Gutachten 366-0302-21-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53987 ANLAGE: 15 Radtyp: Y 85935 Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH Stand: 06.06.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 19 Fahrzeughersteller HONDA, Tesla Motors Inc. Raddaten: Radgröße nach Norm : 8 1/2 J X 19 H2 Einpreßtiefe (mm) : 40 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 114,3/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig Rad Zentrierring in kg in mm datum 5114340641 V02 Y 85935 ET40 Ø72,5 - Ø64,1 64,1 Kunststoff 750 2260 06/21 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : HONDA §22 53987*02 Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : RSA; (Kugelbund) Zubehör : Set Nr. 5322 Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : CN2; RE5; RW; BE1; CL7; CU3; CW1; CW2; FK1; FN3; RV; FE; BE3; FK; FN1; RE7; RU; CU2; CW3; FK3; FC; FK2; BE5; CM1; CM2; CN1; FN2; RD9; RE6; CL9; CU1; RD8 Zubehör : Set Nr. 5322 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 108 Nm für Typ : BE1; BE3; BE5; CL7; CL9; CM1; CM2; CN1; CN2; CU1; CU2; CU3; CW1; CW2; CW3; FC; FE; FK; FK1; FK2; FK3; FN1; FN2; FN3; RD8; RD9; RE5; RE6; RE7; RU; RW 120 Nm für Typ : RV 127 Nm für Typ : RSA Verkaufsbezeichnung: ACCORD SEDAN Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen CL7 e6*2001/116*0091*.. 103 - 140 225/35R19 88W 11A; 22B; 22L; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H; CL9 e6*2001/116*0092*.. 24D 12A; 51A; 71C; 71K; CN1 e6*2001/116*0096*.. 235/35R19 87W 11A; 22B; 22L; 24C; 721; 725; 73C; 74A; 24D; 6C3 74P Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0302-21-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53987 ANLAGE: 15 Radtyp: Y 85935 Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH Stand: 06.06.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 19 Verkaufsbezeichnung: ACCORD TOURER Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen CM1 e6*2001/116*0093*.. 103 - 140 225/35R19 88W 11A; 22B; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H; CM2 e6*2001/116*0094*.. 235/35R19 91 11A; 22B; 24C; 24D; 12A; 51A; 71C; 71K; CN2 e6*2001/116*0097*.. 6C3 721; 725; 73C; 74A; 74P CW1 e6*2001/116*0120*.. 110 - 148 225/40R19 93 11A; 21P; 21S; 24J Kombi; Frontantrieb; CW2 e6*2001/116*0121*.. 235/35R19 91 11A; 21P; 22I; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H; CW3 e6*2001/116*0122*.. 24M 12A; 51A; 71C; 71K; 235/40R19 92 11A; 21B; 21S; 22I; 721; 725; 73C; 74A; 24J; 24M 74P 245/35R19 93 11A; 21B; 21S; 22I; 24C; 24M Verkaufsbezeichnung: CIVIC Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen FE e6*2018/858*00064*.. 95 - 134 225/35R19 88 11A; 26P mit 235/35R19 87 11A; 248; 26P; 27H Radhausverbreiterung 245/30R19 89 11A; 24J; 24M; 26B; (Flap) Serie; 26N; 27H Frontantrieb; inkl. 245/35R19 89 11A; 24J; 24M; 26B; Hybrid; 26N; 27H 10B; 11B; 11G; 11H; 255/30R19 91 11A; 24J; 24M; 26B; 12A; 51A; 71C; 71K; 26N; 27H 721; 725; 73C; 74A; §22 53987*02 74P; 77E Verkaufsbezeichnung: CIVIC 4DR, CIVIC 5DR Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen FC e11*2007/46*3633*.. 88 - 134 215/35R19 85 11A; 26P CIVIC 4DR; CIVIC 5DR; FK e6*2007/46*0256*.. 225/35R19 88 11A; 26N; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; 235/35R19 87 11A; 26B; 26N 12A; 51A; 71C; 71K; 245/30R19 89 11A; 245; 248; 26B; 721; 725; 73C; 74A; 26J; 27I 74P; 77E 245/35R19 89 11A; 245; 248; 26B; 26J; 27I 255/30R19 91 11A; 24J; 248; 26B; 26J; 27H; 27I Verkaufsbezeichnung: CIVIC 5DR, CIVIC TOURER Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen FK1 e11*2001/116*0255*.. 61 - 103 225/35R19 88 11A; 21P; 22I; 24J; nur bis FK2 e11*2001/116*0256*.. 24M e11*2001/116*0255*06; FK3 e11*2001/116*0257*.. 235/35R19 87W 11A; 21B; 22B; 24J; nur bis 24M; 5ET e11*2001/116*0256*06; 235/35R19 91 11A; 21B; 22B; 24J; nur bis 24M e11*2001/116*0257*05; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 77E Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0302-21-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53987 ANLAGE: 15 Radtyp: Y 85935 Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH Stand: 06.06.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 19 Verkaufsbezeichnung: CIVIC 5DR, CIVIC TOURER Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen FK1 e11*2001/116*0255*.. 61 - 103 215/35R19 85 11A; 22I; 24J; 24M; nur bis FK2 e11*2001/116*0256*.. 5EG; 51J e11*2001/116*0255*06; FK3 e11*2001/116*0257*.. 225/35R19 88 11A; 21P; 22I; 24J; nur bis 24M e11*2001/116*0256*06; 235/35R19 87W 11A; 21B; 22B; 24J; nur bis 24M; 5ET e11*2001/116*0257*05; 235/35R19 91 11A; 21B; 22B; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H; 24M 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 77E FK1 e11*2001/116*0255*.. 73 - 104 215/35R19 85W 11A; 24J; 26B; 26N; ab FK2 e11*2001/116*0256*.. 27H; 27I; 5EG e11*2001/116*0255*07; FK3 e11*2001/116*0257*.. 73 - 110 225/35R19 88W 11A; 24J; 26B; 26N; ab 27H; 27I e11*2001/116*0256*07; 235/35R19 87W 11A; 24J; 248; 26B; ab 26J; 27B; 27H; 5ET e11*2001/116*0257*06; 245/30R19 89 11A; 24C; 248; 26B; CIVIC TOURER; 26J; 27B; 27F Schrägheck; 255/30R19 91 11A; 248; 27B; 27F; Frontantrieb; 57F; 673 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; §22 53987*02 74A; 74P; 77E Verkaufsbezeichnung: CR-V Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen RW e6*2007/46*0265*.. 107 - 142 235/55R19 101 11A; 24J Allradantrieb; 245/50R19 101 11A; 24J Frontantrieb; 255/50R19 103 11A; 24C; 24M; 26N; 10B; 11B; 11G; 11H; 27I 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 77E Verkaufsbezeichnung: e:Ny1 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen RSA e6*2018/858*00269*.. 60 225/45R19 92 11A; 24J; 248; 26P mit 235/40R19 92 11A; 241; 246; 248; Radhausverbreiterung 26P (Flap) Serie; 245/40R19 94 11A; 24C; 248; 26B; Frontantrieb; Elektro; 27H 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 77E Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0302-21-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53987 ANLAGE: 15 Radtyp: Y 85935 Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH Stand: 06.06.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 19 Verkaufsbezeichnung: HONDA ACCORD Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen CU1 e6*2001/116*0113*.. 110 - 148 225/40R19 93 11A; 21P; 21S; 24J; Stufenheck; CU2 e6*2001/116*0114*.. 24M Frontantrieb; CU3 e6*2001/116*0115*.. 235/35R19 91 11A; 21P; 22I; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H; 24M 12A; 51A; 71C; 71K; 235/40R19 92 11A; 21B; 21S; 22I; 721; 725; 73C; 74A; 24J; 24M 74P 245/35R19 93 11A; 21B; 21S; 22I; 24C; 24D Verkaufsbezeichnung: HONDA CIVIC 3DR Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen FN1 e11*2001/116*0297*.. 103 225/35R19 88 11A; 21B; 22B; 24D; 10B; 11B; 11G; 11H; FN3 e11*2001/116*0298*.. 24J 12A; 51A; 71C; 71K; 235/35R19 87W 11A; 21B; 22B; 24D; 721; 725; 729; 73C; 24J; 5ET 74A; 74P 235/35R19 91 11A; 21B; 22B; 24D; 24J FN1 e11*2001/116*0297*.. 103 215/35R19 85W 11A; 21B; 22B; 24D; 10B; 11B; 11G; 11H; FN3 e11*2001/116*0298*.. 24J; 5EG; 51J 12A; 51A; 71C; 71K; 225/35R19 88 11A; 21B; 22B; 24D; 721; 725; 729; 73C; 24J 74A; 74P 235/35R19 87W 11A; 21B; 22B; 24D; §22 53987*02 24J; 5ET 235/35R19 91 11A; 21B; 22B; 24D; 24J FN2 e11*2001/116*0306*.. 148 215/35R19 85W 11A; 21B; 22B; 24D; 10B; 11B; 11G; 11H; 24J; 51J 12A; 51A; 71C; 71K; 225/35R19 88 11A; 21B; 22B; 24D; 721; 725; 729; 73C; 24J 74A; 74P 235/35R19 87 11A; 21B; 22B; 24D; 24J FN2 e11*2001/116*0306*.. 148 225/35R19 88 11A; 21B; 22B; 24D; 10B; 11B; 11G; 11H; 24J 12A; 51A; 71C; 71K; 235/35R19 87 11A; 21B; 22B; 24D; 721; 725; 729; 73C; 24J 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: HONDA CR-V Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen RD8 e11*98/14*0190*.. 110 235/45R19 95 11A; 22B; 24J; 24M ab e11*98/14*0190*02; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P RD8 e11*98/14*0190*.. 110 245/35R19 89 11A; 22B; 24C; 24D nur bis 245/40R19 94 11A; 22B; 24C; 24D e11*98/14*0190*01; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0302-21-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53987 ANLAGE: 15 Radtyp: Y 85935 Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH Stand: 06.06.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 19 Verkaufsbezeichnung: HONDA CR-V Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen RD9 e11*2001/116*0234*.. 103 235/45R19 95 11A; 22B; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P RE5 e11*2001/116*0301*.. 103 - 122 235/45R19 95 11A; 24J bis RE6 e11*2001/116*0302*.. 245/45R19 98 11A; 24J e11*2001/116*0301*05; RE7 e11*2001/116*0322*.. 255/40R19 96 11A; 24J; 24M bis e11*2001/116*0302*05; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P RE5 e11*2001/116*0301*.. 88 - 118 235/45R19 95 11A; 24J; 27I ab RE6 e11*2001/116*0302*.. 245/45R19 98 11A; 24J; 27I e11*2001/116*0301*06; ab e11*2001/116*0302*06; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; §22 53987*02 74P Verkaufsbezeichnung: HONDA FR-V Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen BE1 e6*2001/116*0099*.. 92 - 110 225/35R19 88 11A; 21P; 22I; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H; BE3 e6*2001/116*0100*.. 24M; 5FE 12A; 51A; 71C; 71K; BE5 e6*2001/116*0104*.. 235/35R19 87 11A; 21B; 22B; 24J; 721; 725; 73C; 74A; 24M; 5ET; 54A 74P 235/35R19 91 11A; 21B; 22B; 24J; 24M; 54A Verkaufsbezeichnung: HR-V Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen RU e6*2007/46*0158*.. 88 - 134 225/40R19 89 11A; 24C; 248; 26B; Frontantrieb; 26N; 27I 10B; 11B; 11G; 11H; 235/35R19 87 11A; 24C; 244; 247; 12A; 51A; 71C; 71K; 26B; 26J; 27H; 27I 721; 725; 73C; 74A; 235/40R19 92 11A; 24C; 244; 247; 74P; 77E 26B; 26J; 27H; 27I 245/35R19 89 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27H; 27I RV e6*2018/858*00063*.. 79 225/45R19 92 11A; 24J; 248; 26P Frontantrieb; Hybrid; 235/40R19 92 11A; 24J; 248; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; 245/40R19 94 11A; 24C; 248; 26B 12A; 51A; 71C; 71K; 255/40R19 96 11A; 24C; 244; 26B; 721; 725; 73C; 74A; 26N; 27I 74P; 77E Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0302-21-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53987 ANLAGE: 15 Radtyp: Y 85935 Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH Stand: 06.06.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 19 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : Tesla Motors Inc. Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Set Nr. 5322 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 175 Nm Verkaufsbezeichnung: Tesla Model 3 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 003 e4*2007/46*1293*.. 88 - 153 235/40R19 96 12T TESLA MODEL 3; 245/40R19 98 12A Facelift ab MJ2024; 255/35R19 96 12A 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H; 74P; 765 003 e4*2007/46*1293*.. 88 - 155 235/40R19 96 12T TESLA MODEL 3; nicht 245/40R19 98 12A Facelift ab MJ2024; 255/35R19 96 12A 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H; 74P; 765 Auflagen §22 53987*02 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtig ung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen und/oder opti onale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0302-21-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53987 ANLAGE: 15 Radtyp: Y 85935 Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH Stand: 06.06.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 19 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 21S) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über §22 53987*02 die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0302-21-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53987 ANLAGE: 15 Radtyp: Y 85935 Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH Stand: 06.06.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 19 dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung §22 53987*02 des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürz e und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0302-21-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53987 ANLAGE: 15 Radtyp: Y 85935 Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH Stand: 06.06.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 19 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. §22 53987*02 51J) Die Verwendung dieser Reifengröß e ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. 57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1030kg. 5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1090kg. 5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1120kg. 673) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/35R19 Hinterachse: 255/30R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0302-21-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53987 ANLAGE: 15 Radtyp: Y 85935 Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH Stand: 06.06.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 19 empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 6C3) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/35R19 Hinterachse: 235/35R19. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die §22 53987*02 Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 765) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 20-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der Bedienungsanleitung Folge zu leisten. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0302-21-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53987 ANLAGE: 15 Radtyp: Y 85935 Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH Stand: 06.06.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 19 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: HONDA Fahrzeugtyp: RSA Genehm.Nr.: e6*2018/858*00269*.. Handelsbez.: e:Ny1 Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 270 y = 230 VA 26B x = 320 y = 280 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 320 y = 280 8 VA §22 53987*02 26J x = 320 y = 280 10 VA 27H x = 315 y = 310 8 HA 27F x = 315 y = 310 10 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0302-21-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53987 ANLAGE: 15 Radtyp: Y 85935 Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH Stand: 06.06.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 19 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: HONDA Fahrzeugtyp: RU Genehm.Nr.: e6*2007/46*0158*.. Handelsbez.: HR-V Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 300 VA 27I x = 225 y = 250 HA 27B x = 275 y = 300 HA 26P x = 250 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 53987*02 von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 300 y = 300 8 VA 26J x = 300 y = 300 25 VA 27H x = 275 y = 300 8 HA 27F x = 275 y = 300 15 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0302-21-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53987 ANLAGE: 15 Radtyp: Y 85935 Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH Stand: 06.06.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 19 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: HONDA Fahrzeugtyp: FC Genehm.Nr.: e11*2007/46*3633*.. Handelsbez.: CIVIC 4DR, CIVIC 5DR Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 250 y = 300 VA 26B x = 300 y = 350 VA 27I x = 200 y = 250 HA 27B x = 250 y = 300 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 53987*02 von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 300 y = 350 8 VA 26J x = 300 y = 350 25 VA 27H x = 250 y = 300 8 HA 27F x = 250 y = 300 15 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0302-21-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53987 ANLAGE: 15 Radtyp: Y 85935 Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH Stand: 06.06.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 14 von 19 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: HONDA Fahrzeugtyp: RW Genehm.Nr.: e6*2007/46*0265*.. Handelsbez.: CR-V Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 300 y = 300 HA 27I x = 250 y = 250 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 300 y = 300 20 VA §22 53987*02 26N x = 300 y300 8 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0302-21-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53987 ANLAGE: 15 Radtyp: Y 85935 Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH Stand: 06.06.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 15 von 19 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: HONDA Fahrzeugtyp: RV Genehm.Nr.: e6*2018/858*00063*.. Handelsbez.: HR-V Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 305 y = 275 VA 26P x = 255 y = 225 VA 27B x = 280 y = 320 HA 27I x = 230 y = 270 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 53987*02 von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 305 y = 275 10 VA 26N x = 305 y = 275 8 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0302-21-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53987 ANLAGE: 15 Radtyp: Y 85935 Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH Stand: 06.06.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 16 von 19 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: HONDA Fahrzeugtyp: FE Genehm.Nr.: e6*2018/858*00064*.. Handelsbez.: CIVIC Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 320 y = 230 VA 26P x = 270 y = 180 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 320 y = 230 30 VA §22 53987*02 26N x = 320 y = 230 8 VA 27F x = 290 y = 330 30 HA 27H x = 290 y = 330 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0302-21-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53987 ANLAGE: 15 Radtyp: Y 85935 Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH Stand: 06.06.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 17 von 19 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: HONDA Fahrzeugtyp: RE5 Genehm.Nr.: e11*2001/116*0301*.. Handelsbez.: HONDA CR-V Variante(n): Allradantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 260 y = 270 VA 26P x = 210 y = 220 VA 27B x = 330 y = 450 HA 27I x = 280 y = 420 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 53987*02 von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 260 y = 270 15 VA 26N x = 260 y = 270 8 VA 27F x = 330 y = 450 15 HA 27H x = 330 y = 450 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0302-21-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53987 ANLAGE: 15 Radtyp: Y 85935 Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH Stand: 06.06.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 18 von 19 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: HONDA Fahrzeugtyp: FK1 Genehm.Nr.: e11*2001/116*0255*.. Handelsbez.: CIVIC 5DR, CIVIC TOURER Variante(n): ab e11*2001/116*0255*07, ab e11*2001/116*0256*07, ab e11*2001/116*0257 *06, Frontantrieb, Schrägheck Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 195 y = 320 VA 26B x = 245 y = 370 VA 27I x = 245 y = 360 HA 27B x = 295 y = 410 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: §22 53987*02 Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 245 y = 370 8 VA 26J x = 245 y = 370 27 VA 27H x = 295 y = 410 8 HA 27F x = 295 y = 410 30 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0302-21-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53987 ANLAGE: 15 Radtyp: Y 85935 Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH Stand: 06.06.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 19 von 19 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: HONDA Fahrzeugtyp: FK Genehm.Nr.: e6*2007/46*0256*.. Handelsbez.: CIVIC 4DR, CIVIC 5DR Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 250 y = 300 VA 26B x = 300 y = 350 VA 27I x = 200 y = 250 HA 27B x = 250 y = 300 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 53987*02 von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 300 y = 350 8 VA 26J x = 300 y = 350 25 VA 27H x = 250 y = 300 8 HA 27F x = 250 y = 300 15 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0302-21-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53987 ANLAGE: Radabdeckung Radtyp: Y 85935 Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH Stand: 07.06.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 1 Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Radabdeckungsauflagen Nr. 241 – 248, 24C, 24D, 24J und 24M. Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den Radabdeckungsauflagen beschrieben sind. Vorderachse Bereich 30 Grad vor der Radmitte Bereich 50 Grad hinter der Radmitte Bereich 30 Grad vor und 50 Grad Zu Auflage 241 bzw. 245 Zu Auflage 242 bzw. 246 hinter der Radmitte Zu Auflage 241,242,245, 246,24C,24J §22 53987*02 Hinterachse Bereich 30 Grad vor der Radmitte Bereich 50 Grad hinter der Radmitte Bereich 30 Grad vor und 50 Grad Zu Auflage 243 bzw. 247 Zu Auflage 244 bzw. 248 hinter der Radmitte Zu Aufl age 243,244,247,248,24D,24M TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRASSE 10 A-1230 WIEN