Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
Seite 9
Seite 10
Seite 11
Seite 12
Seite 13
Seite 14
Seite 15
Seite 16
							               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55538 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001400-A0-021
               Anlage-Nr. :                 3
               Seite :                      1 / 15
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   Y 85835


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                        Y 85835
               Art des Sonderrades:                                einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                                 BORBET
               Montageposition:                                     Vorder-und Hinterachse
               Radausführung:                                                  Lk 112
               Radausführungskennz.:                                           Lk 112
               Radgröße:                                                     8½Jx18H2
               Rad-Einpresstiefe:                                              40 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                          112 mm
               Lochzahl:                                                         5
§22 55538*00




               Mittenlochdurchmesser:                                        66,60 mm
               Zentrierart:                                               Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                              Ø66,45 / Ø57,1
               geprüfte Radlast: *)                                            900 kg
                Reifenabrollumfang:                                          2254 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
               ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   AUDI

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                 Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                         moment
               BF1       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                             5241        120 Nm
                               Schaftlänge 28,5 mm
               BF2       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                             5241       140 Nm
                               Schaftlänge 28,5 mm
               BF3       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                             5241       150 Nm
                               Schaftlänge 28,5 mm
               BF4       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm           5274       160 Nm
               BF5       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm           5285       160 Nm
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55538 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001400-A0-021
               Anlage-Nr. :                 3
               Seite :                      2 / 15
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   Y 85835


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               8P                              e1*2001/116*0217*..
               8P                              e1*2001/116*0241*..
               8P                              e1*2001/116*0456*..
               8PB                             e13*2007/46*1082*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               66 bis 147    Audi A3                   225/40R18                          A01) bis A10)
                             (3türig, 5türig, Cabrio,                                     BF1) K01) K04) K58) K59)
                             außer S3, RS3)            235/35R18
                                                       K60)

                                                       245/35R18
                                                       K60)


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               8P                          e1*2001/116*0217*..
§22 55538*00




               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               184 bis 195   Audi S3               225/40R18                              A01) bis A10)
                                                                                          BF1) K01) K04) K58) K59)
                                                       235/35R18
                                                       K60)

                                                       245/35R18
                                                       K60)


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               8V                               e1*2007/46*0607*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               77 bis 140    Audi A3, A3 Sportback 235/35R18                              A01) bis A10)
                             (3-türig, 5-türig)                                           A11) BF1) K01) K04) K28) K68)

               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               8V                               e1*2007/46*0607*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               206 bis 228   Audi A3, A3                235/35R18                         A01) bis A10)
                             Sportback, S3, S3                                            BF1) K01) K04) K28) K68)
                             Sportback
                             (3-türig, 5-türig)
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55538 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001400-A0-021
               Anlage-Nr. :                 3
               Seite :                      3 / 15
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   Y 85835


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               8V                           e1*2007/46*0607*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               77 bis 140    Audi A3 Stufenheck,     225/40R18                         A02) bis A10)
                             A3 Cabrio                                                 BF1) E75)
                             (Nur zulässig an        235/35R18
                             Fahrzeugen die max. 18 A01) K03) K04)
                             Zoll Räder verbaut
                             oder eingetragen haben)



               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               8V                           e1*2007/46*0607*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               77 bis 140    Audi A3 Stufenheck,     225/40R18                         A02) bis A10)
§22 55538*00




                             A3 Cabrio                                                 BF1) E76)
                             (Nur zulässig an        235/35R18
                             Fahrzeugen die          A01) K03) K04)
                             serienmäßig 19 Zoll
                             Räder verbaut und/      245/35R18
                             oder eingetragen haben) A01) K01) K04) K28) K71)


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               8V                           e1*2007/46*0607*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               210 bis 228   Audi S3 Stufenheck,     225/40R18                         A02) bis A10)
                             S3 Cabrio                                                 BF1)
                             (Nur zulässig an        235/35R18
                             Fahrzeugen die max. 18 A01) K03) K04)
                             Zoll Räder verbaut
                             oder eingetragen haben)



               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               8V                           e1*2007/46*0607*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               206 bis 228   Audi S3 Stufenheck,     225/40R18                         A02) bis A10)
                             S3 Cabrio                                                 BF1)
                             (Nur zulässig an        235/35R18
                             Fahrzeugen die          A01) K03) K04)
                             serienmäßig 19 Zoll
                             Räder verbaut und/      245/35R18
                             oder eingetragen haben) A01) K01) K04) K28) K71)
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55538 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001400-A0-021
               Anlage-Nr. :                 3
               Seite :                      4 / 15
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   Y 85835


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               GY                           e1*2007/46*2060*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               81 bis 147    Audi A3 Sportback, A3 225/40R18                          A01) bis A10)
                             Limousine                                                A11) BF2) K04)
                             (Ausführungen mit      235/35R18
                             Mehrlenker- und        K03)
                             Verbundlenker -
                             Hinterachse)           235/40R18
                                                    G1C) K03) K83)

                                                    245/35R18
                                                    K01)


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               GY                          e1*2007/46*2060*..
§22 55538*00




               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               228 bis 245   Audi S3 Sportback, S3 225/40R18                          A01) bis A10)
                             Limousine             K03)                               BF1) K04)

                                                    235/40R18
                                                    K01) K83)

                                                    245/35R18
                                                    K01)
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55538 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001400-A0-021
               Anlage-Nr. :                 3
               Seite :                      5 / 15
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   Y 85835


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               4F                            e1*2001/116*0254*..
               4F1                           e13*2007/46*1080*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               89 bis 160    Audi A6                 225/45R18                               A01) bis A10)
                             (Ausführungen mit       K63)                                    BF1) E44) E54)
                             kleinsten Serienreifen
                             205/..)                 235/40R18
                                                     K63)

                                                     245/40R18
                                                     K04) K64)

                                                     255/40R18
                                                     K01) K04) K64)

                                                     zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
§22 55538*00




                                                     vorne               hinten
                                                     225/45R18           245/40R18           A01) bis A10)
                                                                         K04) K64)           BF1) E44) E54) V00)
                                                     225/45R18           255/40R18           A01) bis A10)
                                                                         K04) K64)           BF1) E44) E54) V00)

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               4F                            e1*2001/116*0254*..
               4F1                           e13*2007/46*1080*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               120 bis 257   Audi A6                 225/45R18                               A01) bis A10)
                             (Ausführungen mit       K63)                                    BF1) E44) E54)
                             kleinsten Serienreifen
                             225/..)                 235/40R18
                                                     K63)

                                                     245/40R18
                                                     K04) K64)

                                                     255/40R18
                                                     K01) K04) K64)

                                                     zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                     vorne               hinten
                                                     225/45R18           245/40R18           A01) bis A10)
                                                                         K04) K64)           BF1) E44) E54) V00)
                                                     225/45R18           255/40R18           A01) bis A10)
                                                                         K04) K64)           BF1) E44) E54) V00)
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55538 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001400-A0-021
               Anlage-Nr. :                 3
               Seite :                      6 / 15
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   Y 85835


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               4E                          e1*2001/116*0198*..
               4E                          e1*2001/116*0246*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               154 bis 331   Audi A8               235/50R18                                 A02) bis A10)
                                                   N245)                                     BF3) E44) EF0)

                                                    235/50R18 M+S

                                                    245/45R18
                                                    N255)

                                                    245/45R18 M+S

                                                    245/50R18
                                                    N255)
§22 55538*00




                                                    245/50R18 M+S

                                                    255/45R18
                                                    N265)

                                                    255/45R18 M+S

                                                     zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                     vorne               hinten
                                                     235/50R18           255/45R18           A02) bis A10)
                                                     N245)               N265)               BF3) E44) EF0) V00)

               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               GA                           e1*2007/46*1552*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               81 bis 140    Audi Q2                225/45R18                                A01) bis A10)
                             (ohne                  A93) K03)                                BF2)
                             Serienverbreiterung)
                                                    235/40R18
                                                    A93) K03) K04)

                                                    235/45R18
                                                    K03) K04)

                                                    245/40R18
                                                    A93a) K01) K04)

                                                    245/45R18
                                                    G01) K01) K04)

                                                    255/40R18
                                                    K01) K04)
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55538 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001400-A0-021
               Anlage-Nr. :                 3
               Seite :                      7 / 15
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   Y 85835



               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               GA                           e1*2007/46*1552*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               81 bis 140    Audi Q2                225/45R18                         A02) bis A10)
                             (mit                   A93)                              BF2)
                             Serienverbreiterung)
                                                    235/40R18
                                                    A01) A93) K03)

                                                    235/45R18
                                                    A01) K03)

                                                    245/40R18
                                                    A01) A93a) K01) K04)

                                                    245/45R18
                                                    A01) G01) K01) K04)
§22 55538*00




                                                    255/40R18
                                                    A01) K01) K04)


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               GA                          e1*2007/46*1552*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               221           Audi SQ2              225/45R18 M+S                      A02) bis A10)
                                                   A93)                               BF2)

                                                    235/40R18
                                                    A01) A93) K03)

                                                    235/45R18
                                                    A01) K03)

                                                    245/40R18
                                                    A01) A93a) K01) K04)

                                                    245/45R18
                                                    A01) K01) K04)

                                                    255/40R18
                                                    A01) K01) K04)
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55538 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001400-A0-021
               Anlage-Nr. :                 3
               Seite :                      8 / 15
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   Y 85835


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               8U                           e1*2007/46*0591*..
               8U1                          e13*2007/46*1163*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               88 bis 162    Audi Q3                235/50R18                         A02) bis A10)
                             (ohne                                                    BF4)
                             Serienverbreiterung)   245/45R18
                                                    A93a)

                                                    255/45R18


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               8U                           e1*2007/46*0591*..
               8U1                          e13*2007/46*1163*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
§22 55538*00




               88 bis 162    Audi Q3                235/50R18                         A02) bis A10)
                             (mit                                                     BF4)
                             Serienverbreiterung)   245/45R18
                                                    A93a)

                                                    255/45R18


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               F3                           e1*2007/46*1900*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 180   Audi Q3, Q3 Sportback 225/55R18                          A02) bis A10)
                             (ohne                  M00)                              A11) BF5)
                             Serienverbreiterung)
                                                    235/50R18
                                                    A01) K03) K04)

                                                    235/55R18
                                                    A01) K03) K04)

                                                    245/50R18
                                                    A01) K01) K04)
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55538 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001400-A0-021
               Anlage-Nr. :                 3
               Seite :                      9 / 15
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   Y 85835


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               F3                           e1*2007/46*1900*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 180   Audi Q3, Q3 Sportback 225/55R18                            A02) bis A10)
                             (mit                   M00)                                A11) BF5)
                             Serienverbreiterung)
                                                    235/50R18

                                                      235/55R18

                                                      245/50R18


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               8J                            e1*2001/116*0369*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
§22 55538*00




               118 bis 155   Audi TT, Audi TT quattro 225/45R18                         A01) bis A10)
                             (Coupe, Cabrio;                                            BF1) E77) K67)
                             Baureihe 8J; bis EG-     235/40R18
                             Genehmigungs-Nr
                             e1*2001/116*0369*16; 245/40R18
                             Ausführungen mit         K01) K04)
                             kleinsten Sommer-
                             Serienreifen 225/..)




               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               8J                            e1*2001/116*0369*..
               8J                            e1*2001/116*0375*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               184 bis 200   Audi TT, Audi TT quattro 225/45R18 M+S                     A01) bis A10)
                             (Coupe, Cabrio;                                            BF1) E77) K67)
                             Baureihe 8J; bis EG-     235/40R18 M+S
                             Genehmigungs-Nr
                             e1*2001/116*0369*16; 245/40R18
                             Ausführungen mit         K01) K04)
                             kleinsten Sommer-
                             Reifen 245/..)
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55538 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001400-A0-021
               Anlage-Nr. :                 3
               Seite :                      10 / 15
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   Y 85835


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               8J                            e1*2001/116*0369*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               132 bis 169   Audi TT                 225/45R18                               A02) bis A10)
                             (Coupe, Roadster;                                               BF1) E77a) EB1)
                             Baureihe 8S; Serie bis 235/40R18
                             19 Zoll; ab EG-
                             Genehmigungs-Nr         245/40R18
                             e1*2001/116*0369*17) A01) K27)

                                                     255/40R18
                                                     A01) K03) K04) K27)


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               8J                           e1*2001/116*0369*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
§22 55538*00




               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               132 bis 180   Audi TT                 225/45R18                               A02) bis A10)
                             (Coupe, Roadster;                                               BF1) E77a) E85) EB1)
                             Baureihe 8S; Serie auch 235/40R18
                             20Zoll; ab EG-
                             Genehmigungs-Nr         245/40R18
                             e1*2001/116*0369*17) A01) K27)

                                                     255/40R18
                                                     A01) K03) K04) K27)


               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
                      oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
                      entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
                      durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn
                      die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere
                      enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden
                      Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0
                      befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es
                      die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren
                      Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der
                      Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den
                      Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55538 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001400-A0-021
               Anlage-Nr. :                 3
               Seite :                      11 / 15
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   Y 85835



               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den
                      Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die
                      Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile
                      zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                      erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
                      des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                      Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn,
                      dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird.
§22 55538*00




               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder
                      der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind
                      Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....",
                      eingetragen haben.

               A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf
                      den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

               A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den
                     Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
                      Zubehörkit: 5241
                      Anzugsmoment: 120 Nm

               BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
                      Zubehörkit: 5241
                      Anzugsmoment: 140 Nm

               BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
                      Zubehörkit: 5241
                      Anzugsmoment: 150 Nm
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55538 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001400-A0-021
               Anlage-Nr. :                 3
               Seite :                      12 / 15
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   Y 85835


               BF4)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
                      Zubehörkit: 5274
                      Anzugsmoment: 160 Nm

               BF5)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
                      Zubehörkit: 5285
                      Anzugsmoment: 160 Nm

               E44)   Nicht zulässig an beschussgeschützten Ausführungen.

               E54)   Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen: Allroad

               E75)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig maximal bis 18-Zoll-Bereifung ausgerüstet
                      sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
§22 55538*00




               E76)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit Reifen der Größe 235/35R19 (dann auf
                      8x19 ET49) ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des Fahrzeuges
                      zugelassen sind.

               E77)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2014 (Modell 8J):
                      • bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0369*16

               E77a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2015 (Modell 8S):
                     • ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0369*17

               E85)   Die Verwendung ist nur zulässig an Fahrzeugen, die serienmäßig die Rad/Reifenkombination
                      255/30R20 a. 9x20, ET52 eingetragen haben.

               EB1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                      • Achse 1: 4-Kolben Festsattel mit belüfteter Scheibe Ø340x30 mm

               EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse
                      nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren Raddurchmesser größer als der
                      Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
                      Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
                      Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
                      wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

               G1C)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/35R19 ausgerüstet oder diese
                      in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in
                      der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55538 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001400-A0-021
               Anlage-Nr. :                 3
               Seite :                      13 / 15
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   Y 85835


               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte
                      herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.

               K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.

               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
                      herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.
§22 55538*00




               K27)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

               K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

               K58)   An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel, im Bereich ab der seitlichen Stoßleiste bis ca. 120 mm
                      unterhalb der Stoßfängeroberkante, ein Streifen von ca. 55 mm Breite (gemessen von der
                      Radhausausschnittkante) abzutrennen.

               K59)   An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
                      3-Türer:
                      • die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf einer Länge
                         von ca. 120 mm nach unten auf eine Restbreite von 3-4 mm zu kürzen,
                      • der obere Teil des Kunststoffhalters für den Stoßfänger ist ab dem oberen Befestigungspunkt bis
                         ca. 70 mm nach unten schräg abzutrennen, der obere Befestigungspunkt (die ins Radhaus ragende
                         Blechlasche) ist nach oben umzulegen; der obere Befestigungspunkt für den Stoßfänger entfällt,
                      • die waagerecht ins Radhaus ragende Kunststoffkante ist ab dem Radausschnitt bis ca. 60 mm
                         nach hinten schräg auslaufend zu kürzen; die darüber befindliche Blechkante ist ganz nach oben
                         umzulegen (vorher quer einsägen).
                      5- Türer:
                      • die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf einer Länge
                         von ca. 60 mm nach unten auf eine Restbreite von 3-4 mm zu kürzen,
                      • der obere Teil des Kunststoffhalters für den Stoßfänger ist ab dem oberen Befestigungspunkt bis
                         ca. 70 mm nach unten schräg abzutrennen, der obere Befestigungspunkt für den Stoßfänger
                         entfällt,
                      • die waagerecht ins Radhaus ragende Kunststoffkante ist ab dem Radausschnitt bis ca. 60 mm
                         nach hinten schräg auslaufend zu kürzen; die darüber befindliche Blechkante ist ganz nach oben
                         umzulegen (vorher quer einsägen).

               K60)   An Achse 2 ist der Blechbereich des Radhausausschnitts direkt über dem Stoßfänger um min. 4 mm
                      nach außen aufzuweiten und im weiteren Verlauf bis zur Radmitte um ca. 3 mm.

               K63)   An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur Radmitte eng an
                      das Blechradhaus anzulegen.
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55538 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001400-A0-021
               Anlage-Nr. :                 3
               Seite :                      14 / 15
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   Y 85835



               K64)   An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
                      • die hinter dem Befestigungsniet des Filzinnenkotflügels befindliche Blechausbuchtung ist eng an
                        das äußere Karosserieblech anzulegen,
                      • vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor der Radmitte
                        ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante) abzutrennen und
                        der Rest klebend neu zu befestigen.

               K67)   An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
                      • die an der Stoßfängeroberkante befindliche Blechlasche/-kante ist zu kürzen bzw. eng an das
                        Radhaus anzulegen und der Stoßfänger entsprechend neu zu befestigen,
                      • der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 100 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante bis ca. 200
                        mm vor der Radmitte eng an das Blechradhaus anzulegen.

               K68)   An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
                      • der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 100 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante bis ca. 200
                        mm vor der Radmitte eng an das Blechradhaus anzulegen oder entsprechend zu kürzen.

               K71)   An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel, im Bereich von 45° vor bis 45° hinter der Radmitte, eng an das
§22 55538*00




                      Blechradhaus anzulegen.

               K83)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu gewährleisten sind
                      folgende Maßnahmen erforderlich:
                      • die Radhauskante ist im Bereich von Oberkante Stoßfänger bis 40° nach hinten umzulegen und
                         der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben warm einzuformen und hinter die
                         umgelegte Radhauskante zu klemmen.

               M00)   Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße
                      nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit
                      des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen
                      Reifenherstellers nachzuweisen.

               N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                     Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                     Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                     Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                     Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                     Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                     Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
                      Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich
                      durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine
                      serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen
                      vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55538 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001400-A0-021
               Anlage-Nr. :                 3
               Seite :                      15 / 15
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   Y 85835


               Die Anlage 3 mit den Seiten 1-15 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ Y
               85835 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 05.07.2024
§22 55538*00
               Anlage 0
               Teil1: Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol
               Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen
               Seite 9 von 9
                                                                                                                   Mo b i l i t ä t
               Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen-Nrn. K01, K02, K03 und K04
                  Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den Rad-
                  abdeckungsauflagen beschrieben sind.
                  Bei diesen Hilfsmitteln handelt es sich um Gummileisten (schraffiert dargestellt) die mit einem
                  Karosseriekleber beaufschlagt sind. Der Kleber ist auf der Gummileiste so aufgebracht, dass bei der
                  Montage eine Verklebung der äußeren Kotflügelkante mit der Gummileiste erfolgt.
                  Bei vorschriftsgemäßer Durchführung der Montage ist eine dauerhafte und sichere Befestigung der
                  Gummileisten an der Karosserie gewährleistet.

                  Diese Gummileisten sind im Karosseriefachhandel, als Meterware in verschiedenen Breiten, erhältlich.
                  Unter Verwendung dieser Leisten ist die Herstellung einer Verbreiterung bis zu 10 mm zulässig.

                  Vorderachse:
                  Bereich 30-Grad vor der Radmitte           Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte
§22 55538*00




                  Hinterachse:
                  Bereich 50-Grad hinter der Radmitte        Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte




               V:28.09.2006