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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55064 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001347-B0-021
               Anlage-Nr. :                4c
               Seite :                     1/6
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  Y 852035


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                    Y 852035
               Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                              BORBET
               Montageposition:                                   Vorder-und Hinterachse
               Radausführung:                                             Lk 114,3
               Radausführungskennz.:                                      Lk 114,3
               Radgröße:                                                 8½Jx20H2
               Rad-Einpresstiefe:                                          35 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                     114,3 mm
§22 55064*01




               Lochzahl:                                                      5
               Mittenlochdurchmesser:                                    72,50 mm
               Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                          BOØ72,5/Ø60,1
               geprüfte Radlast: *)                                        980 kg
                Reifenabrollumfang:                                       2410 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   SUZUKI

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                           Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                   moment
               BF1       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                          5307        110 Nm
               BF2       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25                         5331        110 Nm
               BF3       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5,                       5259        110 Nm
                               Schaftlänge 30 mm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55064 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001347-B0-021
               Anlage-Nr. :                4c
               Seite :                     2/6
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  Y 852035


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               XA5P(S)(EU,M)               e6*2007/46*0430*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                        Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               136           Suzuki ACross          235/50R20                                   A02) bis A10)
                                                    A01) K01)                                   BF1)

                                                        245/45R20
                                                        A93)

                                                        255/45R20
                                                        A01) K01)


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               FR                               e4*2007/46*0142*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
§22 55064*01




               131             Suzuki Kizashi            225/35R20                              A01) bis A10)
                               (4-türig Limousine)       K03)                                   BF2) K04)

                                                        245/30R20
                                                        K01) K48)

                                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                        vorne                hinten
                                                        225/35R20            255/30R20          A01) bis A10)
                                                        K03)                 K04) K48)          BF2) V00)

               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               EY                              e4*2001/116*0105*..
               EY                              e4*2007/46*0284*..
               EY-2                            e50*2007/46*0016*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               66 bis 99       Suzuki SX4, Aerio, Liana 235/30R20                               A02) bis A10)
                               (5-türig, mit                                                    BF3)
                               Serienverbreiterung)     245/30R20
                                                        A01) K01) K04)


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               EY                              e4*2001/116*0105*..
               EY                              e4*2007/46*0284*..
               EY-2                            e50*2007/46*0016*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               66 bis 99       Suzuki SX4, Aerio, Liana 235/30R20                               A01) bis A10)
                               (5-türig, ohne                                                   BF3) K01) K02)
                               Serienverbreiterung)     245/30R20
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55064 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001347-B0-021
               Anlage-Nr. :                4c
               Seite :                     3/6
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  Y 852035


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               GY                              e4*2001/116*0124*..
               GY                              e4*2007/46*0291*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               79 bis 88       Suzuki SX4, Aerio, Liana 235/30R20                          A02) bis A10)
                               (5-türig, mit                                               BF2)
                               Serienverbreiterung)     245/30R20
                                                        A01) K01) K04)


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               GY                              e4*2001/116*0124*..
               GY                              e4*2007/46*0291*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               79 bis 88       Suzuki SX4, Aerio, Liana 235/30R20                          A01) bis A10)
                               (5-türig, ohne                                              BF2) K01) K02)
§22 55064*01




                               Serienverbreiterung)     245/30R20


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               JT                               e4*2001/116*0091*..
               JT                               e4*2007/46*0292*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               78 bis 171      Suzuki Grand Vitara       235/45R20                         A01) bis A10)
                               (3- und 5-türig)          K03) K04)                         BF2)

                                                        245/40R20
                                                        K01) K04)

                                                        245/45R20
                                                        K01) K04)

                                                        255/40R20
                                                        K01) K02)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               LY                            e4*2007/46*0928*..
               LY                            e6*2007/46*00005*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               75 bis 103      Suzuki Vitara          235/30R20                            A01) bis A10)
                                                      K04)                                 A11) BF3) K01)

                                                        245/30R20
                                                        K02)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55064 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001347-B0-021
               Anlage-Nr. :                4c
               Seite :                     4/6
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  Y 852035


               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
                      Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
                      nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
                      Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
§22 55064*01




                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
                      zulässig.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau
                      der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den
                      Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                      Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                      Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über
                      die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                      als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
                      oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55064 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001347-B0-021
               Anlage-Nr. :                4c
               Seite :                     5/6
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  Y 852035


               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind
                      Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....",
                      eingetragen haben.

               A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
                      Zubehörkit: 5307
                      Anzugsmoment: 110 Nm

               BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25
§22 55064*01




                      Zubehörkit: 5331
                      Anzugsmoment: 110 Nm

               BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 30 mm
                      Zubehörkit: 5259
                      Anzugsmoment: 110 Nm

               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.

               K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.

               K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
                      herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55064 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001347-B0-021
               Anlage-Nr. :                4c
               Seite :                     6/6
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  Y 852035


               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.

               K48)   An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel eng an das Radhaus anzukleben.

               V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
                      Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist
                      möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich
                      um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
                      Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines
                      entsprechenden Nachweises.

               Die Anlage 4c mit den Seiten 1-6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ
§22 55064*01




               Y 852035 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 20.11.2023