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							               Gutachten 366-0302-21-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53987
               ANLAGE: 18                                                           Radtyp: Y 85935
               Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH                                    Stand: 06.06.2024
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                               Fahrzeughersteller              NISSAN EUROPE (F), Nissan International S. A., RENAULT




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 8 1/2 J X 19 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 48
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                     Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                     och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                              Kennzeichnung                   Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
                              Rad                             Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
               5114348661 V05 Y 85935 ET48                    Ø72,5 - Ø66,1               66,1     Kunststoff      750      2260    06/21
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : NISSAN EUROPE (F), Nissan International S. A.
§22 53987*02




               Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : V37; (Flachb. lose)
               Zubehör                                    : Set Nr. 5306


               Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad, für Typ : Z51; V37
               Zubehör                                    : Set Nr. 5306


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 108 Nm für Typ : V37
                                                            110 Nm für Typ : Z51
                                                            120 Nm für Typ : V37
                Verkaufsbezeichnung:     INFINITI Q50, Q60
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
                V37          e13*2007/46*1378*.. 125 - 225 235/40R19        96                               INFINITI Q50; nicht
                                                           235/45R19        95                               mit Bremsscheiben
                                                           235/50R19        99      11A; 27H; 54A            355mm an VA;
                                                           245/40R19        98                               Limousine;
                                                           245/45R19        98                               Allradantrieb;
                                                           255/40R19        96      11A; 27H                 Heckantrieb;
                                                           255/45R19        100     11A; 27H                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                             721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                             74P; 83F




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0302-21-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53987
               ANLAGE: 18                                                           Radtyp: Y 85935
               Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH                                    Stand: 06.06.2024
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               Verkaufsbezeichnung:     INFINITI Q50, Q60
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                    Auflagen zu Reifen      Auflagen
               V37          e13*2007/46*1378*.. 155 - 298 245/40R19         94                              INFINITI Q60; nicht
                                                          245/45R19         98                              mit Bremsscheiben
                                                          255/40R19         96                              355mm an VA; Coupe;
                                                          255/45R19         100                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                            74P

               Verkaufsbezeichnung:     NISSAN MURANO
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                    Auflagen zu Reifen      Auflagen
               Z51          e1*2001/116*0478*.. 140 - 188 235/55R19 101                                     Allradantrieb;
                                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                            721; 725; 729; 73C;
                                                                                                            74A; 74P




               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : RENAULT
               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                    : Set Nr. 5273
§22 53987*02




               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 130 Nm
               Verkaufsbezeichnung:     MEGANE - E TECH 100 % ELECTRIC, MEGANE - E TECH ELECTRIC; SCENIC
                                        E-TECH ELECTRIC
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW    Reifen          Auflagen zu Reifen Auflagen
               RCB         e2*2018/858*00018*.. 55    235/45R19 95    11A; 26N           SCENIC E-TECH; Mit
                                                      235/50R19 99    11A; 24J; 26J; 27H Radhausverbreiterung
                                                      245/45R19 98    11A; 245; 26N      Serie; Frontantrieb;
                                                      255/45R19 100   11A; 24J; 26J; 27H Elektro;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P; 765; MAO

               Verkaufsbezeichnung:     TALISMAN
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen      Auflagen
               RFD          e11*2007/46*2969*.., 81 - 165 225/40R19         93                              Kombi; Limousine;
                            e2*2007/46*0653*..            225/45R19         96                              Frontantrieb;
                                                          235/40R19         95                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          235/45R19         95                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                            74P


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb


                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0302-21-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53987
               ANLAGE: 18                                                        Radtyp: Y 85935
               Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH                                 Stand: 06.06.2024
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                      nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                      der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                      Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                      es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                      wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichti gung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                    gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen und/oder opt ionale
§22 53987*02




                    Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der
                    Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                    nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                      hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                      abgedeckt sein.
               26J)   Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                      Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                      Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO


                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0302-21-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53987
               ANLAGE: 18                                                       Radtyp: Y 85935
               Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH                                Stand: 06.06.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
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                     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
                    Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
                    wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
                    berücksichtigen.
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.
               71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
                    werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
§22 53987*02




                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                    das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                    Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                    Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                    die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                    Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                    beachten.
               74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                    Zentrierringe verwendet werden.
               765) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 20-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.
               83F) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser
                    335x32mm an der Vorderachse nicht zulässig.
               MAO) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 320 mm an
                    der Vorderachse nicht zulässig.




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0302-21-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53987
               ANLAGE: 18                                                       Radtyp: Y 85935
               Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH                                Stand: 06.06.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      NISSAN
                      Fahrzeugtyp:     V37
                      Genehm.Nr.:      e13*2007/46*1378*..
                      Handelsbez.:     INFINITI Q50, Q60

                      Variante(n):     Heckantrieb, INFINITI Q50, Limousine

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 400              y = 310                  VA
                            26P                     x = 370              y = 260                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            27F                  x = 300        y = 340            30                HA
§22 53987*02




                            27H                  x = 300        y = 340             8                HA
                            26J                  x = 400        y = 310            14                VA
                            26N                  x = 400        y = 310             8                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0302-21-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53987
               ANLAGE: 18                                                       Radtyp: Y 85935
               Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH                                Stand: 06.06.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 6 von 6

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                     Hersteller:      RENAULT
                     Fahrzeugtyp:     RCB
                     Genehm.Nr.:      e2*2018/858*00018*..
                     Handelsbez.:     MEGANE - E TECH 100 % ELECTRIC, MEGANE - E TECH ELECTRIC; SCENIC
               E-TECH ELECTRIC

                      Variante(n):


               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            27H                  x = 300        y = 300             8                HA
                            27F                  x = 300        y = 300            20                HA
                            26N                  x = 320        y = 240             8                VA
                            26J                  x = 320        y = 240            30                VA
§22 53987*02




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0302-21-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53987
               ANLAGE: Radabdeckung                                           Radtyp: Y 85935
               Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH                              Stand: 07.06.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                    Seite: 1 von 1

               Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Radabdeckungsauflagen Nr. 241 – 248, 24C, 24D, 24J und 24M.
               Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den
               Radabdeckungsauflagen beschrieben sind.


               Vorderachse
               Bereich 30 Grad vor der Radmitte      Bereich 50 Grad hinter der Radmitte    Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
               Zu Auflage 241 bzw. 245               Zu Auflage 242 bzw. 246                hinter der Radmitte
                                                                                            Zu Auflage 241,242,245, 246,24C,24J
§22 53987*02




               Hinterachse
               Bereich 30 Grad vor der Radmitte      Bereich 50 Grad hinter der Radmitte    Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
               Zu Auflage 243 bzw. 247               Zu Auflage 244 bzw. 248                hinter der Radmitte
                                                                                            Zu Aufl age 243,244,247,248,24D,24M




                    TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRASSE 10  A-1230 WIEN