Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55066 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001346-B0-021
Anlage-Nr. : AC3b
Seite : 1 / 10
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : Y 852019
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: Y 852019
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: BORBET
Montageposition: Vorderachse **)
Radausführung: Lk 112
Radausführungskennz.: Lk 112
Radgröße: 8½Jx20H2
Rad-Einpresstiefe: 28 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
§22 55066*01
Mittenlochdurchmesser: 66,60 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: *) 980 kg
Reifenabrollumfang: 2410 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
**) Die Verwendung des Rades Y 852019, Lk 112 ist nur an der Vorderachse zulässig. Das hier beschriebene
Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp Y 952020, Lk 112 (ABE-Nr. 55065*01) an der
Hinterachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem separaten Gutachten für den
Radtyp Y 952020, Lk 112 (ABE-Nr. 55065*01) zu entnehmen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: MERCEDES
Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, 5255-0 130 Nm
Schaftlänge 28,5 mm
BF2 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm 5284 150 Nm
BF3 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, 5255-0 150 Nm
Schaftlänge 28,5 mm
BF4 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm 5253 150 Nm
BF5 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm 5253 130 Nm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55066 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001346-B0-021
Anlage-Nr. : AC3b
Seite : 2 / 10
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : Y 852019
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204 e1*2001/116*0431*..
204 AMG e1*2001/116*0464*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx20H2, ET28 9½Jx20H2, ET42
350 bis 375 Mercedes C-Klasse C63 255/30R20 M+S 255/30R20 M+S A01) bis A10)
AMG, C63 S AMG K01) K13) K22) BF1)
(Limousine, W205) K25)
245/30R20 265/30R20 A01) bis A10)
K01) K13) K22) BF1) V00)
255/30R20 275/30R20 A01) bis A10)
K01) K13) K22) BF1) V00)
K25)
Die Verwendung des Rades Y 852019, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp Y 952020, Lk 112 (ABE-Nr. 55065*01) an der Hinterachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
§22 55066*01
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204K e1*2001/116*0457*..
204K AMG e1*2001/116*0463*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx20H2, ET28 9½Jx20H2, ET42
350 bis 375 Mercedes C-Klasse C63 255/30R20 M+S 255/30R20 M+S A01) bis A10)
AMG, C63 S AMG K01) K13) K22) BF1)
(Kombi, S205) K25)
245/30R20 265/30R20 A01) bis A10)
K01) K13) K22) BF1) V00)
255/30R20 275/30R20 A01) bis A10)
K01) K13) K22) BF1) V00)
K25)
Die Verwendung des Rades Y 852019, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp Y 952020, Lk 112 (ABE-Nr. 55065*01) an der Hinterachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55066 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001346-B0-021
Anlage-Nr. : AC3b
Seite : 3 / 10
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : Y 852019
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R1EC e1*2007/46*1666*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx20H2, ET28 9½Jx20H2, ET42
120 bis 220 Mercedes E-Klasse 245/35R20 245/35R20 A01) bis A10)
(Coupe, Cabrio; K03) A11) BF2) EB1)
Ausführungen mit 255/30R20 255/30R20 A01) bis A10)
kleinsten Serienreifen ab K01) A11) BF2) EB1)
225/..) 245/35R20 275/30R20 A01) bis A10)
K03) A11) BF2) EB1)
245/35R20 285/30R20 A01) bis A10)
K03) A11) BF2) EB1) V00)
Die Verwendung des Rades Y 852019, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp Y 952020, Lk 112 (ABE-Nr. 55065*01) an der Hinterachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
§22 55066*01
R1EC e1*2007/46*1666*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx20H2, ET28 9½Jx20H2, ET42
120 bis 270 Mercedes E-Klasse 245/35R20 245/35R20 A01) bis A10)
(Coupe, Cabrio; K03) A11) BF2) EB1)
Ausführungen mit 255/30R20 255/30R20 A01) bis A10)
kleinsten Serienreifen ab K01) A11) BF2) EB1) T92)
245/..) 245/35R20 275/30R20 A01) bis A10)
K03) A11) BF2) EB1)
245/35R20 285/30R20 A01) bis A10)
K03) A11) BF2) EB1) V00)
Die Verwendung des Rades Y 852019, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp Y 952020, Lk 112 (ABE-Nr. 55065*01) an der Hinterachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55066 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001346-B0-021
Anlage-Nr. : AC3b
Seite : 4 / 10
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : Y 852019
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
212 e1*2001/116*0501*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx20H2, ET28 9½Jx20H2, ET42
110 bis 270 Mercedes E-Klasse 245/35R20 245/35R20 A01) bis A10)
(W213, Limousine) K01) A11) BF3) E111a) EB1) EB2)
EB3)
255/30R20 255/30R20 A01) bis A10)
K01) A11) BF3) E111a) EB1) EB2)
EB3)
225/35R20 255/30R20 A01) bis A10)
K01) N235) T90) A11) BF3) E111a) EB1) EB2)
EB3) V00)
235/35R20 265/30R20 A01) bis A10)
K01) N245) A11) BF3) E111a) EB1) EB2)
EB3) V00)
245/35R20 275/30R20 A01) bis A10)
§22 55066*01
K01) A11) BF3) E111a) EB1) EB2)
EB3)
245/35R20 285/30R20 A01) bis A10)
K01) A11) BF3) E111a) EB1) EB2)
EB3) V00)
HL 245/35R20 275/30R20 A01) bis A10)
K01) A11) BF3) E111a) EB1) EB2)
EB3) V00)
HL 245/35R20 285/30R20 A01) bis A10)
K01) A11) BF3) E111a) EB1) EB2)
EB3) V00)
Die Verwendung des Rades Y 852019, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp Y 952020, Lk 112 (ABE-Nr. 55065*01) an der Hinterachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R1ES e1*2007/46*1560*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx20H2, ET28 9½Jx20H2, ET42
110 bis 270 Mercedes E-Klasse 245/35R20 245/35R20 A01) bis A10)
(S213, Kombi) K01) A11) BF2) EB1) EB2) EB3)
245/35R20 275/30R20 A01) bis A10)
K01) A11) BF2) EB1) EB2) EB3)
245/35R20 285/30R20 A01) bis A10)
K01) A11) BF2) EB1) EB2) EB3) V00)
HL 245/35R20 275/30R20 A01) bis A10)
K01) A11) BF2) EB1) EB2) EB3) V00)
HL 245/35R20 285/30R20 A01) bis A10)
K01) A11) BF2) EB1) EB2) EB3) V00)
Die Verwendung des Rades Y 852019, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp Y 952020, Lk 112 (ABE-Nr. 55065*01) an der Hinterachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55066 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001346-B0-021
Anlage-Nr. : AC3b
Seite : 5 / 10
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : Y 852019
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204X e1*2001/116*0480*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx20H2, ET28 9½Jx20H2, ET42
100 bis 225 Mercedes GLK 245/40R20 245/40R20 A01) bis A10)
K01) BF1)
255/40R20 255/40R20 A01) bis A10)
K01) K95) BF1)
235/40R20 265/35R20 A01) bis A10)
K01) BF1) V00)
235/40R20 275/35R20 A01) bis A10)
K01) BF1) V00)
235/45R20 255/40R20 A01) bis A10)
K01) BF1) V00)
235/45R20 265/40R20 A01) bis A10)
K01) BF1) V00)
245/40R20 275/35R20 A01) bis A10)
§22 55066*01
K01) BF1) V00)
245/40R20 285/35R20 A01) bis A10)
K01) BF1) V00)
255/40R20 285/35R20 A01) bis A10)
K01) K95) BF1) V00)
Die Verwendung des Rades Y 852019, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp Y 952020, Lk 112 (ABE-Nr. 55065*01) an der Hinterachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R2S e1*2007/46*2115*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx20H2, ET28 9½Jx20H2, ET42
210 bis 450 Mercedes S-Klasse 245/40R20 245/40R20 A02) bis A10)
(W223, mit A11) BF4) E130) N255)
Hinterachslenkung bis 255/40R20 255/40R20 A02) bis A10)
4,5°) A11) BF4) E130)
255/40R20 285/35R20 A02) bis A10)
A11) BF4) E130)
Die Verwendung des Rades Y 852019, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp Y 952020, Lk 112 (ABE-Nr. 55065*01) an der Hinterachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55066 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001346-B0-021
Anlage-Nr. : AC3b
Seite : 6 / 10
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : Y 852019
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
E2EQSW e1*2018/858*00035*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx20H2, ET28 9½Jx20H2, ET42
109 bis 135 Mercedes EQS 255/45R20 255/45R20 A02) bis A10)
(V297, BF2) E134a)
Hinterachslenkung 265/45R20 265/45R20 A02) bis A10)
4,5° SA Code 201) BF2) E134a)
245/45R20 275/40R20 A02) bis A10)
BF2) E134a) V00)
255/45R20 285/40R20 A02) bis A10)
BF2) E134a) V00)
Die Verwendung des Rades Y 852019, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp Y 952020, Lk 112 (ABE-Nr. 55065*01) an der Hinterachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
§22 55066*01
E2EQSW e1*2018/858*00035*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx20H2, ET28 9½Jx20H2, ET42
109 bis 135 Mercedes EQS 255/45R20 255/45R20 A02) bis A10)
(V297, BF2) E130a)
Hinterachslenkung 10° 265/45R20 265/45R20 A02) bis A10)
SA Code 216) BF2) E130a)
245/45R20 275/40R20 A02) bis A10)
BF2) E130a) V00)
255/45R20 285/40R20 A02) bis A10)
BF2) E130a) V00)
Die Verwendung des Rades Y 852019, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp Y 952020, Lk 112 (ABE-Nr. 55065*01) an der Hinterachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
230 e1*98/14*0169*..
231 e1*2007/46*0803*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx20H2, ET28 9½Jx20H2, ET42
225 bis 335 Mercedes SL 255/30R20 255/30R20 A02) bis A10)
(Baureihe R231) BF5) E114a) E115)
Die Verwendung des Rades Y 852019, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp Y 952020, Lk 112 (ABE-Nr. 55065*01) an der Hinterachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55066 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001346-B0-021
Anlage-Nr. : AC3b
Seite : 7 / 10
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : Y 852019
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn
die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere
enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden
Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0
befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es
die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren
§22 55066*01
Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der
Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den
Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die
Radkontur hinausragen.
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile
zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn,
dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder
der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind
Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....",
eingetragen haben.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55066 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001346-B0-021
Anlage-Nr. : AC3b
Seite : 8 / 10
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : Y 852019
BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
Zubehörkit: 5255-0
Anzugsmoment: 130 Nm
BF2) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
Zubehörkit: 5284
Anzugsmoment: 150 Nm
BF3) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
Zubehörkit: 5255-0
Anzugsmoment: 150 Nm
BF4) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
§22 55066*01
Achse: 1+2
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
Zubehörkit: 5253
Anzugsmoment: 150 Nm
BF5) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
Zubehörkit: 5253
Anzugsmoment: 130 Nm
E111a) Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 213: nur Varianten, die mit
"U" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).
E114a) Bei Typ 230 nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe R231 (nur Varianten, die mit "N"
beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1).
E115) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig auch mit der Rad-/Reifenkombination
255/35R19 auf 9x19 ET27 (VA) und 285/30R20 auf 10x20 ET48 (HA) ausgerüstet sind oder diese in
den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
EG- Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
E130) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung 10° Lenkwinkelanpassung
(Code 216) ausgerüstet sind.
E130a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung 10° Lenkwinkelanpassung (Code
216) ausgerüstet sind.
E134a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung 4,5° Lenkwinkelanpassung (Code
201) ausgerüstet sind.
EB1) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
• Achse 2: 1-Kolben Faustsattel Kennz. TRW 320x24 mit belüfteter Scheibe Ø320x24 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55066 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001346-B0-021
Anlage-Nr. : AC3b
Seite : 9 / 10
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : Y 852019
EB2) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
• Achse 1: 1-Kolben Faustsattel Kennz. TRW 0039/B mit belüfteter Scheibe Ø305x28 mm
EB3) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
• Achse 2: 1-Kolben Faustsattel Kennz. TRW 320x24 mit belüfteter Scheibe Ø320x24 mm
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte
herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.
§22 55066*01
K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte
komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.
K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw.
auszuschneiden.
K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm
aufzuweiten.
K95) An Achse 1 sind die Radhauskanten im Bereich von ca. 100 mm vor bis 100 mm hinter der
Radmittenebene komplett umzulegen. Das Kunststoffinnenradhaus ist in diesem Bereich entsprechend
anzupassen.
N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
T90) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen).
Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55066 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001346-B0-021
Anlage-Nr. : AC3b
Seite : 10 / 10
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : Y 852019
T92) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen).
Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich
durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine
serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen
vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.
Die Anlage AC3b mit den Seiten 1-10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ
Y 852019 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH
Geschäftsstelle Essen, 25.01.2024
§22 55066*01