Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 55066 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001346-D0-021
Anlage-Nr. : AC3b
Seite : 1 / 10
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : Y 852019
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: Y 852019
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: BORBET
Montageposition: Vorderachse **)
Radausführung: Lk 112
Radausführungskennz.: Lk 112
Radgröße: 8½Jx20H2
Rad-Einpresstiefe: 28 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 66,60 mm
§22 55066*03
Zentrierart Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: *) 980 kg
Reifenabrollumfang: 2410 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
**) Die Verwendung des Rades Y 852019, Lk 112 ist nur an der Vorderachse zulässig. Das hier
beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp Y 952020, Lk 112 (KBA-Nr. 55065*02)
an der Hinterachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem separaten
Gutachten für den Radtyp Y 952020, Lk 112 (KBA-Nr. 55065*02) zu entnehmen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: MERCEDES
Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, 5255-0 130 Nm
Schaftlänge 28,5 mm
BF2 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, 5284 150 Nm
Schaftlänge 30 mm
BF3 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, 5255-0 150 Nm
Schaftlänge 28,5 mm
BF4 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, 5253 150 Nm
Schaftlänge 33 mm
BF5 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, 5253 130 Nm
Schaftlänge 33 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 55066 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001346-D0-021
Anlage-Nr. : AC3b
Seite : 2 / 10
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : Y 852019
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204 e1*2001/116*0431*..
204 AMG e1*2001/116*0464*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx20H2, 9½Jx20H2,
ET28 ET42
350 bis 375 Mercedes C-Klasse 255/30R20 M+S 255/30R20 M+S A01) bis A10)
C63 AMG, C63 S AMG K01) K13) K22) K25) BF1)
(Limousine, W205) 245/30R20 265/30R20 A01) bis A10)
K01) K13) K22) BF1) V00)
255/30R20 275/30R20 A01) bis A10)
K01) K13) K22) K25) BF1) V00)
Die Verwendung des Rades Y 852019, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp Y 952020, Lk 112 (KBA-Nr. 55065*02) an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
§22 55066*03
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204K e1*2001/116*0457*..
204K AMG e1*2001/116*0463*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx20H2, 9½Jx20H2,
ET28 ET42
350 bis 375 Mercedes C-Klasse 255/30R20 M+S 255/30R20 M+S A01) bis A10)
C63 AMG, C63 S AMG K01) K13) K22) K25) BF1)
(Kombi, S205) 245/30R20 265/30R20 A01) bis A10)
K01) K13) K22) BF1) V00)
255/30R20 275/30R20 A01) bis A10)
K01) K13) K22) K25) BF1) V00)
Die Verwendung des Rades Y 852019, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp Y 952020, Lk 112 (KBA-Nr. 55065*02) an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 55066 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001346-D0-021
Anlage-Nr. : AC3b
Seite : 3 / 10
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : Y 852019
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R1EC e1*2007/46*1666*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx20H2, 9½Jx20H2,
ET28 ET42
120 bis 220 Mercedes E-Klasse 245/35R20 245/35R20 A01) bis A10)
(Coupe, Cabrio; K03) A11) BF2) EB1)
Ausführungen mit 255/30R20 255/30R20 A01) bis A10)
kleinsten Serienreifen K01) A11) BF2) EB1)
ab 225/..)
245/35R20 275/30R20 A01) bis A10)
K03) A11) BF2) EB1)
245/35R20 285/30R20 A01) bis A10)
K03) A11) BF2) EB1) V00)
Die Verwendung des Rades Y 852019, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp Y 952020, Lk 112 (KBA-Nr. 55065*02) an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
§22 55066*03
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R1EC e1*2007/46*1666*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx20H2, 9½Jx20H2,
ET28 ET42
120 bis 270 Mercedes E-Klasse 245/35R20 245/35R20 A01) bis A10)
(Coupe, Cabrio; K03) A11) BF2) EB1)
Ausführungen mit 255/30R20 255/30R20 A01) bis A10)
kleinsten Serienreifen K01) A11) BF2) EB1) T92)
ab 245/..)
245/35R20 275/30R20 A01) bis A10)
K03) A11) BF2) EB1)
245/35R20 285/30R20 A01) bis A10)
K03) A11) BF2) EB1) V00)
Die Verwendung des Rades Y 852019, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp Y 952020, Lk 112 (KBA-Nr. 55065*02) an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 55066 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001346-D0-021
Anlage-Nr. : AC3b
Seite : 4 / 10
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : Y 852019
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
212 e1*2001/116*0501*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx20H2, 9½Jx20H2,
ET28 ET42
110 bis 270 Mercedes E-Klasse 245/35R20 245/35R20 A01) bis A10)
(W213, Limousine) K01) A11) BF3) E111a) EB1) EB2)
EB3)
255/30R20 255/30R20 A01) bis A10)
K01) A11) BF3) E111a) EB1) EB2)
EB3)
225/35R20 255/30R20 A01) bis A10)
K01) N235) T90) A11) BF3) E111a) EB1) EB2)
EB3) V00)
235/35R20 265/30R20 A01) bis A10)
K01) N245) A11) BF3) E111a) EB1) EB2)
EB3) V00)
245/35R20 275/30R20 A01) bis A10)
§22 55066*03
K01) A11) BF3) E111a) EB1) EB2)
EB3)
245/35R20 285/30R20 A01) bis A10)
K01) A11) BF3) E111a) EB1) EB2)
EB3) V00)
HL 245/35R20 275/30R20 A01) bis A10)
K01) A11) BF3) E111a) EB1) EB2)
EB3) V00)
HL 245/35R20 285/30R20 A01) bis A10)
K01) A11) BF3) E111a) EB1) EB2)
EB3) V00)
Die Verwendung des Rades Y 852019, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp Y 952020, Lk 112 (KBA-Nr. 55065*02) an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 55066 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001346-D0-021
Anlage-Nr. : AC3b
Seite : 5 / 10
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : Y 852019
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R1ES e1*2007/46*1560*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx20H2, 9½Jx20H2,
ET28 ET42
110 bis 270 Mercedes E-Klasse 245/35R20 245/35R20 A01) bis A10)
(S213, Kombi) K01) A11) BF2) EB1) EB2) EB3)
245/35R20 275/30R20 A01) bis A10)
K01) A11) BF2) EB1) EB2) EB3)
245/35R20 285/30R20 A01) bis A10)
K01) A11) BF2) EB1) EB2) EB3)
V00)
HL 245/35R20 275/30R20 A01) bis A10)
K01) A11) BF2) EB1) EB2) EB3)
V00)
HL 245/35R20 285/30R20 A01) bis A10)
K01) A11) BF2) EB1) EB2) EB3)
§22 55066*03
V00)
Die Verwendung des Rades Y 852019, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp Y 952020, Lk 112 (KBA-Nr. 55065*02) an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204X e1*2001/116*0480*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx20H2, 9½Jx20H2,
ET28 ET42
100 bis 225 Mercedes GLK 245/40R20 245/40R20 A01) bis A10)
K01) BF1)
255/40R20 255/40R20 A01) bis A10)
K01) K95) BF1)
235/40R20 265/35R20 A01) bis A10)
K01) BF1) V00)
235/40R20 275/35R20 A01) bis A10)
K01) BF1) V00)
235/45R20 255/40R20 A01) bis A10)
K01) BF1) V00)
235/45R20 265/40R20 A01) bis A10)
K01) BF1) V00)
245/40R20 275/35R20 A01) bis A10)
K01) BF1) V00)
245/40R20 285/35R20 A01) bis A10)
K01) BF1) V00)
255/40R20 285/35R20 A01) bis A10)
K01) K95) BF1) V00)
Die Verwendung des Rades Y 852019, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp Y 952020, Lk 112 (KBA-Nr. 55065*02) an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 55066 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001346-D0-021
Anlage-Nr. : AC3b
Seite : 6 / 10
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : Y 852019
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R2S e1*2007/46*2115*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx20H2, 9½Jx20H2,
ET28 ET42
210 bis 450 Mercedes S-Klasse 245/40R20 245/40R20 A02) bis A10)
(W223, mit A11) BF4) E130) N255)
Hinterachslenkung bis 255/40R20 255/40R20 A02) bis A10)
4,5°, nicht für S63 AMG) A11) BF4) E130)
255/40R20 285/35R20 A02) bis A10)
A11) BF4) E130)
Die Verwendung des Rades Y 852019, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp Y 952020, Lk 112 (KBA-Nr. 55065*02) an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
E2EQSW e1*2018/858*00035*..
§22 55066*03
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx20H2, 9½Jx20H2,
ET28 ET42
109 bis 135 Mercedes EQS 255/45R20 255/45R20 A02) bis A10)
(V297, BF2) E134a)
Hinterachslenkung 265/45R20 265/45R20 A02) bis A10)
4,5° SA Code 201) BF2) E134a)
245/45R20 275/40R20 A02) bis A10)
BF2) E134a) V00)
255/45R20 285/40R20 A02) bis A10)
BF2) E134a) V00)
Die Verwendung des Rades Y 852019, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp Y 952020, Lk 112 (KBA-Nr. 55065*02) an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
E2EQSW e1*2018/858*00035*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx20H2, 9½Jx20H2,
ET28 ET42
109 bis 135 Mercedes EQS 255/45R20 255/45R20 A02) bis A10)
(V297, Hinterachslenkung BF2) E130a)
10° SA Code 216) 265/45R20 265/45R20 A02) bis A10)
BF2) E130a)
245/45R20 275/40R20 A02) bis A10)
BF2) E130a) V00)
255/45R20 285/40R20 A02) bis A10)
BF2) E130a) V00)
Die Verwendung des Rades Y 852019, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp Y 952020, Lk 112 (KBA-Nr. 55065*02) an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 55066 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001346-D0-021
Anlage-Nr. : AC3b
Seite : 7 / 10
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : Y 852019
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
230 e1*98/14*0169*..
231 e1*2007/46*0803*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx20H2, 9½Jx20H2,
ET28 ET42
225 bis 335 Mercedes SL 255/30R20 255/30R20 A02) bis A10)
(Baureihe R231) BF5) E114a) E115)
Die Verwendung des Rades Y 852019, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp Y 952020, Lk 112 (KBA-Nr. 55065*02) an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
§22 55066*03
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S
genannt, so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit
Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
über die Radkontur hinausragen.
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 55066 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001346-D0-021
Anlage-Nr. : AC3b
Seite : 8 / 10
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : Y 852019
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
Hybr. ....", eingetragen haben.
§22 55066*03
BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
Zubehörkit: 5255-0
Anzugsmoment: 130 Nm
BF2) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
Zubehörkit: 5284
Anzugsmoment: 150 Nm
BF3) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
Zubehörkit: 5255-0
Anzugsmoment: 150 Nm
BF4) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
Zubehörkit: 5253
Anzugsmoment: 150 Nm
BF5) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
Zubehörkit: 5253
Anzugsmoment: 130 Nm
E111a)Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 213: nur Varianten,
die mit "U" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 55066 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001346-D0-021
Anlage-Nr. : AC3b
Seite : 9 / 10
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : Y 852019
E114a)Bei Typ 230 nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe R231 (nur Varianten, die mit
"N" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1).
E115) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig auch mit der Rad-/
Reifenkombination 255/35R19 auf 9x19 ET27 (VA) und 285/30R20 auf 10x20 ET48 (HA)
ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
E130) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung 10° Lenkwinkelanpassung
(Code 216) ausgerüstet sind.
E130a)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung 10° Lenkwinkelanpassung
(Code 216) ausgerüstet sind.
E134a)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung 4,5° Lenkwinkelanpassung
(Code 201) ausgerüstet sind.
§22 55066*03
EB1) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
• Achse 2: 1-Kolben Faustsattel Kennz. TRW 320x24 mit belüfteter Scheibe Ø320x24 mm
EB2) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
• Achse 1: 1-Kolben Faustsattel Kennz. TRW 0039/B mit belüfteter Scheibe Ø305x28 mm
EB3) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
• Achse 2: 1-Kolben Faustsattel Kennz. TRW 320x24 mit belüfteter Scheibe Ø320x24 mm
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu
kürzen.
K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen
bzw. auszuschneiden.
K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
mm aufzuweiten.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 55066 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001346-D0-021
Anlage-Nr. : AC3b
Seite : 10 / 10
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : Y 852019
K95) An Achse 1 sind die Radhauskanten im Bereich von ca. 100 mm vor bis 100 mm hinter der
Radmittenebene komplett umzulegen. Das Kunststoffinnenradhaus ist in diesem Bereich
entsprechend anzupassen.
N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
§22 55066*03
T90) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T92) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
eines entsprechenden Nachweises.
Die Anlage AC3b mit den Seiten 1-10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ Y 852019 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH
Geschäftsstelle Essen, 15.09.2025
Anlage 0
Teil1: Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol
Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen
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Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen-Nrn. K01, K02, K03 und K04
Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den Rad-
abdeckungsauflagen beschrieben sind.
Bei diesen Hilfsmitteln handelt es sich um Gummileisten (schraffiert dargestellt) die mit einem
Karosseriekleber beaufschlagt sind. Der Kleber ist auf der Gummileiste so aufgebracht, dass bei der
Montage eine Verklebung der äußeren Kotflügelkante mit der Gummileiste erfolgt.
Bei vorschriftsgemäßer Durchführung der Montage ist eine dauerhafte und sichere Befestigung der
Gummileisten an der Karosserie gewährleistet.
Diese Gummileisten sind im Karosseriefachhandel, als Meterware in verschiedenen Breiten, erhältlich.
Unter Verwendung dieser Leisten ist die Herstellung einer Verbreiterung bis zu 10 mm zulässig.
Vorderachse:
Bereich 30-Grad vor der Radmitte Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte
§22 55066*03
Hinterachse:
Bereich 50-Grad hinter der Radmitte Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte
V:23.10.2024