Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55066 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001346-A0-021
Anlage-Nr. : 2b
Seite : 1 / 16
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : Y 852019
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: Y 852019
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: BORBET
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: Lk 112
Radausführungskennz.: Lk 112
Radgröße: 8½Jx20H2
Rad-Einpresstiefe: 28 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 66,60 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: *) 980 kg
Reifenabrollumfang: 2410 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: MERCEDES
Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, 5255-0 130 Nm
Schaftlänge 28,5 mm
BF2 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, 5255-0 150 Nm
Schaftlänge 28,5 mm
BF3 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, 5284 150 Nm
Schaftlänge 30 mm
BF4 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, 5253 150 Nm
Schaftlänge 33 mm
BF5 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, 5284 120 Nm
Schaftlänge 30 mm
BF6 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, 5284 130 Nm
Schaftlänge 30 mm
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55066 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001346-A0-021
Anlage-Nr. : 2b
Seite : 2 / 16
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : Y 852019
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204 e1*2001/116*0431*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 245 Mercedes C-Klasse 225/35R20 A01) bis A10)
(Coupe C205, Cabrio N235) A11) BF1) E110a) EB1)
A205) GCX) K01) K28) K103)
225/35R20 M+S K122) K132) T90)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204 e1*2001/116*0431*..
204 AMG e1*2001/116*0464*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
270 bis 287 Mercedes C-Klasse, 225/35R20 M+S A01) bis A10)
C43 AMG BF1) K01) K28) K103) K122)
(Coupe C205, Cabrio K132)
A205)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204 e1*2001/116*0431*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 245 Mercedes C-Klasse 225/35R20 A01) bis A10)
(Limousine, W205) N235) A11) BF1) E103) EB1) GH1)
K01) K04) K28) K103) K122)
225/35R20 M+S T90)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204 e1*2001/116*0431*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
270 bis 287 Mercedes C-Klasse, 225/35R20 M+S A01) bis A10)
C43 AMG BF1) K01) K04) K28) K103)
(Limousine, W205) K122)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204K e1*2001/116*0457*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 245 Mercedes C-Klasse 225/35R20 A01) bis A10)
(Kombi, S205) N235) A11) BF1) E103) EB1) GCX)
K01) K04) K28) K103) K122)
225/35R20 M+S T90)
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Nr. : RA-001346-A0-021
Anlage-Nr. : 2b
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Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : Y 852019
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R1ECLS e1*2007/46*1818*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
143 bis 270 Mercedes CLS 245/35R20 M+S A02) bis A10)
A11) A94) BF2)
255/35R20 M+S
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R1EC e1*2007/46*1666*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 220 Mercedes E-Klasse 225/35R20 A02) bis A10)
(Coupe, Cabrio; T90) A11) BF2)
Ausführungen mit
kleinsten Serienreifen 235/35R20
ab 225/..) T92)
245/30R20
A01) K03) T90)
245/35R20
A01) K03)
255/30R20
A01) K01) K04) T92)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R1EC e1*2007/46*1666*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 270 Mercedes E-Klasse 245/30R20 A01) bis A10)
(Coupe, Cabrio; K03) N255) T90) A11) BF2)
Ausführungen mit
kleinsten Serienreifen 245/35R20
ab 245/..) K03) N255)
255/30R20
K01) K04) N265) T92)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
212 e1*2001/116*0501*..
212G e1*2007/46*0484*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 225 Mercedes E-Klasse 235/30R20 A01) bis A10)
(W212, Limousine, A11) BF1) E111) EB2) K01)
Ausführungen mit K04) K27) K97) T88)
kleinsten Serienreifen in
16Zoll)
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Nr. : RA-001346-A0-021
Anlage-Nr. : 2b
Seite : 4 / 16
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : Y 852019
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
212 e1*2001/116*0501*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 270 Mercedes E-Klasse 235/35R20 A01) bis A10)
(W213, Limousine) N245) T92) A11) BF2) E111a) EB3) K01)
245/35R20
K04) N255) T95)
255/30R20
K02) K133) N265) T92)
HL 245/35R20
K04) N255)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/35R20 255/30R20 A01) bis A10)
K01) N235) T90) K02) K133) N265) A11) BF2) E111a) EB3) V00)
T92)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R1ES e1*2007/46*1560*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 270 Mercedes E-Klasse 245/35R20 A01) bis A10)
(S213, Kombi) T95) A11) BF2) EB3) K01) K04)
N255)
HL 245/35R20
T98)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F2B e1*2007/46*1909*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 139 Mercedes EQA, EQB 235/40R20 A01) bis A10)
T96) BF2) EB4) K01) K02) K120)
245/40R20
255/40R20
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
E2EQEW e1*2018/858*00036*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
109 bis 135 Mercedes EQE 235/45R20 A01) bis A10)
(V295, Hinterachslenkung N245) BF3) E130a) K01) K02)
10°, SA Code 216, nicht
für AMG) 255/40R20
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Nr. : RA-001346-A0-021
Anlage-Nr. : 2b
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Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : Y 852019
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
245G e1*2001/116*0470*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 155 Mercedes GLA 235/35R20 A01) bis A10)
BF1) EB5) K01) K04) K118)
K119) K120) K121)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F2B e1*2007/46*1909*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 165 Mercedes GLA 245/40R20 A01) bis A10)
(H247) A11) BF1) K01) K02) K120)
255/40R20
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F2B e1*2007/46*1909*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 165 Mercedes GLB 245/40R20 A01) bis A10)
(X247) BF1) K01) K02) K120)
255/40R20
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204X e1*2001/116*0480*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 243 Mercedes GLC 235/45R20 A02) bis A10)
(X253, ohne A11) BF4)
Verbreiterung) 245/45R20
255/45R20
265/45R20
A01) K01)
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Nr. : RA-001346-A0-021
Anlage-Nr. : 2b
Seite : 6 / 16
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : Y 852019
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204X e1*2001/116*0480*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 243 Mercedes GLC 235/45R20 A02) bis A10)
(X253, mit Verbreiterung) N245) A11) BF4)
235/45R20 M+S
245/45R20
N255)
245/45R20 M+S
255/45R20
265/45R20
A01) K01)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204X e1*2001/116*0480*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
270 bis 287 Mercedes GLC 43 235/45R20 M+S A02) bis A10)
AMG, GLC 43 AMG BF4)
Coupe 245/45R20 M+S
(X253, C253)
255/40R20 M+S
255/45R20 M+S
265/45R20 M+S
A01) K01)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204X e1*2001/116*0480*..
204X AMG e1*2007/46*1884*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
350 bis 375 Mercedes GLC 63 235/45R20 M+S A02) bis A10)
AMG, GLC 63S AMG, A94) BF4)
GLC 63 AMG Coupe, 235/50R20 M+S
GLC 63S AMG Coupe
(X253, C253)
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55066 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001346-A0-021
Anlage-Nr. : 2b
Seite : 7 / 16
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : Y 852019
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204X e1*2001/116*0480*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 243 Mercedes GLC Coupe 235/45R20 A02) bis A10)
(C253, ohne A11) BF4)
Radhausverbreiterungen 245/45R20
an Achse 2)
255/45R20
265/45R20
A01) K01)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204X e1*2001/116*0480*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 243 Mercedes GLC Coupe 235/45R20 A02) bis A10)
(C253, mit N245) A11) BF4)
Radhausverbreiterungen
an Achse 2) 235/45R20 M+S
245/45R20
N255)
245/45R20 M+S
255/45R20
265/45R20
A01) K01)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R2CGLC e1*2018/858*00186*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 270 Mercedes GLC 235/50R20 A02) bis A10)
(X254, ohne A01) A94) K03) A11e) BF3) E131) E133)
Verbreiterung, Mild-
Hybrid) 245/45R20
A94)
255/45R20
A01) A94) K03)
265/45R20
A01) A94a) K01) K04)
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55066 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001346-A0-021
Anlage-Nr. : 2b
Seite : 8 / 16
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : Y 852019
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204X e1*2001/116*0480*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
145 Mercedes EQC 235/45R20 A02) bis A10)
A94) BF4) N245)
235/50R20
A01) K01)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
235/50R20 255/45R20 A01) bis A10)
K01) BF4)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
221 e1*2001/116*0335*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 390 Mercedes S-Klasse 245/40R20 A02) bis A10)
(W222, ab Modell 2014) N255) T99) A11) BF4) E98b) EB6)
245/40R20 M+S
T99)
255/35R20
A01) K03) N265) T97)
255/35R20 M+S
A01) K03) T97)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
221 e1*2001/116*0335*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
270 bis 345 Mercedes S-Klasse 245/40R20 A02) bis A10)
Coupe, Cabrio BF4)
(C217, A217) 255/35R20
255/40R20
A01) G01)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
221 e1*2001/116*0335*..
221 AMG e1*2001/116*0396*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
430 bis 463 Mercedes S63 AMG 255/40R20 M+S A01) bis A10)
Coupe, S65 AMG Coupe, BF4) K01)
S63 AMG Cabrio
(C217, A217)
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55066 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001346-A0-021
Anlage-Nr. : 2b
Seite : 9 / 16
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : Y 852019
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R2S e1*2007/46*2115*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
210 bis 450 Mercedes S-Klasse 235/45R20 A02) bis A10)
(W223, mit N245) T100) A11) BF4) E130)
Hinterachslenkung bis
4,5°) 245/40R20
N255) T99)
255/40R20
T101)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R2S e1*2007/46*2115*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
210 bis 450 Mercedes S-Klasse 235/45R20 A02) bis A10)
(W223, mit N245) T100) A11) BF4)
Hinterachslenkung bis
10°) 245/40R20
A94a) N255) T99)
255/40R20
T101)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
E2EQSW e1*2018/858*00035*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
109 bis 135 Mercedes EQS 235/50R20 A02) bis A10)
(V297, BF3) E134a)
Hinterachslenkung 245/45R20
4,5° SA Code 201)
255/45R20
265/45R20
A01) K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
E2EQSW e1*2018/858*00035*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
109 bis 135 Mercedes EQS 235/50R20 A02) bis A10)
(V297, Hinterachslenkung BF3) E130a)
10° SA Code 216) 245/45R20
255/45R20
265/45R20
A01) K04)
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55066 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001346-A0-021
Anlage-Nr. : 2b
Seite : 10 / 16
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : Y 852019
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
E2EQSX e1*2018/858*00188*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
135 Mercedes EQS 265/50R20 A02) bis A10)
(X296, Hinterachslenkung A94) BF2) ER1)
10° SA Code 216) 275/45R20
275/50R20
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
230 e1*98/14*0169*..
230 AMG e1*2001/116*0248*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
368 bis 450 Mercedes SL63 AMG, 255/30R20 M+S A01) bis A10)
SL65 AMG BF5) E114) EF0) K03)
(Baureihe R230)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
230 e1*98/14*0169*..
231 e1*2007/46*0803*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
225 bis 335 Mercedes SL 255/30R20 A02) bis A10)
(Baureihe R231) BF6) E114a) E115) N265)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
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Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : Y 852019
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
über die Radkontur hinausragen.
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
Hybr. ....", eingetragen haben.
A11e) Nur zulässig an Fahrzeugen mit Mild-Hybrid Antrieb, dass sind Fahrzeuge (FZ) die in der
Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben.
A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
Zubehörkit: 5255-0
Anzugsmoment: 130 Nm
BF2) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
Zubehörkit: 5255-0
Anzugsmoment: 150 Nm
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55066 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001346-A0-021
Anlage-Nr. : 2b
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BF3) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
Zubehörkit: 5284
Anzugsmoment: 150 Nm
BF4) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
Zubehörkit: 5253
Anzugsmoment: 150 Nm
BF5) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
Zubehörkit: 5284
Anzugsmoment: 120 Nm
BF6) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
Zubehörkit: 5284
Anzugsmoment: 130 Nm
E98b) Nur zulässig an Fahrzeugen bei denen an der vierten bis sechsten Stelle der
Fahrzeugidentifikationsnummer (Fahrgestellnummer) die die Zahlen `222` stehen.
E103) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205:
nur Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
• Limousine ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*29,
• Kombi ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*25
E110a)Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205: nur
Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
• Coupe ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*37
E111) Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 212: nur Varianten,
die mit "J" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).
E111a)Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 213: nur Varianten,
die mit "U" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).
E114) Bei Typ 230 nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe R230 (nur Varianten, die mit
"S" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1).
E114a)Bei Typ 230 nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe R231 (nur Varianten, die mit
"N" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1).
E115) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig auch mit der Rad-/
Reifenkombination 255/35R19 auf 9x19 ET27 (VA) und 285/30R20 auf 10x20 ET48 (HA)
ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55066 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001346-A0-021
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E130) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung 10° Lenkwinkelanpassung
(Code 216) ausgerüstet sind.
E130a)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung 10° Lenkwinkelanpassung
(Code 216) ausgerüstet sind.
E131) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung ausgerüstet sind.
E133) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Airmatic DC / Luftfederung Semiaktiv (SA-Code
489).
E134a)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung 4,5° Lenkwinkelanpassung
(Code 201) ausgerüstet sind.
EB1) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
• Achse 1: 1-Kolben Faustsattel Kennz. TRW 305x28 mit belüfteter Scheibe Ø305x28 mm
EB2) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
• Achse 1: Festsattel mit belüfteter und gelochter Scheibe Ø344x32 mm
EB3) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
• Achse 1: 1-Kolben Faustsattel Kennz. TRW 0039/B mit belüfteter Scheibe Ø305x28 mm
EB4) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
• Achse 1: 2-Kolben Faustsattel Kennz. 330x30 DC L72377AD mit belüfteter Scheibe
Ø330x30 mm
EB5) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
• Achse 1: 1-Kolben Faustsattel Kennz. DB TRW 295x28 3382/C mit belüfteter Scheibe
Ø295x28 mm
EB6) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
• Achse 1: 4-Kolben Festsattel mit belüfteter und gelochter Scheibe Ø322x32 mm
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren
Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren
Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer Achslast von 1960 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
GCX) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R18,
255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55066 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001346-A0-021
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GH1) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R16,
225/45R18, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
beachten.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K27) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
K97) An Achse 1 sind die Radhauskanten von Oberkante Stoßfänger bis 45° nach hinten
umzulegen. Der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.
K103) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel, im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 30° vor
Radmitte, eng an das innere Blechradhaus anzulegen.
K118) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen ist die Kunststoffverbreiterung
der Radhauskante im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10 mm zu kürzen.
K119) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• die Blechradhauskante ist im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10 mm
aufzuweiten,
• der Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte eng an
das Metallinnenradhaus anzulegen und zu befestigen.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55066 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001346-A0-021
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K120) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen ist die Kunststoffverbreiterung
der Radhauskante im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10 mm zu kürzen.
K121) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• die Blechradhauskante ist im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10 mm
aufzuweiten,
• der Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte eng an
das Metallinnenradhaus anzulegen und zu befestigen.
K122) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• die Befestigungslasche des Stoßfängers ist im Bereich der Stoßfängeroberkante zu kürzen
oder nach hinten/oben zu biegen,
• der Filzinnenkotflügel ist im Bereich der Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus
anzulegen(verkleben) oder auszuschneiden.
K132) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen ist der Kunststoffflap der
Radhauskante im Bereich der Oberkante Stoßfänger bis 50 Grad hinter der Radmitte innen
um 5 mm zu kürzen.
K133) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 100mm über dem Schweller bis zur
Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus zu verkleben,
• die Radhauskante ist im Bereich 45° vor Radmitte bis zur Stoßfängerkante umzulegen.
N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T90) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55066 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001346-A0-021
Anlage-Nr. : 2b
Seite : 16 / 16
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
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T92) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T95) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T96) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1420 kg bei LI 96 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 710 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T97) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1460 kg bei LI 97 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 730 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T98) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T99) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1550 kg bei LI 99 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 775 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T100) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1600 kg bei LI 100 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 800 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T101) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1650 kg bei LI 101 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 825 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
eines entsprechenden Nachweises.
Die Anlage 2b mit den Seiten 1-16 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ Y 852019 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH
Geschäftsstelle Essen, 31.10.2023