Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55064 nach §22 StVZO Nr. : RA-001347-B0-021 Anlage-Nr. : 25 Seite : 1 / 11 Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : Y 852035 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: Y 852035 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: BORBET Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: Lk 112 Radausführungskennz.: Lk 112 Radgröße: 8½Jx20H2 Rad-Einpresstiefe: 35 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm §22 55064*01 Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 66,60 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: Ø66,45 / Ø57,1 geprüfte Radlast: *) 980 kg Reifenabrollumfang: 2410 mm *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen. Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke: AUDI Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55064 nach §22 StVZO Nr. : RA-001347-B0-021 Anlage-Nr. : 25 Seite : 2 / 11 Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : Y 852035 Radbefestigung Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- Kürzel moment BF1 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, 5241 120 Nm Schaftlänge 28,5 mm BF2 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, 5274 150 Nm Schaftlänge 33 mm BF3 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, 5241 140 Nm Schaftlänge 28,5 mm BF4 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, 5274 160 Nm Schaftlänge 33 mm BF5 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, 5241 160 Nm Schaftlänge 28,5 mm Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 4F e1*2001/116*0254*.. §22 55064*01 4F1 e13*2007/46*1080*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 89 bis 160 Audi A6 225/35R20 A01) bis A10) (Ausführungen mit G4K) BF1) E44) E54) K04) K64) T90) kleinsten Serienreifen 205/..) 245/30R20 K01) K28) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 4F e1*2001/116*0254*.. 4F1 e13*2007/46*1080*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 257 Audi A6 225/35R20 A01) bis A10) (Ausführungen mit G2Y) BF1) E44) E54) K04) K64) T90) kleinsten Serienreifen 225/..) 245/30R20 K01) K28) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55064 nach §22 StVZO Nr. : RA-001347-B0-021 Anlage-Nr. : 25 Seite : 3 / 11 Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : Y 852035 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 4E e1*2001/116*0198*.. 4E e1*2001/116*0246*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 154 bis 331 Audi A8 235/35R20 A02) bis A10) N245) T92) BF2) E44) 245/35R20 N255) T95) 245/40R20 N255) 255/35R20 N265) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): §22 55064*01 GA e1*2007/46*1552*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 81 bis 140 Audi Q2 225/35R20 A01) bis A10) (ohne A93) K04) BF3) K01) Serienverbreiterung) 235/30R20 A93) K04) T88) 235/35R20 K04) 245/30R20 A93a) K02) 255/30R20 K02) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55064 nach §22 StVZO Nr. : RA-001347-B0-021 Anlage-Nr. : 25 Seite : 4 / 11 Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : Y 852035 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): GA e1*2007/46*1552*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 81 bis 140 Audi Q2 225/35R20 A01) bis A10) (mit Serienverbreiterung) A93) K03) K04) BF3) 235/30R20 A93) K01) K04) T88) 235/35R20 K01) K04) 245/30R20 A93a) K01) K02) 255/30R20 K01) K02) §22 55064*01 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): GA e1*2007/46*1552*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 221 Audi SQ2 225/35R20 M+S A01) bis A10) A93) K03) K04) BF3) 235/30R20 A93) K01) K04) 235/35R20 K01) K04) 245/30R20 A93a) K01) K02) 255/30R20 K01) K02) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 8U e1*2007/46*0591*.. 8U1 e13*2007/46*1163*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 88 bis 162 Audi Q3 235/35R20 A02) bis A10) (ohne A93) BF4) Serienverbreiterung) 245/35R20 255/35R20 A01) K03) K04) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55064 nach §22 StVZO Nr. : RA-001347-B0-021 Anlage-Nr. : 25 Seite : 5 / 11 Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : Y 852035 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 8U e1*2007/46*0591*.. 8U1 e13*2007/46*1163*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 88 bis 162 Audi Q3 235/35R20 A02) bis A10) (mit Serienverbreiterung) A93) BF4) 245/35R20 255/35R20 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 8U e1*2007/46*0590*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 228 bis 270 Audi Q3 RS 225/35R20 M+S A02) bis A10) §22 55064*01 A93) BF5) 235/35R20 A93) N245) 245/35R20 N255) 255/35R20 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F3 e1*2007/46*1900*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 180 Audi Q3, Q3 Sportback 235/40R20 A01) bis A10) (ohne A93a) A11) BF4) K04) Serienverbreiterung) 235/45R20 245/40R20 K01) 255/40R20 K01) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55064 nach §22 StVZO Nr. : RA-001347-B0-021 Anlage-Nr. : 25 Seite : 6 / 11 Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : Y 852035 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F3 e1*2007/46*1900*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 180 Audi Q3, Q3 Sportback 235/40R20 A02) bis A10) (mit Serienverbreiterung) A93a) A11) BF4) 235/45R20 245/40R20 255/40R20 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F3 e1*2007/46*2038*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen §22 55064*01 294 Audi RS Q3, RS Q3 235/40R20 M+S A02) bis A10) Sportback A93a) BF5) EB1) 245/40R20 M+S 255/40R20 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): FZ e1*2018/858*00006*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 70 bis 89 Audi Q4 e-tron, Q4 e-tron 255/45R20 A01) bis A10) Sportback A94) K03) BF3) 265/45R20 K01) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 235/50R20 255/45R20 A01) bis A10) K03) A94) BF3) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 8J e1*2001/116*0369*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 132 bis 169 Audi TT 235/30R20 A01) bis A10) (Coupe, Roadster; BF1) E77a) K03) K27) Baureihe 8S; Serie bis 19 245/30R20 Zoll; ab EG- K04) Genehmigungs-Nr e1*2001/116*0369*17) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55064 nach §22 StVZO Nr. : RA-001347-B0-021 Anlage-Nr. : 25 Seite : 7 / 11 Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : Y 852035 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 8J e1*2001/116*0369*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 132 bis 180 Audi TT 235/30R20 A01) bis A10) (Coupe, Roadster; BF1) E77a) E85) K03) K27) Baureihe 8S; Serie 245/30R20 auch 20Zoll; ab EG- K04) Genehmigungs-Nr e1*2001/116*0369*17) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 8J e1*2001/116*0369*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen §22 55064*01 210 bis 228 Audi TTS 245/30R20 A01) bis A10) (Coupe, Roadster; BF1) E77a) K03) K04) K27) Baureihe 8S; Serie bis 19 Zoll; ab EG- Genehmigungs-Nr e1*2001/116*0369*17) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 8J e1*2001/116*0369*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 210 bis 235 Audi TTS 245/30R20 A01) bis A10) (Coupe, Roadster; BF1) E77a) E85) K03) K04) K27) Baureihe 8S; Serie auch 20Zoll; ab EG- Genehmigungs-Nr e1*2001/116*0369*17) Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55064 nach §22 StVZO Nr. : RA-001347-B0-021 Anlage-Nr. : 25 Seite : 8 / 11 Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : Y 852035 A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen §22 55064*01 Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/ oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55064 nach §22 StVZO Nr. : RA-001347-B0-021 Anlage-Nr. : 25 Seite : 9 / 11 Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : Y 852035 BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm Zubehörkit: 5241 Anzugsmoment: 120 Nm BF2) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm Zubehörkit: 5274 Anzugsmoment: 150 Nm BF3) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm Zubehörkit: 5241 Anzugsmoment: 140 Nm §22 55064*01 BF4) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm Zubehörkit: 5274 Anzugsmoment: 160 Nm BF5) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm Zubehörkit: 5241 Anzugsmoment: 160 Nm E44) Nicht zulässig an beschussgeschützten Ausführungen. E54) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen: Allroad E77a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2015 (Modell 8S): • ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0369*17 E85) Die Verwendung ist nur zulässig an Fahrzeugen, die serienmäßig die Rad/Reifenkombination 255/30R20 a. 9x20, ET52 eingetragen haben. EB1) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind: • Achse 1: 6-Kolben Festsattel Kennz. Audi Ceramic Brembo mit belüfteter und gelochter Scheibe Ø380x38 mm G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55064 nach §22 StVZO Nr. : RA-001347-B0-021 Anlage-Nr. : 25 Seite : 10 / 11 Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : Y 852035 G2Y) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R17, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G4K) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 255/35R19 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. §22 55064*01 K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K27) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K64) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich: • die hinter dem Befestigungsniet des Filzinnenkotflügels befindliche Blechausbuchtung ist eng an das äußere Karosserieblech anzulegen, • vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor der Radmitte ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante) abzutrennen und der Rest klebend neu zu befestigen. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55064 nach §22 StVZO Nr. : RA-001347-B0-021 Anlage-Nr. : 25 Seite : 11 / 11 Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : Y 852035 N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer- Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer- Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer- Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem §22 55064*01 Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T90) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T92) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T95) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. Die Anlage 25 mit den Seiten 1-11 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ Y 852035 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH Geschäftsstelle Essen, 20.11.2023