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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55065 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001341-B0-021
               Anlage-Nr. :                BC1
               Seite :                     1 / 10
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  Y 952020


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                    Y 952020
               Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                              BORBET
               Montageposition:                                       Hinterachse **)
               Radausführung:                                              Lk 112
               Radausführungskennz.:                                       Lk 112
               Radgröße:                                                 9½Jx20H2
               Rad-Einpresstiefe:                                          20 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                      112 mm
§22 55065*01




               Lochzahl:                                                      5
               Mittenlochdurchmesser:                                    66,60 mm
               Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                             ohne Ring
               geprüfte Radlast: *)                                        980 kg
                Reifenabrollumfang:                                       2410 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
               **) Die Verwendung des Rades Y 952020, Lk 112 ist nur an der Hinterachse zulässig. Das hier
               beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp Y 852035, Lk 112 (ABE-Nr. 55064*01) an
               der Vorderachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem separaten Gutachten
               für den Radtyp Y 852035, Lk 112 (ABE-Nr. 55064*01) zu entnehmen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   MERCEDES

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                           Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                   moment
               BF1       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                       5284        150 Nm
                               Schaftlänge 30 mm
               BF2       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                       5253       150 Nm
                               Schaftlänge 33 mm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55065 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001341-B0-021
               Anlage-Nr. :                BC1
               Seite :                     2 / 10
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  Y 952020


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               R1ECLS                         e1*2007/46*1818*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                       8½Jx20H2, ET35     9½Jx20H2, ET20
               143 bis 270      Mercedes CLS           245/35R20          275/30R20                        A01) bis A10)
                                                                          K02)                             A11) BF1)
                                                       245/35R20          285/30R20                        A01) bis A10)
                                                                          K02) K14)                        A11) BF1) V00)
               Die Verwendung des Rades Y 952020, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp Y 852035, Lk 112 (ABE-Nr. 55064*01) an der Vorderachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
               Reifengrößen zulässig.

               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               R2EW                           e1*2018/858*00213*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
§22 55065*01




                                                       8½Jx20H2, ET35     9½Jx20H2, ET20
               120 bis 280      Mercedes E-Klasse      245/40R20          245/40R20                        A01) bis A10)
                                (W214, Limousine)                         K02) N255) T99)                  A11) B99) BF1) E134)
                                                       245/40R20 M+S      245/40R20 M+S                    A01) bis A10)
                                                                          K02) T99) W255)                  A11) B99) BF1) E134)
               Die Verwendung des Rades Y 952020, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp Y 852035, Lk 112 (ABE-Nr. 55064*01) an der Vorderachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
               Reifengrößen zulässig.

               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               204X                            e1*2001/116*0480*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                                        8½Jx20H2, ET35    9½Jx20H2, ET20
               100 bis 243      Mercedes GLC            255/45R20         255/45R20                        A01) bis A10)
                                (X253, ohne                               K04)                             A11) BF2)
                                Verbreiterung)
               Die Verwendung des Rades Y 952020, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp Y 852035, Lk 112 (ABE-Nr. 55064*01) an der Vorderachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
               Reifengrößen zulässig.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55065 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001341-B0-021
               Anlage-Nr. :                BC1
               Seite :                     3 / 10
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  Y 952020


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               204X                             e1*2001/116*0480*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                       Vorderachse     Hinterachse
                                                          8½Jx20H2, ET35  9½Jx20H2, ET20
               120 bis 243      Mercedes GLC              255/45R20       255/45R20                        A02) bis A10)
                                (X253, mit Verbreiterung)                                                  A11) BF2)
                                                          265/45R20       265/45R20                        A02) bis A10)
                                                                                                           A11) BF2)
                                                            255/45R20              285/40R20               A02) bis A10)
                                                                                                           A11) BF2)
               Die Verwendung des Rades Y 952020, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp Y 852035, Lk 112 (ABE-Nr. 55064*01) an der Vorderachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
               Reifengrößen zulässig.

               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               204X                           e1*2001/116*0480*..
§22 55065*01




               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                       8½Jx20H2, ET35     9½Jx20H2, ET20
               270 bis 287      Mercedes GLC 43        255/40R20          255/40R20                        A02) bis A10)
                                AMG, GLC 43 AMG                                                            BF2)
                                Coupe                  255/45R20          255/45R20                        A02) bis A10)
                                (X253, C253)                                                               BF2)
                                                       265/45R20          265/45R20                        A02) bis A10)
                                                                                                           BF2)
                                                            235/45R20              265/40R20               A02) bis A10)
                                                                                                           BF2) V00)
                                                            245/45R20              275/40R20               A02) bis A10)
                                                                                                           BF2) V00)
                                                            255/45R20              285/40R20               A02) bis A10)
                                                                                                           BF2)
               Die Verwendung des Rades Y 952020, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp Y 852035, Lk 112 (ABE-Nr. 55064*01) an der Vorderachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
               Reifengrößen zulässig.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55065 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001341-B0-021
               Anlage-Nr. :                BC1
               Seite :                     4 / 10
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  Y 952020


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               204X                            e1*2001/116*0480*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                                        8½Jx20H2, ET35    9½Jx20H2, ET20
               100 bis 243      Mercedes GLC Coupe      255/45R20         255/45R20                        A02) bis A10)
                                (C253, mit                                                                 A11) BF2)
                                Radhausverbreiterungen 265/45R20          265/45R20                        A02) bis A10)
                                an Achse 2)                                                                A11) BF2)
                                                        235/45R20         265/40R20                        A02) bis A10)
                                                                                                           A11) BF2) V00)
                                                            245/45R20              275/40R20               A02) bis A10)
                                                                                                           A11) BF2) V00)
                                                            255/45R20              285/40R20               A02) bis A10)
                                                                                                           A11) BF2)
               Die Verwendung des Rades Y 952020, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp Y 852035, Lk 112 (ABE-Nr. 55064*01) an der Vorderachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
§22 55065*01




               Reifengrößen zulässig.

               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               R2CGLC                           e1*2018/858*00186*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                                         8½Jx20H2, ET35   9½Jx20H2, ET20
               120 bis 270      Mercedes GLC             255/45R20        255/45R20                        A01) bis A10)
                                (X254, ohne                               K02)                             A11e) BF1)
                                Verbreiterung, Mild-     255/45R20 M+S    255/45R20 M+S                    A01) bis A10)
                                Hybrid)                                   K02)                             A11e) BF1)
                                                         245/45R20        275/40R20                        A01) bis A10)
                                                                          K02)                             A11e) BF1) V00)
                                                         245/45R20        HL 275/40R20                     A01) bis A10)
                                                                          K02)                             A11e) BF1) V00)
                                                         245/45R20 M+S    275/40R20 M+S                    A01) bis A10)
                                                                          K02)                             A11e) BF1) V00)
                                                         245/45R20 M+S    HL 275/40R20 M+S                 A01) bis A10)
                                                                          K02)                             A11e) BF1) V00)
                                                         255/45R20        285/40R20                        A01) bis A10)
                                                                          K02)                             A11e) BF1)
                                                         255/45R20 M+S    285/40R20 M+S                    A01) bis A10)
                                                                          K02)                             A11e) BF1)
               Die Verwendung des Rades Y 952020, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp Y 852035, Lk 112 (ABE-Nr. 55064*01) an der Vorderachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
               Reifengrößen zulässig.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55065 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001341-B0-021
               Anlage-Nr. :                BC1
               Seite :                     5 / 10
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  Y 952020


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               R2CGLC                           e1*2018/858*00186*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                                         8½Jx20H2, ET35   9½Jx20H2, ET20
               120 bis 198      Mercedes GLC             255/45R20        255/45R20                        A02) bis A10)
                                (X254, mit                                                                 A11e) BF1)
                                Verbreiterung, Mild-     245/45R20        275/40R20                        A01) bis A10)
                                Hybrid)                                   K02)                             A11e) BF1) V00)
                                                         245/45R20        HL 275/40R20                     A01) bis A10)
                                                                          K02)                             A11e) BF1) V00)
                                                         255/45R20        285/40R20                        A01) bis A10)
                                                                          K02)                             A11e) BF1)
               Die Verwendung des Rades Y 952020, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp Y 852035, Lk 112 (ABE-Nr. 55064*01) an der Vorderachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
               Reifengrößen zulässig.
§22 55065*01




               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               R2CGLC                           e1*2018/858*00186*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                                         8½Jx20H2, ET35   9½Jx20H2, ET20
               145 bis 185      Mercedes GLC             235/45R20        265/40R20                        A01) bis A10)
                                (X254, mit                                K04)                             A11f) BF1) V00)
                                Verbreiterung, Plug-in-  245/45R20        275/40R20                        A01) bis A10)
                                Hybrid)                                   K02)                             A11f) BF1) V00)
                                                         245/45R20        HL 275/40R20                     A01) bis A10)
                                                                          K02)                             A11f) BF1) V00)
                                                         255/45R20        285/40R20                        A01) bis A10)
                                                                          K02)                             A11f) BF1)
               Die Verwendung des Rades Y 952020, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp Y 852035, Lk 112 (ABE-Nr. 55064*01) an der Vorderachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
               Reifengrößen zulässig.

               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               204X                           e1*2001/116*0480*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                       8½Jx20H2, ET35     9½Jx20H2, ET20
               145              Mercedes EQC           235/50R20          255/45R20                        A01) bis A10)
                                                                          K02)                             BF2)
                                                       235/50R20          285/40R20                        A01) bis A10)
                                                                          K02)                             BF2) V00)
                                                       245/45R20          265/40R20                        A01) bis A10)
                                                                          A94) K02)                        BF2) V00)
                                                       255/45R20          285/40R20                        A01) bis A10)
                                                                          K02)                             BF2) V00)
               Die Verwendung des Rades Y 952020, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp Y 852035, Lk 112 (ABE-Nr. 55064*01) an der Vorderachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
               Reifengrößen zulässig.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55065 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001341-B0-021
               Anlage-Nr. :                BC1
               Seite :                     6 / 10
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  Y 952020



               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               166                            e1*2007/46*0598*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                       8½Jx20H2, ET35     9½Jx20H2, ET20
               190 bis 335      Mercedes GLE Coupe     265/50R20 M+S      265/50R20 M+S                    A01) bis A10)
                                                                                                           BF2) W275)
                                                            275/45R20              275/45R20               A01) bis A10)
                                                                                   N285)                   BF2)
                                                            275/45R20 M+S          275/45R20 M+S           A01) bis A10)
                                                                                                           BF2)
                                                            275/50R20              275/50R20               A01) bis A10)
                                                                                   N285)                   BF2)
                                                            275/50R20 M+S          275/50R20 M+S           A01) bis A10)
                                                                                                           BF2)
                                                            285/50R20              285/50R20               A01) bis A10)
                                                                                   N295)                   BF2)
§22 55065*01




               Die Verwendung des Rades Y 952020, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp Y 852035, Lk 112 (ABE-Nr. 55064*01) an der Vorderachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
               Reifengrößen zulässig.

               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               166                            e1*2007/46*0598*..
               166 AMG                        e1*2007/46*0826*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                       8½Jx20H2, ET35     9½Jx20H2, ET20
               410 bis 430      Mercedes GLE Coupe , 275/50R20 M+S        275/50R20 M+S                    A01) bis A10)
                                AMG 63, AMG 63S                                                            BF2) E109)
                                                       285/50R20 M+S      285/50R20 M+S                    A01) bis A10)
                                                                                                           BF2) E109)
               Die Verwendung des Rades Y 952020, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp Y 852035, Lk 112 (ABE-Nr. 55064*01) an der Vorderachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
               Reifengrößen zulässig.

               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               221                            e1*2001/116*0335*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                       8½Jx20H2, ET35     9½Jx20H2, ET20
               270 bis 345      Mercedes S-Klasse      245/40R20          245/40R20                        A01) bis A10)
                                Coupe, Cabrio                             K04) K125)                       BF2)
                                (C217, A217)           255/35R20          255/35R20                        A01) bis A10)
                                                                          K02) K125)                       BF2)
               Die Verwendung des Rades Y 952020, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp Y 852035, Lk 112 (ABE-Nr. 55064*01) an der Vorderachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
               Reifengrößen zulässig.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55065 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001341-B0-021
               Anlage-Nr. :                BC1
               Seite :                     7 / 10
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  Y 952020


               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
                      Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
                      nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
                      Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
§22 55065*01




                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
                      zulässig.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau
                      der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den
                      Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                      Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                      Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über
                      die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                      als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
                      oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55065 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001341-B0-021
               Anlage-Nr. :                BC1
               Seite :                     8 / 10
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  Y 952020


               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind
                      Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....",
                      eingetragen haben.

               A11e) Nur zulässig an Fahrzeugen mit Mild-Hybrid Antrieb, dass sind Fahrzeuge (FZ), die in der
                     Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben.

               A11f) Nur zulässig an Fahrzeugen mit Plug-in-Hybrid, dass sind Fahrzeuge (FZ), die in der
                     Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben.

               A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

               B99)   Zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit folgender Bremsanlage:
                      • Achse 1: 4-Kolben Festsattel mit belüfteter und gelochter Bremsscheibe Ø 370x36 mm
                      • Achse 2: 1-Kolben Faustsattel mit belüfteter Bremsscheibe Ø 300x22 mm
§22 55065*01




               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
                      Zubehörkit: 5284
                      Anzugsmoment: 150 Nm

               BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
                      Zubehörkit: 5253
                      Anzugsmoment: 150 Nm

               E109) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen GLE Coupe (C292).

               E134) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung 4,5° Lenkwinkelanpassung
                     (Code 201) ausgerüstet sind.

               ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) an Achse 2 ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig
                    bis zu einer Achslast von 1950 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
                    gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               ER2) Das Sonderrad (gepr. Radlast) an Achse 2 ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig
                    bis zu einer Achslast von 1960 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
                    gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55065 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001341-B0-021
               Anlage-Nr. :                BC1
               Seite :                     9 / 10
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  Y 952020


               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.

               K14)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte
                      komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.

               K125) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
                     erforderlich:
                     • die Ausbuchtung des Filzinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante ist bis zum
                        Befestigungsniet auszuschneiden,
                     • die hinter der Ausbuchtung befindliche Kunststoffverstärkung des Stoßfängers ist um 10 mm
                        zu kürzen
§22 55065*01




               M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße
                    nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die
                    Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des
                    jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

               N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur
                     mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                     Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
                     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N285) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur
                     mit Sommer-Reifengrößen 285/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                     Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
                     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N295) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur
                     mit Sommer-Reifengrößen 295/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                     Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
                     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               T99)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1550 kg bei LI 99 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 775 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
                      Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist
                      möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich
                      um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
                      Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines
                      entsprechenden Nachweises.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55065 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001341-B0-021
               Anlage-Nr. :                BC1
               Seite :                     10 / 10
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  Y 952020


               W255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur
                     mit Reifen der Größen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
                     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                     EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               W275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur
                     mit Reifen der Größen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
                     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                     EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               Die Anlage BC1 mit den Seiten 1-10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
               Sonderräder Typ Y 952020 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 25.01.2024
§22 55065*01