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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55538 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001400-B0-021
               Anlage-Nr. :                14a
               Seite :                     1 / 13
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  Y 851835


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

                Radtyp:                                                     Y 851835
                Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
                Handelsmarke:                                                BORBET
                Montageposition:                                   Vorder-und Hinterachse
                Radausführung:                                                Lk 112
                Radausführungskennz.:                                         Lk 112
                Radgröße:                                                   8½Jx18H2
                Rad-Einpresstiefe:                                            35 mm
                Lochkreisdurchmesser:                                        112 mm
                Lochzahl:                                                        5
                Mittenlochdurchmesser:                                      66,60 mm
§22 55538*02




                Zentrierart                                            Mittenzentrierung
                Zentrierring:                                              Ø66,6/Ø57,1
                geprüfte Radlast: *)                                          900 kg
                Reifenabrollumfang:                                          2254 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   SEAT

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                         Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                 moment
               BF1       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                     5274        140 Nm
                               Schaftlänge 33 mm
               BF2       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                     5241       120 Nm
                               Schaftlänge 28,5 mm
               BF3       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                     5241       140 Nm
                               Schaftlänge 28,5 mm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55538 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001400-B0-021
               Anlage-Nr. :                14a
               Seite :                     2 / 13
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  Y 851835


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               7N                            e1*2007/46*0402*..
               7N                            e1*2007/46*0435*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85 bis 162      Seat Alhambra          225/40R18                                 A01) bis A10)
                                                      A93) K04) T92)                            BF1)

                                                        225/45R18
                                                        A93a) K04)

                                                        235/40R18
                                                        A93) K04)

                                                        235/45R18
                                                        G7K) K04)
§22 55538*02




                                                        245/40R18
                                                        A93a) K04)

                                                        255/40R18
                                                        G6S) K02) K03)

                                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                        vorne                hinten
                                                        225/45R18            245/40R18          A01) bis A10)
                                                        A93a)                K04)               BF1) V00)
                                                        225/45R18            255/40R18          A01) bis A10)
                                                        A93a)                K02)               BF1) V00)

               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               5P                               e9*2001/116*0050*..
               5PN                              e9*2007/46*0012*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               63 bis 147      Seat Altea, Altea XL,     225/40R18                              A01) bis A10)
                               Toledo                                                           BF2) K01) K04) K50) K51)
                               (außer Freetrack)                                                K52)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55538 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001400-B0-021
               Anlage-Nr. :                14a
               Seite :                     3 / 13
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  Y 851835


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               5FP                             e9*2007/46*6394*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               81 bis 140      Seat Ateca               225/45R18                         A01) bis A10)
                               (mit serienmäßiger       N235)                             BF3) E29) K01) K04)
                               Verbreiterung)
                                                        225/45R18 M+S

                                                        235/45R18

                                                        245/45R18

                                                        255/40R18


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               5FP                            e9*2007/46*6394*..
§22 55538*02




               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               81 bis 110      Seat Ateca              225/45R18                          A01) bis A10)
                               (ohne serienmäßiger                                        BF3) E29a) K01) K04)
                               Verbreiterung)          235/45R18

                                                        245/45R18
                                                        G01)

                                                        255/40R18


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               5FP                            e9*2007/46*6394*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 221     Seat Cupra Ateca        235/45R18                          A01) bis A10)
                                                       A93) N245)                         BF3) EF0) K01) K04)

                                                        245/45R18
                                                        A93a)

                                                        255/45R18
                                                        GM4)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55538 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001400-B0-021
               Anlage-Nr. :                14a
               Seite :                     4 / 13
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  Y 851835


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               KM                             e9*2007/46*4008*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 228     Seat Cupra Formentor    245/45R18                         A01) bis A10)
                                                       A93a)                             A11) BF3) EF0) K01) K04)

                                                       255/45R18
                                                       GHU)


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               KP                             e9*2018/858*04014*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 195     Seat Cupra Terramar     235/50R18                         A02) bis A10)
                                                       N245)                             A11b) BF3) EB1) EF0)
§22 55538*02




                                                       235/50R18 M+S

                                                       235/55R18
                                                       N245)

                                                       235/55R18 M+S

                                                       245/50R18
                                                       N255)

                                                       245/55R18
                                                       GDR) N255)

                                                       255/50R18
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55538 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001400-B0-021
               Anlage-Nr. :                14a
               Seite :                     5 / 13
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  Y 851835


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               3R                              e9*2001/116*0072*..
               3RN                             e9*2007/46*0011*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               75 bis 147      Seat Exeo, Exeo ST       225/40R18                               A01) bis A10)
                               (Limousine, Kombi, mit                                           BF2) K01)
                               kleinster
                                                        235/35R18
                               Serienbereifung 195/..
                               oder 205/..)
                                                        235/40R18
                                                        G2G) K62)

                                                        245/35R18
                                                        K04) K62)

                                                        255/35R18
                                                        K04) K28) K62) K63)
§22 55538*02




                                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen    Auflagen und Hinweise
                                                        vorne                hinten
                                                        225/40R18            255/35R18           A01) bis A10)
                                                        K01)                 K04) K28) K62) K63) BF2) V00)

               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               3R                              e9*2001/116*0072*..
               3RN                             e9*2007/46*0011*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               147 bis 155     Seat Exeo, Exeo ST       225/40R18                               A01) bis A10)
                               (Limousine, Kombi, mit                                           BF2) K01)
                               kleinster
                                                        235/35R18
                               Serienbereifung 225/..)

                                                        235/40R18
                                                        G01) K62)

                                                        245/35R18
                                                        K04) K62)

                                                        255/35R18
                                                        K04) K28) K62) K63)

                                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen    Auflagen und Hinweise
                                                        vorne                hinten
                                                        225/40R18            255/35R18           A01) bis A10)
                                                        K01)                 K04) K28) K62) K63) BF2) V00)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55538 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001400-B0-021
               Anlage-Nr. :                14a
               Seite :                     6 / 13
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  Y 851835


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               1P                               e9*2001/116*0052*..
               1PN                              e9*2007/46*0013*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               63 bis 155      Seat Leon                 225/40R18                           A01) bis A10)
                               (Ausführungen mit         K04) K50)                           BF2) K01) K51) K52)
                               kleinster
                               Sommerbereifung
                                                         235/35R18
                               195/.. oder 205/..)
                                                         K02)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               1P                            e9*2001/116*0052*..
               1PN                           e9*2007/46*0013*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               75 bis 195      Seat Leon               225/40R18                             A01) bis A10)
§22 55538*02




                               (Ausführungen mit       K04) K50)                             BF2) K01) K51) K52)
                               kleinster
                               Sommerbereifung 225/..)
                                                       235/35R18
                                                       K02)


               Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
               5F                                 e9*2007/46*0094*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
               (kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
               63 bis 110      Seat Leon                   225/40R18                         A01) bis A10)
                               (3-türer, 5-türer, Kombi;                                     BF2) E61) K01) K04) K28)
                               Ausführungen mit            235/35R18                         K66)
                               Verbundlenker-
                               Hinterachse)
                                                           245/35R18


               Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
               5F                                 e9*2007/46*0094*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
               (kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
               77 bis 221      Seat Leon                   225/40R18                         A01) bis A10)
                               (3-türer, 5-türer, Kombi; K04) K66)                           BF2) E62) EF0) K01)
                               Ausführungen mit
                               Mehrlenker-Hinterachse)
                                                           235/35R18
                                                           K04)

                                                         245/35R18
                                                         K04) K28) K66)

                                                         255/35R18
                                                         K02) K28) K66)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55538 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001400-B0-021
               Anlage-Nr. :                14a
               Seite :                     7 / 13
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  Y 851835


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               5F                            e9*2007/46*0094*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               213 bis 221     Seat Leon              225/40R18                           A01) bis A10)
                               (Cupra)                K04)                                BF2) EF0) K01) K66)

                                                        245/35R18
                                                        K04) K28)

                                                        255/35R18
                                                        K02) K28)


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               KL                              e9*2007/46*3167*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
§22 55538*02




               110 bis 140     Seat Leon, Leon          225/40R18                         A01) bis A10)
                               Sportstourer             K04) K15) K66)                    A11) BF3) E62) K01)
                               (Ausführungen mit
                               Mehrlenker- Hinterachse)
                                                        235/35R18
                                                        K04)

                                                        245/35R18
                                                        K02) K15) K28) K66)


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               KL                             e9*2007/46*3167*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 245     Seat Leon Cupra,        225/40R18                          A01) bis A10)
                               Cupra Sportstourer      K15) K66) N235)                    A11) BF3) EB2) EF0) K01)
                                                                                          K04)
                                                        235/35R18

                                                        245/35R18
                                                        K15) K28) K66)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55538 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001400-B0-021
               Anlage-Nr. :                14a
               Seite :                     8 / 13
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  Y 851835


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               KN                             e9*2007/46*6666*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 180     Seat Tarraco            225/55R18                         A01) bis A10)
                               (ohne                   A93) M00) N235)                   A11) BF3) E29a) K01)
                               Radhausverbreiterung)
                                                       225/60R18
                                                       A93a) M00) N235)

                                                       235/50R18
                                                       A93)

                                                       235/55R18
                                                       A93) K67)

                                                       245/50R18
                                                       A93a) K04) K67)
§22 55538*02




                                                       245/55R18
                                                       K04) K67)

                                                       255/50R18
                                                       K02) K67)


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               KN                             e9*2007/46*6666*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 180     Seat Tarraco            225/55R18                         A02) bis A10)
                               (mit                    A93) M00) N235)                   A11) BF3) E64)
                               Radhausverbreiterung)
                                                       225/60R18
                                                       A93a) M00) N235)

                                                       235/50R18
                                                       A93)

                                                       235/55R18
                                                       A01) A93) K67)

                                                       245/50R18
                                                       A01) A93a) K67)

                                                       245/55R18
                                                       A01) K67)

                                                       255/50R18
                                                       A01) K01) K67)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55538 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001400-B0-021
               Anlage-Nr. :                14a
               Seite :                     9 / 13
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  Y 851835


               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                      veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                      in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
§22 55538*02




                      nicht zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S
                      genannt, so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit
                      Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
                      den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
                      nicht über die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                      als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                      werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                      und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55538 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001400-B0-021
               Anlage-Nr. :                14a
               Seite :                     10 / 13
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  Y 851835


               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
                      sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
                      Hybr. ....", eingetragen haben.

               A11b) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Plug-in-Hybrid Antrieb, dass sind Fahrzeuge (FZ), die in der
                     Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben.

               A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

               A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                     auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                     Fahrzeugherstellers).

               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
§22 55538*02




                      Zubehörkit: 5274
                      Anzugsmoment: 140 Nm

               BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
                      Zubehörkit: 5241
                      Anzugsmoment: 120 Nm

               BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
                      Zubehörkit: 5241
                      Anzugsmoment: 140 Nm

               E29)   Zulässig an Fahrzeugausführungen mit serienmäßigen Radhausverbreiterungen.

               E29a) Zulässig an Fahrzeugausführungen ohne serienmäßigen Radhausverbreiterungen.

               E61)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerachse an Achse 2. In der
                      Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 16. und 17. Stelle im Versionenschlüssel „VL“.

               E62)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Mehrlenkerachse an Achse 2. In der
                      Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 16. und 17. Stelle im Versionenschlüssel „ML“.

               E64)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit Radhausverbreiterungen, diese sind serienmäßig auch mit der
                      Reifengröße 255/40R20 ausgerüstet, oder haben diese Reifengröße auch in den
                      Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
                      eingetragen.

               EB1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                      • Achse 1: 6-Kolben Festsattel Kennz. Akebono 5FF615105D mit belüfteter und gelochter
                        Scheibe Ø375x36 mm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55538 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001400-B0-021
               Anlage-Nr. :                14a
               Seite :                     11 / 13
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  Y 851835


               EB2)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                      • Achse 1: 6-Kolben Festsattel Kennz. Cupra 5FF615105A mit belüfteter und gelochter
                        Scheibe Ø375x36 mm

               EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                      Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren
                      (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren
                      Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren
                      Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
                      liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
                      nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

               G2G) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 195/60R16 ausgerüstet oder
                    diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                    Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
§22 55538*02




                    und G01) zu beachten.

               G6S) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/60R16,
                    225/45R18, 225/50R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
                    Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                    beachten.

               G7K) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/60R16 ausgerüstet oder
                    diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                    Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
                    und G01) zu beachten.

               GDR) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/45R20 ausgerüstet oder
                    diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                    Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
                    und G01) zu beachten.

               GHU) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/50R18,
                    225/55R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                    (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                    des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               GM4) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R19,
                    225/50R18, 245/35R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
                    Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                    beachten.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55538 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001400-B0-021
               Anlage-Nr. :                14a
               Seite :                     12 / 13
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  Y 851835


               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.

                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
                      Radmitte herzustellen.
§22 55538*02




                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K15)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
                      bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

               K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

               K50)   An Achse 1 ist der obere Befestigungspunkt des Kunststoffinnenkotflügels (im Bereich hinter
                      der Radmitte) nach oben zu formen.

               K51)   An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel, im Bereich von ca. 30° vor der Radmitte bis
                      Übergang zum Stoßfänger, ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der
                      Radhausausschnittkante) abzutrennen, oder dieser vollkommen an das Blechradhaus
                      anzulegen.

               K52)   An Achse 2 ist zusätzlich die Radhauskante im Bereich von ca. 30° vor der Radmitte bis
                      Übergang zum Stoßfänger aufzuweiten.

               K62)   An Achse 2 ist vom Kunststoff-/Filzinnenkotflügel, im Bereich von Radmitte bis
                      Stoßfängeroberkante, ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der
                      Radhausausschnittkante) abzutrennen, oder dieser vollkommen an das Blechradhaus
                      anzulegen.

               K63)   An Achse 2 ist die oberhalb der Stoßfängeroberkante befindliche Blechlasche/-kante eng an
                      das Radhaus anzulegen und auszustellen.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55538 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001400-B0-021
               Anlage-Nr. :                14a
               Seite :                     13 / 13
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  Y 851835



               K66)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
                      gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
                      • der Filzinnenkotflügel ist im gesamten Radhauskantenbereich bis zur Stoßfängeroberkante
                        eng an das Radhaus zu kleben oder auszuschneiden.

               K67)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
                      gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
                      • der Filzinnenkotflügel ist im gesamten Radhauskantenbereich bis zur Stoßfängeroberkante
                        eng an das Radhaus zu kleben oder auszuschneiden,
                      • die Blech Radhauskante ist im Bereich 45 Grad nach vorne bis zur Oberkante des
                        Stoßfängers um 10mm aufzuweiten,
                      • die Kunststoff Radhausverbreiterung ist im Bereich 45 Grad nach vorne bis zur Oberkante
                        des Stoßfängers auf eine Restbreite von 5mm zu kürzen.

               M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
                    Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-
                    typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
§22 55538*02




                    Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

               N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               T92)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
                      und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
                      ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
                      sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
                      Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
                      eines entsprechenden Nachweises.

               Die Anlage 14a mit den Seiten 1-13 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
               Sonderräder Typ Y 851835 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 16.12.2025
               Anlage 0
               Teil1: Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol
               Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen
               Seite 9 von 9

               Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen-Nrn. K01, K02, K03 und K04
                  Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den Rad-
                  abdeckungsauflagen beschrieben sind.
                  Bei diesen Hilfsmitteln handelt es sich um Gummileisten (schraffiert dargestellt) die mit einem
                  Karosseriekleber beaufschlagt sind. Der Kleber ist auf der Gummileiste so aufgebracht, dass bei der
                  Montage eine Verklebung der äußeren Kotflügelkante mit der Gummileiste erfolgt.
                  Bei vorschriftsgemäßer Durchführung der Montage ist eine dauerhafte und sichere Befestigung der
                  Gummileisten an der Karosserie gewährleistet.

                  Diese Gummileisten sind im Karosseriefachhandel, als Meterware in verschiedenen Breiten, erhältlich.
                  Unter Verwendung dieser Leisten ist die Herstellung einer Verbreiterung bis zu 10 mm zulässig.

                  Vorderachse:
                  Bereich 30-Grad vor der Radmitte           Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte
§22 55538*02




                  Hinterachse:
                  Bereich 50-Grad hinter der Radmitte        Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte




               V:23.10.2024
						
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