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							               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55538 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001400-A0-021
               Anlage-Nr. :                 4
               Seite :                      1 / 11
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   Y 85835


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                        Y 85835
               Art des Sonderrades:                                einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                                 BORBET
               Montageposition:                                     Vorder-und Hinterachse
               Radausführung:                                                  Lk 112
               Radausführungskennz.:                                           Lk 112
               Radgröße:                                                     8½Jx18H2
               Rad-Einpresstiefe:                                              40 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                          112 mm
               Lochzahl:                                                         5
§22 55538*00




               Mittenlochdurchmesser:                                        66,60 mm
               Zentrierart:                                               Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                                 ohne Ring
               geprüfte Radlast: *)                                            900 kg
                Reifenabrollumfang:                                          2254 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
               ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   AUDI

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                 Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                         moment
               BF1       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                             5255-0      140 Nm
                               Schaftlänge 28,5 mm
               BF2       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm           5253       160 Nm
               BF3       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm           5284       160 Nm
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55538 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001400-A0-021
               Anlage-Nr. :                 4
               Seite :                      2 / 11
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   Y 85835


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               B8                           e1*2001/116*0430*..
               B81                          e13*2007/46*1084*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               88 bis 199    Audi A4, A4 quattro    225/45R18                                A02) bis A10)
                             (Baureihe B8,          N235)                                    BF1) E79)
                             Limousine, Kombi,
                             außer S4)              235/40R18
                                                    N245)

                                                    235/45R18
                                                    A01) G01) N245)

                                                    245/40R18

                                                    255/40R18
                                                    A01) K03) K04) K64)
§22 55538*00




               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               B8                          e1*2001/116*0430*..
               B81                         e13*2007/46*1084*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               200 bis 245   Audi A4, S4           225/45R18 M+S                             A02) bis A10)
                             (Baureihe B8,                                                   BF1) E79)
                             Limousine, Kombi)     235/40R18 M+S

                                                    235/45R18 M+S
                                                    A01) G01)

                                                    245/40R18

                                                    255/40R18
                                                    A01) K03) K04) K64)

                                                     zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                     vorne               hinten
                                                     225/45R18 M+S       245/40R18 M+S       A02) bis A10)
                                                                                             BF1) E79) V00)
                                                     225/45R18 M+S        255/40R18 M+S      A01) bis A10)
                                                                          K04) K64)          BF1) E79) V00)
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55538 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001400-A0-021
               Anlage-Nr. :                 4
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               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   Y 85835


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               B8                           e1*2001/116*0430*..
               B81                          e13*2007/46*1084*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               90 bis 210    Audi A4, A4 quattro    225/40R18                         A02) bis A10)
                             (Baureihe B9,          A93a)                             BF1) E79a)
                             Limousine, Kombi)
                                                    225/45R18

                                                    235/40R18

                                                    245/40R18

                                                    255/35R18


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
§22 55538*00




               B8                          e1*2001/116*0430*..
               B81                         e13*2007/46*1084*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               251 bis 260   Audi S4               225/40R18                          A02) bis A10)
                             (Baureihe B9,         A93a)                              BF1) E79a)
                             Limousine, Kombi )
                                                   225/40R18 M+S
                                                   A93a)

                                                    225/45R18

                                                    225/45R18 M+S

                                                    235/40R18

                                                    235/40R18 M+S

                                                    245/40R18

                                                    255/35R18
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55538 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001400-A0-021
               Anlage-Nr. :                 4
               Seite :                      4 / 11
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   Y 85835


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               4G                          e1*2007/46*0436*..
               4G1                         e13*2007/46*1147*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 245   Audi A6               235/45R18                           A02) bis A10)
                             (Limousine, Kombi)                                        BF1) E54) EB1) EF0)
                                                   235/50R18
                                                   A01) GBB) K13) K22) K73)

                                                     245/45R18

                                                     255/45R18


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               4G                            e1*2007/46*0436*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
§22 55538*00




               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               140 bis 245   Audi A6 Allroad         235/50R18                         A02) bis A10)
                                                                                       BF1) EB1)
                                                     235/55R18


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2                          e1*2007/46*1801*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 195   Audi A6               225/55R18                           A02) bis A10)
                             (Limousine, Kombi,    A93a) M00)                          BF1) E21) EF0)
                             Frontantrieb)
                                                   235/50R18
                                                   A93a)

                                                     235/55R18
                                                     GG3)

                                                     245/50R18
                                                     A01) K03) K04)

                                                     255/45R18

                                                     255/50R18
                                                     A01) GG3) K01) K04)
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55538 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001400-A0-021
               Anlage-Nr. :                 4
               Seite :                      5 / 11
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   Y 85835


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2                           e1*2007/46*1801*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               150 bis 250   Audi A6                225/55R18                          A02) bis A10)
                             (Limousine, Kombi,     A93a) M00) N235)                   A11) BF1) E21) E54) EF0)
                             Allradantrieb)
                                                    235/50R18
                                                    A93a) N245)

                                                     235/55R18
                                                     GG3) N245)

                                                     245/50R18
                                                     A01) K03) K04) N255)

                                                     255/45R18

                                                     255/50R18
§22 55538*00




                                                     A01) GG3) K01) K04)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2                            e1*2007/46*1801*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               150 bis 257   Audi A6 Allroad         235/55R18                         A02) bis A10)
                                                                                       BF1)
                                                     245/50R18

                                                     245/55R18

                                                     255/50R18
                                                     A01) K03) K04)
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55538 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001400-A0-021
               Anlage-Nr. :                 4
               Seite :                      6 / 11
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   Y 85835


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               F8                          e1*2007/46*1751*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               210 bis 250   Audi A8, A8 L         235/50R18                          A02) bis A10)
                                                   A93a)                              A11) BF2) E44) EF0)

                                                    235/55R18
                                                    A93a)

                                                    245/50R18
                                                    A93a)

                                                    245/55R18
                                                    A93a) GCL)

                                                    255/50R18
§22 55538*00




               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               8R                           e1*2001/116*0473*..
               8R                           e1*2001/116*0497*..
               8R1                          e13*2007/46*1083*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 200   Audi Q5                235/55R18                         A02) bis A10)
                             (ohne                                                    BF2) EF0)
                             Serienverbreiterung)   235/60R18


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               8R                           e1*2001/116*0473*..
               8R                           e1*2001/116*0497*..
               8R1                          e13*2007/46*1083*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 200   Audi Q5                235/55R18                         A02) bis A10)
                             (mit                                                     BF2) EF0)
                             Serienverbreiterung)   235/60R18
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55538 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001400-A0-021
               Anlage-Nr. :                 4
               Seite :                      7 / 11
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   Y 85835


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               FY                            e1*2007/46*1550*..
               FY                            e1*2007/46*1685*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 210   Audi Q5, Q5 Sportback 235/55R18                                 A02) bis A10)
                             (ohne Verbreiterungs- A94)                                      A11) BF2) E44) EF0)
                             Flaps vorne u. hinten)
                                                     235/60R18
                                                     A94)

                                                     245/55R18
                                                     A94a)

                                                     255/55R18
                                                     A01) K03) K04)
§22 55538*00




               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               FY                            e1*2007/46*1550*..
               FY                            e1*2007/46*1685*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 210   Audi Q5, Q5 Sportback 235/55R18                                 A02) bis A10)
                             (mit Verbreiterungs-    A94)                                    A11) BF3) E44)
                             Flaps vorne u. hinten)
                                                     235/60R18
                                                     A94)

                                                     245/55R18
                                                     A94a)

                                                     255/55R18


               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
                      oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
                      entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
                      durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn
                      die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere
                      enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden
                      Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0
                      befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es
                      die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55538 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001400-A0-021
               Anlage-Nr. :                 4
               Seite :                      8 / 11
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   Y 85835



               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren
                      Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der
                      Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den
                      Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den
                      Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die
                      Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile
                      zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                      erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
                      des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
§22 55538*00




                      Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn,
                      dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder
                      der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind
                      Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....",
                      eingetragen haben.

               A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den
                     Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

               A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf
                      den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

               A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den
                     Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
                      Zubehörkit: 5255-0
                      Anzugsmoment: 140 Nm

               BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
                      Zubehörkit: 5253
                      Anzugsmoment: 160 Nm
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55538 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001400-A0-021
               Anlage-Nr. :                 4
               Seite :                      9 / 11
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   Y 85835


               BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
                      Zubehörkit: 5284
                      Anzugsmoment: 160 Nm

               E21)   Nicht geprüft für Fahrzeugausführungen mit Allradlenkung.

               E44)   Nicht zulässig an beschussgeschützten Ausführungen.

               E54)   Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen: Allroad

               E79)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe B8:
                      • Audi A4, A4 quattro bis Modelljahr 2015
                      • an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss ein 'C' stehen

               E79a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe B9:
                     • Audi A4, A4 quattro ab Modelljahr 2016
                     • an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss eine '2' stehen
§22 55538*00




               EB1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                      • Achse 1: 2-Kolben Faustsattel Kennz. Audi Ate 4605AP mit belüfteter Scheibe Ø356x34 mm

               EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse
                      nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren Raddurchmesser größer als der
                      Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
                      Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
                      Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
                      wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

               GBB) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/45R19, 255/35R20,
                    255/40R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                    (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
                    Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               GCL)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 265/40R20, 275/35R21
                      ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
                      zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               GG3) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 255/35R21, 255/40R20
                    ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                    Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
                    zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55538 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001400-A0-021
               Anlage-Nr. :                 4
               Seite :                      10 / 11
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   Y 85835


               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte
                      herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.

               K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.

               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
                      herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.
§22 55538*00




               K13)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte
                      komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.

               K22)   An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw.
                      auszuschneiden.

               K64)   An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
                      • die hinter dem Befestigungsniet des Filzinnenkotflügels befindliche Blechausbuchtung ist eng an
                        das äußere Karosserieblech anzulegen,
                      • vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor der Radmitte
                        ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante) abzutrennen und
                        der Rest klebend neu zu befestigen.

               K73)   An Achse 1 ist durch Entfernen der Schraube und des Clips zur Befestigung des Innenkotflügels im
                      oberen Bereich des vorderen Radhauses und durch Klemmen des Kunststoffinnenkotflügels hinter
                      die obere mittlere Befestigungslasche eine ausreichende Freigängigkeit herzustellen.

               M00)   Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße
                      nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit
                      des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen
                      Reifenherstellers nachzuweisen.

               N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                     Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                     Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                     Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                     Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55538 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001400-A0-021
               Anlage-Nr. :                 4
               Seite :                      11 / 11
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   Y 85835


               N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                     Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                     Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
                      Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich
                      durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine
                      serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen
                      vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.

               Die Anlage 4 mit den Seiten 1-11 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ Y
               85835 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 05.07.2024
§22 55538*00
               Anlage 0
               Teil1: Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol
               Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen
               Seite 9 von 9
                                                                                                                   Mo b i l i t ä t
               Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen-Nrn. K01, K02, K03 und K04
                  Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den Rad-
                  abdeckungsauflagen beschrieben sind.
                  Bei diesen Hilfsmitteln handelt es sich um Gummileisten (schraffiert dargestellt) die mit einem
                  Karosseriekleber beaufschlagt sind. Der Kleber ist auf der Gummileiste so aufgebracht, dass bei der
                  Montage eine Verklebung der äußeren Kotflügelkante mit der Gummileiste erfolgt.
                  Bei vorschriftsgemäßer Durchführung der Montage ist eine dauerhafte und sichere Befestigung der
                  Gummileisten an der Karosserie gewährleistet.

                  Diese Gummileisten sind im Karosseriefachhandel, als Meterware in verschiedenen Breiten, erhältlich.
                  Unter Verwendung dieser Leisten ist die Herstellung einer Verbreiterung bis zu 10 mm zulässig.

                  Vorderachse:
                  Bereich 30-Grad vor der Radmitte           Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte
§22 55538*00




                  Hinterachse:
                  Bereich 50-Grad hinter der Radmitte        Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte




               V:28.09.2006