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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 55065 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001341-C0-021
               Anlage-Nr. :                2a
               Seite :                     1 / 16
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  Y 952020


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

                Radtyp:                                                     Y 952020
                Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
                Handelsmarke:                                                BORBET
                Montageposition:                                   Vorder-und Hinterachse
                Radausführung:                                                Lk 112
                Radausführungskennz.:                                         Lk 112
                Radgröße:                                                   9½Jx20H2
                Rad-Einpresstiefe:                                            20 mm
                Lochkreisdurchmesser:                                        112 mm
                Lochzahl:                                                        5
                Mittenlochdurchmesser:                                      66,60 mm
§22 55065*02




                Zentrierart                                            Mittenzentrierung
                Zentrierring:                                               ohne Ring
                geprüfte Radlast: *)                                          980 kg
                Reifenabrollumfang:                                          2410 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:      BMW

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                              Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                      moment
               BF1       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25,                         5276        140 Nm
                               Schaftlänge 30 mm
               BF2       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25,                         5276          160 Nm
                               Schaftlänge 30 mm

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               G4C                           e1*2018/858*00122*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne              hinten
               120 bis 210     BMW 4er Gran Coupe     255/30R20          265/30R20          A01) bis A10)
                                                      K01)               K02)               BF1) V00)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 55065 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001341-C0-021
               Anlage-Nr. :                2a
               Seite :                     2 / 16
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  Y 952020


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               G4C                           e1*2018/858*00122*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               80 bis 105      BMW i4                 HL 255/35R20                             A01) bis A10)
                                                                                               BF1) K01) K02)
                                                       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                       vorne                hinten
                                                       245/35R20            285/30R20          A01) bis A10)
                                                       K01)                 K02) T99)          BF1) V00)
                                                       245/35R20            HL 255/35R20       A01) bis A10)
                                                       K01)                 K02)               BF1) V00)
                                                       255/35R20            285/30R20          A01) bis A10)
                                                       K01)                 K02) T99)          BF1) V00)
                                                       275/30R20            285/30R20          A01) bis A10)
                                                       K01)                 K02) T99)          BF1) V00)
                                                       HL 255/35R20         285/30R20          A01) bis A10)
                                                       K01)                 K02) T99)          BF1) V00)
§22 55065*02




               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               G4C                           e1*2018/858*00122*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               125             BMW i4 M50             HL 255/35R20                             A01) bis A10)
                                                                                               BF1) K01) K02)
                                                       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                       vorne                hinten
                                                       245/35R20            285/30R20          A01) bis A10)
                                                       K01)                 K02)               BF1) V00)
                                                       245/35R20            HL 255/35R20       A01) bis A10)
                                                       K01)                 K02)               BF1) V00)
                                                       255/35R20            285/30R20          A01) bis A10)
                                                       K01)                 K02)               BF1)
                                                       275/30R20            285/30R20          A01) bis A10)
                                                       K01)                 K02)               BF1) V00)
                                                       HL 255/35R20         285/30R20          A01) bis A10)
                                                       K01)                 K02)               BF1) V00)

               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               G5L                            e1*2007/46*1688*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 265     BMW 5er, BMW 5er        245/35R20                               A01) bis A10)
                               xDrive, BMW 5er Hybrid K13) K90) T95)                           A11) BF1) E21) K01) K02)
                               (Limousine, außer                                               K26)
                               M550i xDrive und
                                                       255/30R20
                               M550d xDrive)
                                                       T92)

                                                       265/30R20
                                                       K13) K25) K90) T94)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 55065 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001341-C0-021
               Anlage-Nr. :                2a
               Seite :                     3 / 16
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  Y 952020


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               F5LM                          e1*2007/46*1828*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               441 bis 467     BMW M5, M5             265/35R20 M+S                            A02) bis A10)
                               Competition                                                     BF1)
                                                       275/30R20 M+S

                                                       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                       vorne                hinten
                                                       265/35R20 M+S        275/35R20 M+S      A02) bis A10)
                                                                                               BF1) V00)

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               G6L                           e1*2018/858*00316*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
§22 55065*02




               120 bis 230     BMW 5er                245/35R20                                A01) bis A10)
                               (Limousine)            N255) T95)                               A11) B84) BF1) EF0) K01)
                                                                                               K02)
                                                       255/35R20
                                                       N265) T97)

                                                       HL 255/35R20
                                                       N265)

                                                       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                       vorne                hinten
                                                       255/35R20            285/30R20          A01) bis A10)
                                                       K01)                 K02)               A11) B84) BF1) EF0) V00)
                                                       HL 255/35R20         285/30R20          A01) bis A10)
                                                       K01)                 K02)               A11) B84) BF1) EF0) V00)

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               G6K                           e1*2018/858*00360*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               120 bis 230     BMW 5er                255/35R20                                A01) bis A10)
                               (Touring)              T97)                                     A11) B84) BF1) EF0) K01)
                                                                                               K02) N265)
                                                       HL 255/35R20
                                                       T100)

                                                       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                       vorne                hinten
                                                       255/35R20            285/30R20          A01) bis A10)
                                                       K01)                 K02) T99)          A11) B84) BF1) EF0) V00)
                                                       HL 255/35R20         285/30R20          A01) bis A10)
                                                       K01)                 K02) T99)          A11) B84) BF1) EF0) V00)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 55065 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001341-C0-021
               Anlage-Nr. :                2a
               Seite :                     4 / 16
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  Y 952020


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               G6GT                          e1*2007/46*1791*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               120 bis 265     BMW 6er GT             245/40R20                                A01) bis A10)
                                                      K04)                                     A11) BF1)

                                                       255/35R20
                                                       K01) K04) T97)

                                                       265/35R20
                                                       K01) K04)

                                                       275/30R20
                                                       GFT) K01) K02) T97)

                                                       275/35R20
§22 55065*02




                                                       K01) K02)

                                                       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                       vorne                hinten
                                                       245/40R20            275/35R20          A01) bis A10)
                                                                            K02)               A11) BF1)
                                                       255/35R20            285/30R20          A01) bis A10)
                                                       K01)                 K02)               A11) BF1) V00)
                                                       255/40R20            285/35R20          A01) bis A10)
                                                       K01)                 K02)               A11) BF1) GFS) V00)

               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               7L                             e1*2007/46*0276*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               155 bis 390     BMW 7er                 245/40R20                               A01) bis A10)
                               (Baureihe G11)                                                  A11) BF1) K04)
                                                       255/35R20
                                                       K03) T97)

                                                       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                       vorne                hinten
                                                       245/40R20            275/35R20          A01) bis A10)
                                                                            K04) K28)          A11) BF1)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 55065 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001341-C0-021
               Anlage-Nr. :                2a
               Seite :                     5 / 16
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  Y 952020


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               G7L                           e1*2018/858*00154*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               125 bis 280     BMW 7er, i7            255/40R20                                A02) bis A10)
                                                      N265) T101)                              B81) BF1) EF0)

                                                       255/45R20
                                                       N265)

                                                       265/40R20
                                                       A01) K04) N275) T104)

                                                       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                       vorne                hinten
                                                       255/40R20            285/35R20          A01) bis A10)
                                                                            K02) T104)         B81) BF1) EF0) V00)
§22 55065*02




                                                       255/45R20            285/40R20          A01) bis A10)
                                                                            K02)               B81) BF1) EF0)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 55065 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001341-C0-021
               Anlage-Nr. :                2a
               Seite :                     6 / 16
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  Y 952020


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               BMWI-N                           e1*2018/858*00109*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               102 bis 150     BMW iX xDrive             255/50R20                         A01) bis A10)
                               (nicht iX M60, iX M70     K04) M00)                         BF1) K01)
                               xDrive)
                                                        255/50R20 M+S
                                                        K04) M00)

                                                        265/50R20
                                                        K02)

                                                        265/50R20 M+S
                                                        K02)

                                                        275/50R20
                                                        K02)
§22 55065*02




                                                        275/50R20 M+S
                                                        K02)

                                                        285/45R20
                                                        K02)

                                                        285/45R20 M+S
                                                        K02)

                                                        295/45R20
                                                        K02)

                                                        295/45R20 M+S
                                                        K02)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               G3X                           e1*2007/46*1797*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 210     BMW X3                 245/40R20                            A01) bis A10)
                                                      K03)                                 A11) BF1) K04)

                                                        255/40R20
                                                        K01) K78)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 55065 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001341-C0-021
               Anlage-Nr. :                2a
               Seite :                     7 / 16
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  Y 952020


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               G3X                           e1*2007/46*1797*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               240 bis 265     BMW X3 M40d, X3 M40i 245/40R20 M+S                       A01) bis A10)
                                                      K03)                              A11) BF1) K04)

                                                       255/40R20 M+S
                                                       K01) K78)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               G3XE                          e1*2007/46*2130*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               80              BMW iX3                255/40R20                         A01) bis A10)
                                                      K04) T101)                        BF1) K01)
§22 55065*02




                                                       265/40R20
                                                       K04)

                                                       285/35R20
                                                       K02)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 55065 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001341-C0-021
               Anlage-Nr. :                2a
               Seite :                     8 / 16
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  Y 952020


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               G3XN                            e1*2018/858*00409*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               120 bis 280     BMW X3                   255/40R20                               A01) bis A10)
                               (Allrad, Heckantrieb)    K04) N265)                              B89) BF1) K01)

                                                        255/45R20
                                                        K04) N265)

                                                        265/40R20
                                                        K04) N275)

                                                        275/40R20
                                                        K02) N285)

                                                        285/35R20
§22 55065*02




                                                        K02)

                                                        285/40R20
                                                        K02)

                                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                        vorne                hinten
                                                        255/40R20            285/35R20          A01) bis A10)
                                                        K01)                 K02)               B89) BF1) V00)
                                                        255/40R20 M+S        285/35R20 M+S      A01) bis A10)
                                                        K01)                 K02)               B89) BF1) V00)
                                                        255/45R20            285/40R20          A01) bis A10)
                                                        K01)                 K02)               B89) BF1)
                                                        255/45R20 M+S        285/40R20 M+S      A01) bis A10)
                                                        K01)                 K02)               B89) BF1)

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               G4X                           e1*2007/46*1881*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               120 bis 210     BMW X4                 245/40R20                                 A01) bis A10)
                                                                                                A11) BF1) K04)
                                                        255/40R20
                                                        K03)

                                                        265/40R20
                                                        K01)

                                                        275/40R20
                                                        K01)

                                                        285/35R20
                                                        K01)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 55065 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001341-C0-021
               Anlage-Nr. :                2a
               Seite :                     9 / 16
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  Y 952020


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               G4X                           e1*2007/46*1881*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               240 bis 265     BMW X4 M40d, X4 M40i 245/40R20 M+S                       A01) bis A10)
                                                                                        A11) BF1) K04)
                                                       255/40R20 M+S
                                                       K03)

                                                       265/40R20 M+S
                                                       K01)

                                                       275/40R20
                                                       K01)

                                                       285/35R20
                                                       K01)
§22 55065*02
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 55065 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001341-C0-021
               Anlage-Nr. :                2a
               Seite :                     10 / 16
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  Y 952020


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               G5X                           e1*2007/46*1918*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               155 bis 280     BMW X5                 255/45R20                         A01) bis A10)
                                                      N265) T105)                       A11) BF2) E71) ER1) K01)

                                                       255/45R20 M+S
                                                       T105) W265)

                                                       265/40R20
                                                       G1W) K04) N275) T104)

                                                       265/40R20 M+S
                                                       G1W) K04) T104) W275)

                                                       265/45R20
                                                       K04) N275)
§22 55065*02




                                                       265/45R20 M+S
                                                       K04) W275)

                                                       275/40R20
                                                       K04) N285) T106)

                                                       275/40R20 M+S
                                                       K04) T106)

                                                       275/45R20
                                                       K04) N285)

                                                       275/45R20 M+S
                                                       K04)

                                                       285/40R20
                                                       K04) N295)

                                                       285/40R20 M+S
                                                       K04)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 55065 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001341-C0-021
               Anlage-Nr. :                2a
               Seite :                     11 / 16
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  Y 952020


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               G5X                           e1*2007/46*1918*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               294 bis 390     BMW X5 M50d, M50i,     275/40R20                         A01) bis A10)
                               M60i                   N285)                             A11) BF2) E71) ER1) K01)
                                                                                        K04)
                                                       275/40R20 M+S

                                                       275/45R20
                                                       N285)

                                                       275/45R20 M+S

                                                       285/40R20
                                                       N295)

                                                       285/40R20 M+S
§22 55065*02




               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               G7X                           e1*2007/46*1952*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               155 bis 390     BMW X7                 255/50R20 M+S                     A01) bis A10)
                                                      K04) M00)                         A11) BF2) ER1) K01)

                                                       265/50R20 M+S
                                                       K04)

                                                       275/45R20
                                                       K04) N285)

                                                       275/50R20
                                                       K02) N285)

                                                       285/45R20
                                                       K04)

                                                       295/45R20
                                                       K04)


               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                      veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 55065 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001341-C0-021
               Anlage-Nr. :                2a
               Seite :                     12 / 16
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  Y 952020


               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                      in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                      nicht zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S
                      genannt, so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit
                      Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
§22 55065*02




               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                      Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                      Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
                      über die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                      als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                      werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                      und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
                      sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
                      Hybr. ....", eingetragen haben.

               B81)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                      • Achse 1: innenbelüftete Bremsscheibe Ø395x36mm,
                      • Achse 2: innenbelüftete Bremsscheibe Ø370x24mm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 55065 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001341-C0-021
               Anlage-Nr. :                2a
               Seite :                     13 / 16
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  Y 952020


               B84)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                      • Achse 2: innenbelüftete Bremsscheibe Ø370x24 mm

               B89)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                      • Achse 1: Bremsscheibe Ø348x30 mm
                      • Achse 2: Bremsscheibe Ø345x24 mm

               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 30 mm
                      Zubehörkit: 5276
                      Anzugsmoment: 140 Nm

               BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 30 mm
                      Zubehörkit: 5276
                      Anzugsmoment: 160 Nm
§22 55065*02




               E21)   Nicht geprüft für Fahrzeugausführungen mit Allradlenkung.

               E71)   Nicht zulässig an beschussgeschützten Ausführungen.

               EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                      Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren
                      (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren
                      Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren
                      Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

               ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                    einer Achslast von 1960 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                    Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
                      liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
                      nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

               G1W) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 255/55R18,
                    265/50R19, 315/30R22 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
                    Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                    beachten.

               GFS) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/60R17,
                    245/35R21, 245/45R19, 245/50R18, 275/40R19 ausgerüstet oder min. einer dieser
                    Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                    oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
                    Auflagen A01) und G01) zu beachten.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 55065 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001341-C0-021
               Anlage-Nr. :                2a
               Seite :                     14 / 16
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  Y 952020


               GFT) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/60R17,
                    275/30R21, 275/35R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
                    Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                    beachten.

               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.

                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
§22 55065*02




                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K13)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
                      Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu
                      kürzen.

               K25)   An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
                      mm aufzuweiten.

               K26)   An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
                      mm aufzuweiten.

               K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 55065 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001341-C0-021
               Anlage-Nr. :                2a
               Seite :                     15 / 16
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  Y 952020


               K78)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
                      erforderlich:
                      • die Kunststoffradhauskante ist im Bereich von 200 mm vor bis 200 mm hinter der Radmitte
                         um 5 mm zu kürzen,
                      • der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich so nachzuarbeiten, dass dieser nicht über die
                         gekürzte Radhauskante hinaus ragt.

               K90)   An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von 45-Grad vor und hinter Radmitte eng an
                      das Radhaus anzukleben bzw. auszuschneiden.

               M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
                    Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-
                    typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
                    Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

               N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
§22 55065*02




                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N285) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 285/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N295) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 295/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               T92)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T94)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1340 kg bei LI 94 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 670 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T95)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 55065 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001341-C0-021
               Anlage-Nr. :                2a
               Seite :                     16 / 16
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  Y 952020


               T97)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1460 kg bei LI 97 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 730 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T99)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1550 kg bei LI 99 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 775 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T100) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1600 kg bei LI 100 . Die
                     Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 800 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                     Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T101) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1650 kg bei LI 101 . Die
                     Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 825 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                     Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T104) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1800 kg bei LI 104 . Die
                     Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 900 kg betragen (Angaben stehen auf dem
§22 55065*02




                     Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T105) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1850 kg bei LI 105 . Die
                     Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 925 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                     Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T106) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1900 kg bei LI 106 . Die
                     Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 950 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                     Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
                      und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
                      ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
                      sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
                      Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
                      eines entsprechenden Nachweises.

               W265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Reifen der Größen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
                     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                     EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               W275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Reifen der Größen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
                     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                     EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               Die Anlage 2a mit den Seiten 1-16 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
               Typ Y 952020 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 15.09.2025
               Anlage 0
               Teil1: Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol
               Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen
               Seite 9 von 9

               Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen-Nrn. K01, K02, K03 und K04
                  Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den Rad-
                  abdeckungsauflagen beschrieben sind.
                  Bei diesen Hilfsmitteln handelt es sich um Gummileisten (schraffiert dargestellt) die mit einem
                  Karosseriekleber beaufschlagt sind. Der Kleber ist auf der Gummileiste so aufgebracht, dass bei der
                  Montage eine Verklebung der äußeren Kotflügelkante mit der Gummileiste erfolgt.
                  Bei vorschriftsgemäßer Durchführung der Montage ist eine dauerhafte und sichere Befestigung der
                  Gummileisten an der Karosserie gewährleistet.

                  Diese Gummileisten sind im Karosseriefachhandel, als Meterware in verschiedenen Breiten, erhältlich.
                  Unter Verwendung dieser Leisten ist die Herstellung einer Verbreiterung bis zu 10 mm zulässig.

                  Vorderachse:
                  Bereich 30-Grad vor der Radmitte           Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte
§22 55065*02




                  Hinterachse:
                  Bereich 50-Grad hinter der Radmitte        Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte




               V:23.10.2024