faustsattel Kennz. TRW mit belüfteter Scheibe Ø320x24 mm

               EB2)   Zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                      • Achse 1: 4-Kolben Festsattel mit belüfteter und gelochter Scheibe Ø322x32 mm
§22 55538*00




                      • Achse 2: 1-Kolben Faustsattel Kennz. TRW mit belüfteter Scheibe Ø320x24 mm

               EB3)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                      • Achse 1: 4-Kolben Festsattel Kennz. Brembo mit belüfteter Scheibe Ø298x28 mm

               EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse
                      nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren Raddurchmesser größer als der
                      Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
                      Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

               ER1)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
                      Achslast von 1800 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                      Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
                      Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
                      wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

               G4Y)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R16, 235/35R19,
                      235/40R18, 235/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
                      Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
                      Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               G5M) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 265/40R21, 265/45R20,
                    295/40R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                    (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
                    Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               GA2)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/55R17 ausgerüstet oder diese
                      in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in
                      der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55538 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001400-A0-021
               Anlage-Nr. :                 1b
               Seite :                      27 / 30
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   Y 85835


               GCT) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16, 225/45R18,
                    225/50R17, 225/55R16, 245/35R19, 245/40R18, 245/45R17, 255/35R19 ausgerüstet oder min.
                    einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                    I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen
                    A01) und G01) zu beachten.

               GEV) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/60R16, 205/55R16,
                    225/40R18, 225/45R17, 225/50R16, 255/35R18 ausgerüstet oder min. einer dieser
                    Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
                    COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
                    und G01) zu beachten.

               GHC) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R17, 235/55R17
                    ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                    Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
                    zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               GLF)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R17, 225/55R17C,
                      225/60R16C, 235/55R17, 245/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
§22 55538*00




                      Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
                      Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte
                      herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.

               K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte
                      herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.

               K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.

               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
                      herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.

               K13)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte
                      komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55538 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001400-A0-021
               Anlage-Nr. :                 1b
               Seite :                      28 / 30
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   Y 85835


               K14)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte
                      komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.

               K15)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke
                      bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

               K20)   An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante um 10
                      mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. Die Befestigungsschraube ist
                      nach hinten zu versetzen.

               K22)   An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw.
                      auszuschneiden.

               K23)   An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen
                      bzw. auszuschneiden.

               K25)   An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm
                      aufzuweiten.
§22 55538*00




               K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

               K85)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich:
                      • die Radhausausschnittkanten sind im Bereich 45° vor Radmitte bis zum hinteren Stoßfänger
                        komplett um- und anzulegen,
                      • die Befestigungslasche des Stoßfängers ist im Bereich der Stoßfängeroberkante zu kürzen oder
                        nach hinten/oben zu biegen.
                      • der Filzinnenkotflügel ist im Bereich der Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus anzulegen
                        (verkleben) oder auszuschneiden.

               K97)   An Achse 1 sind die Radhauskanten von Oberkante Stoßfänger bis 45° nach hinten umzulegen. Der
                      Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

               K103) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel, im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 30° vor Radmitte,
                     eng an das innere Blechradhaus anzulegen.

               K104) An Achse 2 ist der Radabdeckungs- Flap, im Bereich der Stoßfängeroberkante entsprechend der
                     Blechradhauskante anzupassen.

               K118) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen ist die Kunststoffverbreiterung der
                     Radhauskante im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10 mm zu kürzen.

               K119) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich:
                     • die Blechradhauskante ist im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10 mm
                       aufzuweiten,
                     • der Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte eng an das
                       Metallinnenradhaus anzulegen und zu befestigen.

               K120) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen ist die Kunststoffverbreiterung der
                     Radhauskante im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10 mm zu kürzen.
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55538 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001400-A0-021
               Anlage-Nr. :                 1b
               Seite :                      29 / 30
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   Y 85835


               K121) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich:
                     • die Blechradhauskante ist im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10 mm
                       aufzuweiten,
                     • der Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte eng an das
                       Metallinnenradhaus anzulegen und zu befestigen.

               K122) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich:
                     • die Befestigungslasche des Stoßfängers ist im Bereich der Stoßfängeroberkante zu kürzen oder
                       nach hinten/oben zu biegen,
                     • der Filzinnenkotflügel ist im Bereich der Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus anzulegen
                       (verkleben) oder auszuschneiden.

               K123) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich:
                     • Im Bereich der Oberkante Stoßfänger sind die Kunststoff- und Blechlasche um 15mm nach vorne
                       hin zu kürzen und die Befestigungsschraube um das gleiche Maß zu versetzen,
                     • die Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügels im gleichen Bereich ist auszuschneiden,
                     • die Radhauskante im Bereich Oberkante Stoßfänger ist auf eine Restbreite von 2 mm zu kürzen.

               K132) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen ist der Kunststoffflap der
§22 55538*00




                     Radhauskante im Bereich der Oberkante Stoßfänger bis 50 Grad hinter der Radmitte innen um 5 mm
                     zu kürzen.

               M00)   Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße
                      nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit
                      des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen
                      Reifenherstellers nachzuweisen.

               N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                     Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                     Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                     Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                     Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                     Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                     Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                     Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                     Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               T90)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen).
                      Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55538 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001400-A0-021
               Anlage-Nr. :                 1b
               Seite :                      30 / 30
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   Y 85835


               T92)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen).
                      Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T94)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1340 kg bei LI 94 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 670 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen).
                      Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T95)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen).
                      Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T97)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1460 kg bei LI 97 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 730 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen).
                      Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T98)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen).
                      Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
§22 55538*00




               T99)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1550 kg bei LI 99 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 775 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen).
                      Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T100) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1600 kg bei LI 100 . Die
                     Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 800 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen).
                     Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T101) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1650 kg bei LI 101 . Die
                     Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 825 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen).
                     Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
                      Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich
                      durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine
                      serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen
                      vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.

               W235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                     Reifen der Größen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den Fahrzeugpapieren
                     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
                     Fahrzeuges zugelassen sind.

               W245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                     Reifen der Größen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den Fahrzeugpapieren
                     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
                     Fahrzeuges zugelassen sind.

               Die Anlage 1b mit den Seiten 1-30 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ
               Y 85835 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 05.07.2024
               Anlage 0
               Teil1: Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol
               Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen
               Seite 9 von 9
                                                                                                                   Mo b i l i t ä t
               Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen-Nrn. K01, K02, K03 und K04
                  Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den Rad-
                  abdeckungsauflagen beschrieben sind.
                  Bei diesen Hilfsmitteln handelt es sich um Gummileisten (schraffiert dargestellt) die mit einem
                  Karosseriekleber beaufschlagt sind. Der Kleber ist auf der Gummileiste so aufgebracht, dass bei der
                  Montage eine Verklebung der äußeren Kotflügelkante mit der Gummileiste erfolgt.
                  Bei vorschriftsgemäßer Durchführung der Montage ist eine dauerhafte und sichere Befestigung der
                  Gummileisten an der Karosserie gewährleistet.

                  Diese Gummileisten sind im Karosseriefachhandel, als Meterware in verschiedenen Breiten, erhältlich.
                  Unter Verwendung dieser Leisten ist die Herstellung einer Verbreiterung bis zu 10 mm zulässig.

                  Vorderachse:
                  Bereich 30-Grad vor der Radmitte           Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte
§22 55538*00




                  Hinterachse:
                  Bereich 50-Grad hinter der Radmitte        Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte




               V:28.09.2006