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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 55065 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001341-C0-021
               Anlage-Nr. :                AC3b
               Seite :                     1 / 11
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  Y 952020


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

                Radtyp:                                                     Y 952020
                Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
                Handelsmarke:                                                BORBET
                Montageposition:                                         Hinterachse **)
                Radausführung:                                                Lk 112
                Radausführungskennz.:                                         Lk 112
                Radgröße:                                                   9½Jx20H2
                Rad-Einpresstiefe:                                            42 mm
                Lochkreisdurchmesser:                                        112 mm
                Lochzahl:                                                        5
                Mittenlochdurchmesser:                                      66,60 mm
§22 55065*02




                Zentrierart                                            Mittenzentrierung
                Zentrierring:                                               ohne Ring
                geprüfte Radlast: *)                                          980 kg
                Reifenabrollumfang:                                          2410 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
               **) Die Verwendung des Rades Y 952020, Lk 112 ist nur an der Hinterachse zulässig. Das hier
               beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp Y 852019, Lk 112 (KBA-Nr. 55066*03)
               an der Vorderachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem separaten
               Gutachten für den Radtyp Y 852019, Lk 112 (KBA-Nr. 55066*03) zu entnehmen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   MERCEDES

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                         Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                 moment
               BF1       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                     5255-0      130 Nm
                               Schaftlänge 28,5 mm
               BF2       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                     5284       150 Nm
                               Schaftlänge 30 mm
               BF3       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                     5255-0     150 Nm
                               Schaftlänge 28,5 mm
               BF4       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                     5253       150 Nm
                               Schaftlänge 33 mm
               BF5       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                     5253       130 Nm
                               Schaftlänge 33 mm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 55065 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001341-C0-021
               Anlage-Nr. :                AC3b
               Seite :                     2 / 11
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  Y 952020



               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               204                            e1*2001/116*0431*..
               204 AMG                        e1*2001/116*0464*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                       8½Jx20H2,          9½Jx20H2,
                                                       ET28               ET42
               350 bis 375      Mercedes C-Klasse      255/30R20 M+S      255/30R20 M+S                    A01) bis A10)
                                C63 AMG, C63 S AMG                        K02) K28) K103)                  BF1)
                                (Limousine, W205)                         K128)
                                                       245/30R20          265/30R20                        A01) bis A10)
                                                                          K02) K28) K103)                  BF1) V00)
                                                                          K128)
                                                       255/30R20          275/30R20                        A01) bis A10)
                                                                          K02) K28) K103)                  BF1) V00)
                                                                          K128)
               Die Verwendung des Rades Y 952020, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
§22 55065*02




               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp Y 852019, Lk 112 (KBA-Nr. 55066*03) an der Vorderachse
               zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
               genannten Reifengrößen zulässig.

               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               204K                           e1*2001/116*0457*..
               204K AMG                       e1*2001/116*0463*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                       8½Jx20H2,          9½Jx20H2,
                                                       ET28               ET42
               350 bis 375      Mercedes C-Klasse      255/30R20 M+S      255/30R20 M+S                    A01) bis A10)
                                C63 AMG, C63 S AMG                        K02) K28) K103)                  BF1)
                                (Kombi, S205)                             K128)
                                                       245/30R20          265/30R20                        A01) bis A10)
                                                                          K02) K28) K103)                  BF1) V00)
                                                                          K128)
                                                       255/30R20          275/30R20                        A01) bis A10)
                                                                          K02) K28) K103)                  BF1) V00)
                                                                          K128)
               Die Verwendung des Rades Y 952020, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp Y 852019, Lk 112 (KBA-Nr. 55066*03) an der Vorderachse
               zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
               genannten Reifengrößen zulässig.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 55065 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001341-C0-021
               Anlage-Nr. :                AC3b
               Seite :                     3 / 11
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  Y 952020


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               R1EC                             e1*2007/46*1666*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                                         8½Jx20H2,        9½Jx20H2,
                                                         ET28             ET42
               120 bis 220      Mercedes E-Klasse        245/35R20        245/35R20                        A01) bis A10)
                                (Coupe, Cabrio;                                                            A11) BF2) EB1)
                                Ausführungen mit         255/30R20        255/30R20                        A01) bis A10)
                                kleinsten Serienreifen                    T92)                             A11) BF2) EB1)
                                ab 225/..)               245/35R20        275/30R20                        A01) bis A10)
                                                                                                           A11) BF2) EB1)
                                                            245/35R20               285/30R20              A01) bis A10)
                                                                                    K04) K133)             A11) BF2) EB1) V00)
               Die Verwendung des Rades Y 952020, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp Y 852019, Lk 112 (KBA-Nr. 55066*03) an der Vorderachse
               zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
               genannten Reifengrößen zulässig.
§22 55065*02




               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               R1EC                             e1*2007/46*1666*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                                         8½Jx20H2,        9½Jx20H2,
                                                         ET28             ET42
               120 bis 270      Mercedes E-Klasse        245/35R20        245/35R20                        A01) bis A10)
                                (Coupe, Cabrio;                           N255)                            A11) BF2) EB1)
                                Ausführungen mit         255/30R20        255/30R20                        A01) bis A10)
                                kleinsten Serienreifen                    N265)                            A11) BF2) EB1) T92)
                                ab 245/..)
                                                         245/35R20        275/30R20                        A01) bis A10)
                                                                                                           A11) BF2) EB1)
                                                            245/35R20               285/30R20              A01) bis A10)
                                                                                    K04) K133)             A11) BF2) EB1) V00)
               Die Verwendung des Rades Y 952020, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp Y 852019, Lk 112 (KBA-Nr. 55066*03) an der Vorderachse
               zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
               genannten Reifengrößen zulässig.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 55065 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001341-C0-021
               Anlage-Nr. :                AC3b
               Seite :                     4 / 11
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  Y 952020


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               212                            e1*2001/116*0501*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                       8½Jx20H2,          9½Jx20H2,
                                                       ET28               ET42
               110 bis 270      Mercedes E-Klasse      245/35R20          245/35R20                        A01) bis A10)
                                (W213, Limousine)                         N255) T95)                       A11) BF3) E111a) EB1) EB2)
                                                                                                           EB3)
                                                            255/30R20               255/30R20              A01) bis A10)
                                                                                    N265) T92)             A11) BF3) E111a) EB1) EB2)
                                                                                                           EB3)
                                                            225/35R20               255/30R20              A01) bis A10)
                                                                                    N265) T92)             A11) BF3) E111a) EB1) EB2)
                                                                                                           EB3) V00)
                                                            235/35R20               265/30R20              A01) bis A10)
                                                                                    K04) N275) T94)        A11) BF3) E111a) EB1) EB2)
                                                                                                           EB3) V00)
                                                            245/35R20               275/30R20              A01) bis A10)
§22 55065*02




                                                                                    K04) T97)              A11) BF3) E111a) EB1) EB2)
                                                                                                           EB3)
                                                            245/35R20               285/30R20              A01) bis A10)
                                                                                    K02) K133)             A11) BF3) E111a) EB1) EB2)
                                                                                                           EB3) V00)
                                                            HL 245/35R20            275/30R20              A01) bis A10)
                                                                                    K04) T97)              A11) BF3) E111a) EB1) EB2)
                                                                                                           EB3) V00)
                                                            HL 245/35R20            285/30R20              A01) bis A10)
                                                                                    K02) K133)             A11) BF3) E111a) EB1) EB2)
                                                                                                           EB3) V00)
               Die Verwendung des Rades Y 952020, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp Y 852019, Lk 112 (KBA-Nr. 55066*03) an der Vorderachse
               zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
               genannten Reifengrößen zulässig.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 55065 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001341-C0-021
               Anlage-Nr. :                AC3b
               Seite :                     5 / 11
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  Y 952020


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               R1ES                           e1*2007/46*1560*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                       8½Jx20H2,          9½Jx20H2,
                                                       ET28               ET42
               110 bis 270      Mercedes E-Klasse      245/35R20          245/35R20                        A01) bis A10)
                                (S213, Kombi)                             N255) T95)                       A11) BF2) EB1) EB2) EB3)
                                                       245/35R20          275/30R20                        A01) bis A10)
                                                                          K04) T97)                        A11) BF2) EB1) EB2) EB3)
                                                       245/35R20          285/30R20                        A01) bis A10)
                                                                          K02) K133) T99)                  A11) BF2) EB1) EB2) EB3)
                                                                                                           V00)
                                                            HL 245/35R20            275/30R20              A01) bis A10)
                                                                                    K04) T97)              A11) BF2) EB1) EB2) EB3)
                                                                                                           V00)
                                                            HL 245/35R20            285/30R20              A01) bis A10)
                                                                                    K02) K133) T99)        A11) BF2) EB1) EB2) EB3)
§22 55065*02




                                                                                                           V00)
               Die Verwendung des Rades Y 952020, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp Y 852019, Lk 112 (KBA-Nr. 55066*03) an der Vorderachse
               zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
               genannten Reifengrößen zulässig.

               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               204X                           e1*2001/116*0480*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                       8½Jx20H2,          9½Jx20H2,
                                                       ET28               ET42
               100 bis 225      Mercedes GLK           245/40R20          245/40R20                        A01) bis A10)
                                                                          K04)                             BF1)
                                                       255/40R20          255/40R20                        A01) bis A10)
                                                                          K02)                             BF1)
                                                       235/40R20          265/35R20                        A01) bis A10)
                                                                          K02)                             BF1) V00)
                                                       235/40R20          275/35R20                        A01) bis A10)
                                                                          K02)                             BF1) V00)
                                                       235/45R20          255/40R20                        A01) bis A10)
                                                                          K02)                             BF1) V00)
                                                       235/45R20          265/40R20                        A01) bis A10)
                                                                          K02)                             BF1) V00)
                                                       245/40R20          275/35R20                        A01) bis A10)
                                                                          K02)                             BF1) V00)
                                                       245/40R20          285/35R20                        A01) bis A10)
                                                                          K02)                             BF1) V00)
                                                       255/40R20          285/35R20                        A01) bis A10)
                                                                          K02)                             BF1) V00)
               Die Verwendung des Rades Y 952020, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp Y 852019, Lk 112 (KBA-Nr. 55066*03) an der Vorderachse
               zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
               genannten Reifengrößen zulässig.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 55065 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001341-C0-021
               Anlage-Nr. :                AC3b
               Seite :                     6 / 11
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  Y 952020


               Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
               R2S                               e1*2007/46*2115*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                       Vorderachse      Hinterachse
                                                          8½Jx20H2,        9½Jx20H2,
                                                          ET28             ET42
               210 bis 450      Mercedes S-Klasse         245/40R20        245/40R20                       A02) bis A10)
                                (W223, mit                                 A94) T99)                       A11) BF4) E130) N255)
                                Hinterachslenkung bis     255/40R20        255/40R20                       A02) bis A10)
                                4,5°, nicht für S63 AMG)                   A94a) T101)                     A11) BF4) E130)
                                                          255/40R20        285/35R20                       A02) bis A10)
                                                                                                           A11) BF4) E130)
               Die Verwendung des Rades Y 952020, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp Y 852019, Lk 112 (KBA-Nr. 55066*03) an der Vorderachse
               zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
               genannten Reifengrößen zulässig.

               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
§22 55065*02




               E2EQSW                          e1*2018/858*00035*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                                        8½Jx20H2,         9½Jx20H2,
                                                        ET28              ET42
               109 bis 135      Mercedes EQS            255/45R20         255/45R20                        A02) bis A10)
                                (V297,                                    A94)                             BF2) E134a)
                                Hinterachslenkung       265/45R20         265/45R20                        A02) bis A10)
                                4,5° SA Code 201)                                                          BF2) E134a)
                                                            245/45R20               275/40R20              A02) bis A10)
                                                                                    A94a)                  BF2) E134a) V00)
                                                            255/45R20               285/40R20              A02) bis A10)
                                                                                                           BF2) E134a) V00)
               Die Verwendung des Rades Y 952020, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp Y 852019, Lk 112 (KBA-Nr. 55066*03) an der Vorderachse
               zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
               genannten Reifengrößen zulässig.

               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               E2EQSW                           e1*2018/858*00035*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                                         8½Jx20H2,        9½Jx20H2,
                                                         ET28             ET42
               109 bis 135      Mercedes EQS             255/45R20        255/45R20                        A02) bis A10)
                                (V297, Hinterachslenkung                  A94)                             BF2) E130a)
                                10° SA Code 216)         265/45R20        265/45R20                        A02) bis A10)
                                                                                                           BF2) E130a)
                                                            245/45R20               275/40R20              A02) bis A10)
                                                                                    A94a)                  BF2) E130a) V00)
                                                            255/45R20               285/40R20              A02) bis A10)
                                                                                                           BF2) E130a) V00)
               Die Verwendung des Rades Y 952020, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp Y 852019, Lk 112 (KBA-Nr. 55066*03) an der Vorderachse
               zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
               genannten Reifengrößen zulässig.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 55065 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001341-C0-021
               Anlage-Nr. :                AC3b
               Seite :                     7 / 11
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  Y 952020


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               230                             e1*98/14*0169*..
               231                             e1*2007/46*0803*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                                        8½Jx20H2,         9½Jx20H2,
                                                        ET28              ET42
               225 bis 335      Mercedes SL             255/30R20         255/30R20                        A02) bis A10)
                                (Baureihe R231)                           N265)                            BF5) E114a) E115)
               Die Verwendung des Rades Y 952020, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp Y 852019, Lk 112 (KBA-Nr. 55066*03) an der Vorderachse
               zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
               genannten Reifengrößen zulässig.

               Auflagen und Hinweise

               A01)    Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
§22 55065*02




                       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)    Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)    Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                       in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                       nicht zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S
                       genannt, so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit
                       Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen.

               A04)    Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)    Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
                       über die Radkontur hinausragen.

               A06)    Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                       Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 55065 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001341-C0-021
               Anlage-Nr. :                AC3b
               Seite :                     8 / 11
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  Y 952020


               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                      als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                      werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                      und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
                      sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
                      Hybr. ....", eingetragen haben.
§22 55065*02




               A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

               A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                     auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                     Fahrzeugherstellers).

               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
                      Zubehörkit: 5255-0
                      Anzugsmoment: 130 Nm

               BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
                      Zubehörkit: 5284
                      Anzugsmoment: 150 Nm

               BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
                      Zubehörkit: 5255-0
                      Anzugsmoment: 150 Nm

               BF4)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
                      Zubehörkit: 5253
                      Anzugsmoment: 150 Nm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 55065 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001341-C0-021
               Anlage-Nr. :                AC3b
               Seite :                     9 / 11
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  Y 952020


               BF5)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
                      Zubehörkit: 5253
                      Anzugsmoment: 130 Nm

               E111a)Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 213: nur Varianten,
                     die mit "U" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).

               E114a)Bei Typ 230 nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe R231 (nur Varianten, die mit
                     "N" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1).

               E115) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig auch mit der Rad-/
                     Reifenkombination 255/35R19 auf 9x19 ET27 (VA) und 285/30R20 auf 10x20 ET48 (HA)
                     ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des
                     Fahrzeuges zugelassen sind.
§22 55065*02




               E130) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung 10° Lenkwinkelanpassung
                     (Code 216) ausgerüstet sind.

               E130a)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung 10° Lenkwinkelanpassung
                     (Code 216) ausgerüstet sind.

               E134a)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung 4,5° Lenkwinkelanpassung
                     (Code 201) ausgerüstet sind.

               EB1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                      • Achse 2: 1-Kolben Faustsattel Kennz. TRW 320x24 mit belüfteter Scheibe Ø320x24 mm

               EB2)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                      • Achse 1: 1-Kolben Faustsattel Kennz. TRW 0039/B mit belüfteter Scheibe Ø305x28 mm

               EB3)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                      • Achse 2: 1-Kolben Faustsattel Kennz. TRW 320x24 mit belüfteter Scheibe Ø320x24 mm

               K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 55065 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001341-C0-021
               Anlage-Nr. :                AC3b
               Seite :                     10 / 11
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  Y 952020


               K103) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel, im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 30° vor
                     Radmitte, eng an das innere Blechradhaus anzulegen.

               K128) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
                     erforderlich:
                     • die Befestigungslasche des Stoßfängers ist im Bereich der Stoßfängeroberkante zu kürzen
                        oder nach hinten/oben zu biegen,
                     • der Filzinnenkotflügel ist im Bereich der Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus
                        anzulegen(verkleben) oder auszuschneiden
                     • der KS Flap ist entsprechend dem Verlauf Radhauskante zu kürzen.

               K133) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
                     erforderlich:
                     • der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 100mm über dem Schweller bis zur
                        Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus zu verkleben,
                     • die Radhauskante ist im Bereich 45° vor Radmitte bis zur Stoßfängerkante umzulegen.

               M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
§22 55065*02




                    Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-
                    typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
                    Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

               N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               T92)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T94)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1340 kg bei LI 94 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 670 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T95)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T97)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1460 kg bei LI 97 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 730 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 55065 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001341-C0-021
               Anlage-Nr. :                AC3b
               Seite :                     11 / 11
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  Y 952020



               T99)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1550 kg bei LI 99 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 775 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T101) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1650 kg bei LI 101 . Die
                     Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 825 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                     Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
                      und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
                      ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
                      sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
                      Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
                      eines entsprechenden Nachweises.

               Die Anlage AC3b mit den Seiten 1-11 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
               Sonderräder Typ Y 952020 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH
§22 55065*02




               Geschäftsstelle Essen, 15.09.2025
               Anlage 0
               Teil1: Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol
               Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen
               Seite 9 von 9

               Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen-Nrn. K01, K02, K03 und K04
                  Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den Rad-
                  abdeckungsauflagen beschrieben sind.
                  Bei diesen Hilfsmitteln handelt es sich um Gummileisten (schraffiert dargestellt) die mit einem
                  Karosseriekleber beaufschlagt sind. Der Kleber ist auf der Gummileiste so aufgebracht, dass bei der
                  Montage eine Verklebung der äußeren Kotflügelkante mit der Gummileiste erfolgt.
                  Bei vorschriftsgemäßer Durchführung der Montage ist eine dauerhafte und sichere Befestigung der
                  Gummileisten an der Karosserie gewährleistet.

                  Diese Gummileisten sind im Karosseriefachhandel, als Meterware in verschiedenen Breiten, erhältlich.
                  Unter Verwendung dieser Leisten ist die Herstellung einer Verbreiterung bis zu 10 mm zulässig.

                  Vorderachse:
                  Bereich 30-Grad vor der Radmitte           Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte
§22 55065*02




                  Hinterachse:
                  Bereich 50-Grad hinter der Radmitte        Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte




               V:23.10.2024