Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
							               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55538 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001400-A0-021
               Anlage-Nr. :                 3a
               Seite :                      1/4
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   Y 85835


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                        Y 85835
               Art des Sonderrades:                                einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                                 BORBET
               Montageposition:                                     Vorder-und Hinterachse
               Radausführung:                                                  Lk 112
               Radausführungskennz.:                                           Lk 112
               Radgröße:                                                     8½Jx18H2
               Rad-Einpresstiefe:                                              40 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                          112 mm
               Lochzahl:                                                         5
§22 55538*00




               Mittenlochdurchmesser:                                        66,60 mm
               Zentrierart:                                               Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                              Ø66,45 / Ø57,1
               geprüfte Radlast: *)                                            900 kg
                Reifenabrollumfang:                                          2254 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
               ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   MG

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                       Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                               moment
               BF1       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm 5274        130 Nm
               BF2       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm 5274        120 Nm
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55538 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001400-A0-021
               Anlage-Nr. :                 3a
               Seite :                      2/4
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   Y 85835


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               AS23                        e4*2018/858*00111*..
               AS23P-L                     e5*2018/858*00003*..
               AS23P-R                     e5*2018/858*01000*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               119           MG HS, MG EHS, MG 235/50R18                              A02) bis A10)
                             HS PHEV                                                  BF1)
                                                   245/45R18

                                                    255/45R18


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               SEH3                         e4*2018/858*00093*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               54 bis 68     MG MG4 Electric        225/40R18                         A02) bis A10)
§22 55538*00




                             (Serienbereifung bis   A94)                              BF2) E28) E41)
                             215/.., Heckantrieb)
                                                    235/40R18
                                                    A01) A94) K04)

                                                    245/40R18
                                                    A01) A94) K01) K04)

                                                    255/35R18
                                                    A01) A94a) K01) K04)


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               EP22-L                      e4*2018/858*00053*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               73            MG MG5 Electric       225/40R18                          A01) bis A10)
                                                                                      BF2) K04)
                                                    235/40R18
                                                    K01)

                                                    245/40R18
                                                    K01)

                                                    255/35R18
                                                    K01)
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55538 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001400-A0-021
               Anlage-Nr. :                 3a
               Seite :                      3/4
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   Y 85835


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               SZS1                        e4*2007/46*1435*..
               ZS1                         e4*2007/46*1417*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               68 bis 75     MG ZS EV              225/45R18                                 A02) bis A10)
                                                                                             BF1)
                                                     235/40R18
                                                     A01) K04)


               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
                      oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
                      entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
§22 55538*00




               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
                      durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn
                      die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere
                      enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden
                      Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0
                      befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es
                      die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren
                      Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der
                      Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den
                      Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den
                      Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die
                      Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile
                      zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                      erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
                      des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                      Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn,
                      dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird.
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55538 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001400-A0-021
               Anlage-Nr. :                 3a
               Seite :                      4/4
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   Y 85835


               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder
                      der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf
                      den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

               A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den
                     Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
                      Zubehörkit: 5274
                      Anzugsmoment: 130 Nm

               BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
§22 55538*00




                      Zubehörkit: 5274
                      Anzugsmoment: 120 Nm

               E28)   Nur zulässig bei Fahrzeugen mit Heckantrieb

               E41)   Nur zulässig an Fahrzeugen die mit der Serienbereifung 205/60R16 oder 215/50R17 ausgerüstet
                      sind und auch nur diese Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren eingetragen haben
                      (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung für das
                      Fahrzeuges zugelassen sind.

               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte
                      herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.

               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
                      herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.

               Die Anlage 3a mit den Seiten 1-4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ Y
               85835 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 05.07.2024
               Anlage 0
               Teil1: Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol
               Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen
               Seite 9 von 9
                                                                                                                   Mo b i l i t ä t
               Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen-Nrn. K01, K02, K03 und K04
                  Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den Rad-
                  abdeckungsauflagen beschrieben sind.
                  Bei diesen Hilfsmitteln handelt es sich um Gummileisten (schraffiert dargestellt) die mit einem
                  Karosseriekleber beaufschlagt sind. Der Kleber ist auf der Gummileiste so aufgebracht, dass bei der
                  Montage eine Verklebung der äußeren Kotflügelkante mit der Gummileiste erfolgt.
                  Bei vorschriftsgemäßer Durchführung der Montage ist eine dauerhafte und sichere Befestigung der
                  Gummileisten an der Karosserie gewährleistet.

                  Diese Gummileisten sind im Karosseriefachhandel, als Meterware in verschiedenen Breiten, erhältlich.
                  Unter Verwendung dieser Leisten ist die Herstellung einer Verbreiterung bis zu 10 mm zulässig.

                  Vorderachse:
                  Bereich 30-Grad vor der Radmitte           Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte
§22 55538*00




                  Hinterachse:
                  Bereich 50-Grad hinter der Radmitte        Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte




               V:28.09.2006