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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55066 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001346-B0-021
               Anlage-Nr. :                 AC1
               Seite :                      1/9
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   Y 852019


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                       Y 852019
               Art des Sonderrades:                                 einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                                 BORBET
               Montageposition:                                          Vorderachse **)
               Radausführung:                                                 Lk 112
               Radausführungskennz.:                                          Lk 112
               Radgröße:                                                    8½Jx20H2
               Rad-Einpresstiefe:                                             28 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                         112 mm
               Lochzahl:                                                         5
§22 55066*01




               Mittenlochdurchmesser:                                       66,60 mm
               Zentrierart:                                              Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                                ohne Ring
               geprüfte Radlast: *)                                           980 kg
                Reifenabrollumfang:                                          2410 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
               **) Die Verwendung des Rades Y 852019, Lk 112 ist nur an der Vorderachse zulässig. Das hier beschriebene
               Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp Y 952020, Lk 112 (ABE-Nr. 55065*01) an der
               Hinterachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem separaten Gutachten für den
               Radtyp Y 952020, Lk 112 (ABE-Nr. 55065*01) zu entnehmen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
               ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   MERCEDES

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                       Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                               moment
               BF1       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm 5284        150 Nm
               BF2       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm 5253        150 Nm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55066 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001346-B0-021
               Anlage-Nr. :                 AC1
               Seite :                      2/9
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   Y 852019


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               R1ECLS                      e1*2007/46*1818*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 Vorderachse       Hinterachse
                                                    8½Jx20H2, ET28 9½Jx20H2, ET20
               143 bis 270   Mercedes CLS           245/35R20         275/30R20                                 A01) bis A10)
                                                                                                                A11) BF1)
                                                               245/35R20               285/30R20                A01) bis A10)
                                                                                                                A11) BF1) V00)
                                                               255/35R20               285/30R20                A01) bis A10)
                                                                                                                A11) BF1) V00)
               Die Verwendung des Rades Y 852019, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp Y 952020, Lk 112 (ABE-Nr. 55065*01) an der Hinterachse zulässig (siehe
               separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               R2EW                        e1*2018/858*00213*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
§22 55066*01




               (kW)                                 Vorderachse       Hinterachse
                                                    8½Jx20H2, ET28 9½Jx20H2, ET20
               120 bis 280   Mercedes E-Klasse      245/40R20         245/40R20                                 A01) bis A10)
                             (W214, Limousine)                                                                  A11) B99) BF1) E134)
                                                    245/40R20 M+S     245/40R20 M+S                             A01) bis A10)
                                                                                                                A11) B99) BF1) E134)
               Die Verwendung des Rades Y 852019, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp Y 952020, Lk 112 (ABE-Nr. 55065*01) an der Hinterachse zulässig (siehe
               separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               204X                         e1*2001/116*0480*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  Vorderachse      Hinterachse
                                                     8½Jx20H2, ET28 9½Jx20H2, ET20
               100 bis 243   Mercedes GLC            255/45R20        255/45R20                                 A01) bis A10)
                             (X253, ohne                                                                        A11) BF2)
                             Verbreiterung)
               Die Verwendung des Rades Y 852019, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp Y 952020, Lk 112 (ABE-Nr. 55065*01) an der Hinterachse zulässig (siehe
               separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55066 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001346-B0-021
               Anlage-Nr. :                 AC1
               Seite :                      3/9
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   Y 852019


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               204X                         e1*2001/116*0480*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  Vorderachse      Hinterachse
                                                     8½Jx20H2, ET28 9½Jx20H2, ET20
               120 bis 243   Mercedes GLC            255/45R20        255/45R20                                 A02) bis A10)
                             (X253, mit                                                                         A11) BF2)
                             Verbreiterung)          265/45R20        265/45R20                                 A01) bis A10)
                                                     K01)                                                       A11) BF2)
                                                     255/45R20        285/40R20                                 A02) bis A10)
                                                                                                                A11) BF2)
               Die Verwendung des Rades Y 852019, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp Y 952020, Lk 112 (ABE-Nr. 55065*01) an der Hinterachse zulässig (siehe
               separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               204X                        e1*2001/116*0480*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
§22 55066*01




               (kW)                                 Vorderachse       Hinterachse
                                                    8½Jx20H2, ET28 9½Jx20H2, ET20
               270 bis 287   Mercedes GLC 43 AMG, 255/40R20           255/40R20                                 A02) bis A10)
                             GLC 43 AMG Coupe                                                                   BF2)
                             (X253, C253)           255/45R20         255/45R20                                 A02) bis A10)
                                                                                                                BF2)
                                                               265/45R20               265/45R20                A01) bis A10)
                                                               K01)                                             BF2)
                                                               235/45R20               265/40R20                A02) bis A10)
                                                                                                                BF2) V00)
                                                               245/45R20               275/40R20                A02) bis A10)
                                                                                                                BF2) V00)
                                                               255/45R20               285/40R20                A02) bis A10)
                                                                                                                BF2)
               Die Verwendung des Rades Y 852019, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp Y 952020, Lk 112 (ABE-Nr. 55065*01) an der Hinterachse zulässig (siehe
               separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55066 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001346-B0-021
               Anlage-Nr. :                 AC1
               Seite :                      4/9
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   Y 852019


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               204X                        e1*2001/116*0480*..
               204X AMG                    e1*2007/46*1884*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 Vorderachse       Hinterachse
                                                    8½Jx20H2, ET28 9½Jx20H2, ET20
               350 bis 375   Mercedes GLC 63 AMG, 255/45R20           255/45R20                                 A02) bis A10)
                             GLC 63S AMG, GLC                                                                   BF2) N265)
                             63 AMG Coupe, GLC      265/45R20         265/45R20                                 A02) bis A10)
                             63S AMG Coupe                                                                      BF2)
                             (X253, C253)           235/45R20         265/40R20                                 A02) bis A10)
                                                    N245)                                                       BF2) V00)
                                                    235/50R20         255/45R20                                 A02) bis A10)
                                                    N245)                                                       BF2) V00)
                                                    245/45R20         275/40R20                                 A02) bis A10)
                                                    N255)                                                       BF2) V00)
                                                    255/45R20         285/40R20                                 A02) bis A10)
                                                    N265)                                                       BF2) V00)
§22 55066*01




               Die Verwendung des Rades Y 852019, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp Y 952020, Lk 112 (ABE-Nr. 55065*01) an der Hinterachse zulässig (siehe
               separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               204X                        e1*2001/116*0480*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 Vorderachse       Hinterachse
                                                    8½Jx20H2, ET28 9½Jx20H2, ET20
               100 bis 243   Mercedes GLC Coupe 255/45R20             255/45R20                                 A02) bis A10)
                             (C253, mit                                                                         A11) BF2)
                             Radhausverbreiterungen 265/45R20         265/45R20                                 A01) bis A10)
                             an Achse 2)            K01)                                                        A11) BF2)
                                                    235/45R20         265/40R20                                 A02) bis A10)
                                                                                                                A11) BF2) V00)
                                                               245/45R20               275/40R20                A02) bis A10)
                                                                                                                A11) BF2) V00)
                                                               255/45R20               285/40R20                A02) bis A10)
                                                                                                                A11) BF2)
               Die Verwendung des Rades Y 852019, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp Y 952020, Lk 112 (ABE-Nr. 55065*01) an der Hinterachse zulässig (siehe
               separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55066 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001346-B0-021
               Anlage-Nr. :                 AC1
               Seite :                      5/9
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   Y 852019


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               R2CGLC                       e1*2018/858*00186*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  Vorderachse      Hinterachse
                                                     8½Jx20H2, ET28 9½Jx20H2, ET20
               120 bis 270   Mercedes GLC            255/45R20        255/45R20                         A01) bis A10)
                             (X254, ohne             K03)                                               A11e) BF1)
                             Verbreiterung, Mild-    255/45R20 M+S    255/45R20 M+S                     A01) bis A10)
                             Hybrid)                 K03)                                               A11e) BF1)
                                                     265/45R20        265/45R20                         A01) bis A10)
                                                     K01)                                               A11e) BF1)
                                                     265/45R20 M+S    265/45R20 M+S                     A01) bis A10)
                                                     K01)                                               A11e) BF1)
                                                     245/45R20        275/40R20                         A01) bis A10)
                                                                                                        A11e) BF1) V00)
                                                               245/45R20               HL 275/40R20     A01) bis A10)
                                                                                                        A11e) BF1) V00)
                                                               245/45R20 M+S           275/40R20 M+S    A01) bis A10)
§22 55066*01




                                                                                                        A11e) BF1) V00)
                                                               245/45R20 M+S           HL 275/40R20 M+S A01) bis A10)
                                                                                                        A11e) BF1) V00)
                                                               255/45R20               285/40R20        A01) bis A10)
                                                               K03)                                     A11e) BF1)
                                                               255/45R20 M+S           285/40R20 M+S    A01) bis A10)
                                                               K03)                                     A11e) BF1)
               Die Verwendung des Rades Y 852019, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp Y 952020, Lk 112 (ABE-Nr. 55065*01) an der Hinterachse zulässig (siehe
               separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               R2CGLC                       e1*2018/858*00186*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  Vorderachse      Hinterachse
                                                     8½Jx20H2, ET28 9½Jx20H2, ET20
               120 bis 198   Mercedes GLC            255/45R20        255/45R20                                 A02) bis A10)
                             (X254, mit                                                                         A11e) BF1)
                             Verbreiterung, Mild-    265/45R20        265/45R20                                 A01) bis A10)
                             Hybrid)                 K01)                                                       A11e) BF1)
                                                     245/45R20        275/40R20                                 A01) bis A10)
                                                                                                                A11e) BF1) V00)
                                                               245/45R20               HL 275/40R20             A01) bis A10)
                                                                                                                A11e) BF1) V00)
                                                               255/45R20               285/40R20                A01) bis A10)
                                                                                                                A11e) BF1)
               Die Verwendung des Rades Y 852019, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp Y 952020, Lk 112 (ABE-Nr. 55065*01) an der Hinterachse zulässig (siehe
               separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55066 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001346-B0-021
               Anlage-Nr. :                 AC1
               Seite :                      6/9
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   Y 852019


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               R2CGLC                        e1*2018/858*00186*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   Vorderachse      Hinterachse
                                                      8½Jx20H2, ET28 9½Jx20H2, ET20
               145 bis 185   Mercedes GLC             235/45R20        265/40R20                                A01) bis A10)
                             (X254, mit                                                                         A11f) BF1) V00)
                             Verbreiterung, Plug-in- 245/45R20         275/40R20                                A01) bis A10)
                             Hybrid)                                                                            A11f) BF1) V00)
                                                      245/45R20        HL 275/40R20                             A01) bis A10)
                                                                                                                A11f) BF1) V00)
                                                               255/45R20               285/40R20                A01) bis A10)
                                                                                                                A11f) BF1)
               Die Verwendung des Rades Y 852019, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp Y 952020, Lk 112 (ABE-Nr. 55065*01) an der Hinterachse zulässig (siehe
               separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
§22 55066*01




               204X                        e1*2001/116*0480*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 Vorderachse       Hinterachse
                                                    8½Jx20H2, ET28 9½Jx20H2, ET20
               145           Mercedes EQC           235/50R20         255/45R20                                 A01) bis A10)
                                                    K01)                                                        BF1)
                                                    235/50R20         285/40R20                                 A01) bis A10)
                                                    K01)                                                        BF1) V00)
                                                    245/45R20         265/40R20                                 A01) bis A10)
                                                    K01)                                                        BF1) V00)
                                                    255/45R20         285/40R20                                 A01) bis A10)
                                                    K01)                                                        BF1) V00)
               Die Verwendung des Rades Y 852019, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp Y 952020, Lk 112 (ABE-Nr. 55065*01) an der Hinterachse zulässig (siehe
               separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               221                         e1*2001/116*0335*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 Vorderachse       Hinterachse
                                                    8½Jx20H2, ET28 9½Jx20H2, ET20
               270 bis 345   Mercedes S-Klasse      245/40R20         245/40R20                                 A01) bis A10)
                             Coupe, Cabrio                                                                      BF2)
                             (C217, A217)           255/35R20         255/35R20                                 A01) bis A10)
                                                                                                                BF2)
               Die Verwendung des Rades Y 852019, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp Y 952020, Lk 112 (ABE-Nr. 55065*01) an der Hinterachse zulässig (siehe
               separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55066 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001346-B0-021
               Anlage-Nr. :                 AC1
               Seite :                      7/9
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   Y 852019


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               E2EQSX                       e1*2018/858*00188*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  Vorderachse      Hinterachse
                                                     8½Jx20H2, ET28 9½Jx20H2, ET20
               135           Mercedes EQS            265/50R20        265/50R20                                 A01) bis A10)
                             (X296,                                                                             BF1) ER1)
                             Hinterachslenkung 10° 275/45R20          275/45R20                                 A01) bis A10)
                             SA Code 216)                                                                       BF1) ER1)
                                                     275/50R20        275/50R20                                 A01) bis A10)
                                                                                                                BF1) ER1)
                                                               265/50R20               295/45R20                A01) bis A10)
                                                                                                                BF1) ER1) V00)
               Die Verwendung des Rades Y 852019, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp Y 952020, Lk 112 (ABE-Nr. 55065*01) an der Hinterachse zulässig (siehe
               separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.


               Auflagen und Hinweise
§22 55066*01




               A01)     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                        Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
                        oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
                        entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                        Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
                        durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn
                        die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere
                        enthält.

               A03)     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden
                        Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0
                        befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es
                        die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

               A04)     Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren
                        Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der
                        Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den
                        Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)     Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                        Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                        Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die
                        Radkontur hinausragen.

               A06)     Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile
                        zu verwenden.

               A07)     Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                        vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55066 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001346-B0-021
               Anlage-Nr. :                 AC1
               Seite :                      8/9
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   Y 852019


               A08)    Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                       erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
                       des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                       Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

               A09)    Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn,
                       dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird.

               A10)    Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder
                       der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A11)    Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind
                       Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....",
                       eingetragen haben.

               A11e) Nur zulässig an Fahrzeugen mit Mild-Hybrid Antrieb, dass sind Fahrzeuge (FZ), die in der
                     Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben.
§22 55066*01




               A11f)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit Plug-in-Hybrid, dass sind Fahrzeuge (FZ), die in der
                       Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben.

               B99)    Zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit folgender Bremsanlage:
                       • Achse 1: 4-Kolben Festsattel mit belüfteter und gelochter Bremsscheibe Ø 370x36 mm
                       • Achse 2: 1-Kolben Faustsattel mit belüfteter Bremsscheibe Ø 300x22 mm

               BF1)    Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                       Achse: 1+2
                       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
                       Zubehörkit: 5284
                       Anzugsmoment: 150 Nm

               BF2)    Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                       Achse: 1+2
                       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
                       Zubehörkit: 5253
                       Anzugsmoment: 150 Nm

               E134) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung 4,5° Lenkwinkelanpassung (Code
                     201) ausgerüstet sind.

               ER1)    Das Sonderrad (gepr. Radlast) an Achse 2 ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                       einer Achslast von 1960 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                       Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               K01)    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte
                       herzustellen.
                       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                       Bereich abgedeckt sein.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55066 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001346-B0-021
               Anlage-Nr. :                 AC1
               Seite :                      9/9
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   Y 852019


               K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.

               N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                     Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                     Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                     Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                     Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                     Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                     Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
§22 55066*01




                     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
                      Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich
                      durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine
                      serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen
                      vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.

               Die Anlage AC1 mit den Seiten 1-9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ
               Y 852019 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 25.01.2024