Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55065 nach §22 StVZO Nr. : RA-001341-B0-021 Anlage-Nr. : BC4a Seite : 1 / 14 Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : Y 952020 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: Y 952020 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: BORBET Montageposition: Hinterachse **) Radausführung: Lk 112 Radausführungskennz.: Lk 112 Radgröße: 9½Jx20H2 Rad-Einpresstiefe: 42 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm §22 55065*01 Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 66,60 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring geprüfte Radlast: *) 980 kg Reifenabrollumfang: 2410 mm *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen. **) Die Verwendung des Rades Y 952020, Lk 112 ist nur an der Hinterachse zulässig. Das hier beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp Y 852035, Lk 112 (ABE-Nr. 55064*01) an der Vorderachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem separaten Gutachten für den Radtyp Y 852035, Lk 112 (ABE-Nr. 55064*01) zu entnehmen. Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke: MERCEDES Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55065 nach §22 StVZO Nr. : RA-001341-B0-021 Anlage-Nr. : BC4a Seite : 2 / 14 Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : Y 952020 Radbefestigung Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- Kürzel moment BF1 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, 5255-0 130 Nm Schaftlänge 28,5 mm BF2 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, 5284 150 Nm Schaftlänge 30 mm BF3 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, 5255-0 150 Nm Schaftlänge 28,5 mm BF4 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, 5253 150 Nm Schaftlänge 33 mm BF5 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, 5253 130 Nm Schaftlänge 33 mm Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204 e1*2001/116*0431*.. §22 55065*01 204 AMG e1*2001/116*0464*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8½Jx20H2, ET35 9½Jx20H2, ET42 350 bis 375 Mercedes C-Klasse 255/30R20 M+S 255/30R20 M+S A01) bis A10) C63 AMG, C63 S AMG K02) K28) K103) BF1) (Limousine, W205) K128) 245/30R20 265/30R20 A01) bis A10) K02) K28) K103) BF1) V00) K128) 255/30R20 275/30R20 A01) bis A10) K02) K28) K103) BF1) V00) K128) Die Verwendung des Rades Y 952020, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp Y 852035, Lk 112 (ABE-Nr. 55064*01) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55065 nach §22 StVZO Nr. : RA-001341-B0-021 Anlage-Nr. : BC4a Seite : 3 / 14 Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : Y 952020 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204K e1*2001/116*0457*.. 204K AMG e1*2001/116*0463*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8½Jx20H2, ET35 9½Jx20H2, ET42 350 bis 375 Mercedes C-Klasse 255/30R20 M+S 255/30R20 M+S A01) bis A10) C63 AMG, C63 S AMG K02) K28) K103) BF1) (Kombi, S205) K128) 245/30R20 265/30R20 A01) bis A10) K02) K28) K103) BF1) V00) K128) 255/30R20 275/30R20 A01) bis A10) K02) K28) K103) BF1) V00) K128) Die Verwendung des Rades Y 952020, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp Y 852035, Lk 112 (ABE-Nr. 55064*01) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten §22 55065*01 Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R1EC e1*2007/46*1666*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8½Jx20H2, ET35 9½Jx20H2, ET42 120 bis 220 Mercedes E-Klasse 245/35R20 245/35R20 A02) bis A10) (Coupe, Cabrio; A11) BF2) EB1) Ausführungen mit 255/30R20 255/30R20 A02) bis A10) kleinsten Serienreifen T92) A11) BF2) EB1) ab 225/..) 255/35R20 255/35R20 A02) bis A10) A11) BF2) EB1) 245/35R20 275/30R20 A02) bis A10) A11) BF2) EB1) 245/35R20 285/30R20 A01) bis A10) K04) K133) A11) BF2) EB1) V00) 255/35R20 285/30R20 A01) bis A10) K04) K133) A11) BF2) EB1) V00) Die Verwendung des Rades Y 952020, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp Y 852035, Lk 112 (ABE-Nr. 55064*01) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55065 nach §22 StVZO Nr. : RA-001341-B0-021 Anlage-Nr. : BC4a Seite : 4 / 14 Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : Y 952020 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R1EC e1*2007/46*1666*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8½Jx20H2, ET35 9½Jx20H2, ET42 120 bis 270 Mercedes E-Klasse 245/35R20 245/35R20 A02) bis A10) (Coupe, Cabrio; N255) A11) BF2) EB1) Ausführungen mit 255/30R20 255/30R20 A02) bis A10) kleinsten Serienreifen N265) A11) BF2) EB1) T92) ab 245/..) 255/35R20 255/35R20 A02) bis A10) N265) A11) BF2) EB1) 245/35R20 275/30R20 A02) bis A10) A11) BF2) EB1) 245/35R20 285/30R20 A01) bis A10) K04) K133) A11) BF2) EB1) V00) 255/35R20 285/30R20 A01) bis A10) K04) K133) A11) BF2) EB1) V00) Die Verwendung des Rades Y 952020, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten §22 55065*01 Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp Y 852035, Lk 112 (ABE-Nr. 55064*01) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55065 nach §22 StVZO Nr. : RA-001341-B0-021 Anlage-Nr. : BC4a Seite : 5 / 14 Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : Y 952020 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 212 e1*2001/116*0501*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8½Jx20H2, ET35 9½Jx20H2, ET42 110 bis 270 Mercedes E-Klasse 245/35R20 245/35R20 A01) bis A10) (W213, Limousine) N255) T95) A11) BF3) E111a) EB1) EB2) 255/30R20 255/30R20 A01) bis A10) N265) T92) A11) BF3) E111a) EB1) EB2) 255/35R20 255/35R20 A01) bis A10) N265) T97) A11) BF3) E111a) EB1) EB2) GEE) HL 255/35R20 HL 255/35R20 A01) bis A10) N265) A11) BF3) E111a) EB1) EB2) GEE) 225/35R20 255/30R20 A02) bis A10) N265) T92) A11) BF3) E111a) EB1) EB2) V00) 235/35R20 265/30R20 A01) bis A10) K04) N275) T94) A11) BF3) E111a) EB1) EB2) V00) 245/35R20 275/30R20 A01) bis A10) §22 55065*01 K04) T97) A11) BF3) E111a) EB1) EB2) 245/35R20 285/30R20 A01) bis A10) K02) K133) A11) BF3) E111a) EB1) EB2) V00) HL 245/35R20 275/30R20 A01) bis A10) K04) T97) A11) BF3) E111a) EB1) EB2) V00) HL 245/35R20 285/30R20 A01) bis A10) K02) K133) A11) BF3) E111a) EB1) EB2) V00) 255/35R20 285/30R20 A01) bis A10) K02) K133) A11) BF3) E111a) EB1) EB2) V00) HL 255/35R20 285/30R20 A01) bis A10) K02) K133) A11) BF3) E111a) EB1) EB2) V00) Die Verwendung des Rades Y 952020, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp Y 852035, Lk 112 (ABE-Nr. 55064*01) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55065 nach §22 StVZO Nr. : RA-001341-B0-021 Anlage-Nr. : BC4a Seite : 6 / 14 Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : Y 952020 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R1ES e1*2007/46*1560*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8½Jx20H2, ET35 9½Jx20H2, ET42 110 bis 270 Mercedes E-Klasse 245/35R20 245/35R20 A01) bis A10) (S213, Kombi) N255) T95) A11) BF2) EB1) EB2) 255/35R20 255/35R20 A01) bis A10) N265) T97) A11) BF2) EB1) EB2) GEE) HL 255/35R20 HL 255/35R20 A01) bis A10) N265) A11) BF2) EB1) EB2) GEE) 245/35R20 275/30R20 A01) bis A10) K04) T97) A11) BF2) EB1) EB2) 245/35R20 285/30R20 A01) bis A10) K02) K133) T99) A11) BF2) EB1) EB2) V00) HL 245/35R20 275/30R20 A01) bis A10) K04) T97) A11) BF2) EB1) EB2) V00) HL 245/35R20 285/30R20 A01) bis A10) §22 55065*01 K02) K133) T99) A11) BF2) EB1) EB2) V00) 255/35R20 285/30R20 A01) bis A10) K02) K133) T99) A11) BF2) EB1) EB2) V00) HL 255/35R20 285/30R20 A01) bis A10) K02) K133) T99) A11) BF2) EB1) EB2) V00) Die Verwendung des Rades Y 952020, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp Y 852035, Lk 112 (ABE-Nr. 55064*01) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R1ES e1*2007/46*1560*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8½Jx20H2, ET35 9½Jx20H2, ET42 143 bis 250 Mercedes E-Klasse All- 245/35R20 245/35R20 A01) bis A10) Terrain T95) BF2) EB1) EB2) 245/40R20 245/40R20 A01) bis A10) BF2) EB1) EB2) 255/35R20 255/35R20 A01) bis A10) BF2) EB1) EB2) 245/40R20 275/35R20 A01) bis A10) K133) BF2) EB1) EB2) V00) Die Verwendung des Rades Y 952020, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp Y 852035, Lk 112 (ABE-Nr. 55064*01) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55065 nach §22 StVZO Nr. : RA-001341-B0-021 Anlage-Nr. : BC4a Seite : 7 / 14 Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : Y 952020 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): E2EQEW e1*2018/858*00036*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8½Jx20H2, ET35 9½Jx20H2, ET42 109 bis 135 Mercedes EQE 255/40R20 255/40R20 A01) bis A10) (V295, ohne und mit A94a) K04) BF2) E130) Hinterachslenkung bis 5°, SA Code 201, nicht für AMG) Die Verwendung des Rades Y 952020, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp Y 852035, Lk 112 (ABE-Nr. 55064*01) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204X e1*2001/116*0480*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise §22 55065*01 (kW) Vorderachse Hinterachse 8½Jx20H2, ET35 9½Jx20H2, ET42 100 bis 225 Mercedes GLK 245/40R20 245/40R20 A01) bis A10) K04) BF1) 255/40R20 255/40R20 A01) bis A10) K02) BF1) 235/40R20 265/35R20 A01) bis A10) K02) BF1) V00) 235/40R20 275/35R20 A01) bis A10) K02) BF1) V00) 235/45R20 255/40R20 A01) bis A10) K02) BF1) V00) 235/45R20 265/40R20 A01) bis A10) K02) BF1) V00) 245/40R20 275/35R20 A01) bis A10) K02) BF1) V00) 245/40R20 285/35R20 A01) bis A10) K02) BF1) V00) 255/40R20 285/35R20 A01) bis A10) K02) BF1) V00) Die Verwendung des Rades Y 952020, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp Y 852035, Lk 112 (ABE-Nr. 55064*01) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55065 nach §22 StVZO Nr. : RA-001341-B0-021 Anlage-Nr. : BC4a Seite : 8 / 14 Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : Y 952020 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 221 e1*2001/116*0335*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8½Jx20H2, ET35 9½Jx20H2, ET42 150 bis 390 Mercedes S-Klasse 245/40R20 245/40R20 A02) bis A10) (W222, ab Modell 2014) N255) T99) A11) BF4) E98b) 245/40R20 M+S 245/40R20 M+S A02) bis A10) T99) A11) BF4) E98b) 255/35R20 255/35R20 A02) bis A10) N265) T97) A11) BF4) E98b) 255/35R20 M+S 255/35R20 M+S A02) bis A10) T97) A11) BF4) E98b) 255/40R20 255/40R20 A02) bis A10) N265) A11) BF4) E98b) GAP) 255/40R20 M+S 255/40R20 M+S A02) bis A10) A11) BF4) E98b) GAP) 245/40R20 275/35R20 A02) bis A10) §22 55065*01 A11) BF4) E98b) V00) 245/40R20 285/35R20 A02) bis A10) A11) BF4) E98b) V00) 255/40R20 285/35R20 A02) bis A10) A11) BF4) E98b) V00) Die Verwendung des Rades Y 952020, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp Y 852035, Lk 112 (ABE-Nr. 55064*01) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 221 e1*2001/116*0335*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8½Jx20H2, ET35 9½Jx20H2, ET42 270 bis 345 Mercedes S-Klasse 245/40R20 245/40R20 A02) bis A10) Coupe, Cabrio BF4) (C217, A217) 255/35R20 255/35R20 A02) bis A10) BF4) 255/40R20 255/40R20 A01) bis A10) BF4) G01) 245/40R20 275/35R20 A02) bis A10) BF4) 255/40R20 285/35R20 A01) bis A10) BF4) G01) V00) Die Verwendung des Rades Y 952020, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp Y 852035, Lk 112 (ABE-Nr. 55064*01) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55065 nach §22 StVZO Nr. : RA-001341-B0-021 Anlage-Nr. : BC4a Seite : 9 / 14 Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : Y 952020 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R2S e1*2007/46*2115*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8½Jx20H2, ET35 9½Jx20H2, ET42 210 bis 450 Mercedes S-Klasse 245/40R20 245/40R20 A02) bis A10) (W223, mit A94) T99) A11) BF4) E130) N255) Hinterachslenkung bis 255/40R20 255/40R20 A02) bis A10) 4,5°) A94a) T101) A11) BF4) E130) 255/40R20 285/35R20 A02) bis A10) A11) BF4) E130) Die Verwendung des Rades Y 952020, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp Y 852035, Lk 112 (ABE-Nr. 55064*01) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): E2EQSW e1*2018/858*00035*.. §22 55065*01 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8½Jx20H2, ET35 9½Jx20H2, ET42 109 bis 135 Mercedes EQS 255/45R20 255/45R20 A02) bis A10) (V297, A94) BF2) E134a) Hinterachslenkung 265/45R20 265/45R20 A02) bis A10) 4,5° SA Code 201) BF2) E134a) 245/45R20 275/40R20 A02) bis A10) A94a) BF2) E134a) V00) 255/45R20 285/40R20 A02) bis A10) BF2) E134a) V00) Die Verwendung des Rades Y 952020, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp Y 852035, Lk 112 (ABE-Nr. 55064*01) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): E2EQSW e1*2018/858*00035*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8½Jx20H2, ET35 9½Jx20H2, ET42 109 bis 135 Mercedes EQS 255/45R20 255/45R20 A02) bis A10) (V297, Hinterachslenkung A94) BF2) E130a) 10° SA Code 216) 265/45R20 265/45R20 A02) bis A10) BF2) E130a) 245/45R20 275/40R20 A02) bis A10) A94a) BF2) E130a) V00) 255/45R20 285/40R20 A02) bis A10) BF2) E130a) V00) Die Verwendung des Rades Y 952020, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp Y 852035, Lk 112 (ABE-Nr. 55064*01) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55065 nach §22 StVZO Nr. : RA-001341-B0-021 Anlage-Nr. : BC4a Seite : 10 / 14 Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : Y 952020 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 230 e1*98/14*0169*.. 231 e1*2007/46*0803*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8½Jx20H2, ET35 9½Jx20H2, ET42 225 bis 335 Mercedes SL 255/30R20 255/30R20 A02) bis A10) (Baureihe R231) N265) BF5) E114a) E115) Die Verwendung des Rades Y 952020, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp Y 852035, Lk 112 (ABE-Nr. 55064*01) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur §22 55065*01 StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55065 nach §22 StVZO Nr. : RA-001341-B0-021 Anlage-Nr. : BC4a Seite : 11 / 14 Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : Y 952020 A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/ oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben. §22 55065*01 A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm Zubehörkit: 5255-0 Anzugsmoment: 130 Nm BF2) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm Zubehörkit: 5284 Anzugsmoment: 150 Nm BF3) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm Zubehörkit: 5255-0 Anzugsmoment: 150 Nm BF4) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm Zubehörkit: 5253 Anzugsmoment: 150 Nm Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55065 nach §22 StVZO Nr. : RA-001341-B0-021 Anlage-Nr. : BC4a Seite : 12 / 14 Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : Y 952020 BF5) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm Zubehörkit: 5253 Anzugsmoment: 130 Nm E98b) Nur zulässig an Fahrzeugen bei denen an der vierten bis sechsten Stelle der Fahrzeugidentifikationsnummer (Fahrgestellnummer) die die Zahlen `222` stehen. E111a)Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 213: nur Varianten, die mit "U" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1). E114a)Bei Typ 230 nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe R231 (nur Varianten, die mit "N" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1). E115) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig auch mit der Rad-/Reifenkombination 255/35R19 auf 9x19 ET27 (VA) und 285/30R20 auf 10x20 ET48 (HA) ausgerüstet sind oder diese §22 55065*01 in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. E130) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung 10° Lenkwinkelanpassung (Code 216) ausgerüstet sind. E130a)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung 10° Lenkwinkelanpassung (Code 216) ausgerüstet sind. E134a)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung 4,5° Lenkwinkelanpassung (Code 201) ausgerüstet sind. EB1) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind: • Achse 2: 1-Kolben Faustsattel Kennz. TRW 320x24 mit belüfteter Scheibe Ø320x24 mm EB2) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind: • Achse 2: 1-Kolben Faustsattel Kennz. TRW 320x24 mit belüfteter Scheibe Ø320x24 mm G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. GAP) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 275/45R18 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GEE) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R17, 245/40R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55065 nach §22 StVZO Nr. : RA-001341-B0-021 Anlage-Nr. : BC4a Seite : 13 / 14 Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : Y 952020 K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K103) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel, im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 30° vor §22 55065*01 Radmitte, eng an das innere Blechradhaus anzulegen. K128) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: • die Befestigungslasche des Stoßfängers ist im Bereich der Stoßfängeroberkante zu kürzen oder nach hinten/oben zu biegen, • der Filzinnenkotflügel ist im Bereich der Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus anzulegen (verkleben) oder auszuschneiden • der KS Flap ist entsprechend dem Verlauf Radhauskante zu kürzen. K133) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: • der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 100mm über dem Schweller bis zur Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus zu verkleben, • die Radhauskante ist im Bereich 45° vor Radmitte bis zur Stoßfängerkante umzulegen. M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer- Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer- Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55065 nach §22 StVZO Nr. : RA-001341-B0-021 Anlage-Nr. : BC4a Seite : 14 / 14 Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : Y 952020 N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer- Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. T92) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T94) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1340 kg bei LI 94 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 670 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T95) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. §22 55065*01 T97) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1460 kg bei LI 97 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 730 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T99) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1550 kg bei LI 99 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 775 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T101) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1650 kg bei LI 101 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 825 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. Die Anlage BC4a mit den Seiten 1-14 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ Y 952020 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH Geschäftsstelle Essen, 25.01.2024