Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55065 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001341-B0-021
               Anlage-Nr. :                BC4
               Seite :                     1/8
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  Y 952020


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                    Y 952020
               Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                              BORBET
               Montageposition:                                       Hinterachse **)
               Radausführung:                                              Lk 112
               Radausführungskennz.:                                       Lk 112
               Radgröße:                                                 9½Jx20H2
               Rad-Einpresstiefe:                                          42 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                      112 mm
§22 55065*01




               Lochzahl:                                                      5
               Mittenlochdurchmesser:                                    66,60 mm
               Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                             ohne Ring
               geprüfte Radlast: *)                                        980 kg
                Reifenabrollumfang:                                       2410 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
               **) Die Verwendung des Rades Y 952020, Lk 112 ist nur an der Hinterachse zulässig. Das hier
               beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp Y 852035, Lk 112 (ABE-Nr. 55064*01) an
               der Vorderachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem separaten Gutachten
               für den Radtyp Y 852035, Lk 112 (ABE-Nr. 55064*01) zu entnehmen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   BMW

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                           Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                   moment
               BF1       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25,                      5276        140 Nm
                               Schaftlänge 30 mm
               BF2       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25,                      5276       160 Nm
                               Schaftlänge 30 mm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55065 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001341-B0-021
               Anlage-Nr. :                BC4
               Seite :                     2/8
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  Y 952020


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               G4C                            e1*2018/858*00122*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                       8½Jx20H2, ET35     9½Jx20H2, ET42
               120 bis 210      BMW 4er Gran Coupe     245/35R20          245/35R20                        A02) bis A10)
                                                                                                           BF1)
                                                            255/35R20              255/35R20               A02) bis A10)
                                                                                                           BF1)
                                                            245/35R20              255/35R20               A02) bis A10)
                                                                                                           BF1)
               Die Verwendung des Rades Y 952020, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp Y 852035, Lk 112 (ABE-Nr. 55064*01) an der Vorderachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
               Reifengrößen zulässig.

               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               G4C                            e1*2018/858*00122*..
§22 55065*01




               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                       8½Jx20H2, ET35     9½Jx20H2, ET42
               80 bis 105       BMW i4                 HL 255/35R20       HL 255/35R20                     A02) bis A10)
                                                                          A94)                             BF1)
                                                       245/35R20          HL 255/35R20                     A02) bis A10)
                                                                          A94)                             BF1) V00)
                                                       245/35R20          285/30R20                        A01) bis A10)
                                                                          K04)                             BF1) V00)
                                                       HL 245/35R20       HL 255/35R20                     A02) bis A10)
                                                                          A94)                             BF1) V00)
                                                       HL 245/35R20       285/30R20                        A01) bis A10)
                                                                          K04)                             BF1) V00)
                                                       255/35R20          285/30R20                        A01) bis A10)
                                                                          K04)                             BF1) V00)
                                                       HL 255/35R20       285/30R20                        A01) bis A10)
                                                                          K04)                             BF1) V00)
               Die Verwendung des Rades Y 952020, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp Y 852035, Lk 112 (ABE-Nr. 55064*01) an der Vorderachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
               Reifengrößen zulässig.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55065 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001341-B0-021
               Anlage-Nr. :                BC4
               Seite :                     3/8
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  Y 952020


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               G4C                            e1*2018/858*00122*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                       8½Jx20H2, ET35     9½Jx20H2, ET42
               125              BMW i4 M50             HL 255/35R20       HL 255/35R20                     A02) bis A10)
                                                                          A94)                             BF1)
                                                       245/35R20          HL 255/35R20                     A02) bis A10)
                                                                          A94)                             BF1) V00)
                                                       245/35R20          285/30R20                        A01) bis A10)
                                                                          K04)                             BF1) V00)
                                                       HL 245/35R20       HL 255/35R20                     A02) bis A10)
                                                                          A94)                             BF1) V00)
                                                       HL 245/35R20       285/30R20                        A01) bis A10)
                                                                          K04)                             BF1) V00)
                                                       255/35R20          285/30R20                        A01) bis A10)
                                                                          K04)                             BF1)
                                                       HL 255/35R20       285/30R20                        A01) bis A10)
§22 55065*01




                                                                          K04)                             BF1) V00)
               Die Verwendung des Rades Y 952020, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp Y 852035, Lk 112 (ABE-Nr. 55064*01) an der Vorderachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
               Reifengrößen zulässig.

               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               G3X                            e1*2007/46*1797*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                       8½Jx20H2, ET35     9½Jx20H2, ET42
               100 bis 210      BMW X3                 245/40R20          245/40R20                        A02) bis A10)
                                                                          A94)                             A11) BF1)
                                                       255/40R20          255/40R20                        A02) bis A10)
                                                                          A94)                             A11) BF1)
                                                       245/45R20          275/40R20                        A02) bis A10)
                                                                                                           A11) BF1)
               Die Verwendung des Rades Y 952020, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp Y 852035, Lk 112 (ABE-Nr. 55064*01) an der Vorderachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
               Reifengrößen zulässig.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55065 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001341-B0-021
               Anlage-Nr. :                BC4
               Seite :                     4/8
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  Y 952020


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               G3X                            e1*2007/46*1797*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                       8½Jx20H2, ET35     9½Jx20H2, ET42
               240 bis 265      BMW X3 M40d, X3 M40i 245/40R20            245/40R20                        A02) bis A10)
                                                                          A94)                             A11) BF1)
                                                       245/40R20 M+S      245/40R20 M+S                    A02) bis A10)
                                                                          A94)                             A11) BF1)
                                                       255/40R20          255/40R20                        A02) bis A10)
                                                                          A94)                             A11) BF1)
                                                       255/40R20 M+S      255/40R20 M+S                    A02) bis A10)
                                                                          A94)                             A11) BF1)
                                                       245/45R20          275/40R20                        A02) bis A10)
                                                                                                           A11) BF1)
                                                            245/45R20 M+S          275/40R20 M+S           A02) bis A10)
                                                                                                           A11) BF1)
               Die Verwendung des Rades Y 952020, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
§22 55065*01




               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp Y 852035, Lk 112 (ABE-Nr. 55064*01) an der Vorderachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
               Reifengrößen zulässig.

               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               G4X                            e1*2007/46*1881*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                       8½Jx20H2, ET35     9½Jx20H2, ET42
               120 bis 210      BMW X4                 245/45R20          275/40R20                        A02) bis A10)
                                                                                                           A11) BF1)
               Die Verwendung des Rades Y 952020, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp Y 852035, Lk 112 (ABE-Nr. 55064*01) an der Vorderachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
               Reifengrößen zulässig.

               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               G4X                            e1*2007/46*1881*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                       8½Jx20H2, ET35     9½Jx20H2, ET42
               240 bis 265      BMW X4 M40d, X4 M40i 245/45R20            275/40R20                        A02) bis A10)
                                                                                                           A11) BF1)
               Die Verwendung des Rades Y 952020, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp Y 852035, Lk 112 (ABE-Nr. 55064*01) an der Vorderachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
               Reifengrößen zulässig.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55065 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001341-B0-021
               Anlage-Nr. :                BC4
               Seite :                     5/8
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  Y 952020


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               G5X                            e1*2007/46*1918*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                       8½Jx20H2, ET35     9½Jx20H2, ET42
               155 bis 250      BMW X5                 255/45R20          255/45R20                        A02) bis A10)
                                                                          A94) T105)                       BF2) E71) EB1) ER2)
                                                       265/45R20          265/45R20                        A02) bis A10)
                                                                          A94)                             BF2) E71) EB1) ER2)
                                                       275/45R20          275/45R20                        A02) bis A10)
                                                                          A94)                             BF2) E71) EB1) ER2)
               Die Verwendung des Rades Y 952020, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp Y 852035, Lk 112 (ABE-Nr. 55064*01) an der Vorderachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
               Reifengrößen zulässig.

               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               G7X                            e1*2007/46*1952*..
§22 55065*01




               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                       8½Jx20H2, ET35     9½Jx20H2, ET42
               155 bis 390      BMW X7                 255/50R20 M+S      255/50R20 M+S                    A02) bis A10)
                                                                          A94) M00)                        A11) BF2) EB1) ER2)
                                                       265/50R20 M+S      265/50R20 M+S                    A02) bis A10)
                                                                          A94)                             A11) BF2) EB1) ER2)
                                                       275/45R20          275/45R20                        A02) bis A10)
                                                                          A94) N285)                       A11) BF2) EB1) ER2)
                                                       275/50R20          275/50R20                        A02) bis A10)
                                                                          A94) N285)                       A11) BF2) EB1) ER2)
                                                       285/50R20          285/50R20                        A02) bis A10)
                                                                                                           A11) BF2) EB1) ER1)
               Die Verwendung des Rades Y 952020, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp Y 852035, Lk 112 (ABE-Nr. 55064*01) an der Vorderachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
               Reifengrößen zulässig.

               Auflagen und Hinweise

               A01)    Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
                       Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)    Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
                       nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55065 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001341-B0-021
               Anlage-Nr. :                BC4
               Seite :                     6/8
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  Y 952020


               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
                      Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
                      zulässig.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau
                      der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den
                      Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                      Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                      Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über
                      die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
§22 55065*01




                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                      als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
                      oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind
                      Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....",
                      eingetragen haben.

               A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 30 mm
                      Zubehörkit: 5276
                      Anzugsmoment: 140 Nm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55065 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001341-B0-021
               Anlage-Nr. :                BC4
               Seite :                     7/8
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  Y 952020


               BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 30 mm
                      Zubehörkit: 5276
                      Anzugsmoment: 160 Nm

               E71)   Nicht zulässig an beschussgeschützten Ausführungen.

               EB1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                      • Achse 2: Faustsattel mit belüfteter Scheibe Ø345x24 mm

               ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) an Achse 2 ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig
                    bis zu einer Achslast von 1950 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
                    gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               ER2) Das Sonderrad (gepr. Radlast) an Achse 2 ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig
                    bis zu einer Achslast von 1960 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
§22 55065*01




                    gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.

               M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße
                    nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die
                    Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des
                    jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

               N285) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur
                     mit Sommer-Reifengrößen 285/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                     Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
                     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               T105) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1850 kg bei LI 105 . Die
                     Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 925 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                     Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
                      Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist
                      möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich
                      um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
                      Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines
                      entsprechenden Nachweises.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55065 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001341-B0-021
               Anlage-Nr. :                BC4
               Seite :                     8/8
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  Y 952020


               Die Anlage BC4 mit den Seiten 1-8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
               Typ Y 952020 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 25.01.2024
§22 55065*01