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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55064 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001347-B0-021
               Anlage-Nr. :                25d
               Seite :                     1 / 12
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  Y 852035


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                    Y 852035
               Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                              BORBET
               Montageposition:                                   Vorder-und Hinterachse
               Radausführung:                                              Lk 112
               Radausführungskennz.:                                       Lk 112
               Radgröße:                                                 8½Jx20H2
               Rad-Einpresstiefe:                                          35 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                      112 mm
§22 55064*01




               Lochzahl:                                                      5
               Mittenlochdurchmesser:                                    66,60 mm
               Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                           Ø66,45 / Ø57,1
               geprüfte Radlast: *)                                        980 kg
                Reifenabrollumfang:                                       2410 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   VW

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                           Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                   moment
               BF1       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                       5241        140 Nm
                               Schaftlänge 28,5 mm
               BF2       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                       5274       150 Nm
                               Schaftlänge 33 mm
               BF3       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                       5274       140 Nm
                               Schaftlänge 33 mm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55064 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001347-B0-021
               Anlage-Nr. :                25d
               Seite :                     2 / 12
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  Y 852035


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               3H                             e1*2007/46*1725*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 235     VW Arteon, VW Arteon 225/35R20                                   A02) bis A10)
                               Shooting Brake          A93) N235) T90)                          A11) BF1)

                                                        235/35R20
                                                        N245)

                                                        245/30R20
                                                        A01) A93a) K04) T90)

                                                        245/35R20
                                                        A01) K04)

                                                        255/30R20
                                                        A01) K03) K04)
§22 55064*01




               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               16                             e1*2007/46*0539*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               77 bis 162      VW Beetle               225/35R20                                A01) bis A10)
                               (Limousine, Cabrio)     K04)                                     BF1) E99) K01) K95)

                                                        235/30R20
                                                        A93a) K04)

                                                        245/30R20
                                                        K02) K26)


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               E2                              e1*2018/858*00004*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               70 bis 89       VW ID.4, ID.5             235/50R20                              A01) bis A10)
                               (Heck- und Allradantrieb) N245)                                  BF1) K01)

                                                        245/45R20
                                                        A94a) N255)

                                                        255/45R20

                                                        265/45R20
                                                        K04)

                                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                        vorne                hinten
                                                        235/50R20            255/45R20          A01) bis A10)
                                                        K01)                                    BF1)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55064 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001347-B0-021
               Anlage-Nr. :                25d
               Seite :                     3 / 12
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  Y 852035


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               ED                            e1*2018/858*00306*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne              hinten
               89              VW ID.7                235/45R20          255/40R20          A02) bis A10)
                                                                         A94)               BF1)

               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               3C                              e1*2001/116*0307*..
               3C                              e1*2007/46*0502*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               81 bis 206      VW Passat                225/35R20                           A01) bis A10)
                               (B8; Limousine, Kombi; T90)                                  A11) BF1) E93a) K28)
                               außer Alltrack)
                                                        235/30R20
                                                        K03) K04) K63) T88)
§22 55064*01




                                                        235/35R20
                                                        K03) K04) K25) K63) K97)


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               3C                             e1*2001/116*0307*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 206     VW Passat Alltrack      235/35R20                            A01) bis A10)
                               (B8)                                                         BF1) E93a) K104)
                                                       255/30R20


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               3CC                           e1*2001/116*0468*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 220     VW Passat CC, VW CC 235/30R20                                A01) bis A10)
                                                                                            BF1) GCB) K03) K04) K82) K83)
                                                                                            K84) T88)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               3D                            e1*2007/46*0452*..
               3D                            e1*2001/116*0189*.., e1*98/14*0189*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               165 bis 331     VW Phaeton             245/35R20                             A02) bis A10)
                                                      N255) T95)                            BF2)

                                                        255/35R20
                                                        A01) K03) T97)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55064 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001347-B0-021
               Anlage-Nr. :                25d
               Seite :                     4 / 12
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  Y 852035


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               7N                            e1*2007/46*0401*..
               7N                            e1*2007/46*0434*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85 bis 162      VW Sharan              235/35R20                           A01) bis A10)
                                                      G01) K04)                           BF3) T92)

                                                        255/30R20
                                                        G6S) K02) K03)


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               A1                             e13*2007/46*1845*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               81 bis 110      VW T-Roc                235/30R20                          A01) bis A10)
                               (Frontantrieb)                                             A93a) BF1) K01) K04)
§22 55064*01




               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               A1                              e13*2007/46*1845*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 140     VW T-Roc                 225/35R20                         A01) bis A10)
                               (Allradantrieb)                                            BF1) K01)
                                                        235/35R20

                                                        245/30R20
                                                        K04)

                                                        255/30R20
                                                        K02)


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               A1                              e13*2007/46*1845*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               221             VW T-Roc R               225/35R20                         A01) bis A10)
                               (Allradantrieb)                                            BF1) K01)
                                                        235/30R20
                                                        A93a)

                                                        235/35R20

                                                        245/30R20

                                                        255/30R20
                                                        K02)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55064 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001347-B0-021
               Anlage-Nr. :                25d
               Seite :                     5 / 12
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  Y 852035


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               A1                             e13*2007/46*1845*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               81 bis 110      VW T-Roc Cabrio         225/35R20                          A01) bis A10)
                               (Frontantrieb)                                             BF1) K01)
                                                       235/35R20

                                                        245/30R20
                                                        K04)

                                                        255/30R20
                                                        K02)


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               5N                              e1*2001/116*0450*..
               5N                              e1*2007/46*0487*..
§22 55064*01




               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               81 bis 155      VW Tiguan 1              235/35R20                         A01) bis A10)
                               (ohne Verbreiterungen) A93) K03)                           BF1) E98)

                                                        245/35R20
                                                        K03) K04) K63)

                                                        255/35R20
                                                        K01) K04) K80)


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               5N                             e1*2001/116*0450*..
               5N                             e1*2007/46*0487*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               81 bis 155      VW Tiguan 1             235/35R20                          A02) bis A10)
                               (Ausführungen mit       A93)                               BF1) E98)
                               Serie 255/40R19 und
                               Verbreiterungen)        245/35R20

                                                        255/35R20


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               5N                              e1*2001/116*0450*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85 bis 180      VW Tiguan 2, Tiguan 2 235/45R20                            A02) bis A10)
                               Allspace                 GE8)                              A11) BF1) E98a)
                               (ohne Verbreiterung)
                                                        245/40R20
                                                        A01) K01)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55064 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001347-B0-021
               Anlage-Nr. :                25d
               Seite :                     6 / 12
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  Y 852035


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               5N                               e1*2001/116*0450*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85 bis 180      VW Tiguan 2, Tiguan 2 235/40R20                             A02) bis A10)
                               Allspace                                                    A11) BF1) E98a)
                               (mit Verbreiterung)       235/45R20
                                                         GE8)

                                                        245/40R20

                                                        245/45R20
                                                        A01) G01)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               5N                            e1*2001/116*0450*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
§22 55064*01




               235             VW Tiguan 2 R          235/45R20 M+S                        A02) bis A10)
                                                                                           BF1)
                                                        245/40R20 M+S


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               CT                              e1*2018/858*00302*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               96 bis 142      VW Tiguan 3              235/40R20                          A02) bis A10)
                               (ohne Verbreiterung)     A93a)                              BF1)

                                                        235/45R20

                                                        245/40R20
                                                        A01) K03)

                                                        255/40R20
                                                        A01) K01)


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               CT                               e1*2018/858*00302*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               96 bis 142      VW Tiguan 3               235/40R20                         A02) bis A10)
                               (mit Verbreiterung / R-   A93)                              BF1)
                               Line Paket)
                                                         235/45R20

                                                        245/40R20
                                                        A93a)

                                                        255/40R20
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55064 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001347-B0-021
               Anlage-Nr. :                25d
               Seite :                     7 / 12
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  Y 852035



               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               1T                            e1*2001/116*0211*..
               1T                            e1*2007/46*0357*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               81 bis 140      VW Touran 2            225/35R20                         A01) bis A10)
                               (außer Cross)                                            BF1) E96a) K01) K04) K28) K71)
                                                                                        K105) T90)


               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
                      Muster bescheinigen zu lassen.
§22 55064*01




               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
                      nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
                      Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
                      zulässig.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau
                      der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den
                      Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                      Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                      Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über
                      die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55064 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001347-B0-021
               Anlage-Nr. :                25d
               Seite :                     8 / 12
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  Y 852035


               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                      als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
                      oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind
                      Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....",
                      eingetragen haben.
§22 55064*01




               A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

               A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf
                     den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

               A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

               A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf
                     den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
                      Zubehörkit: 5241
                      Anzugsmoment: 140 Nm

               BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
                      Zubehörkit: 5274
                      Anzugsmoment: 150 Nm

               BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
                      Zubehörkit: 5274
                      Anzugsmoment: 140 Nm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55064 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001347-B0-021
               Anlage-Nr. :                25d
               Seite :                     9 / 12
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  Y 852035


               E93a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Passat B8“:

                      - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0307* ab Nachtrag 37
                      - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0502* ab Nachtrag 11

               E96a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Touran 2“:
                     - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0211* ab Nachtrag 36,
                     - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0357* ab Nachtrag 14.


               E98)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Tiguan 1“:
                      - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0450* bis Nachtrag 23,
                      - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0487* bis Nachtrag 14.

               E98a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Tiguan 2“:
                     - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0450*ab Nachtrag 24.
§22 55064*01




               E99)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen Beetle Dune.

               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
                      Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
                      wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

               G6S) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/60R16, 225/45R18,
                    225/50R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                    (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                    des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               GCB) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/35R19, 235/40R18,
                    235/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                    (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                    des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               GE8) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/45R20, 235/50R19,
                    235/55R18, 255/45R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
                    Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55064 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001347-B0-021
               Anlage-Nr. :                25d
               Seite :                     10 / 12
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  Y 852035


               K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.

               K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
                      herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.

               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
§22 55064*01




                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.

               K25)   An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
                      mm aufzuweiten.

               K26)   An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
                      mm aufzuweiten.

               K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

               K63)   An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur seitlichen
                      Stoßleiste eng an das Blechradhaus anzulegen und anzukleben.

               K71)   An Achse 2 ist die im Bereich der Stoßfängeroberkante befindliche Blechnase abzutrennen oder
                      nach innen umzuformen.

               K80)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu gewährleisten,
                      sind folgende Maßnahmen erforderlich:
                      • die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis
                         zur Stoßfängeroberkante umzulegen, die vorhandene Kunststoffkanten der
                         Kotflügelverbreiterungen sind entsprechend zu kürzen,
                      • der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur
                         Stoßfängeroberkante eng an das Blechradhaus anzulegen.

               K82)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu gewährleisten,
                      sind folgende Maßnahmen erforderlich:
                      • die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von 100 mm vor und hinter der Radmitte
                         umzulegen,
                      • der Kunstsoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben einzuformen und hinter die
                         umgelegte Radhauskante zu klemmen.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55064 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001347-B0-021
               Anlage-Nr. :                25d
               Seite :                     11 / 12
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  Y 852035


               K83)   An Achse 2 ist im Bereich der Stoßfängeroberkante die ins Radhaus ragende Kunststoffkante
                      des Verbreiterungsflap zu kürzen.

               K84)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu gewährleisten,
                      sind folgende Maßnahmen erforderlich:
                      • die Radhausausschnittkante ist im Bereich von 50 mm vor der Radmitte bis zur
                         Stoßfängeroberkante umzulegen und aufzuweiten,
                      • der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich eng an das Radhaus anzulegen.

               K95)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu gewährleisten
                      sind folgende Maßnahmen erforderlich:
                      • die Befestigungsschraube und die Kunstoffhalterung im Bereich Radmitte ist zu entfernen
                      • die Radhauskante und die Blechlasche sind im Bereich 45° vor Radmitte bis
                         Stoßfängeroberkante umzulegen,
                      • der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich eng an das Radhaus anzulegen.

               K97)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu gewährleisten
§22 55064*01




                      sind folgende Maßnahmen erforderlich:
                      • die Befestigungsschrauben an den Blechlaschen im Bereich 25° vor und 40° hinter der
                         Radmitte sind zu entfernen,
                      • die Radhauskante und die Blechlaschen sind im oben genannten Bereich umzulegen,
                      • der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben einzuformen und hinter die
                         umgelegte Radhauskante zu klemmen.

               K104) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu gewährleisten
                     sind folgende Maßnahmen erforderlich:
                     • die Radhauskante ist im Bereich von Oberkante Stoßfänger bis 30° vor Radmitte um 10 mm
                        aufzuweiten,
                     • die Kunststoffradhausverbreiterung ist der aufgeweiteten Radhauskante entsprechend zu
                        kürzen.

               K105) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu gewährleisten
                     sind folgende Maßnahmen erforderlich:
                     • die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von 100 mm vor und hinter der Radmitte um
                        10 mm aufzuweiten,
                     • der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich einzuformen, und hinter die aufgeweitete
                        Radhauskante zu klemmen.

               N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur
                     mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                     Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
                     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur
                     mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                     Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
                     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55064 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001347-B0-021
               Anlage-Nr. :                25d
               Seite :                     12 / 12
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  Y 852035


               N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur
                     mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                     Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
                     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               T88)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T90)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T92)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
§22 55064*01




               T95)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T97)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1460 kg bei LI 97 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 730 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               Die Anlage 25d mit den Seiten 1-12 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
               Typ Y 852035 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 25.01.2024