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							               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55538 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001400-A0-021
               Anlage-Nr. :                 5
               Seite :                      1 / 10
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   Y 85835


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                        Y 85835
               Art des Sonderrades:                                einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                                 BORBET
               Montageposition:                                     Vorder-und Hinterachse
               Radausführung:                                                  Lk 120
               Radausführungskennz.:                                           Lk 120
               Radgröße:                                                     8½Jx18H2
               Rad-Einpresstiefe:                                              45 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                          120 mm
               Lochzahl:                                                         5
§22 55538*00




               Mittenlochdurchmesser:                                        65,10 mm
               Zentrierart:                                               Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                                 ohne Ring
               geprüfte Radlast: *)                                            900 kg
                Reifenabrollumfang:                                          2254 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
               ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   VW

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                 Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                         moment
               BF1       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich,                             180 Nm
                               Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 36 mm
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55538 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001400-A0-021
               Anlage-Nr. :                 5
               Seite :                      2 / 10
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   Y 85835


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               2H                          e1*2007/46*0356*..
               2HS2                        e1*2007/46*0750*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               90 bis 132    VW Amarok              225/60R18                         A01) bis A10)
                             (ohne Serien-          ER3) M00) T104)                   BF1) K01) K02)
                             Radhausverbreiterungen
                             )                      235/55R18
                                                    ER3) T104)

                                                    235/60R18
                                                    ER3)

                                                    245/55R18
                                                    ER3) T103)

                                                    245/60R18
                                                    ER2)
§22 55538*00




                                                    255/50R18
                                                    ER3)

                                                    255/55R18
                                                    ER3)

                                                    255/55R18C
                                                    ER3)

                                                    255/55R18CP
                                                    ER3)
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55538 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001400-A0-021
               Anlage-Nr. :                 5
               Seite :                      3 / 10
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   Y 85835


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               2H                          e1*2007/46*0356*..
               2HS2                        e1*2007/46*0750*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               90 bis 190    VW Amarok              245/55R18                         A02) bis A10)
                             (mit Serien-           ER3) T103)                        BF1)
                             Radhausverbreiterungen
                             )                      245/60R18
                                                    ER2)

                                                    255/55R18
                                                    ER3)

                                                    255/55R18C
                                                    ER3)

                                                    255/55R18CP
                                                    ER3)
§22 55538*00




                                                    255/60R18
                                                    ER1)


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               7L                          e1*2001/116*0203*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               120 bis 128   VW Touareg            235/60R18                          A01) bis A10)
                             (Radanschluss 5/120) K03)                                A98) BF1) K04)

                                                    245/55R18
                                                    K03)

                                                    255/55R18
                                                    K01)
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55538 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001400-A0-021
               Anlage-Nr. :                 5
               Seite :                      4 / 10
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   Y 85835


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               7HC                           e1*2001/116*0220*..
               7HCA                          e1*2001/116*0286*..
               7HK                           L148
               7HM                           e1*2001/116*0218*..
               7HMA                          e1*2001/116*0289*..
               7J0                           e1*2007/46*0130*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               62 bis 128    VW T5, Multivan,        225/55R18                         A02) bis A10)
                             Multivan Beach,         A01) G01) M00) N235) T102)        BF1) E75) E89) E97) ER3)
                             Multivan Starline,
                             Caravelle, California,  235/45R18
                             California Beach,       A93) T98)
                             Transporter,
                             Transporter Flex,       235/50R18
                             Business                T101)
                             (Ausführungen mit
§22 55538*00




                             kleinsten Serienreifen  245/45R18
                             in 16Zoll)              A93) T100)

                                                     245/50R18
                                                     A01) G01) K03)

                                                     255/45R18
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55538 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001400-A0-021
               Anlage-Nr. :                 5
               Seite :                      5 / 10
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   Y 85835


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               7HC                           e1*2001/116*0220*..
               7HCA                          e1*2001/116*0286*..
               7HK                           L148
               7HM                           e1*2001/116*0218*..
               7HMA                          e1*2001/116*0289*..
               7J0                           e1*2007/46*0130*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               62 bis 173    VW T5, Multivan,        225/55R18                         A02) bis A10)
                             Multivan Beach,         A01) G01) M00) N235)              BF1) E75) E89) E97)
                             Multivan Starline,
                             Caravelle, California,  235/45R18
                             California Beach,       A93) T98)
                             Transporter,
                             Transporter Flex,       235/50R18
                             Business                T101)
                             (Ausführungen mit
§22 55538*00




                             kleinsten Serienreifen  245/45R18
                             in17Zoll)               A93) T100)

                                                     245/50R18
                                                     A01) G01) K03)

                                                     255/45R18


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               7J0                           e1*2007/46*0130*..
               7J0                           L225
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               62 bis 173    VW T5 Transporter       235/45R18                         A02) bis A10)
                             (offener Kasten, Plane A93) T98)                          BF1) E88) E89) E97)
                             +Spriegel,
                             Pritschenaufbau,        235/50R18
                             Tiefladepritsche)       T101)

                                                     245/45R18
                                                     A93) T100)

                                                     255/45R18
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55538 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001400-A0-021
               Anlage-Nr. :                 5
               Seite :                      6 / 10
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   Y 85835


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               7HC                            e1*2001/116*0220*..
               7HMA                           e1*2001/116*0289*..
               7J0                            e1*2007/46*0130*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               62 bis 132    VW T6 bzw. T6.1,         235/45R18                         A02) bis A10)
                             Multivan, Caravelle,     A93) T98)                         BF1) E75) E97a)
                             California, California
                             Beach, Transporter,      235/50R18
                             Kombi                    T101)
                             (Ausführungen mit
                             kleinsten Serienreifen   245/45R18
                             in 16Zoll)               A93) T100)

                                                      255/40R18
                                                      T99)

                                                      255/45R18
§22 55538*00




                                                      HL 245/40R18
                                                      A93) T99)


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               7HC                            e1*2001/116*0220*..
               7HMA                           e1*2001/116*0289*..
               7J0                            e1*2007/46*0130*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               62 bis 150    VW T6 bzw. T6.1,         235/45R18                         A02) bis A10)
                             Multivan, Caravelle,     A93) T98)                         BF1) E75) E97a)
                             California, California
                             Beach, Transporter,      235/50R18
                             Kombi                    T101)
                             (Ausführungen mit
                             kleinsten Serienreifen   245/45R18
                             in 17Zoll)               A93) T100)

                                                      255/40R18
                                                      T99)

                                                      255/45R18

                                                      HL 245/40R18
                                                      A93) T99)
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55538 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001400-A0-021
               Anlage-Nr. :                 5
               Seite :                      7 / 10
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   Y 85835


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               7J0                           e1*2007/46*0130*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               62 bis 150    VW T6 bzw. T6.1         255/45R18                               A02) bis A10)
                             Transporter                                                     BF1) E88) E97a)
                             (offener Kasten, Plane
                             +Spriegel,
                             Pritschenaufbau,
                             Tiefladepritsche)

               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
                      oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
                      entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
§22 55538*00




               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
                      durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn
                      die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere
                      enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden
                      Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0
                      befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es
                      die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren
                      Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der
                      Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den
                      Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den
                      Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die
                      Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile
                      zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                      erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
                      des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                      Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn,
                      dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird.
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55538 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001400-A0-021
               Anlage-Nr. :                 5
               Seite :                      8 / 10
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   Y 85835


               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder
                      der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf
                      den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

               A98)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm auftragen, sind auf den
                      Rädern der Vorder- und Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

               BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 36 mm
                      Anzugsmoment: 180 Nm

               E75)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „geschlossener Kasten“ (mit oder ohne seitliche Fenster).

               E88)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit Aufbauart: offener Kasten, Plane und Spriegel, Pritschenaufbau,
§22 55538*00




                      Tiefladepritsche.

               E89)   Nicht zulässig an Fahrzeugen die serienmäßig nur mit den Reifengrößen 225/75R16 oder 225/75R16C
                      ausgerüstet sind.

               E97)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „VW T5 Bus/Transporter“:
                      - ABE-Nr. L148 bis Nachtrag 15,
                      - ABE-Nr. L225 bis Nachtrag 15,
                      - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0218* bis Nachtrag 19,
                      - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0220* bis Nachtrag 35,
                      - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0286* bis Nachtrag 14,
                      - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0289* bis Nachtrag 24,
                      - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0130* bis Nachtrag 15.

               E97a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „VW T6 Bus/Transporter“:
                     - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0220* ab Nachtrag 36,
                     - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0289* ab Nachtrag 25,
                     - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0130* ab Nachtrag 16.

               ER1)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
                      Achslast von 1750 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                      Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               ER2)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
                      Achslast von 1770 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                      Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               ER3)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
                      Achslast von 1800 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                      Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55538 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001400-A0-021
               Anlage-Nr. :                 5
               Seite :                      9 / 10
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   Y 85835


               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
                      Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
                      wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte
                      herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.

               K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte
                      herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.
§22 55538*00




               K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.

               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
                      herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.

               M00)   Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße
                      nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit
                      des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen
                      Reifenherstellers nachzuweisen.

               N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                     Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                     Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               T98)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen).
                      Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T99)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1550 kg bei LI 99 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 775 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen).
                      Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T100) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1600 kg bei LI 100 . Die
                     Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 800 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen).
                     Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55538 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001400-A0-021
               Anlage-Nr. :                 5
               Seite :                      10 / 10
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   Y 85835



               T101) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1650 kg bei LI 101 . Die
                     Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 825 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen).
                     Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T102) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1700 kg bei LI 102 . Die
                     Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 850 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen).
                     Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T103) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1750 kg bei LI 103 . Die
                     Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 875 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen).
                     Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T104) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1800 kg bei LI 104 . Die
                     Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 900 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen).
                     Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               Die Anlage 5 mit den Seiten 1-10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ Y
               85835 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH
§22 55538*00




               Geschäftsstelle Essen, 05.07.2024
               Anlage 0
               Teil1: Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol
               Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen
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                                                                                                                   Mo b i l i t ä t
               Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen-Nrn. K01, K02, K03 und K04
                  Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den Rad-
                  abdeckungsauflagen beschrieben sind.
                  Bei diesen Hilfsmitteln handelt es sich um Gummileisten (schraffiert dargestellt) die mit einem
                  Karosseriekleber beaufschlagt sind. Der Kleber ist auf der Gummileiste so aufgebracht, dass bei der
                  Montage eine Verklebung der äußeren Kotflügelkante mit der Gummileiste erfolgt.
                  Bei vorschriftsgemäßer Durchführung der Montage ist eine dauerhafte und sichere Befestigung der
                  Gummileisten an der Karosserie gewährleistet.

                  Diese Gummileisten sind im Karosseriefachhandel, als Meterware in verschiedenen Breiten, erhältlich.
                  Unter Verwendung dieser Leisten ist die Herstellung einer Verbreiterung bis zu 10 mm zulässig.

                  Vorderachse:
                  Bereich 30-Grad vor der Radmitte           Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte
§22 55538*00




                  Hinterachse:
                  Bereich 50-Grad hinter der Radmitte        Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte




               V:28.09.2006