Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55538 nach §22 StVZO Nr. : RA-001400-A0-021 Anlage-Nr. : 3c Seite : 1 / 13 Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : Y 85835 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: Y 85835 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: BORBET Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: Lk 112 Radausführungskennz.: Lk 112 Radgröße: 8½Jx18H2 Rad-Einpresstiefe: 40 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 §22 55538*00 Mittenlochdurchmesser: 66,60 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: Ø66,45 / Ø57,1 geprüfte Radlast: *) 900 kg Reifenabrollumfang: 2254 mm *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen. Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke: SKODA Radbefestigung Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- Kürzel moment BF1 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, 5241 140 Nm Schaftlänge 28,5 mm BF2 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, 5241 120 Nm Schaftlänge 28,5 mm Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55538 nach §22 StVZO Nr. : RA-001400-A0-021 Anlage-Nr. : 3c Seite : 2 / 13 Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : Y 85835 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): NY e8*2007/46*0416*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 70 Skoda Enyaq, Enyaq 235/60R18 A02) bis A10) Coupe A94) BF1) EF0) (Heck- und Allradantrieb, inklusive RS-Modelle) 245/55R18 A94) 245/60R18 A94a) 255/55R18 A01) A94) K03) K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): §22 55538*00 NU e8*2007/46*0272*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 81 bis 110 Skoda Karoq 225/45R18 A01) bis A10) (Frontantrieb) A93) BF1) K01) K04) 235/45R18 A93a) 245/45R18 GKD) 255/40R18 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): NU e8*2007/46*0272*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 140 Skoda Karoq 225/45R18 A01) bis A10) (Allradantrieb) A93) BF1) K01) K04) 235/40R18 A93) 235/45R18 A93a) 245/40R18 A93a) 245/45R18 255/40R18 Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55538 nach §22 StVZO Nr. : RA-001400-A0-021 Anlage-Nr. : 3c Seite : 3 / 13 Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : Y 85835 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): NU e8*2007/46*0272*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 140 Skoda Karoq Scout 235/45R18 A01) bis A10) (Allrad) A93a) K03) BF1) 245/45R18 K01) K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): NU e8*2007/46*0272*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 110 Skoda Karoq Scout 225/45R18 A01) bis A10) (Frontantrieb) A93) BF1) K01) K04) §22 55538*00 235/45R18 A93a) 245/45R18 255/40R18 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): NS e8*2007/46*0249*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 82 bis 147 Skoda Kodiaq, Skoda 225/55R18 A02) bis A10) Kodiaq Scout M00) N235) BF1) E27) 225/55R18 M+S M00) 235/50R18 235/55R18 Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55538 nach §22 StVZO Nr. : RA-001400-A0-021 Anlage-Nr. : 3c Seite : 4 / 13 Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : Y 85835 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): NS e8*2007/46*0249*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 176 bis 180 Skoda Kodiaq RS 225/55R18 M+S A02) bis A10) M00) BF1) 235/50R18 M+S 235/55R18 M+S Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): PS e8*2018/858*00107*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 142 Skoda Kodiaq 225/55R18 A02) bis A10) M00) BF1) §22 55538*00 225/60R18 M00) 235/55R18 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 1Z e11*2001/116*0230*.. 1Z e11*2007/46*0012*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 118 Skoda Octavia 225/40R18 A01) bis A10) (Limousine, Kombi, K37) BF2) E45) K01) K04) Allrad; Ausführungen mit kleinsten Serienreifen 235/35R18 in 15Zoll) K36) T90) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 1Z e11*2001/116*0230*.. 1Z e11*2007/46*0012*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 125 bis 147 Skoda Octavia 225/40R18 A01) bis A10) (Limousine, Kombi, K37) BF2) E45) K01) K04) Allrad; Ausführungen mit kleinsten Serienreifen 235/35R18 in 16Zoll oder 17Zoll) K36) Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55538 nach §22 StVZO Nr. : RA-001400-A0-021 Anlage-Nr. : 3c Seite : 5 / 13 Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : Y 85835 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 1Z e11*2001/116*0230*.. 1Z e11*2007/46*0012*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 103 bis 118 Skoda Octavia Scout 225/40R18 A01) bis A10) BF2) K01) K37) 235/40R18 K04) 255/35R18 K04) K28) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/40R18 255/35R18 A01) bis A10) K01) K04) K28) K37) BF2) V00) §22 55538*00 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 5E e11*2007/46*0243*.. 5E e11*2007/46*0244*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 63 bis 110 Skoda Octavia 225/40R18 A01) bis A10) (Limousine und K03) BF2) E57) E61) Kombi, Ausführungen mit Verbundlenker- 235/35R18 Hinterachse) K01) K04) 245/35R18 K01) K04) K28) K51) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 5E e11*2007/46*0243*.. 5E e11*2007/46*0244*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 77 bis 169 Skoda Octavia 225/40R18 A01) bis A10) (Limousine und K03) BF2) E58) E61) Kombi, Ausführungen mit 235/35R18 Mehrlenkerhinterachse ) K01) K04) 245/35R18 K01) K04) Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55538 nach §22 StVZO Nr. : RA-001400-A0-021 Anlage-Nr. : 3c Seite : 6 / 13 Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : Y 85835 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 5E e11*2007/46*0243*.. 5E e11*2007/46*0244*.. 5E e8*2007/46*0318*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 63 bis 110 Skoda Octavia 225/40R18 A01) bis A10) (Facelift ab 2017, BF2) E57) E61a) K03) K04) K28) Limousine und Kombi, K51) Ausführungen mit Verbundlenker- Hinterachse) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 5E e11*2007/46*0243*.. 5E e11*2007/46*0244*.. 5E e8*2007/46*0318*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise §22 55538*00 (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 81 bis 180 Skoda Octavia 225/40R18 A01) bis A10) (Facelift ab 2017, BF2) E58) E61a) K03) K04) K28) Limousine und Kombi, K51) Ausführungen mit Mehrlenkerhinterachse) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 5E e11*2007/46*0243*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 81 bis 135 Skoda Octavia Scout 225/40R18 A02) bis A10) BF2) E61) 225/45R18 235/40R18 245/35R18 A01) K03) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): NX e8*2007/46*0355*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 81 bis 110 Skoda Octavia 225/45R18 A01) bis A10) (Limousine, Kombi, BF1) E62) K04) Ausführungen mit Verbundlenker- Hinterachse) Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55538 nach §22 StVZO Nr. : RA-001400-A0-021 Anlage-Nr. : 3c Seite : 7 / 13 Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : Y 85835 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): NX e8*2007/46*0355*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 180 Skoda Octavia, 225/45R18 A02) bis A10) Octavia RS A11) BF1) E62a) (Limousine, Kombi, 235/40R18 Ausführungen mit A01) K03) K04) Mehrlenker- Hinterachse) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 3T e11*2001/116*0326*.. 3T e11*2007/46*0014*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen §22 55538*00 77 bis 191 Skoda Superb 2 225/40R18 A01) bis A10) (3T; Limousine, K03) BF2) E60) K04) K45) Kombi; bis Modelljahr 2014) 245/35R18 K01) K46) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 3T e11*2001/116*0326*.. 3T e11*2007/46*0014*.. 3T e8*2007/46*0317*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 88 bis 206 Skoda Superb 3 225/45R18 A02) bis A10) (3V; Limousine, A11) BF1) E60a) Kombi; ab Modelljahr 235/40R18 2015) 235/45R18 245/40R18 245/45R18 A01) G2B) K25) K52) 255/40R18 A01) K04) Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55538 nach §22 StVZO Nr. : RA-001400-A0-021 Anlage-Nr. : 3c Seite : 8 / 13 Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : Y 85835 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): NZ e8*2018/858*00106*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 195 Skoda Superb 4 225/45R18 A02) bis A10) (Limousine, Kombi) A11) BF1) 235/45R18 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 5L e11*2007/46*0010*.. 5L e11*2007/46*0034*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 77 bis 125 Skoda Yeti 225/40R18 A01) bis A10) BF2) K01) 225/45R18 G0U) §22 55538*00 235/40R18 G0U) K04) 235/45R18 G7K) K04) K48) 245/35R18 K02) 245/40R18 G0U) K02) 255/35R18 K02) 255/40R18 G0U) K02) K48) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/40R18 255/35R18 A01) bis A10) K01) K02) BF2) V00) 225/45R18 245/40R18 A01) bis A10) K01) K02) BF2) G0U) V00) 225/45R18 255/40R18 A01) bis A10) K01) K02) K48) BF2) G0U) V00) Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55538 nach §22 StVZO Nr. : RA-001400-A0-021 Anlage-Nr. : 3c Seite : 9 / 13 Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : Y 85835 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren §22 55538*00 Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55538 nach §22 StVZO Nr. : RA-001400-A0-021 Anlage-Nr. : 3c Seite : 10 / 13 Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : Y 85835 A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm Zubehörkit: 5241 Anzugsmoment: 140 Nm BF2) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm Zubehörkit: 5241 §22 55538*00 Anzugsmoment: 120 Nm E27) Nicht zulässig an Einsatz- oder Polizeifahrzeugen. E45) Nicht für Octavia SCOUT (Serie 225/50R17). E57) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerachse an Achse 2. In der Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 15. und 16. Stelle im Versionenschlüssel „VL“. E58) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Mehrlenkerachse an Achse 2. In der Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 15. und 16. Stelle im Versionenschlüssel "ML". E60) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2014 (Skoda Superb 2): • bis EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0326*31 • bis EG-Genehmigungs-Nr. e11*2007/46*0014*21 E60a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2015 (Skoda Superb 3): • ab EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0326*32 • ab EG-Genehmigungs-Nr. e11*2007/46*0014*22 • ab EG-Genehmigungs-Nr. e8*2007/46*0317*00 E61) Bei dem Fahrzeugtyp 5E nur zulässig mit folgender EG-Genehmigungs-Nr.: • e11*2007/46*0243* bis Nachtragsstand 19 • e11*2007/46*0244* bis Nachtragsstand 13 E61a) Bei dem Fahrzeugtyp 5E nur zulässig mit folgender EG-Genehmigungs-Nr.: • e11*2007/46*0243* ab Nachtragsstand 20 • e11*2007/46*0244* ab Nachtragsstand 14 • e8*2007/46*0318* E62) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerachse. In der Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, im Versionenschlüssel steht 'VL': Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55538 nach §22 StVZO Nr. : RA-001400-A0-021 Anlage-Nr. : 3c Seite : 11 / 13 Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : Y 85835 E62a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Mehrlenkerachse. In der Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, im Versionenschlüssel steht 'ML': EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G0U) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/60R16, 225/50R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. §22 55538*00 G2B) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/40R19 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G7K) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/60R16 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GKD) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/50R18, 225/45R19, 225/50R18, 225/55R17, 225/60R16, 235/40R19, 245/40R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55538 nach §22 StVZO Nr. : RA-001400-A0-021 Anlage-Nr. : 3c Seite : 12 / 13 Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : Y 85835 K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K36) An Achse 2 ist die im Bereich der Stoßfängeroberkante senkrecht ins Radhaus ragende Blechlasche nach außen zu treiben oder zu kürzen. K37) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich: • die im Bereich der Stoßfängeroberkante senkrecht ins Radhaus ragende Blechlasche ist nach außen zu treiben oder zu kürzen, • die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf einer Länge von ca. §22 55538*00 100 mm nach unten zu kürzen, • vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor der Radmitte, ein Streifen von ca. 30 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante) abzutrennen und klebend zu befestigen. K45) An Achse 2 ist vom Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor der Radmitte ein Streifen von ca. 30 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante) abzutrennen und am Blechradhaus klebend zu befestigen. K46) An Achse 2 sind die Radhauskanten im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor der Radmitte um ca. 5 mm aufzuweiten. K48) An Achse 2 ist der im Bereich des Schwellers befindliche Kunststoffspritzschutz um 10 mm warm in Richtung Vorderachse einzuformen. Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55538 nach §22 StVZO Nr. : RA-001400-A0-021 Anlage-Nr. : 3c Seite : 13 / 13 Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : Y 85835 K51) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich: • der Filzinnenkotflügel ist im gesamten Radhauskantenbereich bis zur Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus zu kleben oder auszuschneiden. K52) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich: • die Befestigungsschrauben an den Blechlaschen im Bereich 200 mm vor und hinter der Radmitte sind zu entfernen, • die Radhauskante und die Blechlaschen sind im oben genannten Bereich umzulegen, • der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben einzuformen und hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen. M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit §22 55538*00 Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer- Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. T90) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. Die Anlage 3c mit den Seiten 1-13 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ Y 85835 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH Geschäftsstelle Essen, 05.07.2024 Anlage 0 Teil1: Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen Seite 9 von 9 Mo b i l i t ä t Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen-Nrn. K01, K02, K03 und K04 Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den Rad- abdeckungsauflagen beschrieben sind. Bei diesen Hilfsmitteln handelt es sich um Gummileisten (schraffiert dargestellt) die mit einem Karosseriekleber beaufschlagt sind. Der Kleber ist auf der Gummileiste so aufgebracht, dass bei der Montage eine Verklebung der äußeren Kotflügelkante mit der Gummileiste erfolgt. Bei vorschriftsgemäßer Durchführung der Montage ist eine dauerhafte und sichere Befestigung der Gummileisten an der Karosserie gewährleistet. Diese Gummileisten sind im Karosseriefachhandel, als Meterware in verschiedenen Breiten, erhältlich. Unter Verwendung dieser Leisten ist die Herstellung einer Verbreiterung bis zu 10 mm zulässig. Vorderachse: Bereich 30-Grad vor der Radmitte Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte §22 55538*00 Hinterachse: Bereich 50-Grad hinter der Radmitte Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte V:28.09.2006