Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
Seite 9
Seite 10
Seite 11
							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55064 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001347-B0-021
               Anlage-Nr. :                BC4b
               Seite :                     1 / 11
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  Y 852035


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                    Y 852035
               Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                              BORBET
               Montageposition:                                       Vorderachse **)
               Radausführung:                                              Lk 112
               Radausführungskennz.:                                       Lk 112
               Radgröße:                                                 8½Jx20H2
               Rad-Einpresstiefe:                                          41 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                      112 mm
§22 55064*01




               Lochzahl:                                                      5
               Mittenlochdurchmesser:                                    66,60 mm
               Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                             ohne Ring
               geprüfte Radlast: *)                                        980 kg
                Reifenabrollumfang:                                       2410 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
               **) Die Verwendung des Rades Y 852035, Lk 112 ist nur an der Vorderachse zulässig. Das hier
               beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp Y 952020, Lk 112 (ABE-Nr. 55065*01) an
               der Hinterachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem separaten Gutachten
               für den Radtyp Y 952020, Lk 112 (ABE-Nr. 55065*01) zu entnehmen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   MERCEDES
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55064 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001347-B0-021
               Anlage-Nr. :                BC4b
               Seite :                     2 / 11
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  Y 852035


               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                                 Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                                         moment
               BF1       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                                             5284        150 Nm
                               Schaftlänge 30 mm
               BF2       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                                             5255-0          150 Nm
                               Schaftlänge 28,5 mm
               BF3       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                                             5255-0          130 Nm
                               Schaftlänge 28,5 mm
               BF4       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                                             5253            150 Nm
                               Schaftlänge 33 mm

               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               R1EC                             e1*2007/46*1666*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
§22 55064*01




                                                         8½Jx20H2, ET41   9½Jx20H2, ET42
               120 bis 220      Mercedes E-Klasse        245/35R20        245/35R20                        A02) bis A10)
                                (Coupe, Cabrio;                                                            A11) BF1) EB1)
                                Ausführungen mit         255/30R20        255/30R20                        A02) bis A10)
                                kleinsten Serienreifen                                                     A11) BF1) EB1)
                                ab 225/..)               255/35R20        255/35R20                        A02) bis A10)
                                                                                                           A11) BF1) EB1)
                                                            245/35R20               275/30R20              A02) bis A10)
                                                                                                           A11) BF1) EB1)
                                                            245/35R20               285/30R20              A01) bis A10)
                                                                                                           A11) BF1) EB1) V00)
                                                            255/35R20               285/30R20              A01) bis A10)
                                                                                                           A11) BF1) EB1) V00)
               Die Verwendung des Rades Y 852035, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp Y 952020, Lk 112 (ABE-Nr. 55065*01) an der Hinterachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
               Reifengrößen zulässig.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55064 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001347-B0-021
               Anlage-Nr. :                BC4b
               Seite :                     3 / 11
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  Y 852035


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               R1EC                             e1*2007/46*1666*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                                         8½Jx20H2, ET41   9½Jx20H2, ET42
               120 bis 270      Mercedes E-Klasse        245/35R20        245/35R20                        A02) bis A10)
                                (Coupe, Cabrio;                                                            A11) BF1) EB1)
                                Ausführungen mit         255/30R20        255/30R20                        A02) bis A10)
                                kleinsten Serienreifen                                                     A11) BF1) EB1) T92)
                                ab 245/..)               255/35R20        255/35R20                        A02) bis A10)
                                                                                                           A11) BF1) EB1)
                                                            245/35R20               275/30R20              A02) bis A10)
                                                                                                           A11) BF1) EB1)
                                                            245/35R20               285/30R20              A01) bis A10)
                                                                                                           A11) BF1) EB1) V00)
                                                            255/35R20               285/30R20              A01) bis A10)
                                                                                                           A11) BF1) EB1) V00)
               Die Verwendung des Rades Y 852035, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
§22 55064*01




               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp Y 952020, Lk 112 (ABE-Nr. 55065*01) an der Hinterachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
               Reifengrößen zulässig.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55064 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001347-B0-021
               Anlage-Nr. :                BC4b
               Seite :                     4 / 11
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  Y 852035


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               212                            e1*2001/116*0501*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                       8½Jx20H2, ET41     9½Jx20H2, ET42
               110 bis 270      Mercedes E-Klasse      245/35R20          245/35R20                        A02) bis A10)
                                (W213, Limousine)                                                          A11) BF2) E111a) EB1) EB2)
                                                       255/30R20          255/30R20                        A01) bis A10)
                                                       K01)                                                A11) BF2) E111a) EB1) EB2)
                                                       255/35R20          255/35R20                        A01) bis A10)
                                                       K01)                                                A11) BF2) E111a) EB1) EB2) GEE)
                                                       HL 255/35R20       HL 255/35R20                     A01) bis A10)
                                                       K01)                                                A11) BF2) E111a) EB1) EB2) GEE)
                                                       225/35R20          255/30R20                        A02) bis A10)
                                                       N235) T90)                                          A11) BF2) E111a) EB1) EB2) V00)
                                                       235/35R20          265/30R20                        A01) bis A10)
                                                       N245)                                               A11) BF2) E111a) EB1) EB2) V00)
                                                       245/35R20          275/30R20                        A01) bis A10)
§22 55064*01




                                                                                                           A11) BF2) E111a) EB1) EB2)
                                                            245/35R20               285/30R20              A01) bis A10)
                                                                                                           A11) BF2) E111a) EB1) EB2) V00)
                                                            HL 245/35R20            275/30R20              A01) bis A10)
                                                                                                           A11) BF2) E111a) EB1) EB2) V00)
                                                            HL 245/35R20            285/30R20              A01) bis A10)
                                                                                                           A11) BF2) E111a) EB1) EB2) V00)
                                                            255/35R20               285/30R20              A01) bis A10)
                                                            K01)                                           A11) BF2) E111a) EB1) EB2) V00)
                                                            HL 255/35R20            285/30R20              A01) bis A10)
                                                            K01)                                           A11) BF2) E111a) EB1) EB2) V00)
               Die Verwendung des Rades Y 852035, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp Y 952020, Lk 112 (ABE-Nr. 55065*01) an der Hinterachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
               Reifengrößen zulässig.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55064 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001347-B0-021
               Anlage-Nr. :                BC4b
               Seite :                     5 / 11
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  Y 852035


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               R1ES                           e1*2007/46*1560*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                       8½Jx20H2, ET41     9½Jx20H2, ET42
               110 bis 270      Mercedes E-Klasse      245/35R20          245/35R20                        A02) bis A10)
                                (S213, Kombi)                                                              A11) BF1) EB1) EB2)
                                                       255/35R20          255/35R20                        A01) bis A10)
                                                       K01)                                                A11) BF1) EB1) EB2) GEE)
                                                       HL 255/35R20       HL 255/35R20                     A01) bis A10)
                                                       K01)                                                A11) BF1) EB1) EB2) GEE)
                                                       245/35R20          275/30R20                        A01) bis A10)
                                                                                                           A11) BF1) EB1) EB2)
                                                            245/35R20               285/30R20              A01) bis A10)
                                                                                                           A11) BF1) EB1) EB2) V00)
                                                            HL 245/35R20            275/30R20              A01) bis A10)
                                                                                                           A11) BF1) EB1) EB2) V00)
                                                            HL 245/35R20            285/30R20              A01) bis A10)
§22 55064*01




                                                                                                           A11) BF1) EB1) EB2) V00)
                                                            255/35R20               285/30R20              A01) bis A10)
                                                            K01)                                           A11) BF1) EB1) EB2) V00)
                                                            HL 255/35R20            285/30R20              A01) bis A10)
                                                            K01)                                           A11) BF1) EB1) EB2) V00)
               Die Verwendung des Rades Y 852035, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp Y 952020, Lk 112 (ABE-Nr. 55065*01) an der Hinterachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
               Reifengrößen zulässig.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55064 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001347-B0-021
               Anlage-Nr. :                BC4b
               Seite :                     6 / 11
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  Y 852035


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               204X                           e1*2001/116*0480*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                       8½Jx20H2, ET41     9½Jx20H2, ET42
               100 bis 225      Mercedes GLK           245/40R20          245/40R20                        A01) bis A10)
                                                                                                           BF3)
                                                            255/40R20               255/40R20              A01) bis A10)
                                                            K01)                                           BF3)
                                                            235/40R20               265/35R20              A01) bis A10)
                                                                                                           BF3) V00)
                                                            235/40R20               275/35R20              A01) bis A10)
                                                                                                           BF3) V00)
                                                            235/45R20               255/40R20              A01) bis A10)
                                                                                                           BF3) V00)
                                                            235/45R20               265/40R20              A01) bis A10)
                                                                                                           BF3) V00)
                                                            245/40R20               275/35R20              A01) bis A10)
§22 55064*01




                                                                                                           BF3) V00)
                                                            245/40R20               285/35R20              A01) bis A10)
                                                                                                           BF3) V00)
                                                            255/40R20               285/35R20              A01) bis A10)
                                                            K01)                                           BF3) V00)
               Die Verwendung des Rades Y 852035, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp Y 952020, Lk 112 (ABE-Nr. 55065*01) an der Hinterachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
               Reifengrößen zulässig.

               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               164                            e1*2001/116*0315*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                       8½Jx20H2, ET41     9½Jx20H2, ET42
               140 bis 285      Mercedes ML-Klasse     255/45R20          255/45R20                        A01) bis A10)
                                                       K01)                                                BF4)
                                                       265/45R20          265/45R20                        A01) bis A10)
                                                       K01)                                                BF4)
                                                       245/45R20          275/40R20                        A01) bis A10)
                                                       K01) N255)                                          BF4) V00)
                                                       245/45R20 M+S      275/40R20 M+S                    A01) bis A10)
                                                       K01)                                                BF4) V00)
               Die Verwendung des Rades Y 852035, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp Y 952020, Lk 112 (ABE-Nr. 55065*01) an der Hinterachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
               Reifengrößen zulässig.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55064 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001347-B0-021
               Anlage-Nr. :                BC4b
               Seite :                     7 / 11
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  Y 852035


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               221                            e1*2001/116*0335*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                       8½Jx20H2, ET41     9½Jx20H2, ET42
               150 bis 390      Mercedes S-Klasse      245/40R20          245/40R20                        A02) bis A10)
                                (W222, ab Modell 2014)                                                     A11) BF4) E98b)
                                                       245/40R20 M+S      245/40R20 M+S                    A02) bis A10)
                                                                                                           A11) BF4) E98b)
                                                            255/35R20               255/35R20              A02) bis A10)
                                                                                                           A11) BF4) E98b)
                                                            255/35R20 M+S           255/35R20 M+S          A02) bis A10)
                                                                                                           A11) BF4) E98b)
                                                            255/40R20               255/40R20              A02) bis A10)
                                                                                                           A11) BF4) E98b) GAP)
                                                            255/40R20 M+S           255/40R20 M+S          A02) bis A10)
                                                                                                           A11) BF4) E98b) GAP)
                                                            245/40R20               275/35R20              A02) bis A10)
§22 55064*01




                                                                                                           A11) BF4) E98b) V00)
                                                            245/40R20               285/35R20              A02) bis A10)
                                                                                                           A11) BF4) E98b) V00)
                                                            255/40R20               285/35R20              A02) bis A10)
                                                                                                           A11) BF4) E98b) V00)
               Die Verwendung des Rades Y 852035, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp Y 952020, Lk 112 (ABE-Nr. 55065*01) an der Hinterachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
               Reifengrößen zulässig.

               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               221                            e1*2001/116*0335*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                       8½Jx20H2, ET41     9½Jx20H2, ET42
               270 bis 345      Mercedes S-Klasse      245/40R20          245/40R20                        A02) bis A10)
                                Coupe, Cabrio                                                              BF4)
                                (C217, A217)           255/35R20          255/35R20                        A02) bis A10)
                                                                                                           BF4)
                                                            245/40R20               275/35R20              A02) bis A10)
                                                                                                           BF4)
               Die Verwendung des Rades Y 852035, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp Y 952020, Lk 112 (ABE-Nr. 55065*01) an der Hinterachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
               Reifengrößen zulässig.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55064 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001347-B0-021
               Anlage-Nr. :                BC4b
               Seite :                     8 / 11
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  Y 852035


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               E2EQSW                          e1*2018/858*00035*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                                        8½Jx20H2, ET41    9½Jx20H2, ET42
               109 bis 135      Mercedes EQS            255/45R20         255/45R20                        A02) bis A10)
                                (V297,                                                                     BF1) E134a)
                                Hinterachslenkung       265/45R20         265/45R20                        A02) bis A10)
                                4,5° SA Code 201)                                                          BF1) E134a)
                                                        245/45R20         275/40R20                        A02) bis A10)
                                                                                                           BF1) E134a) V00)
                                                            255/45R20               285/40R20              A02) bis A10)
                                                                                                           BF1) E134a) V00)
               Die Verwendung des Rades Y 852035, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp Y 952020, Lk 112 (ABE-Nr. 55065*01) an der Hinterachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
               Reifengrößen zulässig.
§22 55064*01




               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               E2EQSW                           e1*2018/858*00035*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                                         8½Jx20H2, ET41   9½Jx20H2, ET42
               109 bis 135      Mercedes EQS             255/45R20        255/45R20                        A02) bis A10)
                                (V297, Hinterachslenkung                                                   BF1) E130a)
                                10° SA Code 216)         265/45R20        265/45R20                        A02) bis A10)
                                                                                                           BF1) E130a)
                                                            245/45R20               275/40R20              A02) bis A10)
                                                                                                           BF1) E130a) V00)
                                                            255/45R20               285/40R20              A02) bis A10)
                                                                                                           BF1) E130a) V00)
               Die Verwendung des Rades Y 852035, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp Y 952020, Lk 112 (ABE-Nr. 55065*01) an der Hinterachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
               Reifengrößen zulässig.

               Auflagen und Hinweise

               A01)    Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
                       Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)    Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
                       nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55064 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001347-B0-021
               Anlage-Nr. :                BC4b
               Seite :                     9 / 11
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  Y 852035


               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
                      Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
                      zulässig.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau
                      der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den
                      Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                      Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                      Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über
                      die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
§22 55064*01




                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                      als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
                      oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind
                      Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....",
                      eingetragen haben.

               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
                      Zubehörkit: 5284
                      Anzugsmoment: 150 Nm

               BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
                      Zubehörkit: 5255-0
                      Anzugsmoment: 150 Nm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55064 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001347-B0-021
               Anlage-Nr. :                BC4b
               Seite :                     10 / 11
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  Y 852035



               BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
                      Zubehörkit: 5255-0
                      Anzugsmoment: 130 Nm

               BF4)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
                      Zubehörkit: 5253
                      Anzugsmoment: 150 Nm

               E98b) Nur zulässig an Fahrzeugen bei denen an der vierten bis sechsten Stelle der
                     Fahrzeugidentifikationsnummer (Fahrgestellnummer) die die Zahlen `222` stehen.

               E111a)Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 213: nur Varianten, die
§22 55064*01




                     mit "U" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).

               E130a)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung 10° Lenkwinkelanpassung
                     (Code 216) ausgerüstet sind.

               E134a)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung 4,5° Lenkwinkelanpassung
                     (Code 201) ausgerüstet sind.

               EB1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                      • Achse 2: 1-Kolben Faustsattel Kennz. TRW 320x24 mit belüfteter Scheibe Ø320x24 mm

               EB2)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                      • Achse 2: 1-Kolben Faustsattel Kennz. TRW 320x24 mit belüfteter Scheibe Ø320x24 mm

               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
                      Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
                      wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

               GAP) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 275/45R18 ausgerüstet oder
                    diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
                    bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                    beachten.

               GEE) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R17, 245/40R19
                    ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                    Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
                    zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55064 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001347-B0-021
               Anlage-Nr. :                BC4b
               Seite :                     11 / 11
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  Y 852035


               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.

               N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur
                     mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                     Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
                     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur
                     mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                     Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
                     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
§22 55064*01




               N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur
                     mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                     Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
                     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               T90)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T92)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
                      Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist
                      möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich
                      um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
                      Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines
                      entsprechenden Nachweises.

               Die Anlage BC4b mit den Seiten 1-11 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
               Typ Y 852035 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 25.01.2024