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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55064 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001347-B0-021
               Anlage-Nr. :                8f
               Seite :                     1/6
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  Y 852035


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                    Y 852035
               Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                              BORBET
               Montageposition:                                   Vorder-und Hinterachse
               Radausführung:                                             Lk 114,3
               Radausführungskennz.:                                      Lk 114,3
               Radgröße:                                                 8½Jx20H2
               Rad-Einpresstiefe:                                          35 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                     114,3 mm
§22 55064*01




               Lochzahl:                                                      5
               Mittenlochdurchmesser:                                    72,50 mm
               Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                          BOØ72,5/Ø67,1
               geprüfte Radlast: *)                                        980 kg
                Reifenabrollumfang:                                       2410 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   MITSUBISHI

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                           Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                   moment
               BF1       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                          5305        110 Nm
               BF2       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                          5305        135 Nm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55064 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001347-B0-021
               Anlage-Nr. :                8f
               Seite :                     2/6
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  Y 852035


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               GA0                              e1*2007/46*0368*..
               GA0G                             e50*2007/46*0058*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85 bis 110      Mitsubishi ASX            225/35R20                         A01) bis A10)
                               (bis Modelljahr 2015)                                       A93) BF1) E51) K01) K02) K49)

               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               GA0                              e1*2007/46*0368*..
               GA0N                             e50*2007/46*0059*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               84 bis 110      Mitsubishi ASX            225/35R20                         A02) bis A10)
                               (ab Facelift 2016, mit    A01) A93a) G01)                   BF1) E51a)
                               Serienverbreiterungen)
                                                         235/40R20
                                                         A93a)
§22 55064*01




                                                        245/35R20
                                                        A01) G01) K03)

                                                        245/40R20
                                                        A01) K03)

                                                        255/35R20
                                                        A01) K03)


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               GA0                              e1*2007/46*0368*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               84 bis 110      Mitsubishi ASX            225/35R20                         A01) bis A10)
                               (ab Facelift 2016, ohne A93a) G01)                          BF1) E51a) K01) K02)
                               Serienverbreiterungen)
                                                         235/40R20
                                                         A93a)

                                                        245/35R20
                                                        G01)

                                                        245/40R20

                                                        255/35R20


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               GK0                              e1*2007/46*1769*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               109 bis 120     Mitsubishi Eclipse Cross 235/40R20                          A02) bis A10)
                                                                                           A93a) BF2)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55064 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001347-B0-021
               Anlage-Nr. :                8f
               Seite :                     3/6
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  Y 852035


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               CW0                             e1*2001/116*0406*..
               CWB                             e1*2001/116*0482*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               89 bis 130      Mitsubishi Outlander     245/40R20                         A01) bis A10)
                               (2. Generation)                                            A11) BF1) E50) K01) K04)
                                                        255/35R20

                                                        255/40R20


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               CW0                             e1*2001/116*0406*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               89 bis 110      Mitsubishi Outlander     235/40R20                         A02) bis A10)
                               (3. Generation)          A93)                              A11) BF2) E50a)
§22 55064*01




                                                        245/40R20
                                                        A01) A93a) K01) K04)

                                                        255/35R20
                                                        A01) K01) K02)

                                                        255/40R20
                                                        A01) K01) K02)


               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
                      Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
                      nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
                      Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
                      zulässig.
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               Nr. :                       RA-001347-B0-021
               Anlage-Nr. :                8f
               Seite :                     4/6
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  Y 852035


               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau
                      der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den
                      Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                      Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                      Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über
                      die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
§22 55064*01




                      als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
                      oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind
                      Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....",
                      eingetragen haben.

               A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

               A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf
                     den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
                      Zubehörkit: 5305
                      Anzugsmoment: 110 Nm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55064 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001347-B0-021
               Anlage-Nr. :                8f
               Seite :                     5/6
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  Y 852035


               BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
                      Zubehörkit: 5305
                      Anzugsmoment: 135 Nm

               E50)   Bei Fahrzeugausführungen des Typs CW0 nur zulässig bis EG-Genehmigungs-Nr.
                      e1*2001/116*0406*22

               E50a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0406*23

               E51)   Nur zulässig bei Typ GA0 an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr.
                      e1*2007/46*0368*09

               E51a) Nur zulässig bei Typ GA0 an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr.
                     e1*2007/46*0368*10
§22 55064*01




               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
                      Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
                      wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.

               K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.

               K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
                      herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.

               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55064 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001347-B0-021
               Anlage-Nr. :                8f
               Seite :                     6/6
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  Y 852035


               K49)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von der Stoßfängeroberkante bis 45° vor
                      Radmitte umzulegen.

               Die Anlage 8f mit den Seiten 1-6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
               Typ Y 852035 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 20.11.2023
§22 55064*01