Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 55066 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001346-D0-021
Anlage-Nr. : AC2
Seite : 1 / 14
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : Y 852019
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: Y 852019
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: BORBET
Montageposition: Vorderachse **)
Radausführung: Lk 112
Radausführungskennz.: Lk 112
Radgröße: 8½Jx20H2
Rad-Einpresstiefe: 20 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 66,60 mm
§22 55066*03
Zentrierart Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: *) 980 kg
Reifenabrollumfang: 2410 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
**) Die Verwendung des Rades Y 852019, Lk 112 ist nur an der Vorderachse zulässig. Das hier
beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp Y 952020, Lk 112 (KBA-Nr. 55065*02)
an der Hinterachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem separaten
Gutachten für den Radtyp Y 952020, Lk 112 (KBA-Nr. 55065*02) zu entnehmen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: BMW
Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, 5276 140 Nm
Schaftlänge 30 mm
BF2 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, 5276 160 Nm
Schaftlänge 30 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 55066 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001346-D0-021
Anlage-Nr. : AC2
Seite : 2 / 14
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : Y 852019
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
G2C e1*2018/858*00123*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx20H2, 9½Jx20H2,
ET20 ET35
115 bis 180 BMW 2er Coupe 255/30R20 255/30R20 A01) bis A10)
K01) BF1)
225/35R20 255/30R20 A01) bis A10)
BF1)
225/35R20 265/30R20 A01) bis A10)
BF1) V00)
Die Verwendung des Rades Y 852019, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp Y 952020, Lk 112 (KBA-Nr. 55065*02) an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
G3K e1*2007/46*2017*..
§22 55066*03
G3L e1*2007/46*1947*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx20H2, 9½Jx20H2,
ET20 ET35
85 bis 210 BMW 3er 255/30R20 255/30R20 A01) bis A10)
(Heckantrieb) K01) A11) BF1)
225/35R20 255/30R20 A01) bis A10)
K01) A11) BF1)
225/35R20 265/30R20 A01) bis A10)
K01) A11) BF1) V00)
Die Verwendung des Rades Y 852019, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp Y 952020, Lk 112 (KBA-Nr. 55065*02) an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
G3K e1*2007/46*2017*..
G3L e1*2007/46*1947*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx20H2, 9½Jx20H2,
ET20 ET35
120 bis 210 BMW 3er 225/35R20 255/30R20 A01) bis A10)
(Allradantrieb) K01) A11) BF1)
225/35R20 265/30R20 A01) bis A10)
K01) A11) BF1) V00)
Die Verwendung des Rades Y 852019, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp Y 952020, Lk 112 (KBA-Nr. 55065*02) an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 55066 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001346-D0-021
Anlage-Nr. : AC2
Seite : 3 / 14
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : Y 852019
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
G3K e1*2007/46*2017*..
G3L e1*2007/46*1947*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx20H2, 9½Jx20H2,
ET20 ET35
250 bis 275 BMW M340i, M340d 225/35R20 255/30R20 A01) bis A10)
(Allradantrieb) K01) BF1)
225/35R20 265/30R20 A01) bis A10)
K01) BF1) V00)
Die Verwendung des Rades Y 852019, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp Y 952020, Lk 112 (KBA-Nr. 55065*02) an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
G3C e1*2007/46*2126*..
§22 55066*03
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx20H2, 9½Jx20H2,
ET20 ET35
120 bis 210 BMW 4er 255/30R20 255/30R20 A01) bis A10)
(Coupe, Cabrio) K01) BF1)
225/35R20 255/30R20 A01) bis A10)
BF1)
Die Verwendung des Rades Y 852019, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp Y 952020, Lk 112 (KBA-Nr. 55065*02) an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
G3C e1*2007/46*2126*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx20H2, 9½Jx20H2,
ET20 ET35
250 bis 275 BMW M440i, M440d 255/30R20 255/30R20 A01) bis A10)
(Coupe, Cabrio) K01) BF1)
225/35R20 255/30R20 A01) bis A10)
BF1)
Die Verwendung des Rades Y 852019, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp Y 952020, Lk 112 (KBA-Nr. 55065*02) an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 55066 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001346-D0-021
Anlage-Nr. : AC2
Seite : 4 / 14
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : Y 852019
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
G4C e1*2018/858*00122*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx20H2, 9½Jx20H2,
ET20 ET35
120 bis 210 BMW 4er Gran Coupe 255/30R20 265/30R20 A01) bis A10)
K01) BF1) V00)
Die Verwendung des Rades Y 852019, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp Y 952020, Lk 112 (KBA-Nr. 55065*02) an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
G4C e1*2018/858*00122*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx20H2, 9½Jx20H2,
§22 55066*03
ET20 ET35
125 BMW i4 M50 HL 255/35R20 HL 255/35R20 A01) bis A10)
K01) BF1)
245/35R20 HL 255/35R20 A01) bis A10)
K01) BF1) V00)
245/35R20 285/30R20 A01) bis A10)
K01) BF1) V00)
HL 245/35R20 HL 255/35R20 A01) bis A10)
K01) BF1) V00)
HL 245/35R20 285/30R20 A01) bis A10)
K01) BF1) V00)
255/35R20 285/30R20 A01) bis A10)
K01) BF1)
HL 255/35R20 285/30R20 A01) bis A10)
K01) BF1) V00)
Die Verwendung des Rades Y 852019, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp Y 952020, Lk 112 (KBA-Nr. 55065*02) an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 55066 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001346-D0-021
Anlage-Nr. : AC2
Seite : 5 / 14
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : Y 852019
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
G5L e1*2007/46*1688*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx20H2, 9½Jx20H2,
ET20 ET35
100 bis 265 BMW 5er, BMW 5er 245/35R20 245/35R20 A01) bis A10)
xDrive, BMW 5er Hybrid K01) A11) BF1) E21)
(Limousine, außer 255/30R20 255/30R20 A01) bis A10)
M550i xDrive und K01) A11) BF1) E21) T92)
M550d xDrive)
255/35R20 255/35R20 A01) bis A10)
K01) K13) K25) A11) BF1) E21)
HL 255/35R20 HL 255/35R20 A01) bis A10)
K01) K13) K25) A11) BF1) E21)
245/35R20 275/30R20 A01) bis A10)
K01) A11) BF1) E21)
245/35R20 285/30R20 A01) bis A10)
K01) A11) BF1) E21) V00)
§22 55066*03
HL 245/35R20 275/30R20 A01) bis A10)
K01) A11) BF1) E21) V00)
HL 245/35R20 285/30R20 A01) bis A10)
K01) A11) BF1) E21) V00)
255/35R20 285/30R20 A01) bis A10)
K01) K13) K25) A11) BF1) E21) V00)
HL 255/35R20 285/30R20 A01) bis A10)
K01) K13) K25) A11) BF1) E21) V00)
Die Verwendung des Rades Y 852019, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp Y 952020, Lk 112 (KBA-Nr. 55065*02) an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
G5L e1*2007/46*1688*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx20H2, 9½Jx20H2,
ET20 ET35
294 bis 390 BMW 5er 245/35R20 275/30R20 A01) bis A10)
(Limousine, nur M550i K01) BF1) E21)
xDrive und M550d 245/35R20 285/30R20 A01) bis A10)
xDrive) K01) BF1) E21) V00)
HL 245/35R20 275/30R20 A01) bis A10)
K01) BF1) E21) V00)
HL 245/35R20 285/30R20 A01) bis A10)
K01) BF1) E21) V00)
255/35R20 285/30R20 A01) bis A10)
K01) K13) K25) BF1) E21) V00)
HL 255/35R20 285/30R20 A01) bis A10)
K01) K13) K25) BF1) E21) V00)
Die Verwendung des Rades Y 852019, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp Y 952020, Lk 112 (KBA-Nr. 55065*02) an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 55066 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001346-D0-021
Anlage-Nr. : AC2
Seite : 6 / 14
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : Y 852019
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
G6E e1*2018/858*00317*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx20H2, 9½Jx20H2,
ET20 ET35
105 BMW i5 245/40R20 275/35R20 A01) bis A10)
(Limousine) B84) BF1)
Die Verwendung des Rades Y 852019, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp Y 952020, Lk 112 (KBA-Nr. 55065*02) an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
G6E e1*2018/858*00317*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx20H2, 9½Jx20H2,
ET20 ET35
§22 55066*03
105 bis 127 BMW i5 245/40R20 275/35R20 A02) bis A10)
(Touring) B84) BF1)
Die Verwendung des Rades Y 852019, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp Y 952020, Lk 112 (KBA-Nr. 55065*02) an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
G6L e1*2018/858*00316*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx20H2, 9½Jx20H2,
ET20 ET35
120 bis 230 BMW 5er 245/35R20 245/35R20 A02) bis A10)
(Limousine) A11) B84) BF1)
245/40R20 245/40R20 A02) bis A10)
A11) B84) BF1)
255/35R20 255/35R20 A01) bis A10)
K01) A11) B84) BF1)
HL 255/35R20 HL 255/35R20 A01) bis A10)
K01) A11) B84) BF1)
245/40R20 275/35R20 A01) bis A10)
A11) B84) BF1)
255/35R20 285/30R20 A01) bis A10)
K01) A11) B84) BF1) V00)
HL 255/35R20 285/30R20 A01) bis A10)
K01) A11) B84) BF1) V00)
Die Verwendung des Rades Y 852019, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp Y 952020, Lk 112 (KBA-Nr. 55065*02) an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 55066 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001346-D0-021
Anlage-Nr. : AC2
Seite : 7 / 14
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : Y 852019
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
G6K e1*2018/858*00360*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx20H2, 9½Jx20H2,
ET20 ET35
120 bis 230 BMW 5er 245/40R20 245/40R20 A02) bis A10)
(Touring) A11) B84) BF1)
255/35R20 255/35R20 A01) bis A10)
K03) A11) B84) BF1)
HL 255/35R20 HL 255/35R20 A01) bis A10)
K03) A11) B84) BF1)
245/40R20 275/35R20 A02) bis A10)
A11) B84) BF1)
255/35R20 285/30R20 A01) bis A10)
K03) A11) B84) BF1) V00)
HL 255/35R20 285/30R20 A01) bis A10)
K03) A11) B84) BF1) V00)
§22 55066*03
Die Verwendung des Rades Y 852019, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp Y 952020, Lk 112 (KBA-Nr. 55065*02) an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
G6GT e1*2007/46*1791*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx20H2, 9½Jx20H2,
ET20 ET35
120 bis 265 BMW 6er GT 245/40R20 245/40R20 A02) bis A10)
A11) BF1)
255/35R20 255/35R20 A02) bis A10)
A11) BF1)
245/40R20 275/35R20 A01) bis A10)
A11) BF1)
255/35R20 285/30R20 A01) bis A10)
A11) BF1) V00)
255/40R20 285/35R20 A01) bis A10)
A11) BF1) GFS) V00)
Die Verwendung des Rades Y 852019, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp Y 952020, Lk 112 (KBA-Nr. 55065*02) an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 55066 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001346-D0-021
Anlage-Nr. : AC2
Seite : 8 / 14
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : Y 852019
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
7L e1*2007/46*0276*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx20H2, 9½Jx20H2,
ET20 ET35
155 bis 390 BMW 7er 245/40R20 245/40R20 A02) bis A10)
(Baureihe G11) A11) BF1)
255/35R20 255/35R20 A02) bis A10)
A11) BF1)
245/40R20 275/35R20 A01) bis A10)
A11) BF1)
255/40R20 285/35R20 A01) bis A10)
A11) BF1) V00)
Die Verwendung des Rades Y 852019, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp Y 952020, Lk 112 (KBA-Nr. 55065*02) an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
§22 55066*03
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
G7L e1*2018/858*00154*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx20H2, 9½Jx20H2,
ET20 ET35
125 bis 280 BMW 7er, i7 255/40R20 255/40R20 A02) bis A10)
B81) BF1) EF0)
255/40R20 285/35R20 A02) bis A10)
B81) BF1) EF0) V00)
255/45R20 285/40R20 A02) bis A10)
B81) BF1) EF0)
Die Verwendung des Rades Y 852019, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp Y 952020, Lk 112 (KBA-Nr. 55065*02) an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
G8C e1*2007/46*1906*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx20H2, 9½Jx20H2,
ET20 ET35
235 bis 250 BMW 840d xDrive, 840i 255/30R20 M+S 255/30R20 M+S A01) bis A10)
xDrive K01) BF1) EB1)
(Coupe 2-türer, Cabrio)
Die Verwendung des Rades Y 852019, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp Y 952020, Lk 112 (KBA-Nr. 55065*02) an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 55066 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001346-D0-021
Anlage-Nr. : AC2
Seite : 9 / 14
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : Y 852019
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
G8C e1*2007/46*1906*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx20H2, 9½Jx20H2,
ET20 ET35
390 BMW M850i xDrive 255/30R20 M+S 255/30R20 M+S A01) bis A10)
(Coupe 2-türer, Cabrio) K01) BF1)
Die Verwendung des Rades Y 852019, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp Y 952020, Lk 112 (KBA-Nr. 55065*02) an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
G3X e1*2007/46*1797*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx20H2, 9½Jx20H2,
§22 55066*03
ET20 ET35
100 bis 210 BMW X3 245/40R20 245/40R20 A01) bis A10)
K03) A11) BF1)
255/40R20 255/40R20 A01) bis A10)
K03) A11) BF1)
245/45R20 275/40R20 A01) bis A10)
K03) A11) BF1)
Die Verwendung des Rades Y 852019, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp Y 952020, Lk 112 (KBA-Nr. 55065*02) an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
G3X e1*2007/46*1797*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx20H2, 9½Jx20H2,
ET20 ET35
240 bis 265 BMW X3 M40d, X3 M40i 245/40R20 M+S 245/40R20 M+S A01) bis A10)
K03) A11) BF1)
255/40R20 M+S 255/40R20 M+S A01) bis A10)
K03) A11) BF1)
245/45R20 275/40R20 A01) bis A10)
K03) A11) BF1)
Die Verwendung des Rades Y 852019, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp Y 952020, Lk 112 (KBA-Nr. 55065*02) an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 55066 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001346-D0-021
Anlage-Nr. : AC2
Seite : 10 / 14
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : Y 852019
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
G3XE e1*2007/46*2130*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx20H2, 9½Jx20H2,
ET20 ET35
80 BMW iX3 255/40R20 255/40R20 A01) bis A10)
K03) BF1)
245/45R20 275/40R20 A01) bis A10)
K03) BF1)
Die Verwendung des Rades Y 852019, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp Y 952020, Lk 112 (KBA-Nr. 55065*02) an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
G3XN e1*2018/858*00409*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
§22 55066*03
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx20H2, 9½Jx20H2,
ET20 ET35
120 bis 280 BMW X3 255/40R20 255/40R20 A02) bis A10)
(Allrad, Heckantrieb) B89) BF1)
255/45R20 255/45R20 A02) bis A10)
B89) BF1)
255/40R20 285/35R20 A02) bis A10)
B89) BF1) V00)
255/40R20 M+S 285/35R20 M+S A02) bis A10)
B89) BF1) V00)
255/45R20 285/40R20 A02) bis A10)
B89) BF1)
255/45R20 M+S 285/40R20 M+S A02) bis A10)
B89) BF1)
Die Verwendung des Rades Y 852019, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp Y 952020, Lk 112 (KBA-Nr. 55065*02) an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
G4X e1*2007/46*1881*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx20H2, 9½Jx20H2,
ET20 ET35
120 bis 210 BMW X4 245/40R20 245/40R20 A02) bis A10)
A11) BF1)
255/40R20 255/40R20 A02) bis A10)
A11) BF1)
245/45R20 275/40R20 A02) bis A10)
A11) BF1)
Die Verwendung des Rades Y 852019, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp Y 952020, Lk 112 (KBA-Nr. 55065*02) an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 55066 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001346-D0-021
Anlage-Nr. : AC2
Seite : 11 / 14
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : Y 852019
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
G4X e1*2007/46*1881*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx20H2, 9½Jx20H2,
ET20 ET35
240 bis 265 BMW X4 M40d, X4 M40i 245/40R20 M+S 245/40R20 M+S A02) bis A10)
A11) BF1)
255/40R20 M+S 255/40R20 M+S A02) bis A10)
A11) BF1)
245/45R20 275/40R20 A02) bis A10)
A11) BF1)
Die Verwendung des Rades Y 852019, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp Y 952020, Lk 112 (KBA-Nr. 55065*02) an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
G7X e1*2007/46*1952*..
§22 55066*03
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx20H2, 9½Jx20H2,
ET20 ET35
155 bis 390 BMW X7 255/50R20 M+S 255/50R20 M+S A01) bis A10)
K01) A11) BF2) EB2) ER1)
265/50R20 M+S 265/50R20 M+S A01) bis A10)
K01) A11) BF2) EB2) ER1)
275/45R20 275/45R20 A01) bis A10)
K03) A11) BF2) EB2) ER1)
275/50R20 275/50R20 A01) bis A10)
K01) A11) BF2) EB2) ER1)
Die Verwendung des Rades Y 852019, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp Y 952020, Lk 112 (KBA-Nr. 55065*02) an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 55066 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001346-D0-021
Anlage-Nr. : AC2
Seite : 12 / 14
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : Y 852019
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S
genannt, so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit
Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
über die Radkontur hinausragen.
§22 55066*03
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
Hybr. ....", eingetragen haben.
B81) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
• Achse 1: innenbelüftete Bremsscheibe Ø395x36mm,
• Achse 2: innenbelüftete Bremsscheibe Ø370x24mm
B84) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
• Achse 2: innenbelüftete Bremsscheibe Ø370x24 mm
B89) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
• Achse 1: Bremsscheibe Ø348x30 mm
• Achse 2: Bremsscheibe Ø345x24 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 55066 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001346-D0-021
Anlage-Nr. : AC2
Seite : 13 / 14
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : Y 852019
BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 30 mm
Zubehörkit: 5276
Anzugsmoment: 140 Nm
BF2) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 30 mm
Zubehörkit: 5276
Anzugsmoment: 160 Nm
E21) Nicht geprüft für Fahrzeugausführungen mit Allradlenkung.
EB1) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
• Achse 1: 4-Kolben Festsattel mit belüfteter Scheibe Ø348x36 mm
• Achse 2: Faustsattel mit belüfteter Scheibe Ø345x24 mm
§22 55066*03
EB2) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
• Achse 1: 4-Kolben Festsattel mit belüfteter Scheibe Ø348x36 mm
• Achse 2: Faustsattel mit belüfteter Scheibe Ø345x24 mm
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren
Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren
Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) an Achse 2 ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur
zulässig bis zu einer Achslast von 1960 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im
Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
GFS) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/60R17,
245/35R21, 245/45R19, 245/50R18, 275/40R19 ausgerüstet oder min. einer dieser
Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
Auflagen A01) und G01) zu beachten.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 55066 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001346-D0-021
Anlage-Nr. : AC2
Seite : 14 / 14
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : Y 852019
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu
kürzen.
K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
mm aufzuweiten.
T92) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
§22 55066*03
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
eines entsprechenden Nachweises.
Die Anlage AC2 mit den Seiten 1-14 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ Y 852019 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH
Geschäftsstelle Essen, 15.09.2025
Anlage 0
Teil1: Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol
Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen
Seite 9 von 9
Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen-Nrn. K01, K02, K03 und K04
Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den Rad-
abdeckungsauflagen beschrieben sind.
Bei diesen Hilfsmitteln handelt es sich um Gummileisten (schraffiert dargestellt) die mit einem
Karosseriekleber beaufschlagt sind. Der Kleber ist auf der Gummileiste so aufgebracht, dass bei der
Montage eine Verklebung der äußeren Kotflügelkante mit der Gummileiste erfolgt.
Bei vorschriftsgemäßer Durchführung der Montage ist eine dauerhafte und sichere Befestigung der
Gummileisten an der Karosserie gewährleistet.
Diese Gummileisten sind im Karosseriefachhandel, als Meterware in verschiedenen Breiten, erhältlich.
Unter Verwendung dieser Leisten ist die Herstellung einer Verbreiterung bis zu 10 mm zulässig.
Vorderachse:
Bereich 30-Grad vor der Radmitte Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte
§22 55066*03
Hinterachse:
Bereich 50-Grad hinter der Radmitte Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte
V:23.10.2024