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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55066 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001346-B0-021
               Anlage-Nr. :                 AC3b
               Seite :                      1 / 10
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   Y 852019


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                       Y 852019
               Art des Sonderrades:                                 einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                                 BORBET
               Montageposition:                                          Vorderachse **)
               Radausführung:                                                 Lk 112
               Radausführungskennz.:                                          Lk 112
               Radgröße:                                                    8½Jx20H2
               Rad-Einpresstiefe:                                             28 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                         112 mm
               Lochzahl:                                                         5
§22 55066*01




               Mittenlochdurchmesser:                                       66,60 mm
               Zentrierart:                                              Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                                ohne Ring
               geprüfte Radlast: *)                                           980 kg
                Reifenabrollumfang:                                          2410 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
               **) Die Verwendung des Rades Y 852019, Lk 112 ist nur an der Vorderachse zulässig. Das hier beschriebene
               Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp Y 952020, Lk 112 (ABE-Nr. 55065*01) an der
               Hinterachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem separaten Gutachten für den
               Radtyp Y 952020, Lk 112 (ABE-Nr. 55065*01) zu entnehmen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
               ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   MERCEDES

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                  Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                          moment
               BF1       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                              5255-0      130 Nm
                               Schaftlänge 28,5 mm
               BF2       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm            5284       150 Nm
               BF3       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                              5255-0     150 Nm
                               Schaftlänge 28,5 mm
               BF4       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm            5253       150 Nm
               BF5       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm            5253       130 Nm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55066 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001346-B0-021
               Anlage-Nr. :                 AC3b
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               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   Y 852019



               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               204                         e1*2001/116*0431*..
               204 AMG                     e1*2001/116*0464*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 Vorderachse       Hinterachse
                                                    8½Jx20H2, ET28 9½Jx20H2, ET42
               350 bis 375   Mercedes C-Klasse C63 255/30R20 M+S      255/30R20 M+S                             A01) bis A10)
                             AMG, C63 S AMG         K01) K13) K22)                                              BF1)
                             (Limousine, W205)      K25)
                                                    245/30R20         265/30R20                                 A01) bis A10)
                                                    K01) K13) K22)                                              BF1) V00)
                                                    255/30R20         275/30R20                                 A01) bis A10)
                                                    K01) K13) K22)                                              BF1) V00)
                                                    K25)
               Die Verwendung des Rades Y 852019, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp Y 952020, Lk 112 (ABE-Nr. 55065*01) an der Hinterachse zulässig (siehe
               separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
§22 55066*01




               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               204K                        e1*2001/116*0457*..
               204K AMG                    e1*2001/116*0463*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 Vorderachse       Hinterachse
                                                    8½Jx20H2, ET28 9½Jx20H2, ET42
               350 bis 375   Mercedes C-Klasse C63 255/30R20 M+S      255/30R20 M+S                             A01) bis A10)
                             AMG, C63 S AMG         K01) K13) K22)                                              BF1)
                             (Kombi, S205)          K25)
                                                    245/30R20         265/30R20                                 A01) bis A10)
                                                    K01) K13) K22)                                              BF1) V00)
                                                    255/30R20         275/30R20                                 A01) bis A10)
                                                    K01) K13) K22)                                              BF1) V00)
                                                    K25)
               Die Verwendung des Rades Y 852019, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp Y 952020, Lk 112 (ABE-Nr. 55065*01) an der Hinterachse zulässig (siehe
               separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55066 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001346-B0-021
               Anlage-Nr. :                 AC3b
               Seite :                      3 / 10
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   Y 852019


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               R1EC                          e1*2007/46*1666*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    Vorderachse     Hinterachse
                                                       8½Jx20H2, ET28 9½Jx20H2, ET42
               120 bis 220   Mercedes E-Klasse         245/35R20       245/35R20                                A01) bis A10)
                             (Coupe, Cabrio;           K03)                                                     A11) BF2) EB1)
                             Ausführungen mit          255/30R20       255/30R20                                A01) bis A10)
                             kleinsten Serienreifen ab K01)                                                     A11) BF2) EB1)
                             225/..)                   245/35R20       275/30R20                                A01) bis A10)
                                                       K03)                                                     A11) BF2) EB1)
                                                       245/35R20       285/30R20                                A01) bis A10)
                                                       K03)                                                     A11) BF2) EB1) V00)
               Die Verwendung des Rades Y 852019, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp Y 952020, Lk 112 (ABE-Nr. 55065*01) an der Hinterachse zulässig (siehe
               separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
§22 55066*01




               R1EC                          e1*2007/46*1666*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    Vorderachse     Hinterachse
                                                       8½Jx20H2, ET28 9½Jx20H2, ET42
               120 bis 270   Mercedes E-Klasse         245/35R20       245/35R20                                A01) bis A10)
                             (Coupe, Cabrio;           K03)                                                     A11) BF2) EB1)
                             Ausführungen mit          255/30R20       255/30R20                                A01) bis A10)
                             kleinsten Serienreifen ab K01)                                                     A11) BF2) EB1) T92)
                             245/..)                   245/35R20       275/30R20                                A01) bis A10)
                                                       K03)                                                     A11) BF2) EB1)
                                                       245/35R20       285/30R20                                A01) bis A10)
                                                       K03)                                                     A11) BF2) EB1) V00)
               Die Verwendung des Rades Y 852019, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp Y 952020, Lk 112 (ABE-Nr. 55065*01) an der Hinterachse zulässig (siehe
               separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55066 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001346-B0-021
               Anlage-Nr. :                 AC3b
               Seite :                      4 / 10
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   Y 852019


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               212                         e1*2001/116*0501*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 Vorderachse       Hinterachse
                                                    8½Jx20H2, ET28 9½Jx20H2, ET42
               110 bis 270   Mercedes E-Klasse      245/35R20         245/35R20                                 A01) bis A10)
                             (W213, Limousine)      K01)                                                        A11) BF3) E111a) EB1) EB2)
                                                                                                                EB3)
                                                               255/30R20               255/30R20                A01) bis A10)
                                                               K01)                                             A11) BF3) E111a) EB1) EB2)
                                                                                                                EB3)
                                                               225/35R20               255/30R20                A01) bis A10)
                                                               K01) N235) T90)                                  A11) BF3) E111a) EB1) EB2)
                                                                                                                EB3) V00)
                                                               235/35R20               265/30R20                A01) bis A10)
                                                               K01) N245)                                       A11) BF3) E111a) EB1) EB2)
                                                                                                                EB3) V00)
                                                               245/35R20               275/30R20                A01) bis A10)
§22 55066*01




                                                               K01)                                             A11) BF3) E111a) EB1) EB2)
                                                                                                                EB3)
                                                               245/35R20               285/30R20                A01) bis A10)
                                                               K01)                                             A11) BF3) E111a) EB1) EB2)
                                                                                                                EB3) V00)
                                                               HL 245/35R20            275/30R20                A01) bis A10)
                                                               K01)                                             A11) BF3) E111a) EB1) EB2)
                                                                                                                EB3) V00)
                                                               HL 245/35R20            285/30R20                A01) bis A10)
                                                               K01)                                             A11) BF3) E111a) EB1) EB2)
                                                                                                                EB3) V00)
               Die Verwendung des Rades Y 852019, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp Y 952020, Lk 112 (ABE-Nr. 55065*01) an der Hinterachse zulässig (siehe
               separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               R1ES                        e1*2007/46*1560*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 Vorderachse       Hinterachse
                                                    8½Jx20H2, ET28 9½Jx20H2, ET42
               110 bis 270   Mercedes E-Klasse      245/35R20         245/35R20                                 A01) bis A10)
                             (S213, Kombi)          K01)                                                        A11) BF2) EB1) EB2) EB3)
                                                    245/35R20         275/30R20                                 A01) bis A10)
                                                    K01)                                                        A11) BF2) EB1) EB2) EB3)
                                                    245/35R20         285/30R20                                 A01) bis A10)
                                                    K01)                                                        A11) BF2) EB1) EB2) EB3) V00)
                                                    HL 245/35R20      275/30R20                                 A01) bis A10)
                                                    K01)                                                        A11) BF2) EB1) EB2) EB3) V00)
                                                    HL 245/35R20      285/30R20                                 A01) bis A10)
                                                    K01)                                                        A11) BF2) EB1) EB2) EB3) V00)
               Die Verwendung des Rades Y 852019, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp Y 952020, Lk 112 (ABE-Nr. 55065*01) an der Hinterachse zulässig (siehe
               separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55066 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001346-B0-021
               Anlage-Nr. :                 AC3b
               Seite :                      5 / 10
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   Y 852019


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               204X                        e1*2001/116*0480*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 Vorderachse       Hinterachse
                                                    8½Jx20H2, ET28 9½Jx20H2, ET42
               100 bis 225   Mercedes GLK           245/40R20         245/40R20                                 A01) bis A10)
                                                    K01)                                                        BF1)
                                                    255/40R20         255/40R20                                 A01) bis A10)
                                                    K01) K95)                                                   BF1)
                                                    235/40R20         265/35R20                                 A01) bis A10)
                                                    K01)                                                        BF1) V00)
                                                    235/40R20         275/35R20                                 A01) bis A10)
                                                    K01)                                                        BF1) V00)
                                                    235/45R20         255/40R20                                 A01) bis A10)
                                                    K01)                                                        BF1) V00)
                                                    235/45R20         265/40R20                                 A01) bis A10)
                                                    K01)                                                        BF1) V00)
                                                    245/40R20         275/35R20                                 A01) bis A10)
§22 55066*01




                                                    K01)                                                        BF1) V00)
                                                    245/40R20         285/35R20                                 A01) bis A10)
                                                    K01)                                                        BF1) V00)
                                                    255/40R20         285/35R20                                 A01) bis A10)
                                                    K01) K95)                                                   BF1) V00)
               Die Verwendung des Rades Y 852019, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp Y 952020, Lk 112 (ABE-Nr. 55065*01) an der Hinterachse zulässig (siehe
               separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               R2S                          e1*2007/46*2115*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  Vorderachse      Hinterachse
                                                     8½Jx20H2, ET28 9½Jx20H2, ET42
               210 bis 450   Mercedes S-Klasse       245/40R20        245/40R20                                 A02) bis A10)
                             (W223, mit                                                                         A11) BF4) E130) N255)
                             Hinterachslenkung bis 255/40R20          255/40R20                                 A02) bis A10)
                             4,5°)                                                                              A11) BF4) E130)
                                                     255/40R20        285/35R20                                 A02) bis A10)
                                                                                                                A11) BF4) E130)
               Die Verwendung des Rades Y 852019, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp Y 952020, Lk 112 (ABE-Nr. 55065*01) an der Hinterachse zulässig (siehe
               separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55066 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001346-B0-021
               Anlage-Nr. :                 AC3b
               Seite :                      6 / 10
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   Y 852019


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               E2EQSW                       e1*2018/858*00035*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  Vorderachse      Hinterachse
                                                     8½Jx20H2, ET28 9½Jx20H2, ET42
               109 bis 135   Mercedes EQS            255/45R20        255/45R20                                 A02) bis A10)
                             (V297,                                                                             BF2) E134a)
                             Hinterachslenkung       265/45R20        265/45R20                                 A02) bis A10)
                             4,5° SA Code 201)                                                                  BF2) E134a)
                                                     245/45R20        275/40R20                                 A02) bis A10)
                                                                                                                BF2) E134a) V00)
                                                               255/45R20               285/40R20                A02) bis A10)
                                                                                                                BF2) E134a) V00)
               Die Verwendung des Rades Y 852019, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp Y 952020, Lk 112 (ABE-Nr. 55065*01) an der Hinterachse zulässig (siehe
               separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
§22 55066*01




               E2EQSW                       e1*2018/858*00035*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  Vorderachse      Hinterachse
                                                     8½Jx20H2, ET28 9½Jx20H2, ET42
               109 bis 135   Mercedes EQS            255/45R20        255/45R20                                 A02) bis A10)
                             (V297,                                                                             BF2) E130a)
                             Hinterachslenkung 10° 265/45R20          265/45R20                                 A02) bis A10)
                             SA Code 216)                                                                       BF2) E130a)
                                                     245/45R20        275/40R20                                 A02) bis A10)
                                                                                                                BF2) E130a) V00)
                                                               255/45R20               285/40R20                A02) bis A10)
                                                                                                                BF2) E130a) V00)
               Die Verwendung des Rades Y 852019, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp Y 952020, Lk 112 (ABE-Nr. 55065*01) an der Hinterachse zulässig (siehe
               separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               230                         e1*98/14*0169*..
               231                         e1*2007/46*0803*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 Vorderachse       Hinterachse
                                                    8½Jx20H2, ET28 9½Jx20H2, ET42
               225 bis 335   Mercedes SL            255/30R20         255/30R20                                 A02) bis A10)
                             (Baureihe R231)                                                                    BF5) E114a) E115)
               Die Verwendung des Rades Y 852019, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp Y 952020, Lk 112 (ABE-Nr. 55065*01) an der Hinterachse zulässig (siehe
               separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55066 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001346-B0-021
               Anlage-Nr. :                 AC3b
               Seite :                      7 / 10
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   Y 852019


               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
                      oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
                      entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
                      durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn
                      die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere
                      enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden
                      Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0
                      befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es
                      die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren
§22 55066*01




                      Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der
                      Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den
                      Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                      Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                      Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die
                      Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile
                      zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                      erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
                      des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                      Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn,
                      dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder
                      der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind
                      Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....",
                      eingetragen haben.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55066 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001346-B0-021
               Anlage-Nr. :                 AC3b
               Seite :                      8 / 10
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   Y 852019


               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
                      Zubehörkit: 5255-0
                      Anzugsmoment: 130 Nm

               BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
                      Zubehörkit: 5284
                      Anzugsmoment: 150 Nm

               BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
                      Zubehörkit: 5255-0
                      Anzugsmoment: 150 Nm

               BF4)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
§22 55066*01




                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
                      Zubehörkit: 5253
                      Anzugsmoment: 150 Nm

               BF5)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
                      Zubehörkit: 5253
                      Anzugsmoment: 130 Nm

               E111a) Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 213: nur Varianten, die mit
                      "U" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).

               E114a) Bei Typ 230 nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe R231 (nur Varianten, die mit "N"
                      beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1).

               E115) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig auch mit der Rad-/Reifenkombination
                     255/35R19 auf 9x19 ET27 (VA) und 285/30R20 auf 10x20 ET48 (HA) ausgerüstet sind oder diese in
                     den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                     EG- Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               E130) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung 10° Lenkwinkelanpassung
                     (Code 216) ausgerüstet sind.

               E130a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung 10° Lenkwinkelanpassung (Code
                      216) ausgerüstet sind.

               E134a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung 4,5° Lenkwinkelanpassung (Code
                      201) ausgerüstet sind.

               EB1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                      • Achse 2: 1-Kolben Faustsattel Kennz. TRW 320x24 mit belüfteter Scheibe Ø320x24 mm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55066 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001346-B0-021
               Anlage-Nr. :                 AC3b
               Seite :                      9 / 10
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   Y 852019


               EB2)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                      • Achse 1: 1-Kolben Faustsattel Kennz. TRW 0039/B mit belüfteter Scheibe Ø305x28 mm

               EB3)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                      • Achse 2: 1-Kolben Faustsattel Kennz. TRW 320x24 mit belüfteter Scheibe Ø320x24 mm

               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte
                      herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.

               K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.
§22 55066*01




               K13)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte
                      komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.

               K22)   An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw.
                      auszuschneiden.

               K25)   An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm
                      aufzuweiten.

               K95)   An Achse 1 sind die Radhauskanten im Bereich von ca. 100 mm vor bis 100 mm hinter der
                      Radmittenebene komplett umzulegen. Das Kunststoffinnenradhaus ist in diesem Bereich entsprechend
                      anzupassen.

               N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                     Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                     Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                     Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                     Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                     Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                     Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               T90)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen).
                      Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55066 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001346-B0-021
               Anlage-Nr. :                 AC3b
               Seite :                      10 / 10
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   Y 852019


               T92)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen).
                      Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
                      Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich
                      durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine
                      serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen
                      vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.

               Die Anlage AC3b mit den Seiten 1-10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ
               Y 852019 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 25.01.2024
§22 55066*01