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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55538 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001400-B0-021
               Anlage-Nr. :                14b
               Seite :                     1 / 13
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  Y 851835


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

                Radtyp:                                                     Y 851835
                Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
                Handelsmarke:                                                BORBET
                Montageposition:                                   Vorder-und Hinterachse
                Radausführung:                                                Lk 112
                Radausführungskennz.:                                         Lk 112
                Radgröße:                                                   8½Jx18H2
                Rad-Einpresstiefe:                                            35 mm
                Lochkreisdurchmesser:                                        112 mm
                Lochzahl:                                                        5
                Mittenlochdurchmesser:                                      66,60 mm
§22 55538*02




                Zentrierart                                            Mittenzentrierung
                Zentrierring:                                              Ø66,6/Ø57,1
                geprüfte Radlast: *)                                          900 kg
                Reifenabrollumfang:                                          2254 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   SKODA

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                         Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                 moment
               BF1       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich,                   5285-2      120 Nm
                               Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
               BF2       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                     5241       140 Nm
                               Schaftlänge 28,5 mm
               BF3       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                     5241       120 Nm
                               Schaftlänge 28,5 mm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55538 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001400-B0-021
               Anlage-Nr. :                14b
               Seite :                     2 / 13
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  Y 851835


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               NY                               e8*2007/46*0416*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               70              Skoda Enyaq, Enyaq        235/60R18                         A01) bis A10)
                               Coupe                     A94) K03)                         BF1) EF0)
                               (Heck- und
                               Allradantrieb, außer RS)
                                                         245/55R18
                                                         A94) K03) K04)

                                                        245/60R18
                                                        K03) K04)

                                                        255/55R18
                                                        A94) K01) K04)


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
§22 55538*02




               NU                             e8*2007/46*0272*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               81 bis 110      Skoda Karoq             225/45R18                           A01) bis A10)
                               (Frontantrieb)          A93) K04)                           BF2) E25) K01)

                                                        235/45R18
                                                        A93) K04)

                                                        245/45R18
                                                        A93a) GKD) K02)

                                                        255/40R18
                                                        A93a) K02)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55538 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001400-B0-021
               Anlage-Nr. :                14b
               Seite :                     3 / 13
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  Y 851835


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               NU                              e8*2007/46*0272*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 140     Skoda Karoq              225/45R18                         A01) bis A10)
                               (Allradantrieb)          A93) K04)                         BF2) E22) K01)

                                                        235/40R18
                                                        A93) K04)

                                                        235/45R18
                                                        A93) K04)

                                                        245/40R18
                                                        A93) K02)

                                                        255/40R18
                                                        A93a) K02)
§22 55538*02




               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               NU                            e8*2007/46*0272*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 140     Skoda Karoq Scout      235/45R18                           A01) bis A10)
                               (Allrad)                                                   A93) BF2) E22) K01) K04)

               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               NU                             e8*2007/46*0272*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85 bis 110      Skoda Karoq Scout       225/45R18                          A01) bis A10)
                               (Frontantrieb)          A93) K04)                          BF2) E25) K01)

                                                        235/45R18
                                                        A93) K04)

                                                        245/45R18
                                                        A93a) K02)

                                                        255/40R18
                                                        A93a) K02)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55538 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001400-B0-021
               Anlage-Nr. :                14b
               Seite :                     4 / 13
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  Y 851835


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               NS                             e8*2007/46*0249*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               82 bis 147      Skoda Kodiaq, Skoda     225/55R18                         A02) bis A10)
                               Kodiaq Scout            A93a) M00) N235)                  BF2) E27)

                                                       225/55R18 M+S
                                                       A93a) M00)

                                                       235/50R18
                                                       A01) K03) K04)

                                                       235/55R18
                                                       A01) K03) K04)

                                                       245/50R18
                                                       A01) K03) K04)
§22 55538*02




               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               NS                            e8*2007/46*0249*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               176 bis 180     Skoda Kodiaq RS        225/55R18 M+S                      A02) bis A10)
                                                      A93a) M00)                         BF2) E27)

                                                       235/50R18 M+S
                                                       A01) K03) K04)

                                                       235/55R18 M+S
                                                       A01) K03) K04)

                                                       245/50R18 M+S
                                                       A01) K03) K04)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55538 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001400-B0-021
               Anlage-Nr. :                14b
               Seite :                     5 / 13
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  Y 851835


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               PS                            e8*2018/858*00107*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 195     Skoda Kodiaq           225/55R18                            A01) bis A10)
                                                      A93a) M00) N235)                     BF2) K04)

                                                        225/60R18
                                                        A93a) M00) N235)

                                                        235/55R18

                                                        245/50R18
                                                        K03)

                                                        245/55R18
                                                        K03)
§22 55538*02




               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               1Z                               e11*2001/116*0230*..
               1Z                               e11*2007/46*0012*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               55 bis 118      Skoda Octavia             225/40R18                         A01) bis A10)
                               (Limousine, Kombi,                                          BF3) E45) K01) K04) K28)
                               Allrad; Ausführungen      235/35R18                         K37)
                               mit kleinsten
                                                         T90)
                               Serienreifen in 15Zoll)


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               1Z                               e11*2001/116*0230*..
               1Z                               e11*2007/46*0012*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               125 bis 147     Skoda Octavia             225/40R18                         A01) bis A10)
                               (Limousine, Kombi,                                          BF3) E45) K01) K04) K28)
                               Allrad; Ausführungen      235/35R18                         K37)
                               mit kleinsten
                               Serienreifen in 16Zoll
                               oder 17Zoll)



               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               1Z                             e11*2001/116*0230*..
               1Z                             e11*2007/46*0012*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               103 bis 118     Skoda Octavia Scout     225/40R18                           A01) bis A10)
                                                                                           BF3) K01) K04) K37)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55538 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001400-B0-021
               Anlage-Nr. :                14b
               Seite :                     6 / 13
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  Y 851835


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               5E                             e11*2007/46*0243*..
               5E                             e11*2007/46*0244*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               63 bis 110      Skoda Octavia           225/40R18                          A01) bis A10)
                               (Limousine und Kombi, K50)                                 BF3) E57) E61) K01) K04)
                               Ausführungen mit                                           K51)
                               Verbundlenker-
                                                       235/35R18
                               Hinterachse)
                                                       K28)

                                                        245/35R18
                                                        K28)


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               5E                             e11*2007/46*0243*..
               5E                             e11*2007/46*0244*..
§22 55538*02




               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               77 bis 169      Skoda Octavia            225/40R18                         A01) bis A10)
                               (Limousine und Kombi, K50)                                 BF3) E58) E61) K01) K04)
                               Ausführungen mit
                               Mehrlenker-Hinterachse )
                                                        235/35R18

                                                        245/35R18
                                                        K28) K51)

                                                        255/35R18
                                                        K28) K50) K51)


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               5E                             e11*2007/46*0243*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               81 bis 135      Skoda Octavia Scout     225/40R18                          A01) bis A10)
                                                       K03)                               BF3) E61)

                                                        245/35R18
                                                        K01) K04)


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               3T                              e11*2001/116*0326*..
               3T                              e11*2007/46*0014*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               77 bis 191      Skoda Superb 2           225/40R18                         A01) bis A10)
                               (3T; Limousine, Kombi;                                     BF3) E60) K01) K04) K45)
                               bis Modelljahr 2014)                                       K46) K47)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55538 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001400-B0-021
               Anlage-Nr. :                14b
               Seite :                     7 / 13
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  Y 851835



               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               3T                              e11*2001/116*0326*..
               3T                              e11*2007/46*0014*..
               3T                              e8*2007/46*0317*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               88 bis 206      Skoda Superb 3           225/45R18                         A02) bis A10)
                               (3V; Limousine, Kombi;                                     A11) BF2) E60a)
                               ab Modelljahr 2015)      235/40R18
                                                        A93a)

                                                        235/45R18

                                                        245/40R18
                                                        A01) K01) K04)
§22 55538*02




               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               NZ                             e8*2018/858*00106*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 195     Skoda Superb 4          225/45R18                          A01) bis A10)
                               (Limousine, Kombi)                                         A11) BF2) K03)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55538 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001400-B0-021
               Anlage-Nr. :                14b
               Seite :                     8 / 13
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  Y 851835


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               5L                            e11*2007/46*0010*..
               5L                            e11*2007/46*0034*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               77 bis 125      Skoda Yeti             225/40R18                                A01) bis A10)
                                                      K04)                                     BF3) K01)

                                                       225/45R18
                                                       G0U) K04)

                                                       235/40R18
                                                       G0U) K02)

                                                       235/45R18
                                                       G7K) K02) K48)
§22 55538*02




                                                       245/35R18
                                                       K02)

                                                       245/40R18
                                                       G0U) K02)

                                                       255/35R18
                                                       K02)

                                                       255/40R18
                                                       G0U) K02) K48)

                                                       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                       vorne                hinten
                                                       225/40R18            255/35R18          A01) bis A10)
                                                       K01)                 K02)               BF3) V00)
                                                       225/45R18            245/40R18          A01) bis A10)
                                                       K01)                 K02)               BF3) G0U) V00)
                                                       225/45R18            255/40R18          A01) bis A10)
                                                       K01)                 K02) K48)          BF3) G0U) V00)

               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                      veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55538 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001400-B0-021
               Anlage-Nr. :                14b
               Seite :                     9 / 13
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  Y 851835


               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                      in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                      nicht zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S
                      genannt, so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit
                      Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
                      den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
                      nicht über die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
§22 55538*02




                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                      als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                      werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                      und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
                      sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
                      Hybr. ....", eingetragen haben.

               A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

               A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                     auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                     Fahrzeugherstellers).

               A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55538 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001400-B0-021
               Anlage-Nr. :                14b
               Seite :                     10 / 13
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  Y 851835



               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
                      Zubehörkit: 5285-2
                      Anzugsmoment: 120 Nm

               BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
                      Zubehörkit: 5241
                      Anzugsmoment: 140 Nm

               BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
                      Zubehörkit: 5241
                      Anzugsmoment: 120 Nm
§22 55538*02




               E22)   Nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb

               E25)   Nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Frontantrieb.

               E27)   Nicht zulässig für 'Einsatz- oder Polizeifahrzeugen.

               E45)   Nicht für Octavia SCOUT (Serie 225/50R17).

               E57)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerachse an Achse 2. In der
                      Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 15. und 16. Stelle im Versionenschlüssel „VL“.

               E58)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Mehrlenkerachse an Achse 2. In der
                      Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 15. und 16. Stelle im Versionenschlüssel "ML".

               E60)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2014 (Skoda Superb 2):
                      • bis EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0326*31
                      • bis EG-Genehmigungs-Nr. e11*2007/46*0014*21

               E60a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2015 (Skoda Superb 3):
                     • ab EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0326*32
                     • ab EG-Genehmigungs-Nr. e11*2007/46*0014*22
                     • ab EG-Genehmigungs-Nr. e8*2007/46*0317*00

               E61)   Bei dem Fahrzeugtyp 5E nur zulässig mit folgender EG-Genehmigungs-Nr.:
                      • e11*2007/46*0243* bis Nachtragsstand 19
                      • e11*2007/46*0244* bis Nachtragsstand 13

               EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                      Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren
                      (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren
                      Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren
                      Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55538 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001400-B0-021
               Anlage-Nr. :                14b
               Seite :                     11 / 13
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  Y 851835


               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
                      liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
                      nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

               G0U) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/60R16,
                    225/50R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                    (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                    des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               G7K) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/60R16 ausgerüstet oder
                    diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                    Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
                    und G01) zu beachten.

               GKD) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/50R18,
                    225/45R19, 225/50R18, 225/55R17, 225/60R16, 235/40R19, 245/40R19 ausgerüstet oder min.
                    einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
§22 55538*02




                    Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
                    zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.

                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55538 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001400-B0-021
               Anlage-Nr. :                14b
               Seite :                     12 / 13
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  Y 851835


               K37)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
                      erforderlich:
                      • die im Bereich der Stoßfängeroberkante senkrecht ins Radhaus ragende Blechlasche ist
                         nach außen zu treiben oder zu kürzen,
                      • die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf einer Länge von
                         ca. 100 mm nach unten zu kürzen,
                      • vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor der
                         Radmitte, ein Streifen von ca. 30 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante)
                         abzutrennen und klebend zu befestigen.

               K45)   An Achse 2 ist vom Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200
                      mm vor der Radmitte ein Streifen von ca. 30 mm Breite (gemessen von der
                      Radhausausschnittkante) abzutrennen und am Blechradhaus klebend zu befestigen.

               K46)   An Achse 2 sind die Radhauskanten im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm
                      vor der Radmitte um ca. 5 mm aufzuweiten.

               K47)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
§22 55538*02




                      erforderlich:
                      • die im Bereich der Stoßfängeroberkante senkrecht ins Radhaus ragende Blechlasche ist
                         um 10 mm zu kürzen,
                      • die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf einer Länge von
                         ca. 100 mm nach unten zu kürzen.

               K48)   An Achse 2 ist der im Bereich des Schwellers befindliche Kunststoffspritzschutz um 10 mm
                      warm in Richtung Vorderachse einzuformen.




               K50)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
                      gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
                      • die Befestigungsschrauben an den Blechlaschen im Bereich 15° vor und 30° hinter der
                        Radmitte sind zu entfernen,
                      • die Radhauskante und die Blechlaschen sind im oben genannten Bereich umzulegen,
                      • der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben einzuformen und hinter die
                        umgelegte Radhauskante zu klemmen.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55538 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001400-B0-021
               Anlage-Nr. :                14b
               Seite :                     13 / 13
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  Y 851835


               K51)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
                      gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
                      • der Filzinnenkotflügel ist im gesamten Radhauskantenbereich bis zur Stoßfängeroberkante
                        eng an das Radhaus zu kleben oder auszuschneiden.

               M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
                    Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-
                    typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
                    Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

               N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               T90)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
§22 55538*02




               V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
                      und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
                      ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
                      sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
                      Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
                      eines entsprechenden Nachweises.

               Die Anlage 14b mit den Seiten 1-13 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
               Sonderräder Typ Y 851835 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 16.12.2025
               Anlage 0
               Teil1: Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol
               Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen
               Seite 9 von 9

               Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen-Nrn. K01, K02, K03 und K04
                  Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den Rad-
                  abdeckungsauflagen beschrieben sind.
                  Bei diesen Hilfsmitteln handelt es sich um Gummileisten (schraffiert dargestellt) die mit einem
                  Karosseriekleber beaufschlagt sind. Der Kleber ist auf der Gummileiste so aufgebracht, dass bei der
                  Montage eine Verklebung der äußeren Kotflügelkante mit der Gummileiste erfolgt.
                  Bei vorschriftsgemäßer Durchführung der Montage ist eine dauerhafte und sichere Befestigung der
                  Gummileisten an der Karosserie gewährleistet.

                  Diese Gummileisten sind im Karosseriefachhandel, als Meterware in verschiedenen Breiten, erhältlich.
                  Unter Verwendung dieser Leisten ist die Herstellung einer Verbreiterung bis zu 10 mm zulässig.

                  Vorderachse:
                  Bereich 30-Grad vor der Radmitte           Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte
§22 55538*02




                  Hinterachse:
                  Bereich 50-Grad hinter der Radmitte        Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte




               V:23.10.2024
						
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