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							               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55538 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001400-A0-021
               Anlage-Nr. :                 3c
               Seite :                      1 / 13
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   Y 85835


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                        Y 85835
               Art des Sonderrades:                                einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                                 BORBET
               Montageposition:                                     Vorder-und Hinterachse
               Radausführung:                                                  Lk 112
               Radausführungskennz.:                                           Lk 112
               Radgröße:                                                     8½Jx18H2
               Rad-Einpresstiefe:                                              40 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                          112 mm
               Lochzahl:                                                         5
§22 55538*00




               Mittenlochdurchmesser:                                        66,60 mm
               Zentrierart:                                               Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                              Ø66,45 / Ø57,1
               geprüfte Radlast: *)                                            900 kg
                Reifenabrollumfang:                                          2254 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
               ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   SKODA

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                 Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                         moment
               BF1       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                             5241        140 Nm
                               Schaftlänge 28,5 mm
               BF2       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                             5241       120 Nm
                               Schaftlänge 28,5 mm
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55538 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001400-A0-021
               Anlage-Nr. :                 3c
               Seite :                      2 / 13
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   Y 85835


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               NY                            e8*2007/46*0416*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               70            Skoda Enyaq, Enyaq        235/60R18                         A02) bis A10)
                             Coupe                     A94)                              BF1) EF0)
                             (Heck- und Allradantrieb,
                             inklusive RS-Modelle) 245/55R18
                                                       A94)

                                                      245/60R18
                                                      A94a)

                                                      255/55R18
                                                      A01) A94) K03) K04)


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
§22 55538*00




               NU                           e8*2007/46*0272*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               81 bis 110    Skoda Karoq            225/45R18                            A01) bis A10)
                             (Frontantrieb)         A93)                                 BF1) K01) K04)

                                                      235/45R18
                                                      A93a)

                                                      245/45R18
                                                      GKD)

                                                      255/40R18


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               NU                            e8*2007/46*0272*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 140   Skoda Karoq             225/45R18                           A01) bis A10)
                             (Allradantrieb)         A93)                                BF1) K01) K04)

                                                      235/40R18
                                                      A93)

                                                      235/45R18
                                                      A93a)

                                                      245/40R18
                                                      A93a)

                                                      245/45R18

                                                      255/40R18
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55538 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001400-A0-021
               Anlage-Nr. :                 3c
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               Teiletyp :                   Y 85835



               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               NU                          e8*2007/46*0272*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 140   Skoda Karoq Scout     235/45R18                          A01) bis A10)
                             (Allrad)              A93a) K03)                         BF1)

                                                    245/45R18
                                                    K01) K04)


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               NU                           e8*2007/46*0272*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85 bis 110    Skoda Karoq Scout      225/45R18                         A01) bis A10)
                             (Frontantrieb)         A93)                              BF1) K01) K04)
§22 55538*00




                                                    235/45R18
                                                    A93a)

                                                    245/45R18

                                                    255/40R18


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               NS                          e8*2007/46*0249*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               82 bis 147    Skoda Kodiaq, Skoda 225/55R18                            A02) bis A10)
                             Kodiaq Scout          M00) N235)                         BF1) E27)

                                                    225/55R18 M+S
                                                    M00)

                                                    235/50R18

                                                    235/55R18
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55538 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001400-A0-021
               Anlage-Nr. :                 3c
               Seite :                      4 / 13
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   Y 85835


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               NS                          e8*2007/46*0249*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               176 bis 180   Skoda Kodiaq RS       225/55R18 M+S                        A02) bis A10)
                                                   M00)                                 BF1)

                                                      235/50R18 M+S

                                                      235/55R18 M+S


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               PS                          e8*2018/858*00107*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 142   Skoda Kodiaq          225/55R18                            A02) bis A10)
                                                   M00)                                 BF1)
§22 55538*00




                                                      225/60R18
                                                      M00)

                                                      235/55R18


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               1Z                            e11*2001/116*0230*..
               1Z                            e11*2007/46*0012*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               55 bis 118    Skoda Octavia            225/40R18                         A01) bis A10)
                             (Limousine, Kombi,       K37)                              BF2) E45) K01) K04)
                             Allrad; Ausführungen mit
                             kleinsten Serienreifen   235/35R18
                             in 15Zoll)               K36) T90)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               1Z                            e11*2001/116*0230*..
               1Z                            e11*2007/46*0012*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               125 bis 147   Skoda Octavia            225/40R18                         A01) bis A10)
                             (Limousine, Kombi,       K37)                              BF2) E45) K01) K04)
                             Allrad; Ausführungen mit
                             kleinsten Serienreifen   235/35R18
                             in 16Zoll oder 17Zoll)   K36)
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55538 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001400-A0-021
               Anlage-Nr. :                 3c
               Seite :                      5 / 13
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   Y 85835


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               1Z                          e11*2001/116*0230*..
               1Z                          e11*2007/46*0012*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               103 bis 118   Skoda Octavia Scout   225/40R18                                 A01) bis A10)
                                                                                             BF2) K01) K37)
                                                     235/40R18
                                                     K04)

                                                     255/35R18
                                                     K04) K28)

                                                     zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                     vorne               hinten
                                                     225/40R18           255/35R18           A01) bis A10)
                                                     K01)                K04) K28) K37)      BF2) V00)
§22 55538*00




               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               5E                           e11*2007/46*0243*..
               5E                           e11*2007/46*0244*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               63 bis 110    Skoda Octavia          225/40R18                                A01) bis A10)
                             (Limousine und         K03)                                     BF2) E57) E61)
                             Kombi, Ausführungen
                             mit Verbundlenker-     235/35R18
                             Hinterachse)           K01) K04)

                                                     245/35R18
                                                     K01) K04) K28) K51)


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               5E                           e11*2007/46*0243*..
               5E                           e11*2007/46*0244*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               77 bis 169    Skoda Octavia           225/40R18                               A01) bis A10)
                             (Limousine und          K03)                                    BF2) E58) E61)
                             Kombi, Ausführungen
                             mit                     235/35R18
                             Mehrlenkerhinterachse ) K01) K04)

                                                     245/35R18
                                                     K01) K04)
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55538 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001400-A0-021
               Anlage-Nr. :                 3c
               Seite :                      6 / 13
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   Y 85835


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               5E                            e11*2007/46*0243*..
               5E                            e11*2007/46*0244*..
               5E                            e8*2007/46*0318*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               63 bis 110    Skoda Octavia           225/40R18                         A01) bis A10)
                             (Facelift ab 2017,                                        BF2) E57) E61a) K03) K04) K28)
                             Limousine und Kombi,                                      K51)
                             Ausführungen mit
                             Verbundlenker-
                             Hinterachse)

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               5E                            e11*2007/46*0243*..
               5E                            e11*2007/46*0244*..
               5E                            e8*2007/46*0318*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
§22 55538*00




               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               81 bis 180    Skoda Octavia           225/40R18                         A01) bis A10)
                             (Facelift ab 2017,                                        BF2) E58) E61a) K03) K04) K28)
                             Limousine und Kombi,                                      K51)
                             Ausführungen mit
                             Mehrlenkerhinterachse)

               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               5E                          e11*2007/46*0243*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               81 bis 135    Skoda Octavia Scout   225/40R18                           A02) bis A10)
                                                                                       BF2) E61)
                                                     225/45R18

                                                     235/40R18

                                                     245/35R18
                                                     A01) K03)


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               NX                           e8*2007/46*0355*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               81 bis 110    Skoda Octavia          225/45R18                          A01) bis A10)
                             (Limousine, Kombi,                                        BF1) E62) K04)
                             Ausführungen mit
                             Verbundlenker-
                             Hinterachse)
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55538 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001400-A0-021
               Anlage-Nr. :                 3c
               Seite :                      7 / 13
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   Y 85835


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               NX                           e8*2007/46*0355*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 180   Skoda Octavia,         225/45R18                          A02) bis A10)
                             Octavia RS                                                A11) BF1) E62a)
                             (Limousine, Kombi,     235/40R18
                             Ausführungen mit       A01) K03) K04)
                             Mehrlenker-
                             Hinterachse)



               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               3T                            e11*2001/116*0326*..
               3T                            e11*2007/46*0014*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
§22 55538*00




               77 bis 191    Skoda Superb 2          225/40R18                         A01) bis A10)
                             (3T; Limousine,         K03)                              BF2) E60) K04) K45)
                             Kombi; bis Modelljahr
                             2014)                   245/35R18
                                                     K01) K46)


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               3T                           e11*2001/116*0326*..
               3T                           e11*2007/46*0014*..
               3T                           e8*2007/46*0317*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               88 bis 206    Skoda Superb 3         225/45R18                          A02) bis A10)
                             (3V; Limousine,                                           A11) BF1) E60a)
                             Kombi; ab Modelljahr   235/40R18
                             2015)
                                                    235/45R18

                                                     245/40R18

                                                     245/45R18
                                                     A01) G2B) K25) K52)

                                                     255/40R18
                                                     A01) K04)
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55538 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001400-A0-021
               Anlage-Nr. :                 3c
               Seite :                      8 / 13
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   Y 85835


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               NZ                          e8*2018/858*00106*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 195   Skoda Superb 4        225/45R18                                A02) bis A10)
                             (Limousine, Kombi)                                             A11) BF1)
                                                   235/45R18


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               5L                          e11*2007/46*0010*..
               5L                          e11*2007/46*0034*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               77 bis 125    Skoda Yeti            225/40R18                                A01) bis A10)
                                                                                            BF2) K01)
                                                    225/45R18
                                                    G0U)
§22 55538*00




                                                    235/40R18
                                                    G0U) K04)

                                                    235/45R18
                                                    G7K) K04) K48)

                                                    245/35R18
                                                    K02)

                                                    245/40R18
                                                    G0U) K02)

                                                    255/35R18
                                                    K02)

                                                    255/40R18
                                                    G0U) K02) K48)

                                                    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                    vorne               hinten
                                                    225/40R18           255/35R18           A01) bis A10)
                                                    K01)                K02)                BF2) V00)
                                                    225/45R18           245/40R18           A01) bis A10)
                                                    K01)                K02)                BF2) G0U) V00)
                                                    225/45R18           255/40R18           A01) bis A10)
                                                    K01)                K02) K48)           BF2) G0U) V00)
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55538 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001400-A0-021
               Anlage-Nr. :                 3c
               Seite :                      9 / 13
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   Y 85835


               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
                      oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
                      entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
                      durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn
                      die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere
                      enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden
                      Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0
                      befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es
                      die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren
§22 55538*00




                      Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der
                      Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den
                      Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den
                      Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die
                      Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile
                      zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                      erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
                      des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                      Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn,
                      dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder
                      der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind
                      Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....",
                      eingetragen haben.

               A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf
                      den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55538 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001400-A0-021
               Anlage-Nr. :                 3c
               Seite :                      10 / 13
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   Y 85835


               A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den
                     Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

               A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf
                      den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

               A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den
                     Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
                      Zubehörkit: 5241
                      Anzugsmoment: 140 Nm

               BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
                      Zubehörkit: 5241
§22 55538*00




                      Anzugsmoment: 120 Nm

               E27)   Nicht zulässig an Einsatz- oder Polizeifahrzeugen.

               E45)   Nicht für Octavia SCOUT (Serie 225/50R17).

               E57)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerachse an Achse 2. In der
                      Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 15. und 16. Stelle im Versionenschlüssel „VL“.

               E58)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Mehrlenkerachse an Achse 2. In der
                      Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 15. und 16. Stelle im Versionenschlüssel "ML".

               E60)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2014 (Skoda Superb 2):
                      • bis EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0326*31
                      • bis EG-Genehmigungs-Nr. e11*2007/46*0014*21

               E60a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2015 (Skoda Superb 3):
                     • ab EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0326*32
                     • ab EG-Genehmigungs-Nr. e11*2007/46*0014*22
                     • ab EG-Genehmigungs-Nr. e8*2007/46*0317*00

               E61)   Bei dem Fahrzeugtyp 5E nur zulässig mit folgender EG-Genehmigungs-Nr.:
                      • e11*2007/46*0243* bis Nachtragsstand 19
                      • e11*2007/46*0244* bis Nachtragsstand 13

               E61a) Bei dem Fahrzeugtyp 5E nur zulässig mit folgender EG-Genehmigungs-Nr.:
                     • e11*2007/46*0243* ab Nachtragsstand 20
                     • e11*2007/46*0244* ab Nachtragsstand 14
                     • e8*2007/46*0318*

               E62)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerachse. In der Zulassungsbescheinigung I,
                      Feld D.2, im Versionenschlüssel steht 'VL':
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55538 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001400-A0-021
               Anlage-Nr. :                 3c
               Seite :                      11 / 13
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   Y 85835


               E62a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Mehrlenkerachse. In der Zulassungsbescheinigung I,
                     Feld D.2, im Versionenschlüssel steht 'ML':

               EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse
                      nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren Raddurchmesser größer als der
                      Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
                      Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
                      Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
                      wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

               G0U)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/60R16, 225/50R17
                      ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
                      zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
§22 55538*00




               G2B)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/40R19 ausgerüstet oder diese
                      in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in
                      der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               G7K)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/60R16 ausgerüstet oder diese
                      in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in
                      der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               GKD) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/50R18, 225/45R19,
                    225/50R18, 225/55R17, 225/60R16, 235/40R19, 245/40R19 ausgerüstet oder min. einer dieser
                    Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
                    COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
                    und G01) zu beachten.

               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte
                      herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.

               K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte
                      herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.

               K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55538 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001400-A0-021
               Anlage-Nr. :                 3c
               Seite :                      12 / 13
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   Y 85835


               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
                      herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.

               K25)   An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm
                      aufzuweiten.

               K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

               K36)   An Achse 2 ist die im Bereich der Stoßfängeroberkante senkrecht ins Radhaus ragende Blechlasche
                      nach außen zu treiben oder zu kürzen.

               K37)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich:
                      • die im Bereich der Stoßfängeroberkante senkrecht ins Radhaus ragende Blechlasche ist nach
                        außen zu treiben oder zu kürzen,
                      • die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf einer Länge von ca.
§22 55538*00




                        100 mm nach unten zu kürzen,
                      • vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor der
                        Radmitte, ein Streifen von ca. 30 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante)
                        abzutrennen und klebend zu befestigen.

               K45)   An Achse 2 ist vom Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor
                      der Radmitte ein Streifen von ca. 30 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante)
                      abzutrennen und am Blechradhaus klebend zu befestigen.

               K46)   An Achse 2 sind die Radhauskanten im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor
                      der Radmitte um ca. 5 mm aufzuweiten.

               K48)   An Achse 2 ist der im Bereich des Schwellers befindliche Kunststoffspritzschutz um 10 mm warm in
                      Richtung Vorderachse einzuformen.
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55538 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001400-A0-021
               Anlage-Nr. :                 3c
               Seite :                      13 / 13
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   Y 85835


               K51)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu gewährleisten sind
                      folgende Maßnahmen erforderlich:
                      • der Filzinnenkotflügel ist im gesamten Radhauskantenbereich bis zur Stoßfängeroberkante eng
                         an das Radhaus zu kleben oder auszuschneiden.

               K52)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu gewährleisten sind
                      folgende Maßnahmen erforderlich:
                      • die Befestigungsschrauben an den Blechlaschen im Bereich 200 mm vor und hinter der Radmitte
                         sind zu entfernen,
                      • die Radhauskante und die Blechlaschen sind im oben genannten Bereich umzulegen,
                      • der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben einzuformen und hinter die
                         umgelegte Radhauskante zu klemmen.

               M00)   Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße
                      nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit
                      des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen
                      Reifenherstellers nachzuweisen.

               N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
§22 55538*00




                     Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                     Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               T90)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen).
                      Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
                      Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich
                      durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine
                      serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen
                      vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.

               Die Anlage 3c mit den Seiten 1-13 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ
               Y 85835 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 05.07.2024
               Anlage 0
               Teil1: Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol
               Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen
               Seite 9 von 9
                                                                                                                   Mo b i l i t ä t
               Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen-Nrn. K01, K02, K03 und K04
                  Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den Rad-
                  abdeckungsauflagen beschrieben sind.
                  Bei diesen Hilfsmitteln handelt es sich um Gummileisten (schraffiert dargestellt) die mit einem
                  Karosseriekleber beaufschlagt sind. Der Kleber ist auf der Gummileiste so aufgebracht, dass bei der
                  Montage eine Verklebung der äußeren Kotflügelkante mit der Gummileiste erfolgt.
                  Bei vorschriftsgemäßer Durchführung der Montage ist eine dauerhafte und sichere Befestigung der
                  Gummileisten an der Karosserie gewährleistet.

                  Diese Gummileisten sind im Karosseriefachhandel, als Meterware in verschiedenen Breiten, erhältlich.
                  Unter Verwendung dieser Leisten ist die Herstellung einer Verbreiterung bis zu 10 mm zulässig.

                  Vorderachse:
                  Bereich 30-Grad vor der Radmitte           Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte
§22 55538*00




                  Hinterachse:
                  Bereich 50-Grad hinter der Radmitte        Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte




               V:28.09.2006