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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55064 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001347-B0-021
               Anlage-Nr. :                6c
               Seite :                     1/9
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  Y 852035


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                    Y 852035
               Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                              BORBET
               Montageposition:                                   Vorder-und Hinterachse
               Radausführung:                                             Lk 114,3
               Radausführungskennz.:                                      Lk 114,3
               Radgröße:                                                 8½Jx20H2
               Rad-Einpresstiefe:                                          35 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                     114,3 mm
§22 55064*01




               Lochzahl:                                                      5
               Mittenlochdurchmesser:                                    72,50 mm
               Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                          BOØ72,5/Ø66,1
               geprüfte Radlast: *)                                        980 kg
                Reifenabrollumfang:                                       2410 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   RENAULT
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55064 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001347-B0-021
               Anlage-Nr. :                6c
               Seite :                     2/9
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  Y 852035


               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                               Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                       moment
               BF1       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5,                           5273        120 Nm
                               Schaftlänge 30 mm
               BF2       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                           5271         120 Nm
                               Schaftlänge 33 mm
               BF3       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                           5271         140 Nm
                               Schaftlänge 33 mm
               BF4       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25                             5306         130 Nm
               BF5       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25                             5306         120 Nm
               BF6       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                           5271         130 Nm
                               Schaftlänge 33 mm

               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               RHN                             e9*2018/858*30002*..
§22 55064*01




               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               96 bis 116      Renault Austral          235/40R20                         A02) bis A10)
                               (ohne 4-Control          A93a)                             BF1) E75a)
                               Hinterachslenkung,
                               Verbundlenkerachse)      235/45R20


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               RHN                             e9*2018/858*30002*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               96              Renault Austral          235/40R20                         A02) bis A10)
                               (mit 4-Control           A93a)                             BF2) E75)
                               Hinterachslenkung,
                               Mehrlenkerachse)         235/45R20

                                                        245/40R20
                                                        A01) K02) K03)

                                                        255/40R20
                                                        A01) K01) K02)


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               RJB                            e2*2007/46*0684*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               67 bis 116      Renault Captur          225/40R20                          A02) bis A10)
                               (außer E-TECH Plug-In                                      A11) BF1)
                               Hybrid)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55064 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001347-B0-021
               Anlage-Nr. :                6c
               Seite :                     3/9
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  Y 852035


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               RJB                            e2*2007/46*0684*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               68 bis 69       Renault Captur          235/40R20                             A02) bis A10)
                               (nur E-TECH Plug-In                                           A11f) BF1)
                               Hybrid)                 245/35R20

                                                        255/35R20
                                                        A01) K01) K02)


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               RFC                            e2*2007/46*0470*..
               RFC                            e2*KS07/46*0064*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               96 bis 165      Renault Espace          235/45R20                             A02) bis A10)
§22 55064*01




                                                       A93a)                                 BF3)

                                                        245/45R20
                                                        A01) K03)

                                                        255/45R20
                                                        A01) K03)


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               RFE                             e2*2007/46*0475*..
               RFE                             e2*2007/46*0586*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               81 bis 120      Renault Kadjar, Kadjar   225/35R20                            A02) bis A10)
                               2300                                                          BF1)
                               (2WD und 4WD)            235/35R20
                                                        A01) K04)

                                                        245/35R20
                                                        A01) K04) K92)

                                                        255/35R20
                                                        A01) K03) K04) K12) K90) K91) K92)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55064 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001347-B0-021
               Anlage-Nr. :                6c
               Seite :                     4/9
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  Y 852035


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               Y                              e11*2001/116*0261*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 127     Renault Koleos          245/35R20                           A01) bis A10)
                                                                                           BF4) K76)
                                                        245/40R20

                                                        255/35R20
                                                        K04)


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               RZG                            e11*2007/46*3255*..
               RZG                            e6*2007/46*0269*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               96 bis 140      Renault Koleos          235/45R20                           A02) bis A10)
§22 55064*01




                               (2WD und 4WD)                                               BF5)
                                                       245/40R20
                                                       A01) G01)

                                                        245/45R20

                                                        255/40R20
                                                        A01) G01)

                                                        255/45R20


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               T                                e2*2001/116*0363*..
               T                                e2*2007/46*0012*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               81 bis 118      Renault Laguna            225/35R20                         A01) bis A10)
                               (Limousine, Kombi,        T90)                              BF6) E62) K01) K04)
                               Ausführungen mit
                               kleinsten Serienreifen    235/30R20
                               195/.. oder 205/..)       K28) T88)

                                                        245/30R20
                                                        K21) K28) T90)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55064 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001347-B0-021
               Anlage-Nr. :                6c
               Seite :                     5/9
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  Y 852035


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               T                                e2*2001/116*0363*..
               T                                e2*2007/46*0012*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               81 bis 177      Renault Laguna            225/35R20                         A01) bis A10)
                               (Limousine, Kombi,        N235) T90)                        BF6) E62) K01) K04)
                               Ausführungen mit
                               kleinsten Serienreifen    235/30R20
                               215/.. oder 225/..)       K28) T88)

                                                        245/30R20
                                                        K21) K28) T90)


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               T                               e2*2001/116*0363*..
               T                               e2*2007/46*0012*..
§22 55064*01




               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               81 bis 177      Renault Laguna           225/35R20                          A01) bis A10)
                               (Allradlenkung)          N235) T90)                         BF6) K01)

                                                        235/30R20
                                                        K04) T88)


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               RFD                            e11*2007/46*2969*..
               RFD                            e2*2007/46*0653*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               81 bis 165      Renault Talisman,       225/35R20                           A02) bis A10)
                               Talisman Grandtour      N235) T90)                          BF1)

                                                        235/30R20
                                                        A93a) G7K) N245) T88)

                                                        245/30R20
                                                        A01) K03) K04) T90)


               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
                      Muster bescheinigen zu lassen.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55064 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001347-B0-021
               Anlage-Nr. :                6c
               Seite :                     6/9
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  Y 852035


               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
                      nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
                      Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
                      zulässig.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau
                      der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den
                      Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
§22 55064*01




               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                      Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                      Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über
                      die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                      als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
                      oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind
                      Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....",
                      eingetragen haben.

               A11f) Nur zulässig an Fahrzeugen mit Plug-in-Hybrid, dass sind Fahrzeuge (FZ), die in der
                     Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55064 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001347-B0-021
               Anlage-Nr. :                6c
               Seite :                     7/9
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  Y 852035


               A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

               A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf
                     den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 30 mm
                      Zubehörkit: 5273
                      Anzugsmoment: 120 Nm

               BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
                      Zubehörkit: 5271
§22 55064*01




                      Anzugsmoment: 120 Nm

               BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
                      Zubehörkit: 5271
                      Anzugsmoment: 140 Nm

               BF4)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25
                      Zubehörkit: 5306
                      Anzugsmoment: 130 Nm

               BF5)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25
                      Zubehörkit: 5306
                      Anzugsmoment: 120 Nm

               BF6)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
                      Zubehörkit: 5271
                      Anzugsmoment: 130 Nm

               E62)   Nicht geprüft für Fahrzeugausführungen mit Allradlenkung.

               E75)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit Hinterachslenkung.

               E75a) Nicht zulässig an Fahrzeugen mit Hinterachslenkung.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55064 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001347-B0-021
               Anlage-Nr. :                6c
               Seite :                     8/9
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  Y 852035


               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
                      Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
                      wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

               G7K) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/60R16 ausgerüstet oder
                    diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
                    bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                    beachten.

               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.
§22 55064*01




               K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.

               K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
                      herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.

               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.

               K12)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus
                      ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.

               K21)   An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante um
                      10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

               K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

               K76)   An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel -reifeninnenflankenseitig- im linken Radhaus eng an das
                      Blechradhaus, im rechten Radhaus eng an das Tankeinfüllrohr (im Bereich oberhalb der
                      Kunststoff-Tankrohrverkleidung) anzulegen.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55064 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001347-B0-021
               Anlage-Nr. :                6c
               Seite :                     9/9
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  Y 852035


               K90)   Um eine außreichende Freigängigkeit an Achse 1 zu gewährleisten ist im Bereich von Oberkante
                      Stoßfänger bis 45° hinter Radmitte der Kunststoffinnenkotflügel um 5 mm einzuformen.

               K91)   Um eine außreichende Freigängigkeit an Achse 2 zu gewährleisten ist im Bereich von Oberkante
                      Stoßfänger bis 45° vor Radmitte die Kunststoffverbreiterung um 5 mm zu kürzen.

               K92)   Um eine außreichende Freigängigkeit an Achse 2 zu gewährleisten ist im Bereich von Oberkante
                      Stoßfänger bis 45° vor Radmitte der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel um 5 mm einzuformen.

               N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur
                     mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                     Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
                     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur
                     mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                     Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
§22 55064*01




                     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               T88)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T90)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               Die Anlage 6c mit den Seiten 1-9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ
               Y 852035 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 20.11.2023