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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55066 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001346-B0-021
               Anlage-Nr. :                 2b
               Seite :                      1 / 19
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   Y 852019


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                      Y 852019
               Art des Sonderrades:                                einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                                BORBET
               Montageposition:                                     Vorder-und Hinterachse
               Radausführung:                                                Lk 112
               Radausführungskennz.:                                         Lk 112
               Radgröße:                                                   8½Jx20H2
               Rad-Einpresstiefe:                                            28 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                        112 mm
               Lochzahl:                                                        5
§22 55066*01




               Mittenlochdurchmesser:                                       66,60 mm
               Zentrierart:                                             Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                               ohne Ring
               geprüfte Radlast: *)                                          980 kg
                Reifenabrollumfang:                                          2410 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
               ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   MERCEDES

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                 Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                         moment
               BF1       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                             5255-0      130 Nm
                               Schaftlänge 28,5 mm
               BF2       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm           5284       150 Nm
               BF3       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                             5255-0     150 Nm
                               Schaftlänge 28,5 mm
               BF4       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm           5253       150 Nm
               BF5       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm           5253       120 Nm
               BF6       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm           5253       130 Nm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55066 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001346-B0-021
               Anlage-Nr. :                 2b
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               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   Y 852019


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               204                         e1*2001/116*0431*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 245   Mercedes C-Klasse     225/35R20                              A01) bis A10)
                             (Coupe C205, Cabrio   N235)                                  A11) BF1) E110a) EB1) GCX)
                             A205)                                                        K01) K28) K103) K122) K132)
                                                   225/35R20 M+S                          T90)


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               204                         e1*2001/116*0431*..
               204 AMG                     e1*2001/116*0464*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               270 bis 287   Mercedes C-Klasse,    225/35R20 M+S                          A01) bis A10)
                             C43 AMG                                                      BF1) K01) K28) K103) K122)
                             (Coupe C205, Cabrio                                          K132)
§22 55066*01




                             A205)


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               204                         e1*2001/116*0431*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85 bis 245    Mercedes C-Klasse     225/35R20                              A01) bis A10)
                             (Limousine, W205)     N235)                                  A11) BF1) E103) EB1) GH1)
                                                                                          K01) K04) K28) K103) K122)
                                                    225/35R20 M+S                         T90)


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               204                         e1*2001/116*0431*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               270 bis 287   Mercedes C-Klasse,    225/35R20 M+S                          A01) bis A10)
                             C43 AMG                                                      BF1) K01) K04) K28) K103)
                             (Limousine, W205)                                            K122)


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               204K                        e1*2001/116*0457*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85 bis 245    Mercedes C-Klasse     225/35R20                              A01) bis A10)
                             (Kombi, S205)         N235)                                  A11) BF1) E103) EB1) GCX)
                                                                                          K01) K04) K28) K103) K122)
                                                    225/35R20 M+S                         T90)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55066 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001346-B0-021
               Anlage-Nr. :                 2b
               Seite :                      3 / 19
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   Y 852019


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               R1ECLS                      e1*2007/46*1818*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               143 bis 270   Mercedes CLS          245/35R20 M+S                          A02) bis A10)
                                                                                          A11) A94) BF2)
                                                      255/35R20 M+S


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               R1EC                          e1*2007/46*1666*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               120 bis 220   Mercedes E-Klasse         225/35R20                          A02) bis A10)
                             (Coupe, Cabrio;           T90)                               A11) BF2)
                             Ausführungen mit
                             kleinsten Serienreifen ab 235/35R20
                             225/..)                   T92)
§22 55066*01




                                                      245/30R20
                                                      A01) K03) T90)

                                                      245/35R20
                                                      A01) K03)

                                                      255/30R20
                                                      A01) K01) K04) T92)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               R1EC                          e1*2007/46*1666*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               120 bis 270   Mercedes E-Klasse         245/30R20                          A01) bis A10)
                             (Coupe, Cabrio;           K03) N255) T90)                    A11) BF2)
                             Ausführungen mit
                             kleinsten Serienreifen ab 245/35R20
                             245/..)                   K03) N255)

                                                      255/30R20
                                                      K01) K04) N265) T92)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55066 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001346-B0-021
               Anlage-Nr. :                 2b
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               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   Y 852019


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               212                           e1*2001/116*0501*..
               212G                          e1*2007/46*0484*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 225   Mercedes E-Klasse       235/30R20                               A01) bis A10)
                             (W212, Limousine,                                               A11) BF1) E111) EB2) K01)
                             Ausführungen mit                                                K04) K27) K97) T88)
                             kleinsten Serienreifen
                             in 16Zoll)

               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               212                         e1*2001/116*0501*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 270   Mercedes E-Klasse     235/35R20                                 A01) bis A10)
                             (W213, Limousine)     N245) T92)                                A11) BF3) E111a) EB3) K01)
§22 55066*01




                                                     245/35R20
                                                     K04) N255) T95)

                                                     255/30R20
                                                     K02) K133) N265) T92)

                                                     HL 245/35R20
                                                     K04) N255)

                                                     zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                     vorne               hinten
                                                     225/35R20           255/30R20           A01) bis A10)
                                                     K01) N235) T90)     K02) K133) N265)    A11) BF3) E111a) EB3) V00)
                                                                         T92)

               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               R1ES                        e1*2007/46*1560*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 270   Mercedes E-Klasse     245/35R20                                 A01) bis A10)
                             (S213, Kombi)         T95)                                      A11) BF2) EB3) K01) K04) N255)

                                                     HL 245/35R20
                                                     T98)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55066 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001346-B0-021
               Anlage-Nr. :                 2b
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               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   Y 852019


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               R2EW                        e1*2018/858*00213*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               120 bis 280   Mercedes E-Klasse     225/40R20                              A02) bis A10)
                             (W214, Limousine)     N235) T94)                             A11) B99) BF2) E134) EF0)

                                                    225/40R20 M+S
                                                    T94) W235)

                                                    235/40R20
                                                    N245) T96)

                                                    235/40R20 M+S
                                                    T96) W245)

                                                    245/40R20
                                                    N255) T99)
§22 55066*01




                                                    245/40R20 M+S
                                                    T99)


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               R2ES                        e1*2018/858*00214*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               145 bis 280   Mercedes E-Klasse     235/40R20                              A02) bis A10)
                             (S214, Kombi)                                                A11) B99) BF2) EF0) T96)

               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2B                         e1*2007/46*1909*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               80 bis 139    Mercedes EQA, EQB     235/40R20                              A01) bis A10)
                                                   T96)                                   BF3) EB4) K01) K02) K120)

                                                    245/40R20

                                                    255/40R20


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               E2EQEW                       e1*2018/858*00036*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               109 bis 135   Mercedes EQE           235/45R20                             A01) bis A10)
                             (V295,                 N245)                                 BF2) E130a) K01) K02)
                             Hinterachslenkung
                             10°, SA Code 216,      255/40R20
                             nicht für AMG)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55066 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001346-B0-021
               Anlage-Nr. :                 2b
               Seite :                      6 / 19
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   Y 852019


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               245G                        e1*2001/116*0470*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               80 bis 155    Mercedes GLA          235/35R20                              A01) bis A10)
                                                                                          BF1) EB5) K01) K04) K118)
                                                                                          K119) K120) K121)


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2B                         e1*2007/46*1909*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85 bis 165    Mercedes GLA          245/40R20                              A01) bis A10)
                             (H247)                                                       A11) BF1) K01) K02) K120)
                                                   255/40R20
§22 55066*01




               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2B                         e1*2007/46*1909*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85 bis 165    Mercedes GLB          245/40R20                              A01) bis A10)
                             (X247)                                                       BF1) K01) K02) K120)
                                                   255/40R20


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               204X                         e1*2001/116*0480*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 243   Mercedes GLC           235/45R20                             A02) bis A10)
                             (X253, ohne                                                  A11) BF4)
                             Verbreiterung)         245/45R20

                                                    255/45R20

                                                    265/45R20
                                                    A01) K01)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55066 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001346-B0-021
               Anlage-Nr. :                 2b
               Seite :                      7 / 19
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   Y 852019


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               204X                         e1*2001/116*0480*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               120 bis 243   Mercedes GLC           235/45R20                             A02) bis A10)
                             (X253, mit             N245)                                 A11) BF4)
                             Verbreiterung)
                                                    235/45R20 M+S

                                                    245/45R20
                                                    N255)

                                                    245/45R20 M+S

                                                    255/45R20

                                                    265/45R20
                                                    A01) K01)
§22 55066*01




               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               204X                        e1*2001/116*0480*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               270 bis 287   Mercedes GLC 43 AMG, 235/45R20 M+S                           A02) bis A10)
                             GLC 43 AMG Coupe                                             BF4)
                             (X253, C253)          245/45R20 M+S

                                                    255/40R20 M+S

                                                    255/45R20 M+S

                                                    265/45R20 M+S
                                                    A01) K01)


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               204X                        e1*2001/116*0480*..
               204X AMG                    e1*2007/46*1884*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               350 bis 375   Mercedes GLC 63 AMG, 235/45R20 M+S                           A02) bis A10)
                             GLC 63S AMG, GLC                                             A94) BF4)
                             63 AMG Coupe, GLC     235/50R20 M+S
                             63S AMG Coupe
                             (X253, C253)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55066 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001346-B0-021
               Anlage-Nr. :                 2b
               Seite :                      8 / 19
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   Y 852019


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               204X                        e1*2001/116*0480*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 243   Mercedes GLC Coupe 235/45R20                                 A02) bis A10)
                             (C253, ohne                                                  A11) BF4)
                             Radhausverbreiterungen 245/45R20
                             an Achse 2)
                                                    255/45R20

                                                    265/45R20
                                                    A01) K01)


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               204X                        e1*2001/116*0480*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
§22 55066*01




               100 bis 243   Mercedes GLC Coupe 235/45R20                                 A02) bis A10)
                             (C253, mit             N245)                                 A11) BF4)
                             Radhausverbreiterungen
                             an Achse 2)            235/45R20 M+S

                                                    245/45R20
                                                    N255)

                                                    245/45R20 M+S

                                                    255/45R20

                                                    265/45R20
                                                    A01) K01)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55066 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001346-B0-021
               Anlage-Nr. :                 2b
               Seite :                      9 / 19
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   Y 852019


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               R2CGLC                       e1*2018/858*00186*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               120 bis 270   Mercedes GLC           235/50R20                                A02) bis A10)
                             (X254, ohne            A01) A94) K03)                           A11e) BF2)
                             Verbreiterung, Mild-
                             Hybrid)                235/50R20 M+S
                                                    A01) A94) K03)

                                                    245/45R20
                                                    A94)

                                                    245/45R20 M+S
                                                    A94)

                                                    255/45R20
                                                    A01) A94) K03)
§22 55066*01




                                                    255/45R20 M+S
                                                    A01) A94) K03)

                                                    265/45R20
                                                    A01) A94a) K01) K04)

                                                    265/45R20 M+S
                                                    A01) A94a) K01) K04)


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               204X                        e1*2001/116*0480*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               145           Mercedes EQC          235/45R20                                 A02) bis A10)
                                                   A94)                                      BF4) N245)

                                                    235/50R20
                                                    A01) K01)

                                                     zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                     vorne               hinten
                                                     235/50R20           255/45R20           A01) bis A10)
                                                     K01)                                    BF4)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55066 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001346-B0-021
               Anlage-Nr. :                 2b
               Seite :                      10 / 19
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   Y 852019


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               221                         e1*2001/116*0335*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               150 bis 390   Mercedes S-Klasse      245/40R20                             A02) bis A10)
                             (W222, ab Modell 2014) N255) T99)                            A11) BF4) E98b) EB6)

                                                    245/40R20 M+S
                                                    T99)

                                                    255/35R20
                                                    A01) K03) N265) T97)

                                                    255/35R20 M+S
                                                    A01) K03) T97)


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
§22 55066*01




               221                         e1*2001/116*0335*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               270 bis 345   Mercedes S-Klasse     245/40R20                              A02) bis A10)
                             Coupe, Cabrio                                                BF4)
                             (C217, A217)          255/35R20

                                                    255/40R20
                                                    A01) G01)


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               221                         e1*2001/116*0335*..
               221 AMG                     e1*2001/116*0396*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               430 bis 463   Mercedes S63 AMG      255/40R20 M+S                          A01) bis A10)
                             Coupe, S65 AMG                                               BF4) K01)
                             Coupe, S63 AMG Cabrio
                             (C217, A217)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55066 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001346-B0-021
               Anlage-Nr. :                 2b
               Seite :                      11 / 19
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   Y 852019


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               R2S                          e1*2007/46*2115*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               210 bis 450   Mercedes S-Klasse      235/45R20                             A02) bis A10)
                             (W223, mit             N245) T100)                           A11) BF4) E130)
                             Hinterachslenkung bis
                             4,5°)                  245/40R20
                                                    N255) T99)

                                                    255/40R20
                                                    T101)


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               R2S                          e1*2007/46*2115*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
§22 55066*01




               210 bis 450   Mercedes S-Klasse      235/45R20                             A02) bis A10)
                             (W223, mit             N245) T100)                           A11) BF4)
                             Hinterachslenkung bis
                             10°)                   245/40R20
                                                    A94a) N255) T99)

                                                    255/40R20
                                                    T101)


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               E2EQSW                       e1*2018/858*00035*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               109 bis 135   Mercedes EQS           235/50R20                             A02) bis A10)
                             (V297,                                                       BF2) E134a)
                             Hinterachslenkung      245/45R20
                             4,5° SA Code 201)
                                                    255/45R20

                                                    265/45R20
                                                    A01) K04)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55066 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001346-B0-021
               Anlage-Nr. :                 2b
               Seite :                      12 / 19
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   Y 852019


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               E2EQSW                       e1*2018/858*00035*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               109 bis 135   Mercedes EQS           235/50R20                             A02) bis A10)
                             (V297,                                                       BF2) E130a)
                             Hinterachslenkung 10° 245/45R20
                             SA Code 216)
                                                    255/45R20

                                                    265/45R20
                                                    A01) K04)


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               E2EQSX                       e1*2018/858*00188*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
§22 55066*01




               135           Mercedes EQS           265/50R20                             A02) bis A10)
                             (X296,                                                       A94) BF3) ER1)
                             Hinterachslenkung 10° 275/45R20
                             SA Code 216)
                                                    275/50R20


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               230                         e1*98/14*0169*..
               230 AMG                     e1*2001/116*0248*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               368 bis 450   Mercedes SL63 AMG, 255/30R20 M+S                             A01) bis A10)
                             SL65 AMG                                                     BF5) E114) EF0) K03)
                             (Baureihe R230)


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               230                         e1*98/14*0169*..
               231                         e1*2007/46*0803*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               225 bis 335   Mercedes SL            255/30R20                             A02) bis A10)
                             (Baureihe R231)                                              BF6) E114a) E115) N265)

               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
                      oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
                      entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55066 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001346-B0-021
               Anlage-Nr. :                 2b
               Seite :                      13 / 19
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   Y 852019


               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
                      durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn
                      die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere
                      enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden
                      Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0
                      befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es
                      die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren
                      Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der
                      Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den
                      Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                      Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                      Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die
§22 55066*01




                      Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile
                      zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                      erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
                      des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                      Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn,
                      dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder
                      der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind
                      Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....",
                      eingetragen haben.

               A11e) Nur zulässig an Fahrzeugen mit Mild-Hybrid Antrieb, dass sind Fahrzeuge (FZ), die in der
                     Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben.

               A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf
                      den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

               A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den
                     Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55066 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001346-B0-021
               Anlage-Nr. :                 2b
               Seite :                      14 / 19
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   Y 852019


               B99)   Zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit folgender Bremsanlage:
                      • Achse 1: 4-Kolben Festsattel mit belüfteter und gelochter Bremsscheibe Ø 370x36 mm
                      • Achse 2: 1-Kolben Faustsattel mit belüfteter Bremsscheibe Ø 300x22 mm

               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
                      Zubehörkit: 5255-0
                      Anzugsmoment: 130 Nm

               BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
                      Zubehörkit: 5284
                      Anzugsmoment: 150 Nm

               BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
§22 55066*01




                      Zubehörkit: 5255-0
                      Anzugsmoment: 150 Nm

               BF4)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
                      Zubehörkit: 5253
                      Anzugsmoment: 150 Nm

               BF5)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
                      Zubehörkit: 5253
                      Anzugsmoment: 120 Nm

               BF6)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
                      Zubehörkit: 5253
                      Anzugsmoment: 130 Nm

               E98b) Nur zulässig an Fahrzeugen bei denen an der vierten bis sechsten Stelle der
                     Fahrzeugidentifikationsnummer (Fahrgestellnummer) die die Zahlen `222` stehen.

               E103) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205: nur
                     Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
                     • Limousine ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*29,
                     • Kombi ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*25

               E110a) Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205: nur Varianten, die
                      mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
                      • Coupe ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*37
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55066 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001346-B0-021
               Anlage-Nr. :                 2b
               Seite :                      15 / 19
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   Y 852019


               E111) Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 212: nur Varianten, die mit
                     "J" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).

               E111a) Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 213: nur Varianten, die mit
                      "U" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).

               E114) Bei Typ 230 nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe R230 (nur Varianten, die mit "S"
                     beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1).

               E114a) Bei Typ 230 nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe R231 (nur Varianten, die mit "N"
                      beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1).

               E115) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig auch mit der Rad-/Reifenkombination
                     255/35R19 auf 9x19 ET27 (VA) und 285/30R20 auf 10x20 ET48 (HA) ausgerüstet sind oder diese in
                     den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                     EG- Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               E130) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung 10° Lenkwinkelanpassung
                     (Code 216) ausgerüstet sind.
§22 55066*01




               E130a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung 10° Lenkwinkelanpassung (Code
                      216) ausgerüstet sind.

               E134) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung 4,5° Lenkwinkelanpassung (Code
                     201) ausgerüstet sind.

               E134a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung 4,5° Lenkwinkelanpassung (Code
                      201) ausgerüstet sind.

               EB1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                      • Achse 1: 1-Kolben Faustsattel Kennz. TRW 305x28 mit belüfteter Scheibe Ø305x28 mm

               EB2)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                      • Achse 1: Festsattel mit belüfteter und gelochter Scheibe Ø344x32 mm

               EB3)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                      • Achse 1: 1-Kolben Faustsattel Kennz. TRW 0039/B mit belüfteter Scheibe Ø305x28 mm

               EB4)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                      • Achse 1: 2-Kolben Faustsattel Kennz. 330x30 DC L72377AD mit belüfteter Scheibe Ø330x30 mm

               EB5)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                      • Achse 1: 1-Kolben Faustsattel Kennz. DB TRW 295x28 3382/C mit belüfteter Scheibe Ø295x28 mm

               EB6)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                      • Achse 1: 4-Kolben Festsattel mit belüfteter und gelochter Scheibe Ø322x32 mm

               EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse
                      nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren Raddurchmesser größer als der
                      Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
                      Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55066 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001346-B0-021
               Anlage-Nr. :                 2b
               Seite :                      16 / 19
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   Y 852019


               ER1)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
                      Achslast von 1960 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                      Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
                      Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
                      wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

               GCX) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R18, 255/35R19
                    ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                    Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
                    zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               GH1)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R16, 225/45R18,
                      255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                      (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
                      Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
§22 55066*01




               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte
                      herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.

               K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte
                      herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.

               K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.

               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
                      herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.

               K27)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

               K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

               K97)   An Achse 1 sind die Radhauskanten von Oberkante Stoßfänger bis 45° nach hinten umzulegen. Der
                      Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55066 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001346-B0-021
               Anlage-Nr. :                 2b
               Seite :                      17 / 19
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   Y 852019


               K103) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel, im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 30° vor Radmitte,
                     eng an das innere Blechradhaus anzulegen.

               K118) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen ist die Kunststoffverbreiterung der
                     Radhauskante im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10 mm zu kürzen.

               K119) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich:
                     • die Blechradhauskante ist im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10 mm
                       aufzuweiten,
                     • der Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte eng an das
                       Metallinnenradhaus anzulegen und zu befestigen.

               K120) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen ist die Kunststoffverbreiterung der
                     Radhauskante im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10 mm zu kürzen.

               K121) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich:
                     • die Blechradhauskante ist im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10 mm
                       aufzuweiten,
                     • der Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte eng an das
§22 55066*01




                       Metallinnenradhaus anzulegen und zu befestigen.

               K122) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich:
                     • die Befestigungslasche des Stoßfängers ist im Bereich der Stoßfängeroberkante zu kürzen oder
                       nach hinten/oben zu biegen,
                     • der Filzinnenkotflügel ist im Bereich der Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus anzulegen
                       (verkleben) oder auszuschneiden.

               K132) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen ist der Kunststoffflap der
                     Radhauskante im Bereich der Oberkante Stoßfänger bis 50 Grad hinter der Radmitte innen um 5 mm
                     zu kürzen.

               K133) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich:
                     • der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 100mm über dem Schweller bis zur Stoßfängeroberkante
                       eng an das Radhaus zu verkleben,
                     • die Radhauskante ist im Bereich 45° vor Radmitte bis zur Stoßfängerkante umzulegen.

               N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                     Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                     Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                     Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                     Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                     Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                     Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55066 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001346-B0-021
               Anlage-Nr. :                 2b
               Seite :                      18 / 19
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   Y 852019


               N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                     Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                     Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               T88)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen).
                      Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T90)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen).
                      Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T92)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen).
                      Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T94)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1340 kg bei LI 94 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 670 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen).
§22 55066*01




                      Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T95)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen).
                      Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T96)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1420 kg bei LI 96 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 710 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen).
                      Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T97)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1460 kg bei LI 97 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 730 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen).
                      Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T98)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen).
                      Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T99)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1550 kg bei LI 99 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 775 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen).
                      Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T100) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1600 kg bei LI 100 . Die
                     Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 800 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen).
                     Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T101) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1650 kg bei LI 101 . Die
                     Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 825 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen).
                     Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55066 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001346-B0-021
               Anlage-Nr. :                 2b
               Seite :                      19 / 19
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   Y 852019


               V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
                      Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich
                      durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine
                      serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen
                      vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.

               W235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                     Reifen der Größen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den Fahrzeugpapieren
                     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
                     Fahrzeuges zugelassen sind.

               W245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                     Reifen der Größen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den Fahrzeugpapieren
                     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
                     Fahrzeuges zugelassen sind.

               Die Anlage 2b mit den Seiten 1-19 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ
               Y 852019 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH
§22 55066*01




               Geschäftsstelle Essen, 25.01.2024