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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 55066 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001346-D0-021
               Anlage-Nr. :                AC1
               Seite :                     1/9
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  Y 852019


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

                Radtyp:                                                     Y 852019
                Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
                Handelsmarke:                                                BORBET
                Montageposition:                                        Vorderachse **)
                Radausführung:                                                Lk 112
                Radausführungskennz.:                                         Lk 112
                Radgröße:                                                   8½Jx20H2
                Rad-Einpresstiefe:                                            28 mm
                Lochkreisdurchmesser:                                        112 mm
                Lochzahl:                                                        5
                Mittenlochdurchmesser:                                      66,60 mm
§22 55066*03




                Zentrierart                                            Mittenzentrierung
                Zentrierring:                                               ohne Ring
                geprüfte Radlast: *)                                          980 kg
                Reifenabrollumfang:                                          2410 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
               **) Die Verwendung des Rades Y 852019, Lk 112 ist nur an der Vorderachse zulässig. Das hier
               beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp Y 952020, Lk 112 (KBA-Nr. 55065*02)
               an der Hinterachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem separaten
               Gutachten für den Radtyp Y 952020, Lk 112 (KBA-Nr. 55065*02) zu entnehmen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   MERCEDES

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                         Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                 moment
               BF1       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                     5284        150 Nm
                               Schaftlänge 30 mm
               BF2       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                     5253       150 Nm
                               Schaftlänge 33 mm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 55066 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001346-D0-021
               Anlage-Nr. :                AC1
               Seite :                     2/9
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  Y 852019


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               R1ECLS                         e1*2007/46*1818*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                       8½Jx20H2,          9½Jx20H2,
                                                       ET28               ET20
               143 bis 270      Mercedes CLS           245/35R20          275/30R20                        A01) bis A10)
                                                                                                           A11) BF1)
                                                            245/35R20               285/30R20              A01) bis A10)
                                                                                                           A11) BF1) V00)
                                                            255/35R20               285/30R20              A01) bis A10)
                                                                                                           A11) BF1) V00)
               Die Verwendung des Rades Y 852019, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp Y 952020, Lk 112 (KBA-Nr. 55065*02) an der Hinterachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
               Reifengrößen zulässig.

               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               R2EW                           e1*2018/858*00213*..
§22 55066*03




               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                       8½Jx20H2,          9½Jx20H2,
                                                       ET28               ET20
               120 bis 280      Mercedes E-Klasse      245/40R20          245/40R20                        A01) bis A10)
                                (W214, Limousine)                                                          A11) BF1) E134) EB1) EB2)
                                                       245/40R20 M+S      245/40R20 M+S                    A01) bis A10)
                                                                                                           A11) BF1) E134) EB1) EB2)
               Die Verwendung des Rades Y 852019, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp Y 952020, Lk 112 (KBA-Nr. 55065*02) an der Hinterachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
               Reifengrößen zulässig.

               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               R2ES                           e1*2018/858*00214*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                       8½Jx20H2,          9½Jx20H2,
                                                       ET28               ET20
               145 bis 280      Mercedes E-Klasse      245/40R20          245/40R20                        A01) bis A10)
                                AllTerrain                                                                 A11) BF1) EB1) EB2) N255)
                                (X214, Kombi)          245/40R20 M+S      245/40R20 M+S                    A01) bis A10)
                                                                                                           A11) BF1) EB1) EB2)
               Die Verwendung des Rades Y 852019, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp Y 952020, Lk 112 (KBA-Nr. 55065*02) an der Hinterachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
               Reifengrößen zulässig.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 55066 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001346-D0-021
               Anlage-Nr. :                AC1
               Seite :                     3/9
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  Y 852019


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               204X                            e1*2001/116*0480*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                                        8½Jx20H2,         9½Jx20H2,
                                                        ET28              ET20
               100 bis 243      Mercedes GLC            255/45R20         255/45R20                        A01) bis A10)
                                (X253, ohne                                                                A11) BF2) E29a)
                                Verbreiterung)
               Die Verwendung des Rades Y 852019, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp Y 952020, Lk 112 (KBA-Nr. 55065*02) an der Hinterachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
               Reifengrößen zulässig.

               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               204X                             e1*2001/116*0480*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                       Vorderachse     Hinterachse
§22 55066*03




                                                          8½Jx20H2,       9½Jx20H2,
                                                          ET28            ET20
               120 bis 243      Mercedes GLC              255/45R20       255/45R20                        A02) bis A10)
                                (X253, mit Verbreiterung)                                                  A11) BF2) E29)
                                                          265/45R20       265/45R20                        A01) bis A10)
                                                          K01)                                             A11) BF2) E29)
                                                          255/45R20       285/40R20                        A02) bis A10)
                                                                                                           A11) BF2) E29)
               Die Verwendung des Rades Y 852019, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp Y 952020, Lk 112 (KBA-Nr. 55065*02) an der Hinterachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
               Reifengrößen zulässig.

               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               204X                           e1*2001/116*0480*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                       8½Jx20H2,          9½Jx20H2,
                                                       ET28               ET20
               270 bis 287      Mercedes GLC 43        255/40R20          255/40R20                        A02) bis A10)
                                AMG, GLC 43 AMG                                                            BF2)
                                Coupe                  255/45R20          255/45R20                        A02) bis A10)
                                (X253, C253)                                                               BF2)
                                                       265/45R20          265/45R20                        A01) bis A10)
                                                       K01)                                                BF2)
                                                       235/45R20          265/40R20                        A02) bis A10)
                                                                                                           BF2) V00)
                                                            245/45R20               275/40R20              A02) bis A10)
                                                                                                           BF2) V00)
                                                            255/45R20               285/40R20              A02) bis A10)
                                                                                                           BF2)
               Die Verwendung des Rades Y 852019, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp Y 952020, Lk 112 (KBA-Nr. 55065*02) an der Hinterachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
               Reifengrößen zulässig.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 55066 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001346-D0-021
               Anlage-Nr. :                AC1
               Seite :                     4/9
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  Y 852019


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               204X                           e1*2001/116*0480*..
               204X AMG                       e1*2007/46*1884*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                       8½Jx20H2,          9½Jx20H2,
                                                       ET28               ET20
               350 bis 375      Mercedes GLC 63        255/45R20          255/45R20                        A02) bis A10)
                                AMG, GLC 63S AMG,                                                          BF2) N265)
                                GLC 63 AMG Coupe,      265/45R20          265/45R20                        A02) bis A10)
                                GLC 63S AMG Coupe                                                          BF2)
                                (X253, C253)           235/45R20          265/40R20                        A02) bis A10)
                                                       N245)                                               BF2) V00)
                                                       235/50R20          255/45R20                        A02) bis A10)
                                                       N245)                                               BF2) V00)
                                                       245/45R20          275/40R20                        A02) bis A10)
                                                       N255)                                               BF2) V00)
                                                       255/45R20          285/40R20                        A02) bis A10)
§22 55066*03




                                                       N265)                                               BF2) V00)
               Die Verwendung des Rades Y 852019, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp Y 952020, Lk 112 (KBA-Nr. 55065*02) an der Hinterachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
               Reifengrößen zulässig.

               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               204X                            e1*2001/116*0480*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                                        8½Jx20H2,         9½Jx20H2,
                                                        ET28              ET20
               100 bis 243      Mercedes GLC Coupe      255/45R20         255/45R20                        A02) bis A10)
                                (C253, mit                                                                 A11) BF2)
                                Radhausverbreiterungen 265/45R20          265/45R20                        A01) bis A10)
                                an Achse 2)             K01)                                               A11) BF2)
                                                        235/45R20         265/40R20                        A02) bis A10)
                                                                                                           A11) BF2) V00)
                                                            245/45R20               275/40R20              A02) bis A10)
                                                                                                           A11) BF2) V00)
                                                            255/45R20               285/40R20              A02) bis A10)
                                                                                                           A11) BF2)
               Die Verwendung des Rades Y 852019, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp Y 952020, Lk 112 (KBA-Nr. 55065*02) an der Hinterachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
               Reifengrößen zulässig.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 55066 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001346-D0-021
               Anlage-Nr. :                AC1
               Seite :                     5/9
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  Y 852019


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               R2CGLC                           e1*2018/858*00186*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                                         8½Jx20H2,        9½Jx20H2,
                                                         ET28             ET20
               120 bis 270      Mercedes GLC             255/45R20        255/45R20                        A01) bis A10)
                                (X254, C254, ohne        K03)                                              A11e) BF1)
                                Verbreiterung, Mild-     265/45R20        265/45R20                        A01) bis A10)
                                Hybrid)                  K01)                                              A11e) BF1)
                                                         245/45R20        275/40R20                        A01) bis A10)
                                                                                                           A11e) BF1) V00)
                                                            245/45R20               HL 275/40R20           A01) bis A10)
                                                                                                           A11e) BF1) V00)
                                                            255/45R20               285/40R20              A01) bis A10)
                                                            K03)                                           A11e) BF1)
               Die Verwendung des Rades Y 852019, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp Y 952020, Lk 112 (KBA-Nr. 55065*02) an der Hinterachse zulässig
§22 55066*03




               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
               Reifengrößen zulässig.

               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               R2CGLC                           e1*2018/858*00186*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                                         8½Jx20H2,        9½Jx20H2,
                                                         ET28             ET20
               120 bis 270      Mercedes GLC             255/45R20        255/45R20                        A02) bis A10)
                                (X254, C254, mit                                                           A11e) BF1)
                                Verbreiterung, Mild-     265/45R20        265/45R20                        A01) bis A10)
                                Hybrid)                  K01)                                              A11e) BF1)
                                                         245/45R20        275/40R20                        A01) bis A10)
                                                                                                           A11e) BF1) V00)
                                                            245/45R20               HL 275/40R20           A01) bis A10)
                                                                                                           A11e) BF1) V00)
                                                            255/45R20               285/40R20              A01) bis A10)
                                                                                                           A11e) BF1)
               Die Verwendung des Rades Y 852019, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp Y 952020, Lk 112 (KBA-Nr. 55065*02) an der Hinterachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
               Reifengrößen zulässig.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 55066 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001346-D0-021
               Anlage-Nr. :                AC1
               Seite :                     6/9
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  Y 852019


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               R2CGLC                           e1*2018/858*00186*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                                         8½Jx20H2,        9½Jx20H2,
                                                         ET28             ET20
               145 bis 185      Mercedes GLC             235/45R20        265/40R20                        A01) bis A10)
                                (X254, C254, mit                                                           A11f) BF1) V00)
                                Verbreiterung, Plug-in-  245/45R20        275/40R20                        A01) bis A10)
                                Hybrid)                                                                    A11f) BF1) V00)
                                                         245/45R20        HL 275/40R20                     A01) bis A10)
                                                                                                           A11f) BF1) V00)
                                                            255/45R20               285/40R20              A01) bis A10)
                                                                                                           A11f) BF1)
               Die Verwendung des Rades Y 852019, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp Y 952020, Lk 112 (KBA-Nr. 55065*02) an der Hinterachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
               Reifengrößen zulässig.
§22 55066*03




               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               204X                           e1*2001/116*0480*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                       8½Jx20H2,          9½Jx20H2,
                                                       ET28               ET20
               145              Mercedes EQC           235/50R20          255/45R20                        A01) bis A10)
                                                       K01)                                                BF1)
                                                       235/50R20          285/40R20                        A01) bis A10)
                                                       K01)                                                BF1) V00)
                                                       245/45R20          265/40R20                        A01) bis A10)
                                                       K01)                                                BF1) V00)
                                                       255/45R20          285/40R20                        A01) bis A10)
                                                       K01)                                                BF1) V00)
               Die Verwendung des Rades Y 852019, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp Y 952020, Lk 112 (KBA-Nr. 55065*02) an der Hinterachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
               Reifengrößen zulässig.

               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               221                            e1*2001/116*0335*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                       8½Jx20H2,          9½Jx20H2,
                                                       ET28               ET20
               270 bis 345      Mercedes S-Klasse      245/40R20          245/40R20                        A01) bis A10)
                                Coupe, Cabrio                                                              BF2)
                                (C217, A217)           255/35R20          255/35R20                        A01) bis A10)
                                                                                                           BF2)
               Die Verwendung des Rades Y 852019, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp Y 952020, Lk 112 (KBA-Nr. 55065*02) an der Hinterachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
               Reifengrößen zulässig.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 55066 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001346-D0-021
               Anlage-Nr. :                AC1
               Seite :                     7/9
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  Y 852019


               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                      veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                      in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
§22 55066*03




                      nicht zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S
                      genannt, so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit
                      Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                      Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                      Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
                      über die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                      als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                      werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                      und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 55066 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001346-D0-021
               Anlage-Nr. :                AC1
               Seite :                     8/9
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  Y 852019


               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
                      sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
                      Hybr. ....", eingetragen haben.

               A11e) Nur zulässig an Fahrzeugen mit Mild-Hybrid Antrieb, dass sind Fahrzeuge (FZ), die in der
                     Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben.

               A11f) Nur zulässig an Fahrzeugen mit Plug-in-Hybrid, dass sind Fahrzeuge (FZ), die in der
                     Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben.

               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
                      Zubehörkit: 5284
                      Anzugsmoment: 150 Nm

               BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
§22 55066*03




                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
                      Zubehörkit: 5253
                      Anzugsmoment: 150 Nm

               E29)   Zulässig an Fahrzeugausführungen mit serienmäßigen Radhausverbreiterungen.

               E29a) Zulässig an Fahrzeugausführungen ohne serienmäßigen Radhausverbreiterungen.

               E134) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung 4,5°
                     Lenkwinkelanpassung (Code 201) ausgerüstet sind.

               EB1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                      • Achse 1: 2-Kolben Faustsattel Kennz. Mercedes 330x32 L93637 mit belüfteter Scheibe
                        Ø330x32 mm

               EB2)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                      • Achse 1: 2-Kolben Faustsattel Kennz. Mercedes 330x32 L93637 mit belüfteter Scheibe
                        Ø330x32 mm

               ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) an Achse 2 ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur
                    zulässig bis zu einer Achslast von 1960 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im
                    Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.

                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 55066 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001346-D0-021
               Anlage-Nr. :                AC1
               Seite :                     9/9
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  Y 852019


               K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
§22 55066*03




                     nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
                      und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
                      ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
                      sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
                      Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
                      eines entsprechenden Nachweises.

               Die Anlage AC1 mit den Seiten 1-9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
               Sonderräder Typ Y 852019 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 15.09.2025
               Anlage 0
               Teil1: Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol
               Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen
               Seite 9 von 9

               Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen-Nrn. K01, K02, K03 und K04
                  Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den Rad-
                  abdeckungsauflagen beschrieben sind.
                  Bei diesen Hilfsmitteln handelt es sich um Gummileisten (schraffiert dargestellt) die mit einem
                  Karosseriekleber beaufschlagt sind. Der Kleber ist auf der Gummileiste so aufgebracht, dass bei der
                  Montage eine Verklebung der äußeren Kotflügelkante mit der Gummileiste erfolgt.
                  Bei vorschriftsgemäßer Durchführung der Montage ist eine dauerhafte und sichere Befestigung der
                  Gummileisten an der Karosserie gewährleistet.

                  Diese Gummileisten sind im Karosseriefachhandel, als Meterware in verschiedenen Breiten, erhältlich.
                  Unter Verwendung dieser Leisten ist die Herstellung einer Verbreiterung bis zu 10 mm zulässig.

                  Vorderachse:
                  Bereich 30-Grad vor der Radmitte           Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte
§22 55066*03




                  Hinterachse:
                  Bereich 50-Grad hinter der Radmitte        Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte




               V:23.10.2024