Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55538 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001400-A0-021
Anlage-Nr. : 3c
Seite : 1 / 13
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : Y 851835
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: Y 851835
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: BORBET
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: Lk 112
Radausführungskennz.: Lk 112
Radgröße: 8½Jx18H2
Rad-Einpresstiefe: 40 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
§22 55538*01
Mittenlochdurchmesser: 66,60 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: Ø66,45 / Ø57,1
geprüfte Radlast: *) 900 kg
Reifenabrollumfang: 2254 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: SKODA
Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, 5241 140 Nm
Schaftlänge 28,5 mm
BF2 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, 5241 120 Nm
Schaftlänge 28,5 mm
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Nr. : RA-001400-A0-021
Anlage-Nr. : 3c
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Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : Y 851835
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
NY e8*2007/46*0416*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 Skoda Enyaq, Enyaq 235/60R18 A02) bis A10)
Coupe A94) BF1) EF0)
(Heck- und Allradantrieb,
inklusive RS-Modelle) 245/55R18
A94)
245/60R18
A94a)
255/55R18
A01) A94) K03) K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
NU e8*2007/46*0272*..
§22 55538*01
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 110 Skoda Karoq 225/45R18 A01) bis A10)
(Frontantrieb) A93) BF1) K01) K04)
235/45R18
A93a)
245/45R18
GKD)
255/40R18
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
NU e8*2007/46*0272*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 140 Skoda Karoq 225/45R18 A01) bis A10)
(Allradantrieb) A93) BF1) K01) K04)
235/40R18
A93)
235/45R18
A93a)
245/40R18
A93a)
245/45R18
255/40R18
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Nr. : RA-001400-A0-021
Anlage-Nr. : 3c
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Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : Y 851835
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
NU e8*2007/46*0272*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 140 Skoda Karoq Scout 235/45R18 A01) bis A10)
(Allrad) A93a) K03) BF1)
245/45R18
K01) K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
NU e8*2007/46*0272*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 110 Skoda Karoq Scout 225/45R18 A01) bis A10)
(Frontantrieb) A93) BF1) K01) K04)
235/45R18
§22 55538*01
A93a)
245/45R18
255/40R18
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
NS e8*2007/46*0249*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
82 bis 147 Skoda Kodiaq, Skoda 225/55R18 A02) bis A10)
Kodiaq Scout M00) N235) BF1) E27)
225/55R18 M+S
M00)
235/50R18
235/55R18
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
NS e8*2007/46*0249*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
176 bis 180 Skoda Kodiaq RS 225/55R18 M+S A02) bis A10)
M00) BF1)
235/50R18 M+S
235/55R18 M+S
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Nr. : RA-001400-A0-021
Anlage-Nr. : 3c
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Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : Y 851835
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
PS e8*2018/858*00107*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 142 Skoda Kodiaq 225/55R18 A02) bis A10)
M00) BF1)
225/60R18
M00)
235/55R18
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1Z e11*2001/116*0230*..
1Z e11*2007/46*0012*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 118 Skoda Octavia 225/40R18 A01) bis A10)
§22 55538*01
(Limousine, Kombi, K37) BF2) E45) K01) K04)
Allrad; Ausführungen
mit kleinsten 235/35R18
Serienreifen in 15Zoll) K36) T90)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1Z e11*2001/116*0230*..
1Z e11*2007/46*0012*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
125 bis 147 Skoda Octavia 225/40R18 A01) bis A10)
(Limousine, Kombi, K37) BF2) E45) K01) K04)
Allrad; Ausführungen
mit kleinsten 235/35R18
Serienreifen in 16Zoll K36)
oder 17Zoll)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1Z e11*2001/116*0230*..
1Z e11*2007/46*0012*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
103 bis 118 Skoda Octavia Scout 225/40R18 A01) bis A10)
BF2) K01) K37)
235/40R18
K04)
255/35R18
K04) K28)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/40R18 255/35R18 A01) bis A10)
K01) K04) K28) K37) BF2) V00)
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55538 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001400-A0-021
Anlage-Nr. : 3c
Seite : 5 / 13
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : Y 851835
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
5E e11*2007/46*0243*..
5E e11*2007/46*0244*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 110 Skoda Octavia 225/40R18 A01) bis A10)
(Limousine und Kombi, K03) BF2) E57) E61)
Ausführungen mit
Verbundlenker- 235/35R18
Hinterachse) K01) K04)
245/35R18
K01) K04) K28) K51)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
5E e11*2007/46*0243*..
5E e11*2007/46*0244*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
§22 55538*01
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 169 Skoda Octavia 225/40R18 A01) bis A10)
(Limousine und Kombi, K03) BF2) E58) E61)
Ausführungen mit
Mehrlenkerhinterachse ) 235/35R18
K01) K04)
245/35R18
K01) K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
5E e11*2007/46*0243*..
5E e11*2007/46*0244*..
5E e8*2007/46*0318*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 110 Skoda Octavia 225/40R18 A01) bis A10)
(Facelift ab 2017, BF2) E57) E61a) K03) K04)
Limousine und Kombi, K28) K51)
Ausführungen mit
Verbundlenker-
Hinterachse)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
5E e11*2007/46*0243*..
5E e11*2007/46*0244*..
5E e8*2007/46*0318*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 180 Skoda Octavia 225/40R18 A01) bis A10)
(Facelift ab 2017, BF2) E58) E61a) K03) K04)
Limousine und Kombi, K28) K51)
Ausführungen mit
Mehrlenkerhinterachse)
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55538 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001400-A0-021
Anlage-Nr. : 3c
Seite : 6 / 13
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : Y 851835
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
5E e11*2007/46*0243*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 135 Skoda Octavia Scout 225/40R18 A02) bis A10)
BF2) E61)
225/45R18
235/40R18
245/35R18
A01) K03)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
NX e8*2007/46*0355*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 110 Skoda Octavia 225/45R18 A01) bis A10)
§22 55538*01
(Limousine, Kombi, BF1) E62) K04)
Ausführungen mit
Verbundlenker-
Hinterachse)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
NX e8*2007/46*0355*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 180 Skoda Octavia, Octavia 225/45R18 A02) bis A10)
RS A11) BF1) E62a)
(Limousine, Kombi, 235/40R18
Ausführungen mit A01) K03) K04)
Mehrlenker- Hinterachse)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
3T e11*2001/116*0326*..
3T e11*2007/46*0014*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 191 Skoda Superb 2 225/40R18 A01) bis A10)
(3T; Limousine, Kombi; K03) BF2) E60) K04) K45)
bis Modelljahr 2014)
245/35R18
K01) K46)
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55538 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001400-A0-021
Anlage-Nr. : 3c
Seite : 7 / 13
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : Y 851835
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
3T e11*2001/116*0326*..
3T e11*2007/46*0014*..
3T e8*2007/46*0317*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 206 Skoda Superb 3 225/45R18 A02) bis A10)
(3V; Limousine, Kombi; A11) BF1) E60a)
ab Modelljahr 2015) 235/40R18
235/45R18
245/40R18
245/45R18
A01) G2B) K25) K52)
255/40R18
A01) K04)
§22 55538*01
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
NZ e8*2018/858*00106*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 195 Skoda Superb 4 225/45R18 A02) bis A10)
(Limousine, Kombi) A11) BF1)
235/45R18
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55538 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001400-A0-021
Anlage-Nr. : 3c
Seite : 8 / 13
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : Y 851835
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
5L e11*2007/46*0010*..
5L e11*2007/46*0034*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 125 Skoda Yeti 225/40R18 A01) bis A10)
BF2) K01)
225/45R18
G0U)
235/40R18
G0U) K04)
235/45R18
G7K) K04) K48)
245/35R18
K02)
§22 55538*01
245/40R18
G0U) K02)
255/35R18
K02)
255/40R18
G0U) K02) K48)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/40R18 255/35R18 A01) bis A10)
K01) K02) BF2) V00)
225/45R18 245/40R18 A01) bis A10)
K01) K02) BF2) G0U) V00)
225/45R18 255/40R18 A01) bis A10)
K01) K02) K48) BF2) G0U) V00)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55538 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001400-A0-021
Anlage-Nr. : 3c
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Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : Y 851835
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
§22 55538*01
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
Hybr. ....", eingetragen haben.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55538 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001400-A0-021
Anlage-Nr. : 3c
Seite : 10 / 13
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : Y 851835
A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
Zubehörkit: 5241
Anzugsmoment: 140 Nm
BF2) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
Zubehörkit: 5241
Anzugsmoment: 120 Nm
E27) Nicht zulässig an Einsatz- oder Polizeifahrzeugen.
§22 55538*01
E45) Nicht für Octavia SCOUT (Serie 225/50R17).
E57) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerachse an Achse 2. In der
Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 15. und 16. Stelle im Versionenschlüssel „VL“.
E58) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Mehrlenkerachse an Achse 2. In der
Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 15. und 16. Stelle im Versionenschlüssel "ML".
E60) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2014 (Skoda Superb 2):
• bis EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0326*31
• bis EG-Genehmigungs-Nr. e11*2007/46*0014*21
E60a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2015 (Skoda Superb 3):
• ab EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0326*32
• ab EG-Genehmigungs-Nr. e11*2007/46*0014*22
• ab EG-Genehmigungs-Nr. e8*2007/46*0317*00
E61) Bei dem Fahrzeugtyp 5E nur zulässig mit folgender EG-Genehmigungs-Nr.:
• e11*2007/46*0243* bis Nachtragsstand 19
• e11*2007/46*0244* bis Nachtragsstand 13
E61a) Bei dem Fahrzeugtyp 5E nur zulässig mit folgender EG-Genehmigungs-Nr.:
• e11*2007/46*0243* ab Nachtragsstand 20
• e11*2007/46*0244* ab Nachtragsstand 14
• e8*2007/46*0318*
E62) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerachse. In der
Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, im Versionenschlüssel steht 'VL':
E62a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Mehrlenkerachse. In der
Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, im Versionenschlüssel steht 'ML':
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Nr. : RA-001400-A0-021
Anlage-Nr. : 3c
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Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : Y 851835
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren
Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren
Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
G0U) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/60R16,
225/50R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
G2B) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/40R19 ausgerüstet oder
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
§22 55538*01
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
G7K) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/60R16 ausgerüstet oder
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
GKD) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/50R18,
225/45R19, 225/50R18, 225/55R17, 225/60R16, 235/40R19, 245/40R19 ausgerüstet oder min.
einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55538 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001400-A0-021
Anlage-Nr. : 3c
Seite : 12 / 13
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : Y 851835
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
mm aufzuweiten.
K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
K36) An Achse 2 ist die im Bereich der Stoßfängeroberkante senkrecht ins Radhaus ragende
Blechlasche nach außen zu treiben oder zu kürzen.
K37) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
§22 55538*01
• die im Bereich der Stoßfängeroberkante senkrecht ins Radhaus ragende Blechlasche ist
nach außen zu treiben oder zu kürzen,
• die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf einer Länge von
ca. 100 mm nach unten zu kürzen,
• vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor der
Radmitte, ein Streifen von ca. 30 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante)
abzutrennen und klebend zu befestigen.
K45) An Achse 2 ist vom Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200
mm vor der Radmitte ein Streifen von ca. 30 mm Breite (gemessen von der
Radhausausschnittkante) abzutrennen und am Blechradhaus klebend zu befestigen.
K46) An Achse 2 sind die Radhauskanten im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm
vor der Radmitte um ca. 5 mm aufzuweiten.
K48) An Achse 2 ist der im Bereich des Schwellers befindliche Kunststoffspritzschutz um 10 mm
warm in Richtung Vorderachse einzuformen.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55538 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001400-A0-021
Anlage-Nr. : 3c
Seite : 13 / 13
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : Y 851835
K51) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
• der Filzinnenkotflügel ist im gesamten Radhauskantenbereich bis zur Stoßfängeroberkante
eng an das Radhaus zu kleben oder auszuschneiden.
K52) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
• die Befestigungsschrauben an den Blechlaschen im Bereich 200 mm vor und hinter der
Radmitte sind zu entfernen,
• die Radhauskante und die Blechlaschen sind im oben genannten Bereich umzulegen,
• der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben einzuformen und hinter die
umgelegte Radhauskante zu klemmen.
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-
typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
§22 55538*01
N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
T90) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
eines entsprechenden Nachweises.
Die Anlage 3c mit den Seiten 1-13 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ Y 851835 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH
Geschäftsstelle Essen, 05.07.2024
Anlage 0
Teil1: Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol
Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen
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Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen-Nrn. K01, K02, K03 und K04
Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den Rad-
abdeckungsauflagen beschrieben sind.
Bei diesen Hilfsmitteln handelt es sich um Gummileisten (schraffiert dargestellt) die mit einem
Karosseriekleber beaufschlagt sind. Der Kleber ist auf der Gummileiste so aufgebracht, dass bei der
Montage eine Verklebung der äußeren Kotflügelkante mit der Gummileiste erfolgt.
Bei vorschriftsgemäßer Durchführung der Montage ist eine dauerhafte und sichere Befestigung der
Gummileisten an der Karosserie gewährleistet.
Diese Gummileisten sind im Karosseriefachhandel, als Meterware in verschiedenen Breiten, erhältlich.
Unter Verwendung dieser Leisten ist die Herstellung einer Verbreiterung bis zu 10 mm zulässig.
Vorderachse:
Bereich 30-Grad vor der Radmitte Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte
§22 55538*01
Hinterachse:
Bereich 50-Grad hinter der Radmitte Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte
V:23.10.2024