Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55538 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001400-A0-021
Anlage-Nr. : 4b
Seite : 1 / 31
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : Y 85835
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: Y 85835
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: BORBET
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: Lk 112
Radausführungskennz.: Lk 112
Radgröße: 8½Jx18H2
Rad-Einpresstiefe: 40 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
§22 55538*00
Mittenlochdurchmesser: 66,60 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: *) 900 kg
Reifenabrollumfang: 2254 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: MERCEDES
Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, 5255-0 130 Nm
Schaftlänge 28,5 mm
BF2 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, 5255-0 150 Nm
Schaftlänge 28,5 mm
BF3 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm 5284 150 Nm
BF4 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm 5253 150 Nm
BF5 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm 5253 175 Nm
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55538 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001400-A0-021
Anlage-Nr. : 4b
Seite : 2 / 31
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : Y 85835
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
176 e1*2007/46*0928*..
245G e1*2001/116*0470*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 155 Mercedes A-Klasse 225/40R18 A01) bis A10)
(Beim Typ 245G nur BF1) E93) E100) K01) K04) K13)
zulässig an K25) K28) K103)
Fahrzeugausführungen
ab EG-Genehmigungs-
Nr.
e1*2001/116*0470*04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
176 e1*2007/46*0928*..
245G e1*2001/116*0470*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
§22 55538*00
120 bis 160 Mercedes A-Klasse 225/40R18 A01) bis A10)
(Frontantrieb und K04) K13) K25) K103) N235) BF1) E95) E100) K28)
Allrad; Beim Typ 245G
nur zulässig an 235/35R18
Fahrzeugausführungen K01) K04)
ab EG-Genehmigungs-
Nr. 245/35R18
e1*2001/116*0470*04) K01) K02) K13) K25) K103)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F2A e1*2007/46*1829*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 165 Mercedes A-Klasse 225/40R18 A01) bis A10)
(Kompaktlimousine 5- A11) BF1) K01) K04)
türig)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
245G e1*2001/116*0470*..
246 e1*2007/46*0751*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 155 Mercedes B- Klasse 225/40R18 A01) bis A10)
(Beim Typ 245G nur K04) BF1) E100) K13) K20) K22) K28)
zulässig an K103)
Fahrzeugausführungen 235/35R18
ab EG-Genehmigungs- K01) K04)
Nr.
e1*2001/116*0470*04) 245/35R18
K01) K02) K25)
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Nr. : RA-001400-A0-021
Anlage-Nr. : 4b
Seite : 3 / 31
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : Y 85835
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
245G e1*2001/116*0470*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
65 Mercedes B-Klasse 225/40R18 A02) bis A10)
electric drive BF1)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204 e1*2001/116*0431*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
115 bis 225 Mercedes C-Klasse 225/40R18 A01) bis A10)
(Coupe, C204) N235) BF1) E110) K01) K04) K13) K21)
235/35R18
N245)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
§22 55538*00
vorne hinten
225/40R18 245/35R18 A01) bis A10)
K01) K13) K04) K21) BF1) E110)
225/40R18 255/35R18 A01) bis A10)
K01) K13) K04) K21) K106) BF1) E110)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204 e1*2001/116*0431*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 225 Mercedes C-Klasse 225/40R18 A01) bis A10)
(Limousine, W204) GEV) N235) BF1) E104) K01) K04) K13)
235/40R18
G2G) K85) N245)
245/35R18
K85)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/40R18 245/35R18 A01) bis A10)
K01) K13) K04) K85) BF1) E104)
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Nr. : RA-001400-A0-021
Anlage-Nr. : 4b
Seite : 4 / 31
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : Y 85835
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204K e1*2001/116*0457*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 200 Mercedes C-Klasse 225/40R18 A01) bis A10)
(Kombi, S204) N235) BF1) E104) K01) K04) K13)
235/40R18
G01) K85) N245)
245/35R18
K85)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/40R18 245/35R18 A01) bis A10)
K01) K13) K04) K85) BF1) E104)
§22 55538*00
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55538 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001400-A0-021
Anlage-Nr. : 4b
Seite : 5 / 31
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : Y 85835
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204 e1*2001/116*0431*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 245 Mercedes C-Klasse 225/40R18 A01) bis A10)
(Coupe C205, Cabrio A94) K03) N235) A11) BF1) E110a)
A205)
225/40R18 M+S
A94) K03)
225/45R18
K03) N235)
225/45R18 M+S
K03)
235/40R18
A94a) K01) N245)
§22 55538*00
235/40R18 M+S
A94a) K01)
235/45R18
G01) K01) K122) N245)
235/45R18 M+S
G01) K01) K122)
245/40R18
K01) K132)
255/35R18
A94) K01) K132)
255/40R18
K01) K122) K132)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/45R18 245/40R18 A01) bis A10)
K03) K132) A11) BF1) E110a)
235/45R18 255/40R18 A01) bis A10)
K01) K122) K132) A11) BF1) E110a) V00)
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55538 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001400-A0-021
Anlage-Nr. : 4b
Seite : 6 / 31
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : Y 85835
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204 e1*2001/116*0431*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 245 Mercedes C-Klasse 225/40R18 A01) bis A10)
(Limousine, W205) N235) T92) A11) BF1) E103) K01) K04)
225/40R18 M+S
T92)
225/45R18
N235)
225/45R18 M+S
235/40R18
N245)
§22 55538*00
235/40R18 M+S
245/40R18
255/35R18
T94)
255/40R18
GB9) K122)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/40R18 255/35R18 A01) bis A10)
K01) K04) T94) A11) BF1) E103) V00)
225/45R18 245/40R18 A01) bis A10)
K01) K04) A11) BF1) E103)
225/45R18 255/40R18 A01) bis A10)
K01) K04) K122) A11) BF1) E103) GB9) V00)
235/45R18 255/40R18 A01) bis A10)
K01) K04) K122) A11) BF1) E103) GB9) V00)
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55538 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001400-A0-021
Anlage-Nr. : 4b
Seite : 7 / 31
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : Y 85835
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204K e1*2001/116*0457*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 245 Mercedes C-Klasse 225/40R18 A01) bis A10)
(Kombi, S205) N235) T92) A11) BF1) E103) K01) K04)
225/40R18 M+S
T92)
225/45R18
GCT) N235)
225/45R18 M+S
GCT)
235/40R18
GCT) N245)
§22 55538*00
235/40R18 M+S
GCT)
245/40R18
GCT)
255/35R18
T94)
255/40R18
GCV) K122)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/40R18 255/35R18 A01) bis A10)
K01) K04) T94) A11) BF1) E103)
225/45R18 245/40R18 A01) bis A10)
K01) K04) A11) BF1) E103) GCT)
225/45R18 255/40R18 A01) bis A10)
K01) K04) K122) A11) BF1) E103) GCV) V00)
235/45R18 255/40R18 A01) bis A10)
K01) K04) K122) A11) BF1) E103) GCV) V00)
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55538 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001400-A0-021
Anlage-Nr. : 4b
Seite : 8 / 31
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : Y 85835
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R2CW e1*2018/858*00016*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 195 Mercedes C-Klasse 225/45R18 A02) bis A10)
(Limousine, W206, nur A11a) BF2) E131) N235)
Fahrzeugausführungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
ohne vorne hinten
Hinterachslenkung)
225/45R18 245/40R18 A01) bis A10)
K04) A11a) BF2) E131)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R2CW e1*2018/858*00016*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 195 Mercedes C-Klasse 225/45R18 A02) bis A10)
(Limousine, W206, nur A11a) BF2) N235)
§22 55538*00
Fahrzeugausführungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
mit Hinterachslenkung) vorne hinten
225/45R18 245/40R18 A01) bis A10)
K04) A11a) BF2)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R2CS e1*2018/858*00017*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 195 Mercedes C-Klasse 225/45R18 A02) bis A10)
(Kombi, S206, nur A11a) BF2) E131) N235)
Fahrzeugausführungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
ohne vorne hinten
Hinterachslenkung)
225/45R18 245/40R18 A01) bis A10)
K04) A11a) BF2) E131)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R2CS e1*2018/858*00017*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 195 Mercedes C-Klasse 225/40R18 A02) bis A10)
(Kombi, S206, nur T92) A11a) BF2) N235)
Fahrzeugausführungen
mit Hinterachslenkung) 225/45R18
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/45R18 245/40R18 A01) bis A10)
K04) A11a) BF2)
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55538 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001400-A0-021
Anlage-Nr. : 4b
Seite : 9 / 31
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : Y 85835
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R2CS e1*2018/858*00017*..
R2CW e1*2018/858*00016*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
300 Mercedes C43 AMG 235/45R18 M+S A01) bis A10)
Limousine, Kombi BF2) K143)
245/45R18
K01) K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
117 e1*2007/46*1007*..
245G e1*2001/116*0470*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 155 Mercedes CLA-Klasse 225/40R18 A01) bis A10)
(Limousine, Kombi) BF1) E93a) E100) K01) K04)
§22 55538*00
K13) K25)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/40R18 245/35R18 A01) bis A10)
K01) K13) K25) K02) K28) BF1) E93a) E100)
225/40R18 255/35R18 A01) bis A10)
K01) K13) K25) K02) K28) K103) BF1) E93a) E100) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
245G e1*2001/116*0470*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 160 Mercedes CLA-Klasse 225/40R18 M+S A01) bis A10)
(Limousine, Kombi; BF1) E95a) K01) K13) K25) K28)
Serie auch 235/40R18 ) 245/35R18 K103)
K02)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
245G e1*2001/116*0470*..
245G AMG e1*2007/46*1207*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
265 bis 280 Mercedes CLA- 225/40R18 M+S A01) bis A10)
Klasse CLA 45 AMG BF1) K01) K13) K25) K28) K103)
(Limousine, Kombi) 245/35R18
K02)
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55538 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001400-A0-021
Anlage-Nr. : 4b
Seite : 10 / 31
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : Y 85835
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F2CLA e1*2007/46*1912*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
225 Mercedes CLA 35 AMG 225/40R18 M+S A01) bis A10)
(Limousine, Kombi) K03) BF1)
225/45R18 M+S
K03)
235/40R18
K01) K04) K14)
245/35R18
K01) K02)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
§22 55538*00
F2CLA e1*2007/46*1912*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
285 bis 310 Mercedes CLA 45 AMG , 225/45R18 M+S A02) bis A10)
CLA AMG 45 S BF1) EB1)
(Limousine, Kombi) 235/40R18 M+S
245/40R18
A01) K14)
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55538 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001400-A0-021
Anlage-Nr. : 4b
Seite : 11 / 31
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : Y 85835
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
207 e1*2001/116*0502*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 285 Mercedes E-Klasse 225/40R18 A02) bis A10)
(Coupe, Cabrio; A94a) N235) BF1)
Ausführungen mit
kleinsten Serienreifen 235/35R18
in 16Zoll oder 17Zoll) A94a) N245) T90)
235/40R18
G4Y) N245)
245/35R18
A01) K01) N255)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
§22 55538*00
225/40R18 245/35R18 A02) bis A10)
N235) N255) BF1) V00)
225/40R18 255/35R18 A01) bis A10)
N235) K04) BF1) V00)
235/40R18 255/35R18 A01) bis A10)
K04) BF1) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
207 e1*2001/116*0502*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
300 Mercedes E-Klasse 235/35R18 A02) bis A10)
(Coupe, Cabrio; A94a) N245) T90) BF1)
Ausführungen mit
kleinsten Serienreifen 235/40R18
in 18Zoll) N245)
245/35R18
A01) K01) N255)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
235/40R18 255/35R18 A01) bis A10)
K04) BF1) V00)
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55538 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001400-A0-021
Anlage-Nr. : 4b
Seite : 12 / 31
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : Y 85835
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R1EC e1*2007/46*1666*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 220 Mercedes E-Klasse 235/45R18 A02) bis A10)
(Coupe, Cabrio; A94) A11) BF3)
Ausführungen mit
kleinsten Serienreifen ab 245/45R18
225/..) A94)
255/40R18
A94)
255/45R18
A94a)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
§22 55538*00
R1EC e1*2007/46*1666*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 270 Mercedes E-Klasse 245/45R18 A02) bis A10)
(Coupe, Cabrio; A94) N255) A11) BF3)
Ausführungen mit
kleinsten Serienreifen ab 255/40R18
245/..) A94) N265)
255/45R18
A94a) N265)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
212 e1*2001/116*0501*..
212G e1*2007/46*0484*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 225 Mercedes E-Klasse 225/40R18 A02) bis A10)
(W212, Limousine, A11) BF1) E111)
Ausführungen mit 225/45R18
kleinsten Serienreifen
in 16Zoll) 235/40R18
A01) K03)
245/40R18
A01) K01)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/45R18 245/40R18 A02) bis A10)
A11) BF1) E111) V00)
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55538 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001400-A0-021
Anlage-Nr. : 4b
Seite : 13 / 31
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : Y 85835
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
212 e1*2001/116*0501*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
125 bis 300 Mercedes E-Klasse 245/40R18 A01) bis A10)
(W212, Limousine, BF1) E111) K01)
Ausführungen mit
kleinsten Serienreifen
in 17Zoll oder 18Zoll)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
212K e1*2007/46*0200*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 225 Mercedes E-Klasse 225/45R18 A02) bis A10)
(S212, Kombi, T95) BF1) E111)
Ausführungen mit
kleinsten Serienreifen 235/40R18
§22 55538*00
225/..) A01) K03) T95)
245/40R18
A01) K01)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/45R18 245/40R18 A02) bis A10)
BF1) E111) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
212K e1*2007/46*0200*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
125 bis 300 Mercedes E-Klasse 245/40R18 A01) bis A10)
(S212, Kombi, BF1) E111) K01)
Ausführungen mit
kleinsten Serienreifen
245/..)
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55538 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001400-A0-021
Anlage-Nr. : 4b
Seite : 14 / 31
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : Y 85835
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
212 e1*2001/116*0501*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 270 Mercedes E-Klasse 225/45R18 A02) bis A10)
(W213, Limousine) A94) N235) T95) A11) BF2) E111a)
225/45R18 M+S
A94) T95) W235)
235/45R18
A94) N245)
235/45R18 M+S
A94) W245)
245/40R18
A94) N255) T97)
§22 55538*00
245/40R18 M+S
A94) T97)
245/45R18
A94a) N255)
245/45R18 M+S
A94a)
255/40R18
A01) A94) K01) N265)
255/45R18
A01) GA2) K01) N265)
HL 245/40R18
A94) N255)
HL 245/40R18 M+S
A94)
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55538 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001400-A0-021
Anlage-Nr. : 4b
Seite : 15 / 31
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : Y 85835
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R1ES e1*2007/46*1560*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 270 Mercedes E-Klasse 225/45R18 A02) bis A10)
(S213, Kombi) A94) N235) T95) A11) BF3)
225/45R18 M+S
A94) T95) W235)
235/45R18
A94) N245) T98)
235/45R18 M+S
A94) T98) W245)
245/45R18
A94a) N255)
§22 55538*00
245/45R18 M+S
A94a)
255/40R18
A01) A94) K01) N265) T99)
255/45R18
A01) GA2) K01) N265)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F2B e1*2007/46*1909*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 139 Mercedes EQA, EQB 225/55R18 A01) bis A10)
M00) N235) BF2) K01) K02)
225/55R18 M+S
M00)
225/60R18
K120) M00) N235)
225/60R18 M+S
K120) M00)
235/55R18
K120)
245/50R18
255/50R18
K120)
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55538 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001400-A0-021
Anlage-Nr. : 4b
Seite : 16 / 31
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : Y 85835
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
245G e1*2001/116*0470*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 155 Mercedes GLA 235/50R18 A01) bis A10)
K01) K120) BF1) K118)
245/45R18
255/45R18
K01) K120)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
245G e1*2001/116*0470*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
§22 55538*00
265 bis 280 Mercedes GLA45 AMG 235/50R18 M+S A01) bis A10)
K01) K120) BF1) K118)
245/45R18 M+S
255/45R18 M+S
K01) K120)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F2B e1*2007/46*1909*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 165 Mercedes GLA 225/55R18 A01) bis A10)
(H247) M00) N235) A11) BF1) K01) K02)
225/60R18
K120) M00) N235)
235/55R18
K120)
245/50R18
255/50R18
K120)
275/45R18
K120)
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55538 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001400-A0-021
Anlage-Nr. : 4b
Seite : 17 / 31
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : Y 85835
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F2B e1*2007/46*1909*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 165 Mercedes GLB 225/55R18 A01) bis A10)
(X247) M00) N235) BF1) K01) K02)
225/60R18
K120) M00) N235)
235/55R18
K120)
245/50R18
255/50R18
K120)
§22 55538*00
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204X e1*2001/116*0480*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 243 Mercedes GLC 235/60R18 A02) bis A10)
(X253, ohne A11) BF4)
Verbreiterung)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204X e1*2001/116*0480*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 243 Mercedes GLC 235/60R18 A02) bis A10)
(X253, mit N245) A11) BF4)
Verbreiterung)
235/60R18 M+S
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204X e1*2001/116*0480*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 243 Mercedes GLC Coupe 235/60R18 A02) bis A10)
(C253, ohne A11) BF4)
Radhausverbreiterungen
an Achse 2)
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55538 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001400-A0-021
Anlage-Nr. : 4b
Seite : 18 / 31
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : Y 85835
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204X e1*2001/116*0480*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 243 Mercedes GLC Coupe 235/55R18 A02) bis A10)
(C253, mit N245) A11) BF4)
Radhausverbreiterungen
an Achse 2) 235/55R18 M+S
235/60R18
N245)
235/60R18 M+S
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204X e1*2001/116*0480*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
§22 55538*00
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 225 Mercedes GLK 235/50R18 A01) bis A10)
BF1) K01) K04)
235/55R18
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
235/55R18 255/50R18 A01) bis A10)
K01) K02) BF1) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
166 e1*2007/46*0598*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 245 Mercedes M-Klasse, 235/60R18 A01) bis A10)
GLE-Klasse K03) K04) N245) A11) BF4) E107) E108) EF0)
(W166)
235/60R18 M+S
K03) K04)
245/60R18
K01) K04) N255)
245/60R18 M+S
K01) K04)
255/55R18
K01) K02)
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55538 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001400-A0-021
Anlage-Nr. : 4b
Seite : 19 / 31
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : Y 85835
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
164 e1*2001/116*0315*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
140 bis 225 Mercedes ML-Klasse 235/60R18 A01) bis A10)
N245) BF4) K01)
245/55R18
K04) N255)
245/60R18
G5M) K04) N255)
255/55R18
K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
§22 55538*00
251 e1*2001/116*0341*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
140 bis 225 Mercedes R-Klasse 235/55R18 A01) bis A10)
K04) N245) A94) BF4) K01)
235/55R18 M+S
K04)
235/60R18
K04) N245)
235/60R18 M+S
K04)
245/55R18
K02) N255)
245/55R18 M+S
K02)
245/60R18
ER1) G4P) K02) N255)
245/60R18 M+S
ER1) G4P) K02)
255/55R18
K02)
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55538 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001400-A0-021
Anlage-Nr. : 4b
Seite : 20 / 31
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : Y 85835
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
172 e1*2007/46*0548*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
115 bis 180 Mercedes SLC 225/40R18 A02) bis A10)
A94) BF1)
235/35R18
A94)
235/40R18
A01) G01)
245/35R18
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/40R18 245/35R18 A02) bis A10)
§22 55538*00
BF1) V00)
225/40R18 255/35R18 A02) bis A10)
BF1) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
172 e1*2007/46*0548*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
270 bis 287 Mercedes SLC 43 AMG 235/35R18 M+S A02) bis A10)
A94) BF1)
235/40R18 M+S
245/35R18 M+S
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55538 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001400-A0-021
Anlage-Nr. : 4b
Seite : 21 / 31
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : Y 85835
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
172 e1*2007/46*0548*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
135 bis 225 Mercedes SLK 225/40R18 A02) bis A10)
A94) BF1)
235/35R18
A94)
235/40R18
A01) G01)
245/35R18
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/40R18 245/35R18 A02) bis A10)
§22 55538*00
BF1) V00)
225/40R18 255/35R18 A02) bis A10)
BF1) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
172 e1*2007/46*0548*..
172 AMG e1*2007/46*0857*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
310 Mercedes SLK 55 AMG 235/35R18 M+S A02) bis A10)
A94) BF1)
235/40R18 M+S
245/35R18 M+S
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55538 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001400-A0-021
Anlage-Nr. : 4b
Seite : 22 / 31
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : Y 85835
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
639 e9*2001/116*0048*..
639/2 e1*2007/46*0457*..
639/4 e1*2007/46*0458*..
639/4 L275
639/5 e1*2007/46*0459*..
639/5 L720
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
65 bis 190 Mercedes Vito, Viano 235/45R18 A01) bis A10)
(2. Generation W/V 639, K04) N245) T98) BF4) E106) K01)
Ausführungen mit
kleinster 245/45R18
Serienbereifung in K02) T100)
16/17/18Zoll; 2WD,
4WD) 255/40R18
K02) T99)
§22 55538*00
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
639/2 e1*2007/46*0457*..
639/4 e1*2007/46*0458*..
639/5 e1*2007/46*0459*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
65 bis 176 Mercedes V-Klasse, 235/45R18 A01) bis A10)
Vito, Marco Polo T98) BF5) E105) ER2) K01) K04)
(W 447,
Ausführungen mit 235/50R18
Serienbereifung bis G0H) K13) K25) K123) T101)
18Zoll; 2WD und 4WD)
245/45R18
GLF) T100)
255/40R18
T99)
255/45R18
GHC) K13) K25) K123)
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55538 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001400-A0-021
Anlage-Nr. : 4b
Seite : 23 / 31
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : Y 85835
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
639/2 e1*2007/46*0457*..
639/4 e1*2007/46*0458*..
639/5 e1*2007/46*0459*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 176 Mercedes V-Klasse, 235/45R18 A01) bis A10)
Vito, Marco Polo G01) T98) BF5) E105) K01) K04)
(W 447,
Ausführungen mit 235/50R18
kleinster K13) K25) K123)
Serienbereifung
in19Zoll; 2WD und 245/45R18
4WD) T100)
255/40R18
G01) T99)
255/45R18
§22 55538*00
K13) K25) K123)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
639/2 e1*2007/46*0457*..
639/4 e1*2007/46*0458*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 Mercedes e-Vito, e- 235/45R18 A01) bis A10)
Vito Tourer T98) BF5) K01) K04)
(Serie 225/55R17C)
245/45R18
T100)
255/40R18
T99)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
639/2 e1*2007/46*0457*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 Mercedes EQV, e-Vito, 255/45R18 A01) bis A10)
e-Vito Tourer A93a) BF5) K01) K04) T103)
(Serie 245/55R17 oder
245/50R18)
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55538 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001400-A0-021
Anlage-Nr. : 4b
Seite : 24 / 31
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : Y 85835
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn
die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere
enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden
Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0
befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es
die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren
§22 55538*00
Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der
Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den
Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den
Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die
Radkontur hinausragen.
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile
zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn,
dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder
der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind
Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....",
eingetragen haben.
A11a) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Mild-Hybrid Antrieb, dass sind Fahrzeuge (FZ), die in der
Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55538 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001400-A0-021
Anlage-Nr. : 4b
Seite : 25 / 31
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : Y 85835
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den
Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).
A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf
den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).
A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den
Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).
BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
Zubehörkit: 5255-0
Anzugsmoment: 130 Nm
BF2) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
Zubehörkit: 5255-0
§22 55538*00
Anzugsmoment: 150 Nm
BF3) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
Zubehörkit: 5284
Anzugsmoment: 150 Nm
BF4) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
Zubehörkit: 5253
Anzugsmoment: 150 Nm
BF5) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
Zubehörkit: 5253
Anzugsmoment: 175 Nm
E93) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Sportfahrwerk (Code P84), bei denen serienmäßig als
(Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.
E93a) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen „Sportmodell“ bei denen serienmäßig als (Sommer-)
Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.
E95) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Sportmodell“ (Code P84) ww. A45 AMG, bei denen
serienmäßig als (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.
E95a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Sportmodell“ bei denen serienmäßig als (Sommer-)
Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.
E100) Beim Typ 245G nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr.
e1*2001/116*0470*04.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55538 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001400-A0-021
Anlage-Nr. : 4b
Seite : 26 / 31
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : Y 85835
E103) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205: nur
Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
• Limousine ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*29,
• Kombi ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*25
E104) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 204: nur
Varianten, die mit „H“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
• Limousine bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*28,
• Kombi bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*24
E105) Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen
Mercedes Vito (W 447) :
• Typ 639/2 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0457*10,
• Typ 639/4 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0458*08,
• Typ 639/5 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0459*06
Mercedes V-Klasse (W 447) :
• Typ 639/2 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0457*09,
• Typ 639/4 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0458*08,
§22 55538*00
• Typ 639/5 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0459*06
E106) Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen Mercedes Vito (W/V 639) :
• Typ 639/2 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0457*09,
• Typ 639/4 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0458*07,
• Typ 639/4 mit EG-Genehmigungs-Nr. L275,
• Typ 639/5 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0459*05,
• Typ 639/5 mit EG-Genehmigungs-Nr. L720,
• Typ 639 mit EG-Genehmigungs-Nr. e9*2001/116*0048
E107) Nicht zulässig an beschussgeschützten Fahrzeugausführungen.
E108) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen GLE Coupe (C292)
E110) Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 204: nur Varianten, die
mit „H“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
• Coupe bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*36
E110a) Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205: nur Varianten, die
mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
• Coupe ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*37
E111) Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 212: nur Varianten, die mit
"J" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).
E111a) Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 213: nur Varianten, die mit
"U" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).
E131) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung ausgerüstet sind.
EB1) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
• Achse 1: 6-Kolben Festsattel Kennz. AMG mit belüfteter und gelochter Scheibe Ø360x36 mm
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55538 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001400-A0-021
Anlage-Nr. : 4b
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Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : Y 85835
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse
nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren Raddurchmesser größer als der
Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
Achslast von 1770 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
ER2) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
Achslast von 1800 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
§22 55538*00
G0H) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/55R17 ausgerüstet oder diese
in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in
der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
G2G) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 195/60R16 ausgerüstet oder diese
in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in
der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
G4P) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 265/40R21, 265/45R20
ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
G4Y) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R16, 235/35R19,
235/40R18, 235/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
G5M) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 265/40R21, 265/45R20,
295/40R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
GA2) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/55R17 ausgerüstet oder diese
in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in
der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
GB9) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R16, 225/45R18,
225/50R17, 225/55R16, 245/35R19, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser
Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55538 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001400-A0-021
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GCT) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16, 225/45R18,
225/50R17, 225/55R16, 245/35R19, 245/40R18, 245/45R17, 255/35R19 ausgerüstet oder min.
einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen
A01) und G01) zu beachten.
GCV) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R18, 225/50R17,
225/55R16, 245/35R19, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
GEV) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/60R16, 205/55R16,
225/40R18, 225/45R17, 225/50R16, 255/35R18 ausgerüstet oder min. einer dieser
Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
GHC) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R17, 235/55R17
ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
§22 55538*00
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
GLF) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R17, 225/55R17C,
225/60R16C, 235/55R17, 245/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte
herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte
herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55538 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001400-A0-021
Anlage-Nr. : 4b
Seite : 29 / 31
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : Y 85835
K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte
komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.
K14) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte
komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.
K20) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante um 10
mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. Die Befestigungsschraube ist
nach hinten zu versetzen.
K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante um 10
mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.
K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw.
auszuschneiden.
K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm
aufzuweiten.
§22 55538*00
K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
K85) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich:
• die Radhausausschnittkanten sind im Bereich 45° vor Radmitte bis zum hinteren Stoßfänger
komplett um- und anzulegen,
• die Befestigungslasche des Stoßfängers ist im Bereich der Stoßfängeroberkante zu kürzen oder
nach hinten/oben zu biegen.
• der Filzinnenkotflügel ist im Bereich der Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus anzulegen
(verkleben) oder auszuschneiden.
K103) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel, im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 30° vor Radmitte,
eng an das innere Blechradhaus anzulegen.
K106) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich:
• der Filzinnenkotflügel ist im Bereich der inneren Radhauskante aus seinem Blechpfalz zu nehmen
um diesen zu kürzen und eng an das Radhaus anzulegen(verkleben),
• der Blechpfalz ist eng an das innere Radhaus anzulegen,
• die Radhausausschnittkanten sind um 10mm aufzuweiten.
K118) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen ist die Kunststoffverbreiterung der
Radhauskante im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10 mm zu kürzen.
K120) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen ist die Kunststoffverbreiterung der
Radhauskante im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10 mm zu kürzen.
K122) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich:
• die Befestigungslasche des Stoßfängers ist im Bereich der Stoßfängeroberkante zu kürzen oder
nach hinten/oben zu biegen,
• der Filzinnenkotflügel ist im Bereich der Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus anzulegen
(verkleben) oder auszuschneiden.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55538 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001400-A0-021
Anlage-Nr. : 4b
Seite : 30 / 31
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : Y 85835
K123) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich:
• Im Bereich der Oberkante Stoßfänger sind die Kunststoff- und Blechlasche um 15mm nach vorne
hin zu kürzen und die Befestigungsschraube um das gleiche Maß zu versetzen,
• die Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügels im gleichen Bereich ist auszuschneiden,
• die Radhauskante im Bereich Oberkante Stoßfänger ist auf eine Restbreite von 2 mm zu kürzen.
K132) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen ist der Kunststoffflap der
Radhauskante im Bereich der Oberkante Stoßfänger bis 50 Grad hinter der Radmitte innen um 5 mm
zu kürzen.
K143) An Achse 1 ist am Stoßfänger, die Kunststoffradhauskante im Bereich von oberhalb (Übergang
Kotflügel) bis 150mm nach unten auf eine Restbreite von ca. 2 mm zu kürzen.
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße
nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit
des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen
Reifenherstellers nachzuweisen.
N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
§22 55538*00
Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
T90) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen).
Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T92) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen).
Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T94) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1340 kg bei LI 94 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 670 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen).
Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T95) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen).
Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55538 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001400-A0-021
Anlage-Nr. : 4b
Seite : 31 / 31
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : Y 85835
T97) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1460 kg bei LI 97 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 730 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen).
Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T98) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen).
Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T99) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1550 kg bei LI 99 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 775 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen).
Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T100) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1600 kg bei LI 100 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 800 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen).
Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T101) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1650 kg bei LI 101 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 825 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen).
§22 55538*00
Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T103) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1750 kg bei LI 103 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 875 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen).
Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich
durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine
serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen
vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.
W235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
Reifen der Größen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
W245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
Reifen der Größen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
Die Anlage 4b mit den Seiten 1-31 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ
Y 85835 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH
Geschäftsstelle Essen, 05.07.2024
Anlage 0
Teil1: Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol
Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen
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Mo b i l i t ä t
Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen-Nrn. K01, K02, K03 und K04
Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den Rad-
abdeckungsauflagen beschrieben sind.
Bei diesen Hilfsmitteln handelt es sich um Gummileisten (schraffiert dargestellt) die mit einem
Karosseriekleber beaufschlagt sind. Der Kleber ist auf der Gummileiste so aufgebracht, dass bei der
Montage eine Verklebung der äußeren Kotflügelkante mit der Gummileiste erfolgt.
Bei vorschriftsgemäßer Durchführung der Montage ist eine dauerhafte und sichere Befestigung der
Gummileisten an der Karosserie gewährleistet.
Diese Gummileisten sind im Karosseriefachhandel, als Meterware in verschiedenen Breiten, erhältlich.
Unter Verwendung dieser Leisten ist die Herstellung einer Verbreiterung bis zu 10 mm zulässig.
Vorderachse:
Bereich 30-Grad vor der Radmitte Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte
§22 55538*00
Hinterachse:
Bereich 50-Grad hinter der Radmitte Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte
V:28.09.2006