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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55065 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001341-B0-021
               Anlage-Nr. :                5b
               Seite :                     1 / 18
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  Y 952020


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                    Y 952020
               Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                              BORBET
               Montageposition:                                   Vorder-und Hinterachse
               Radausführung:                                              Lk 112
               Radausführungskennz.:                                       Lk 112
               Radgröße:                                                 9½Jx20H2
               Rad-Einpresstiefe:                                          35 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                      112 mm
§22 55065*01




               Lochzahl:                                                      5
               Mittenlochdurchmesser:                                    66,60 mm
               Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                             ohne Ring
               geprüfte Radlast: *)                                        980 kg
                Reifenabrollumfang:                                       2410 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   MERCEDES

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                           Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                   moment
               BF1       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                       5255-0      130 Nm
                               Schaftlänge 28,5 mm
               BF2       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                       5255-0     150 Nm
                               Schaftlänge 28,5 mm
               BF3       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                       5284       150 Nm
                               Schaftlänge 30 mm
               BF4       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                       5253       150 Nm
                               Schaftlänge 33 mm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55065 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001341-B0-021
               Anlage-Nr. :                5b
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               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  Y 952020


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               218                            e1*2007/46*0485*..
               218 AMG                        e1*2007/46*0643*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               386 bis 430     Mercedes CLS 63 AMG 255/30R20 M+S                                A02) bis A10)
                               (Limousine, Kombi)                                               A94) BF1) EB1) T92)

               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               R1EC                            e1*2007/46*1666*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               120 bis 220     Mercedes E-Klasse        245/35R20                               A02) bis A10)
                               (Coupe, Cabrio;                                                  A11) BF2) EB2)
                               Ausführungen mit         255/30R20
                               kleinsten Serienreifen   A01) K03) T92)
                               ab 225/..)
                                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
§22 55065*01




                                                        vorne                hinten
                                                        245/35R20            275/30R20          A01) bis A10)
                                                                             K02) K126) K133)   A11) BF2) EB2)

               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               R1EC                            e1*2007/46*1666*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               120 bis 270     Mercedes E-Klasse        245/35R20                               A02) bis A10)
                               (Coupe, Cabrio;          N255)                                   A11) BF2) EB2)
                               Ausführungen mit
                               kleinsten Serienreifen   255/30R20
                               ab 245/..)               A01) K03) N265) T92)

                                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                        vorne                hinten
                                                        245/35R20            275/30R20          A01) bis A10)
                                                                             K02) K126) K133)   A11) BF2) EB2)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55065 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001341-B0-021
               Anlage-Nr. :                5b
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               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  Y 952020


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               212                           e1*2001/116*0501*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 270     Mercedes E-Klasse      245/35R20                                A01) bis A10)
                               (W213, Limousine)      N255) T95)                               A11) BF2) E111a) EB2) EB3)
                                                                                               K01) K04)
                                                       255/30R20
                                                       N265) T92)

                                                       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                       vorne                hinten
                                                       245/35R20            275/30R20          A01) bis A10)
                                                       K01)                 K02) K126) K133)   A11) BF2) E111a) EB2) EB3)
                                                                            T97)
                                                       245/35R20            285/30R20          A01) bis A10)
                                                       K01)                 K02) K126) K133)   A11) BF2) E111a) EB2) EB3) V00)
§22 55065*01




               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               R1ES                          e1*2007/46*1560*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 270     Mercedes E-Klasse      245/35R20                                A01) bis A10)
                               (S213, Kombi)                                                   A11) BF2) EB2) EB3) K01) K04)
                                                                                               N255) T95)

                                                       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                       vorne                hinten
                                                       245/35R20            275/30R20          A01) bis A10)
                                                       K01)                 K02) K126) K133)   A11) BF2) EB2) EB3)
                                                                            T97)
                                                       245/35R20            285/30R20          A01) bis A10)
                                                       K01)                 K02) K126) K133)   A11) BF2) EB2) EB3) V00)
                                                                            T99)

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               R1ES                          e1*2007/46*1560*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               143 bis 250     Mercedes E-Klasse All- 245/35R20                                A01) bis A10)
                               Terrain                                                         BF2) K01) K133) K134) T95)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55065 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001341-B0-021
               Anlage-Nr. :                5b
               Seite :                     4 / 18
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  Y 952020


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2B                           e1*2007/46*1909*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               80 bis 139      Mercedes EQA, EQB      245/40R20                            A01) bis A10)
                                                                                           BF2) EB4) K01) K02) K120)
                                                        255/40R20

                                                        265/35R20

                                                        275/35R20

                                                        285/35R20
                                                        K61)


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               E2EQEW                         e1*2018/858*00036*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
§22 55065*01




               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               109 bis 135     Mercedes EQE              255/40R20                         A01) bis A10)
                               (V295, ohne und mit                                         BF3) E130) K01) K02)
                               Hinterachslenkung bis 5°, 265/40R20
                               SA Code 201, nicht für
                               AMG)                      275/35R20


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               E2EQEW                          e1*2018/858*00036*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               109 bis 135     Mercedes EQE             255/40R20                          A01) bis A10)
                               (V295, Hinterachslenkung                                    BF3) E130a) K01) K02)
                               10°, SA Code 216, nicht 265/40R20
                               für AMG)
                                                        275/35R20
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55065 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001341-B0-021
               Anlage-Nr. :                5b
               Seite :                     5 / 18
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  Y 952020


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               166                            e1*2007/46*0598*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               190 bis 335     Mercedes GL- Klasse,    265/50R20                          A01) bis A10)
                               GLS                     N275)                              BF4) EF0) K01) K02)
                               (Ausführungen ohne
                               serienmäßige            275/45R20
                               Radhausverbreiterung)
                                                       275/50R20
                                                       K112) K113)

                                                        285/45R20

                                                        295/45R20
                                                        K112)


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
§22 55065*01




               166                             e1*2007/46*0598*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               190 bis 335     Mercedes GL- Klasse,     265/50R20                         A01) bis A10)
                               GLS                      K04) N275)                        BF4) EF0) K01)
                               (Ausführungen mit
                               serienmäßiger            275/45R20
                               Radhausverbreiterung
                               und Serienreifen         275/50R20
                               295/40R21)               K04) K112) K113)

                                                        285/45R20
                                                        K04)

                                                        295/45R20
                                                        K04) K112)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               166                           e1*2007/46*0598*..
               166 AMG                       e1*2007/46*0826*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               410             Mercedes GL 63 AMG, 275/45R20 M+S                          A02) bis A10)
                               GLS 63 AMG                                                 BF4) EF0)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55065 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001341-B0-021
               Anlage-Nr. :                5b
               Seite :                     6 / 18
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  Y 952020


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2B                           e1*2007/46*1909*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85 bis 165      Mercedes GLA           245/40R20                         A01) bis A10)
                               (H247)                                                   A11) BF1) EB5) K01) K02) K120)
                                                      255/40R20

                                                       275/35R20

                                                       285/35R20
                                                       K61)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2B                           e1*2007/46*1909*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
§22 55065*01




               225 bis 310     Mercedes GLA 35        245/40R20                         A01) bis A10)
                               AMG, GLA 45 AMG,                                         A11a) BF1) EB6) K01) K02)
                               GLA 45 S AMG           255/40R20
                               (H247)
                                                      265/35R20

                                                       265/40R20
                                                       K120)

                                                       275/35R20
                                                       K120)

                                                       285/35R20
                                                       K120)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2B                           e1*2007/46*1909*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85 bis 165      Mercedes GLB           245/40R20                         A01) bis A10)
                               (X247)                                                   BF1) EB5) K01) K02) K120)
                                                      255/40R20

                                                       275/35R20

                                                       285/35R20
                                                       K61)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55065 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001341-B0-021
               Anlage-Nr. :                5b
               Seite :                     7 / 18
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  Y 952020


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2B                           e1*2007/46*1909*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               225             Mercedes GLB 35 AMG 245/40R20                               A01) bis A10)
                               (X247)                                                      A11a) BF1) K01) K02)
                                                      255/40R20

                                                        265/35R20

                                                        265/40R20
                                                        K120)

                                                        275/35R20
                                                        K120)

                                                        285/35R20
                                                        K120)
§22 55065*01




               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               204X                           e1*2001/116*0480*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 243     Mercedes GLC            255/45R20                           A02) bis A10)
                               (X253, ohne                                                 A11) BF4) EB7)
                               Verbreiterung)          265/40R20
                                                       A01) K03)


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               204X                            e1*2001/116*0480*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               120 bis 243     Mercedes GLC              255/45R20                         A02) bis A10)
                               (X253, mit Verbreiterung)                                   A11) BF4) EB7)
                                                         265/40R20


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               204X                           e1*2001/116*0480*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 243     Mercedes GLC Coupe      255/45R20                           A02) bis A10)
                               (C253, ohne                                                 A11) BF4) EB7)
                               Radhausverbreiterungen 265/40R20
                               an Achse 2)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55065 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001341-B0-021
               Anlage-Nr. :                5b
               Seite :                     8 / 18
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  Y 952020


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               204X                           e1*2001/116*0480*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 243     Mercedes GLC Coupe      255/45R20                               A02) bis A10)
                               (C253, mit                                                      A11) BF4) EB7)
                               Radhausverbreiterungen 265/40R20
                               an Achse 2)

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               204X                          e1*2001/116*0480*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 225     Mercedes GLK           245/40R20                                A01) bis A10)
                                                                                               BF1) K01) K02)
                                                       255/40R20

                                                       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
§22 55065*01




                                                       vorne                hinten
                                                       245/40R20            275/35R20          A01) bis A10)
                                                       K01)                 K02)               BF1) V00)
                                                       245/40R20            285/35R20          A01) bis A10)
                                                       K01)                 K02)               BF1) V00)
                                                       255/40R20            285/35R20          A01) bis A10)
                                                       K01)                 K02)               BF1) V00)

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               166                           e1*2007/46*0598*..
               166 AMG                       e1*2007/46*0826*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               410 bis 430     Mercedes GLE AMG       255/45R20 M+S                            A02) bis A10)
                               63, AMG 63S                                                     BF4) E108)
                                                      265/40R20

                                                       265/45R20

                                                       275/40R20

                                                       285/40R20
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55065 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001341-B0-021
               Anlage-Nr. :                5b
               Seite :                     9 / 18
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  Y 952020


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               164                           e1*2001/116*0315*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               140 bis 285     Mercedes ML-Klasse     255/45R20                         A01) bis A10)
                                                      K04)                              BF4) K01)

                                                       265/45R20
                                                       K04)

                                                       275/40R20
                                                       K02)

                                                       285/40R20
                                                       K02)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               166                           e1*2007/46*0598*..
§22 55065*01




               166 AMG                       e1*2007/46*0826*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               386 bis 410     Mercedes ML63 AMG      255/45R20 M+S                     A01) bis A10)
                                                                                        BF4) K02)
                                                       265/45R20
                                                       K01)

                                                       275/40R20
                                                       K01)

                                                       285/40R20
                                                       K01) K15)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55065 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001341-B0-021
               Anlage-Nr. :                5b
               Seite :                     10 / 18
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  Y 952020


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               221                           e1*2001/116*0335*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               150 bis 390     Mercedes S-Klasse      245/40R20                                A02) bis A10)
                               (W222, ab Modell 2014) N255) T99)                               A11) BF4) E98b) EB8) EB9)

                                                       245/40R20 M+S
                                                       T99)

                                                       255/35R20
                                                       N265) T97)

                                                       255/35R20 M+S
                                                       T97)

                                                       255/40R20
                                                       GAP) N265)
§22 55065*01




                                                       255/40R20 M+S
                                                       GAP)

                                                       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                       vorne                hinten
                                                       245/40R20            275/35R20          A01) bis A10)
                                                                            K04)               A11) BF4) E98b) EB8) EB9) V00)
                                                       245/40R20            285/35R20          A01) bis A10)
                                                                            K04)               A11) BF4) E98b) EB8) EB9) V00)
                                                       255/40R20            285/35R20          A01) bis A10)
                                                                            K04)               A11) BF4) E98b) EB8) EB9) V00)

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               221                           e1*2001/116*0335*..
               221 AMG                       e1*2001/116*0396*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               430 bis 463     Mercedes S63 AMG,      255/40R20 M+S                            A02) bis A10)
                               S65 AMG                                                         BF4) E98b)
                               (Limousine, W222)      zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen    Auflagen und Hinweise
                                                      vorne                hinten
                                                      255/40R20            285/35R20           A02) bis A10)
                                                                                               BF4) E98b) V00)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55065 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001341-B0-021
               Anlage-Nr. :                5b
               Seite :                     11 / 18
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  Y 952020


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               221                           e1*2001/116*0335*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               270 bis 345     Mercedes S-Klasse      245/40R20                                A02) bis A10)
                               Coupe, Cabrio                                                   A94a) BF4) EB8)
                               (C217, A217)           255/35R20

                                                       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                       vorne                hinten
                                                       245/40R20            275/35R20          A02) bis A10)
                                                                                               BF4) EB8)

               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               R2S                            e1*2007/46*2115*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               210 bis 450     Mercedes S-Klasse       245/40R20                               A02) bis A10)
§22 55065*01




                               (W223, mit              A94a) N255) T99)                        A11) BF4) E130)
                               Hinterachslenkung bis
                               4,5°)                   255/40R20
                                                       T101)

                                                       265/40R20


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               R2S                            e1*2007/46*2115*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               210 bis 450     Mercedes S-Klasse       245/40R20                               A02) bis A10)
                               (W223, mit              A94a) N255) T99)                        A11) BF4)
                               Hinterachslenkung bis
                               10°)                    255/40R20
                                                       T101)

                                                       265/35R20
                                                       T99)

                                                       265/40R20
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55065 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001341-B0-021
               Anlage-Nr. :                5b
               Seite :                     12 / 18
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  Y 952020


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               E2EQSW                         e1*2018/858*00035*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               109 bis 135     Mercedes EQS            255/45R20                                A02) bis A10)
                               (V297,                  A94)                                     BF3) E134a)
                               Hinterachslenkung
                               4,5° SA Code 201)       265/45R20
                                                       A94a)

                                                        275/40R20
                                                        A01) K04)

                                                        285/40R20
                                                        A01) K01) K04)

                                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                        vorne                hinten
§22 55065*01




                                                        255/45R20            285/40R20          A01) bis A10)
                                                                             K04)               BF3) E134a) V00)

               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               E2EQSW                          e1*2018/858*00035*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               109 bis 135     Mercedes EQS             255/45R20                               A02) bis A10)
                               (V297, Hinterachslenkung A94)                                    BF3) E130a)
                               10° SA Code 216)
                                                        265/45R20
                                                        A94a)

                                                        275/40R20
                                                        A01) K04)

                                                        285/40R20
                                                        A01) K01) K04)

                                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                        vorne                hinten
                                                        255/45R20            285/40R20          A01) bis A10)
                                                                             K04)               BF3) E130a) V00)

               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
                      Muster bescheinigen zu lassen.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55065 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001341-B0-021
               Anlage-Nr. :                5b
               Seite :                     13 / 18
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  Y 952020


               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
                      nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
                      Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
                      zulässig.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau
                      der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den
                      Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
§22 55065*01




               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                      Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                      Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über
                      die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                      als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
                      oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind
                      Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....",
                      eingetragen haben.

               A11a) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Mild-Hybrid Antrieb, dass sind Fahrzeuge (FZ), die in der
                     Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55065 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001341-B0-021
               Anlage-Nr. :                5b
               Seite :                     14 / 18
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  Y 952020


               A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

               A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf
                     den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
                      Zubehörkit: 5255-0
                      Anzugsmoment: 130 Nm

               BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
                      Zubehörkit: 5255-0
§22 55065*01




                      Anzugsmoment: 150 Nm

               BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
                      Zubehörkit: 5284
                      Anzugsmoment: 150 Nm

               BF4)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
                      Zubehörkit: 5253
                      Anzugsmoment: 150 Nm

               E98b) Nur zulässig an Fahrzeugen bei denen an der vierten bis sechsten Stelle der
                     Fahrzeugidentifikationsnummer (Fahrgestellnummer) die die Zahlen `222` stehen.

               E108) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen GLE Coupe (C292)

               E111a)Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 213: nur Varianten, die
                     mit "U" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).

               E130) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung 10° Lenkwinkelanpassung
                     (Code 216) ausgerüstet sind.

               E130a)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung 10° Lenkwinkelanpassung
                     (Code 216) ausgerüstet sind.

               E134a)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung 4,5° Lenkwinkelanpassung
                     (Code 201) ausgerüstet sind.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55065 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001341-B0-021
               Anlage-Nr. :                5b
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               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  Y 952020


               EB1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                      • Achse 2: 4-Kolben Festsattel Kennz. AMG Carbon Ceramic mit belüfteter und gelochter Scheibe
                        Ø360x32 mm

               EB2)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                      • Achse 1: 1-Kolben Faustsattel Kennz. TRW 330x32 mit belüfteter Scheibe Ø330x32 mm

               EB3)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                      • Achse 1: 1-Kolben Faustsattel Kennz. TRW 0039/B mit belüfteter Scheibe Ø305x28 mm

               EB4)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                      • Achse 1: 2-Kolben Faustsattel Kennz. 330x30 DC L72377AD mit belüfteter Scheibe
                        Ø330x30 mm

               EB5)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                      • Achse 1: 2-Kolben Faustsattel Kennz. Mercedes-Benz DC mit belüfteter Scheibe Ø330x30 mm
§22 55065*01




               EB6)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                      • Achse 1: 6-Kolben Festsattel Kennz. AMG mit belüfteter und gelochter Scheibe Ø360x36 mm

               EB7)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                      • Achse 1: 4-Kolben Festsattel Kennz. Mercedes-Benz mit belüfteter und gelochter Scheibe
                        Ø360x36 mm

               EB8)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                      • Achse 1: 4-Kolben Festsattel Kennz. 342x32 M4,46 mit belüfteter und gelochter Scheibe
                        Ø342x32 mm

               EB9)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                      • Achse 1: 4-Kolben Festsattel mit belüfteter und gelochter Scheibe Ø322x32 mm

               EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                      Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren Raddurchmesser größer als
                      der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
                      Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

               ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
                    Achslast von 1950 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                    Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               ER2) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
                    Achslast von 1960 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                    Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
                      Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
                      wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55065 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001341-B0-021
               Anlage-Nr. :                5b
               Seite :                     16 / 18
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  Y 952020



               GAP) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 275/45R18 ausgerüstet oder
                    diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
                    bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                    beachten.

               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.

               K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
§22 55065*01




                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.

               K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
                      herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.

               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.

               K15)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw.
                      Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

               K61)   An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Reifenschultern (bei Lenkeinschlag)
                      warm nach vorne innen um 5 mm einzuformen (Kontrollmöglichkeit ausreichender
                      Reifenfreigängigkeit durch Kreisfahrt).

               K112) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
                     erforderlich:
                     • im Bereich Innenradhaus nach hinten (Richtung Schweller) ist der hinter dem KS Radhaus
                        befindliche Blechsteg umzulegen,
                     • das KS Radhaus ist in diesem Bereich um 20mm warm einzuformen,
                     • die in diesem Bereich befindliche Befestigungsschraube ist nach innen hinter den Schweller
                        zu versetzen.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55065 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001341-B0-021
               Anlage-Nr. :                5b
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               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  Y 952020


               K113) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der äußeren Reifenschultern (bei
                     Geradeausfahrt) warm nach oben einzuformen.

               K120) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen ist die Kunststoffverbreiterung der
                     Radhauskante im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10 mm zu kürzen.

               K126) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
                     erforderlich:
                     • die Ausbuchtung des Filzinnenkotflügels im Bereich der Stoßfängeroberkante ist bis zum
                        Befestigungsniet auszuschneiden
                     • die hinter der Ausbuchtung befindliche Kunststoffverstärkung des Stoßfängers ist um 10 mm
                        zu kürzen
                     • die hinter der Ausbuchtung befindliche Blechkante ist um 10 mm zu kürzen

               K133) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
                     erforderlich:
                     • der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 100mm über dem Schweller bis zur
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                        Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus zu verkleben,
                     • die Radhauskante ist im Bereich 45° vor Radmitte bis zur Stoßfängerkante umzulegen.

               K134) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
                     erforderlich:
                     • die Radhauskante ist im Bereich von 45° vor Radmitte bis 45° hinter Radmitte umzulegen,
                     • die Kunststoffverbreiterung der Radhauskante ist entsprechend der umgelegten
                        Radhauskante zu kürzen,
                     • der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 45° vor Radmitte bis 45° hinter Radmitte eng an das
                        Radhaus zu verkleben oder auszuschneiden.

               N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur
                     mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                     Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
                     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur
                     mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                     Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
                     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur
                     mit Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                     Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
                     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               T92)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T95)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55065 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001341-B0-021
               Anlage-Nr. :                5b
               Seite :                     18 / 18
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  Y 952020



               T97)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1460 kg bei LI 97 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 730 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T99)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1550 kg bei LI 99 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 775 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T101) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1650 kg bei LI 101 . Die
                     Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 825 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                     Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
                      Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist
                      möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich
                      um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
§22 55065*01




                      Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines
                      entsprechenden Nachweises.

               Die Anlage 5b mit den Seiten 1-18 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
               Typ Y 952020 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 25.01.2024